Beiträge von Susannea

    DAs bereinigte Netto wird genommen, sprich Brutto Minus Steuern und evtl. auf der Gehaltsbescheninigung aufgeführte Sozialabgaben (also keine PKV usw.) Minus dem Wrbungskostenpauschbetrag von monatlich 76,67 Euro.

    Nee, das ist das Kindergeld. Nur im öffentlichen Dienst beziehst du das in der Regel mit dem Gehalt mit. Wir beziehen es aber auch über die Familienkasse und meinen Mann. Gerade beim 2. Kind geht das ja mit dem Kurzantrag viel schneller! Da wäre bei uns die Dienstpost noch nicht mal unterwegs ;)

    Zitat

    Original von annasun
    In diesem Thread ist nur einmal das Wort "Kindergarten" gefallen.

    Ich persönlich denke: Es steht und fällt alles mit der Betreuung (Krippe, Kindergarten, Oma etc.) Das ist die Erfahrung, die mir meine Kolleginnen weitergegeben haben. Die machen aber alle "nur" Teilzeit inkl. Kinderbetreuung vormittags und nachm. bis 14/16 Uhr fremd. Ich kann mir das auch nur so vorstellen. Sonst dreht man ja völlig am Rad!

    Klar fällt damit alles. Aber selbst mit fremdbetreuung von 40h in der Woche habe ich teilweise nicht mal 30 Minuten nach der Schule um noch etwas zu essen, denn mehr als 8h Kita finde ich einfach für ein so kleines Kind (3) zuviel! Und da ich nunmal ca. 1 1/2 h einfache Fahrt habe, ist da dann leider nicht mehr soviel Zeit etwas vorzubereiten. Und dann ist ja da auch noch ein Kind.

    Es zähklen immer die 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, dabei müssen aber Monate mit Elterngeldbezug oder Mutterschaftsgeld durch Moante davor ersetzt werden. Sprich, es gibt dann nicht einen ANteil vom Elterngeld sondern einen Monat vom Einkommen vor dem Elterngeld wird mit in die Berechnugn genommen. Somit kann man mit einem maximalen Abstand von ca. 15 Monaten beim 2. kind die selbe Höhe Elterngeld erhalten, wie beim ersten und noch den Geschwisterbonus oben drauf!

    Meine beiden Kinder sind genauso alt, ich arbeite 57%, also 15 Stunden.
    Allerdings kann bei mir mein Mann die Große wegbringen und ich muss nur die Kleine (ist noch nicht in der Kita) wegbringen auf meinem etwas 40 km langen Arbeitsweg.

    Wenn du nicht einen Schulleiter hast, der mitspielt und dir bei Bedarf erst Stunden ab der 3. Stunde usw. zu geben, kann es gar nicht funktionieren. Bei uns geht das glücklicher Weise problemlos, auch der eine Tag frei war kein Problem.

    Zitat

    Original von teacher78
    Hallo,

    ich würde ganz gerne einmal von Lehrerinnen, die bereits Mutter sind, wissen, wie sie ihren Alltag regeln. Von vielen Kolleginnen habe ich gehört, dass sie erst abends ab 20 Uhr/20.30 Uhr mit der Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen usw. anfangen können. Ist das nicht unheimlich stressig?

    Von den Zeiten träume ich momentan noch. Ich arbeite nur 57%, an 4 Tagen. Mehr ginge gar nicht, denn mein Mann kommt erst um 18.30 Uhr nach Hause, da.h. die Kinder (1 und 3) gehen nicht vor 20 Uhr ins Bett, meist wirds dann 22 Uhr bis ich an den Schreibtisch komme.

    Vorbereitung versuche ich entweder Abends (bin ich in letzter Zeit oft gescheitert, denn ich schlafe oft mit den Kindern ein!) oder an dem freien Tag zu machen. Aber an dem muss auch noch der Haushalt gemacht werden und das kleinere Kind, was dort nirgends betreut wird, bespielt werden, also versuche ich viel in Freistunden in der Schule oder in den PArtnerarbeitszeiten usw. zu schaffen.

    es ist ein Drahtseilakt, aber mit dem Kind nur zu Hause macht mich auch nicht glücklicher ;)

    Das hängt von deinem Abschluss ab und dem Bundesland. Hier in Berlin gibts mit Bachelor E10, Master E11 und ohne eines der beiden E6, Staatsexamen weiß ich leider nicht, meine auch E11.

    In Brandenburg ist es ähnlich.

    Zitat

    Original von Schneemann
    Verträge unterschreiben? Ich gehe somit davon aus, dass du keine Beamtin bist, oder? Dann ist das doch sowieso alles anders, nehme ich an...


    Ja, ich bin keine Beamtin. Jein, es ist nicht alles anders. Die Links oben beinhalteten beides, sowohl die Regelungen für Angestellte als auch Beamten ;) Dies soll aneinander angepasst werden. Aber auch bei einer evtl. Verbeamtung (hm, tut Berlin sowas noch *grübel* ) würde die Nebentätigkeit ja schon bestehen und somit das anders laufen ;)

    MIr fällt spontan noch der Weg zur Arbeit ein, der ja auch abgesetzt werden kann.

    Und je nachdem wie lang der ist und wie hoch die Kinderbetreuungskosten sind, lohnt es sich jetzt schon für 2009 eine Steuererklärung ohne viele weitere Belege zu machen. Alleine mit den Fahrtwegen sprengen wir jedesmal die 920 Euro Pauschale deutlich.
    Habe gerade mal spaßeshalber bei mir reingeguckt, selbst mit nur 50 Arbeitstagen in 2009 komme ich auf über 1000 Euro Fahrtkosten die anzusetzen sind und mein Mann mit einem Jahr arbeiten auf 2400 Euro. Da kommt dann schon eine nette Summe zusammen, die es nachher wieder gibt. Kinderbetreuungskosten sind ja noch zusätzlich abziehbar, die sind ja meist recht prdentlich.

    Achso, evtl. noch hauhaltsnahe Dienstleistungen, wie Schonsteinfeger, Heizungswartung o.ä.

    Zitat

    Original von Rosenfee
    Da steht doch genau, dass sich die Frage auf ALG I oder ALG II bezieht. Von arbeiten gehen oder sonstwas, war doch gar keine Rede... Das haben die hier antwortenden Personen daraus gemacht, nicht aber die Threaderstellerin ;)

    Lg, Rosenfee


    Sie sprach von ALGI und das bedeutet, dass sie arbeiten gehen will, denn nur wer dazu bereit ist und auch die zeit dafür hat und die Kinderbetreuung kann welches kriegen ;) Also auch nur der kann sich arbeitslos melden ;)

    Zitat

    Original von Lisisanni
    Unterhalt bekomme ich nur für mein Kind, nicht für mich, da ich nicht verheiratet bin /war.
    Deshalb bin ich auf finanzielle Unterstützung leider angewiesen; darum die Frage.
    Zu meiner Mutter zurückziehen geht nicht, sie lebt im Ausland; ist mit Kind eh ein bisschen unnötig, zumal ich ja zum Ref dann wieder zurück nach Bayern kommen müsste/kommen wollen würde. Ich möchte ihn auch nicht aus seinem sozialen Umfeld reißen.

    ALG II habe ich mir notiert, ich wende mich mal ans örtliche Arbeitsamt.

    Vielen Dank


    ALGII gibts aber nicht beim Arbeitsamt sondern bei der Arge ;)
    Unterhalt steht dir für die ersten 36 Monate deines Kindes auch für dich zu, so genannter Betreuungsunterhalt! Ohne Kinderbetreuung kannst du dich nicht mal arbeitssuchend melden, somit solltest du den Betreuungsunterhalt auch in Anspruch nehmen, dafür ist es vollkommen egal, ob du verheiratet warst oder nicht und ob ihr zusammengelebt habt oder nicht!

    Zitat

    Original von MYlonith


    Was meinst Du mit Verzögerung?


    Wenn amn z.B. zu erst 3-14 angegeben hat, aber ja meist nur noch 10 Monate zur Verfügung hat, warten einige Elterngeldstellen darauf, dass man dann selber den Antrag nach Rücksendung ändert und fangen dann erst mit der Bearbeitung an :rolleyes:

    Da aber die Bearbeitung eh zwischen 6 Tagen und 6 Monaten dauert, kann das sehr ärgerlich sein!

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