Beiträge von Susannea

    Ich habe kein 1. Staatsexamen und arbeite nun schon seit über einem Jahr als Vertretungskraft. Immer nur kurze Verträge, aber kein Problem hier in Berlin.

    ICh habe mich schon mehrmals beworben an den Unis und will das ganze auf BA/MA umschreiben lassen, aber selbst mit einerm nicht bestandenen Abschluss von 2008 ist das nun schon schwierig, (wobei nicht ich nichts gemacht habe, sondern die Unis hier angeblich alle keine Studienplätze frei hatten) denn einige Anerkennungen und spinnende Professoren sind echt nicht mehr feierlich.

    Sprich, es gibt einen, der erkennt die Scheine an, aber nicht die Noten, will also, dass man alle seine Abschlussklausuren noch mal schreibt!
    ?(

    Mir ist der Vorteil vom Teilen im Gegensatz zu jeder macht einen Vertrag noch nicht ganz klar.

    Da doch eh alles prozentual berechnet wird, sollte das doch keinen Unterschied machen. Hauptsache die Putzfrau kommt insgesamt nicht über 400 Euro.

    Bin mir auch nicht sicher, ob ihr das sonst alle von der Steuer absetzen könnt, wenn sie nur bei einem angestellt ist!

    Zitat

    Original von CKR
    Bei uns nennt sich das Ganze Faktorisierung. Wir haben Klassen, die z.B. innerhalb des Schuljahres mehrere Wochen nicht in der Schule, sondern im Praktikum sind. So kann es sein, dass eine Stunde im Stundenplan der Klasse nur 0,6 Stunden für das Stundenkonto der Lehrkraft zählt. Um dann insgesamt auf die 24,5 + 2 Stunden zu kommen, die ich als Lehrer machen muss, muss ich entsprechend mehr Wochenstunden unterrichten. Wenn die Praktikumsklassen dann weg sind, habe ich dafür weniger Unterricht.

    Das kenn eich z.B. komplett anders. Mien Mutter betreut die Praktikumsklasse dann in der Zeit, damit ist sie überhaupt nicht in der Schule sondern alle Tage unterwegs zwischen den Praktikanten. Ihr UNterricht muss vertreten werden, dass machen die Lehrer, die eigentlich in der Praktikumsklasse Unterricht haben. Dmait hat niemand weniger Arbeit als er sonst hat! Nur mehr, denn Praktikumsbetreuung und -besuche sind natürlich durch die normale Arbeitszeit (gerade bei Teilzeti) überhaupt nicht abzudecken!

    Zitat

    Original von Philou
    Absolut unverschämt. Wird häufig auf dem Rücken der Kollegen ausgetragen, die dann aufgrund solcher Zugeständnisse Springstunden ohne Ende haben. Die Leute sollten sich wirklich schämen - meine ehrliche Verachtung ist diesem arbeitsscheuen Pack sicher. Sollen sie sich doch einen Homejob ranziehen und Kulis zusammenschrauben.

    Bei uns an der Schule macht das gerade gar eine Referendarin, die allen Ernstes meint, das wäre wohl ihr gutes Recht. Naja... man hält besser die Klappe und bildet sich still seine Meinung über diese Kretins in unserer Branche.

    Konntest du nicht schlafen?!? Naja, sehr unverschämt, wenns so sogar empfohlen wird :rolleyes:


    Ich habe bis zu den Winterferien 15 Studnen gehabt und auf Anregung der frauenvertretung, die der Schulleitung erklärt hat bei der Einstellung, dass das mein gutes Recht wäre, einen TAg frei gehabt.

    Nun habe ich nur noch 12 Stunden und unverschämter Weise sogar 2 Tage frei.

    Achso, Springstunden gibts bei uns generell sehr wenig, ich hatte keine z.B.

    Zitat

    Original von Tootsie
    [quote]Original von Susannea
    also entweder legst du hinterher Widerspruch ein


    Den Widerspruch kannst du natürlich nicht einlegen, wenn du die Kosten gar nicht geltend gemacht hast. Gib in jedem Fall alles für dein Arbeitszimmer ein, sonst hast du später keine Ansprüche.
    Ich nutze die Elster Software und habe damit keine Probleme. Bei mir fällt alles in Sachen Arbeitszimmer unter Werbungskosten. Büromöbel, Lampe etc. setze ich zur Zeit unter Arbeitsmittel ab, damit diese Kosten nicht mit den Arbeitszimmerkosten abgelehnt werden.
    In den letzten 2 Jahren wurden die Arbeitszimmerkosten dann immer abgelehnt, ich habe mir damit jedoch auch rückwirkend die Ansprüche erhalten.


    Es gibt die Möglichkeit Widerspruch einzulegen innerhalb der Frist und zu sagen, es kommen noch die und die Punkte dazu, die bisher nicht angegeben waren. ;)

    Wollte zu Berlin nur sagen, dass ich nur wenige Schulen mit JÜL kenne, an meinen und denen in der Umgebung wurde immer nur SAPH durchgeführt. Und da ist zumindest meine Begeisterung im Moment sehr gering, denn die Theorie ist toll, aber die Voraussetzungen in der Praxis sind einfach denkbar ungeeignet.

    Zitat

    Original von vincent77
    Es scheint auch, dass die Lehrer völlig unvorbereitet mit dieser Neuerung konfrontiert wurden, sich Materialien selber zusammensuchen müssen, und gar nicht so recht wissen, wie der Unterricht überhaupt organisiert werden soll..

    Mein persönlicher Eindruck ist, dass JÜL gut funktionieren kann, wenn es in ein schulisches Gesamtkonzept integriert wird, die Lehrer gut vorbereitet werden und die Räume und Materialien zur verfügung stehen. In Bezirken mit großem Anteil "Migrationshintergrund" stelle ich mir eine Umsetzung auch schwieriger vor, wenn die Kinder von Haus aus wenig Disziplin und Sprachkenntnis mitbringen..
    Neige generell dazu mehrere Schulformen zu begrüßen, die unterschiedlichen Elternhäusern gerecht werden..

    Würde mich auf jeden Fall über Erfahrungen / Antworten freuen..

    Gruß Vincent


    Das trifft ja SAPH genauso. Und ja, die Kollegen hat es wie der Schlag getroffen, sie sind jahrelang schon im Schuldienst, viele werden in den nächsten 5-10 Jahren pensioniert und haben einfach die Theorien nicht in der Uni gelernt dazu. Haben also deutlich weniger Erfahrung auch mit solchen Materialien usw. als wir, die relativ frisch aus der Uni kommen und dort schon damit gearbeitet haben, an Projektschulen usw. waren.

    Migrationshintergrund ist sicherlich ein ganz bedeutendes Theam dabei, läßt aber zumindest an meiner jetzigen Schule da keine großen Unterschiede zwischen den Kindern zu. Ich bin in Wedding, die Kidner kommen kaum aus deutschen Familien. Sie sind alle gleich weit zurück.
    Räume, das ist ein großes Problem, wir haben selbst für den normalen Teilungsunterricht nicht genug, wie soll dann da noch zusätzlich Raum für die Schulanfangsphase sein?

    Und Materialien finden, das fällt mir zumindest sehr schwer, denn kaum ein Schulbuchverlag wird dem wirklich gerecht, man kann nciht mehr einfach einem Lehrgang folgen o.ä.

    Nein, man kann natürlich beim Elterngeldbezug nicht auf die Einkommenssteuererklärung verzichten, dann würde das ja jeder so machen. Sobald man im Jahr über 510 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat (und das ist ja Elterngeld), ist man verpflichtet bis zum 31.5. des darauf folgenden Jahres die Steuererklärung abzugeben. Ist eine sogenannte Pflichtabgabe.

    Mutterschutz muss nicht unbedingt vermerkt werden, da diese ja eh als Beschäftigungszeit gilt, wobei man natürlich keine Fahrtkosten usw. für den Zeitraum angeben darf ;)
    Bei Zahlung von Mutterschaftsgeld wäre das anders.

    Übrigens haben wir beim ersten Kind trotz Elterngeld von Januar bis Dezember (Kinder sind immer im Januar geboren) keine Nachzahlung gehabt. Nur unsere Erstattung war eben nur noch eine geringe vierstellige. Diesmal ist sie dann eben nur dreistellig beim 2. Kind.

    DAs ist ja echt blöd gelaufen. Ich habe ab dem nächsten Halbjahr erstmal nur noch 12 Stunden und habe die mit einer einfachen, ginge das nicht auch an drei Tagen wunderbar gelegt bekommen. Mo 3.-5. Stunde, Dienstag 1.-3. Stunde und Mittwoch 1.-6. Stunde, also ein total kurze Woche. Sowas finde ich klasse. Platz für Vertretungsstunden gibts nur am Mittwoch und das sind dann eben keine Mehrarbeitsstunden sondern Koop-Unterricht in einer Klasse, der wenn ausfällt. Für mich natürlich ideal!

    Zitat

    Original von mrboyard
    Absolut keine Hohlstunden? Wow! :D

    Aber wenn alle Lehrer bei Euch keine Hohlstunden haben, wie werden dann Krankheitsfälle bearbeitet? Fällt der Unterricht der Klasse dann aus? =)


    Wir haben viele Förder-, Sonderpädagogischeförder- und DaZ-Stunden, genauso wie Koop-UNterricht. Dieser fällt dann eben einfach weg. Wobei bei viel Krankheuítsfällen dann einfach Mehrarbeit anstand.

    Referendare gibts bei uns keine, momentan sind wir noch bis Ende des Monats zwei PKB-Kräfte (Personalkostenbudgetierung), wir sind ja eh für langzeiterkrankte eingeplant!

    Bei uns wird geguckt, dass man keine Hohlstunden hat. Bei Teilzeitlehrern dann nach einem freien Tag geguckt usw.

    Ich habe z.B. 15 Stunden an 4 Tagen verteilt und keine Freistunde drin. Einfach perfekt.

    Achso, es gibt KOllegen, die müssen auch frühestens zur 3. Stunden anfangen. Ich bin auch gefragt worden (sind nämlich die mit kleinen Kindern) aber wir kriegen das auch so hin.

    Ich kann deine Befürchtung gut nachvollziehen. Ich war an einer Schule, die so klein war, dass es nur eine Schulleiterin gab, nicht mehr Schulleitung und als die erkrankte musste die Dienstälteste (gegen ihren Willen, war eine dienstliche Anweisung) die Schulleitung kommisarisch übernehmen. Das ging über ein Schuljahr so, bezahlt wird erst nach mindestens 2 Jahren kommisarischer Tätigkeit, da gabs dann natürlich eine neue Schulleitung :rolleyes:

    klartext, sie hatte viel zusätzliche Arbeit, viel Ärger und nicht mehr Geld.

    Überlege es dir also gut, wenn du da drumrum kommst!

    Wenn du dir das zutraust, warum nicht. Wenn großer Bedarf ist, ist zumindest hier eine Aufstockung problemlos durch.

    Ich habe vor dem Mutterschuzt des 2. Kindes (1. Kind war 18 MOnate) für 2 1/2 Monate Vollzeit gearbeitet. Aber das war begrenzt und ich habe schon gemerkt wie mein Kind gelitten hat!

    Zitat

    Original von magister999
    Interessant ist auch, dass bei der Vergütung unser Arbeitgeber einen gewaltigen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten macht: Geht eine Teilzeitbeamtin ins Schullandheim und versieht dort jeden Tag einen 24-Stunden-Dienst, erhält sie keine höhere Vergütung, während eine Teilzeitangestellte für die Dauer des Schullandheims die volle Bezahlung bekommt.


    DAs ist dann wohl auch Länderspezifisch, denn Berlin bezahlt "natürlich" sämtliche Überstunden, die ja damit anfallen. So ist es zumidnest entschieden worden ;)

    Allerdings gibts hier eigneltich keine Kostenübernahme mehr und damit eben auch keinerlei Verpflichtung solche Ausflüge zu machen und viele, die sie nicht mehr machen. Ich würde mich da anschließen, da solch eine Fahrt mich mehr kosten würde, als ich im Moment im Monat raushabe!

    Zitat

    Original von ari573
    Warum dich deine Schulleitung nicht wieder aufnimmt, weiß ich ehrlich gesagt nicht! Ich bleibe jetzt bis Mitte Mai und dann gehe ich wieder in den Mutterschutz.


    Ich kann das gut verstehen. Er trägt als Chef eine Fürsorgepflicht für die Angestellten bzw. "untergebenen" und damit auch die Verantwortung. Scheinbar ist ihm das ganze zu heiß, wäre es mir wohl auch!

    Ich kann dir núr generell zur Elternzeit dagen, dass du dann eine Zustimmung deines AG bräuchtestfür andere Tätigkeiten und das nach dem BEEG eine Ausbildung (und da zählt das Ref auch zu) nicht als volle Erwerbstätigkeit zählt und du das somit in Elternzeit machen kannst!

    Zitat

    Original von Dalyna
    Mhhhh... mein Steuerberater hat da trotzdem Einspruch erhoben.


    KLar, kann man machen. DAnn wird das Arbeitszimmer sofort anerkannt, sollte aber das Urteil anders lauten, dann müßte man das evtl. mit Zinsen zurückzahlen. Macht man nichts und es muss ein Arbeitszimmer geben, dann kriegt man genauso wie mit der Entferungspauschale das unaufgefordert nachgezahlt!

Werbung