Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von Niggel
    Bei uns zählen allgem. Pädagogik, Schulpäd. und Psychologie zusammen 2/9 der Gesamtnote, da fällt eine Prüfung also nicht so wirklich ins Gewicht. Vor allem zählen die mündlichen weniger als die schriftlichen Prüfungen.


    Da habt ihr aber Glück, bei uns zählten die mündlichen Prüfungen doppelt so viel wie die schrifltichen und da hatte ich dann mit einer nicht objektiven (der Prüfer mochte mich nicht, ich ihn auch nicht ;9 ) 5,0 dann sogar zum nicht bestehen, weil damit der Schnitt nur noch 4,1 war!

    Zitat

    Original von Mel80
    Ja, das ist auch meine Information.

    Wenn man insgesamt unter 5 Jahren angestellt war, kann man sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen, allerdings erst zwei Jahre nach dem letzten Angestellenverhältnis.

    UNd soviel ich weiß zumindest das von der Zusatzversicherung nur im West-Gebiet! Das in den Ost-Gebieten ist unwiederruflich weg!

    Meine Kinder heißen Fiona Catharina Sabine und Stella Anastasia Sophie.

    Bis kurz vom Mutterschutz hatte ich keine Kinder mit diesen Namen im Unterricht, dann schon, aber der NAme der Kleinen stand da einfach schon bombenfest, da wars dann egal.

    Ansonsten hätte ich wohl generell NAmen genommen, die bei mir nicht vorkommen!

    Zitat

    Original von der PRINZ
    Bei uns machts jeder anders und ich habe tatsächlich Kolleginnen, die gucken zuerst, WIE der Test ausgefallen ist und legen dann fest, bei welcher Punktzahl es welche Note gibt 8o

    So haben wirs in Psychologie auch mal gelernt, man verschiebt so lange, bis die Gaußsche Normalverteilung stimmt 8o

    Es ist ja nun bis zum 9. November nicht mehr lange, meine Schüler haben scheinbar kein wirkliche Ahung, was dies für ein Datum ist. Aber gerade in Berlin finde ich dies sehr wichtig.

    KAnn man das ohne weitere geschichtliche Vorkenntnisse einfach anfangen mit "dem Leben mit der Mauer" und "die Maueröffnung"?

    http://www.schroedel.de/suche/artikela…507-50509-4&u=1

    Bietet dazu nämlich Seiten an.

    Ich würde dies einfach gerne vor dem 9. November gemachthaben, weiß aber nicht, ob das nicht zu adhock ist.

    In einer Einzel-/Doppelstunde könnte man von unserer Schule aus problemlos zur ehemaligen Passierscheinstelle gehen, nun inzwischen ein Jugendheim.

    Wenn ich mit den Kinder am 9.11. wie geplant mit dem 100/200er Bus durch Berlin fahre, würden wir nämlich sicher so einige Szenen an der Mauer beobachten, die die Kidner interessiert.

    Andere Frage, habt ihr schon mal "die Flaschenpost" mit den Kindern gelesen? Das Heft empfiehlt es, ich finde es auch gut, ob es als Klassensatz da ist, ist abzuwarten, aber Erfahrungen würden mich schon mal interessieren!

    Hilfe bekommst du zumindest hier bei sowas bei uns immer von der Frauenvertreterin, wenn der schulleiter von siich aus nicht einen Tag frei oder zwei einräumt. Ich habe z.B. 10 h gearbeitet an 3 Tagen nach Absprache mit der Schulleitung, einen Anspruch gibts aber nicht. NUn arbeite ich 15 an 4 Tagen, der Vorschlag kam gleich von der Frauenvertreterin beim Bewerbungsgespräch.

    Was du verdienst kann du mittels Dreisatz ausrechnen ;)

    Ich habe hier 57,x% Stelle und bekomme auch den Anteil Gehalt!

    Zitat

    Original von Petra

    Sprich, du bist nun familiär an Berlin gebunden und kommst da momentan zumindest beruflich nicht weiter?
    Gibt es keine andere Möglichkeit sinnvoll und einigermaßen den Wünschen entsprechend umzusatteln?
    Vielleicht in Brandenburg?

    Nein, in Brandenburg gehts eben gar nciht weiter, in Belrin schon, wenn es denn einen Platz gibt und da warte ich nun an beiden Unis schon seit 2 Semestern drauf. Wenn die Kinder etwas größer sind, würde ich mich sofort einklagen, so muss das noch etwas warten, wird dann aber wohl die Lösung sein ;)

    Zitat

    Original von sunshine_lady
    Susannea:
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in BaWü aktuell in den Lehramtsstudiengängen an den Pädagogischen Hochschulen noch für das Staatsexamen immatrikuliert wird! Zwei aus meiner Verwandschaft haben zum WS ihr Studium begonnen und meinen, auf Staatsexamen zu studieren.
    Evtl. hilft dir diese Info ja weiter! Falls es für dich in Frage käme kannst du dich ja näher erkundigen!

    Gruß, sunshine_lady

    Danke dir, aber nein, wie oben schon gesagt hilft es mir überhaupt nicht weiter, denn es gehen nur die Berliner Unis, da alles andere mit Mann, Haus und zwei kleinen Kindern (9 Monate, 2 Jahre 9 Monate) überhaupt nicht in Frage kommt!

    Ich habe letztes Jahr sowohl mit meiner 2. Klasse, als auch den beiden 3. Klassen von Rolf Zuckowski "Drachen im Wind" gesunden. Die Empfehlung kam von der langjährigen Musiklehrerin dort. Hat wunderbar geklappt.

    Ich arbeite ja erst seit gut einem Jahr an der Schule (immer nur kurze Zeit als Vertretung) und mir hilft ungemein, dass ich von einigen Grundschullehrerinnen Material geerbt habe, ich habe also somit auch schon einen ganzen Schrank voller Bücher, Arbeitslätter usw. UNd dann hat ja Brandenburg ein System mit viel Praxisarbeit schon während des Studiums, also auch da liegen mir diverse Stundenplanungen vor. Ohne die und das Material wäre ich wohl in der Vollzeitbeschäftigung ohne vorher Refrendariat verloren gewesen!

    Zitat

    Original von Mia

    Das stimmt so natürlich nicht. Wie der Name schon sagt, ist die Mutterschutzzeit eben Mutterschutzzeit. Dafür brauchst und kannst du gar keine Elternzeit nehmen. Elternzeit kannst du frühestens nach den 8 Wochen Mutterschutz beantragen. Im Mutterschutz bekommst du dein volles Gehalt (also zumindest das, was du auch vor dem Mutterschutz bekommen hast) weiter gezahlt.

    Vielleicht für euch auch noch zu bedenken: Wenn ihr die Partnermonate beim Elterngeld nehmt, dann bekommt ihr 2 Monate länger Elterngeld. Das heißt, du müsstest dafür aber dann auch mind. 2 Monate in Elternzeit gehen. In dieser Zeit kannst du aber eben auch mit einer dreiviertel Stelle arbeiten, nur dass eben der Verdienst wie von meinen Vorrednern beschrieben auf das Elterngeld angerechnet wird. Unter'm Strich kommt dabei auf jeden Fall mehr raus, als wenn du nicht arbeiten würdest.

    Viel Glück für die Geburt! :)

    LG
    Mia

    Ich glaube, er wollte damit etwas anderes sagen. Die Mutterschutzzeit wird auf jeden FAll als Elterngeldzeit bei der Mutter angerechnet (ob das auch bei mehr als 2 Monaten zulässig ist, liegt noch als KLage vor Gericht). Somit sind die zwei Monate für die MUtter verbraucht (und das können dann evtl. auch die Partnermonate sein), sprich wenn die Mutter Mutterschaftsgeld oder als Beamtin Gehalt weiter bekommt nach der Geburt, gibts eh höchstens 12 weitere Monate für die ganze Familie, wenn der Partner mindestens 2 nimmt.

    Elternzeit ist übrigens generell nicht notwendig fürs Elterngeld!

    Zitat

    Original von MrsX
    Dürfte bei einer vollen Stelle an jedem Tag eine sein - vielleicht hilft dir das im ersten halben Jahr?


    Selbst bei nur 10 Stunden an 3 Tagen habe ich pro Tag eine Stunde Ermäßigung bekommen!

    Zitat

    Original von flecki
    Hallo,

    du kannst zusätzlich arbeiten gehen (bis zu 30 Wochenstunden). Allerdings wird dir der Verdienst VOLL vom Elterngeld abgezogen. Also hast du durch die Arbeit nicht mehr Geld zur Verfügung.

    DAs stimmt glücklicher Weise nicht! Es bleibt immer 1/3 des Verdienstes zusätzlich übrig!


    Altes Einkommen (maximal 2777) minus neues Einkommen und davon 67% gibts dann an Elterngeld.

    PeterKa: Seit 1.1.09 kannst du ohne Begründung die Entscheidung beim Elterngeld einmal ändern!

    Ich habe momentan einen Arbeitspass für die Kinder, der bei der Herbstwerkstatt, die wir machen, dabei ist. Sprich, es stehen alle Arbeitsblätter dort aufgelistet und die Kinder müssen nur noch ein Kreuz ins entsprechende Kästchen machen.

    Die Unterteilung der einzelnen Kapitel ist mit jeweils einem BIld (was auf den Arbeitsbögen auch ist) kenntlich gemacht.

    Zitat

    Original von Hawkeye
    Also mein Geheimtipp: Mindmap.

    Für den Geschichtsunterricht unheimlich gut. Aufgabenstellung: Lies dir das Kapitel aufmerksam durch und gestalte zum Inhalt eine Mindmap. Danach: 45 Minuten Ruhe. Die Schüler arbeiten selbständig (ist das nicht das Ziel?).


    Ich denke, das kann zwar in höheren Klassen ganz gut funktionieren, aber wenn ich dies in meiner momentanen 4. Klasse ansagen würde, würden die ersten schon daran scheitern, dass sie den Text gar nicht in einer Stunde schaffen, der nächste müßte erst einen anderen Schüler fragen, wie die Übersetzung des Textes ins polnische ist usw.

    Also von solchen Aufgabestellungen kann ich nur träumen.
    Schon alleine für die zwei Schüler, die in Mathe "nur" 4 Einmaleinsreihen bzw. keine Malaufgaben können, etwas pro Stunde zu finden, ist etwas langwieriger. denn sie sollen ja auch so beschäftigt werden, dass sie wenigstens erst nach 15 Minuten durch die KLasse turnen ;)

    Hawkeye:

    Ich habe mir angewöhnt, solche Zeiten, wenn denn mal alle arbeiten (wie gesagt, meist nur maximal 10 Minuten) zu nutzen, um schon wieder etwas weiter zu planen, dann brauche ich die Zeit nicht woanders zusätzlich.

    Zitat

    Original von Antigone
    Unter der Woche bis max. 8 - je nachdem was anliegt - meistens aber bis 6 Uhr, weil mir freie Abende unter der Woche meist noch wichtiger sind als komplett freie Wochenenden.


    Da fängt bei mir der abend erst an, wenn die Kinder schlafen.

    Meine Große (2 3/4) ist bis 16 Uhr (bzw. 15.30 Uhr) betreut, die Kleine 9 Monate hole ich gleich auf dem Rückweg von der Schule.

    Stundenlohn ist bei den Vertretungslehrerstellen besser nicht auszurechnen, Bei 8h/Woche blieben mir am Monatsende 150 Euro!

Werbung