ZitatOriginal von Corvi
Mich wundert es, dass sie mir diese Briefchen schreiben...schließlich krieg ich ja Geld von denen, die sollen doch froh sein, wenn ich es nicht mache!
Scheinbar gehörst du zu den Leuten, die verpflichtet sind, die zu machen und sie eigentlich von NAchzahlungen ausgehen. Mindestens Strafgebühren könne sie aber verlangen, wenn du z.B: Stkl. 3 oder 5 hast oder du oder dein Ehepartner Lohnersatzleistungen erhalten hat oder einer selbstständig tätig ist.
Da ist die Steuererklärung zwingend bis 31.5. des darauffolgenden Jahres abzugeben (oder eben Fristverlängerung zu beantragen).