Beiträge von Susannea

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    Original von MYlonith
    Dann ist es also egal, wie wann man beantragt, wenn Mutterschaftsgeld sowieso als "Elterngeld" gezählt wird und man quasi nur 10 Monate Elterngeld bekommt und die 2 Monate Mutterschaftsgeld sowieso abgezogen werden.
    .


    Genau, wobei ein anderes Stellen evtl. noch Verzögerung gebracht hätte, weil einige Stellen darauf bestehen, dass der so gestellt wird, wie bei euch. :rolleyes:

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    Original von Britta
    Ich brauchte gar nix mehr von der Bezügestelle, ich hab einfach alle meine Gehaltsmitteilungen aus dem Zeitraum hingeschickt, das reichte...


    NAch dem Gesetz reicht das auch, nach den Richtlinien zur Bearbeitung auch, nach den Anträgen einiger Bundesländer (die scheinbar wichtiger als das Gesetz sind :rolleyes:) leider nicht.

    Aber ja, eigentlich reicht das aus!

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    Original von Schneemann
    WAS? Nie im Leben! Meinst du das ernst?
    Soviel zur Freiheit der Kunst...
    Kann das aber sein, dass das allein in NRW so ist? Zudem habe ich jetzt schon viele Zahlen gehört... 1200, 2100, 1848, ja sogar 6000 habe ich sogar im NRW-Nebentätigkeitsrecht gelesen (hab bald alle Bundesländer durch!), das galt aber nur für Nebenverdienste im öffentlichen Dienst...7800 ist wieder mal eine ganz neue Zahl...


    Die 2100 waren bis (ich glaube) 2008 1848 Euro, da ist die Grenze erhöht worden. ;)

    Mit abziehen usw. habe ich auch noch nie etwas von gehört und kann mir das auch beim besten Willen nicht vorstellen!

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    Original von MrsX
    Mach mal keine Panik, so viel dürfte der eine Monat mehr Verdienst in der Berechnung nicht ausmachen.
    2009 gabs für alle Kinder einen Kinderzuschlag (ich glaub 200 Euro, ich hab ihn allerdings noch nicht), das gibts einmalig nur für Kinder, die in 2009 geboren wurden. Und den Dezember würdest du ja auch noch Kindergeld kriegen.
    Ich drück dir trotzdem die Daumen, jetzt wirds wohl doch ein 2010 Kind.
    Die Bezügestelle hat mir das übrigens bescheinigt, ohne dass ich was hinschicken musste. Ich hab da nur angerufen. Wenn die Geburtsurkunde an deinem Schulamt ist, können die aktiv werden und schicken dir den Wisch zu, wie viel zu verdient hast.


    Der Kinderzuschlag beträgt 100 Euro je Kind und mit dem Kidnergeld ist es eine Milchmädchenrechnung, denn das gibts dann eben einen Monat früher nicht mehr ;)

    18 Euro Unterschied im Jahres-Einkommen machen übrigens schon einen Euro im monatlichen Elterngeld aus, also sind 12 Euro Unterschied in der Gesamtsumme! Da lohnt sich das evtl. schon ;)

    DAs was du hier aufzeigst, ist meiner Meinugn nach die Freigrenze (inzwischen auf 2100 Euro erhöht) bis zu der du das ganze steuer- und sozialversicherungsfrei machen kannst, wenns gemeinnützig oder für öffentliche Institutionen ist.

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    Original von Mia
    So, dann drückt mir mal die Daumen, dass sich unser Kleiner noch bis Januar gedulden kann! :D


    Mache ich, kommt mir bekannt vor. Bei uns wars bei der Großen so, die ist Anfang Januar 2007 geboren, ohne Elterngeld hätte mein Mann niemals Elternzeit nehmen können.

    2009 bei der Kleinen wars aber auch ähnlich, denn da war die Hebamme weg. Bei mir hats imemr geklappt. VET war beide Male 23.1. also hoffe ich, dass es bei dir auch klappt!

    DAs heißt es sicher, es geht eigentlich meist darum, dass einige versuchen bis zum letzten Schultag vor den Ferien in Elternzeit zu gehen, dann die Ferien wieder bezahlt zu bekommen und am Besten noch danach wieder in Elternzeit zu sein ;)

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    Original von Mia
    "Bescheinigung des 12-monatigen Berechnungszeitraums vor der Geburt des Kindes bzw. Mutterschutzfrist."

    Ja was nu? Ist der Stichtag die Geburt des Kindes oder der Beginn der Mutterschutzfrist?


    Das geht nur aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, nicht aus einigen Vordrucken ;)

    Zeiträume in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden cniht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass du Beamtin bist? Dann kriegst du ja kein Mutterschaftsgeld und somit zählen die letzten 12 vollen (!) Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

    Falls du es nachlesen möchtest im Gesetz, §2, Absatz 7, unterer Teil (war zu faul die Sätze zu zählen ;) )

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    Original von Corvi
    Mich wundert es, dass sie mir diese Briefchen schreiben...schließlich krieg ich ja Geld von denen, die sollen doch froh sein, wenn ich es nicht mache!


    Scheinbar gehörst du zu den Leuten, die verpflichtet sind, die zu machen und sie eigentlich von NAchzahlungen ausgehen. Mindestens Strafgebühren könne sie aber verlangen, wenn du z.B: Stkl. 3 oder 5 hast oder du oder dein Ehepartner Lohnersatzleistungen erhalten hat oder einer selbstständig tätig ist.

    Da ist die Steuererklärung zwingend bis 31.5. des darauffolgenden Jahres abzugeben (oder eben Fristverlängerung zu beantragen).

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    Original von Allesgute
    Das ist so schnurze wie nur was. Obwohl uns die profs. an der Uni immer deutlich machten, wie wichtig die Sprechvarianten sind fragt in der Schule keiner mehr danach. Mein Eindruck: meistens wird British English vermittelt.


    Wie wäre es denn mal auf das Datum zu gucken, der Thread ist fast 2 Jahre alt, wäre schlimm, wenn der TE immer noch auf eine Antwort wartet ;)

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    Original von Ummon
    P.S. Ich weiß, manche haben nicht einmal den Luxus eines "richtigen" Arbeitsplatzes, ich hoffe daher, es kommen nicht allzu viele zynische Kommentare :D

    Ich wollte gerade sagen, wir teilen uns momentan zu sechst 4 Stühle, einige Kollegen sitzen während der Pausen schon im Keller. Da hilft dann nur alles mit sich rumschleppen. Ich habe einen Rucksack mit 2 schmalen und einem breiten Fach. In die schmalen kommt in eines die Unterrichtsvorbereitzung (ist nur eine Klasse) und in ein schmales Fach die Blätter für evtl. Vertretungsstunden. Und in die mitte große Sachen und organisatorisches usw.

    Also ja, für jede Klasse ein FAch!

    Vom Elterngeld gehts mit deiner Überlegung, ist sogar das einzige sinnvolle (weil ja Lebensmonate und nicht Kalendermoante zählen), aber Elterngeld ist unabhängig von Elternzeit. Elternzeit musst du ja beim AG anmelden und das Gilt für Beamten nicht das BEEG sondern das jeweilige Beamtenrecht. Und danach kann man meist zumindest nicht in den Ferien oder sowas wieder einsteigen.

    Da hilft nur bei der zuständigen Personalstelle anzurufen. Als Angestellte kannst du das allerdings alles ohne Probleme so machen!

    Edit: Wenn geht Elterngeld nur bis zum 22.7. zu beziehen ;)
    23.7. wäre der erste Arbeitstag ;)

    Bisher haben wir es immer irgendwie geregelt bekommen oder ich war eben nicht bei Konferenzen (war bisher nicht notwendig, z.B. fahre ich nicht an meinem freien Tag extra in die Schule, aber das erwartet bei uns auch niemand.

    Da meine Kinderbetreuung in der Regel auch nur bis 16 Uhr hier geht, ich ja vorher noch die Kleine holen muss usw. muss ich dann um 14 Uhr weg, das hilft dann natürlich nicht viel!

    Also inzwischen weiß ich, dass das davon abhängt, ob du noch einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job hast bzw. in Elternzeit (im Elterngeldbezug) kostenlos krankenversichert bist oder nicht.

    Ich mußte unterhalb des Übungsleiterfreibetrages von 2100 Euro im Jahr überhaupt keine Abgaben zahlen!

    Zitat

    Original von schnurps
    Ich habe konkret gefragt, ob man zu Beginn des VD Elternzeit nehmen kann und die Antwort war, dass man Elternzeit erst nach der Vereidigung bzw. Verbeamtung nehmen kann. Aber das ist doch erst weit nach dem Ref. oder? Hmm... Drücke dir jedenfalls die Daumen!


    Also soviel ich weiß bist du doch im Ref Beamter auf Zeit bzw. Widerruf, oder? Dann ginge es problemlos. Rein rechtlich muss es auch irgendwie gehen, es ist nur zu bedenken, dass du 7 WOchen vor dem Beginn der Elternzeit diese anmelden musst!

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