Beiträge von Susannea

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    Original von alias
    In dem Fall machst du ja genau, was ich sage: Du führst ein Fahrtenbuch - ob sich dieser Aufwand jedoch letztlich rechnet, ist dahingestellt..

    Nee, ein Fahrtenbuch führe ich nicht, das ist noch mal was anderes, aber der Aufwand die geneauen Daten und Kilometer ins Steuerprogramm einzugeben rechnet sich für mich mit damit z.B. 38 km Fahrtweg einfach zur Arbeit natürlich! Bis zu den Sommerferien waren es ca. 50 km, die hat man einfach bei Vertretungsstellen ganz schnell und damit ist so etwas schon angebracht.

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    Original von SunnyGS
    Wenn wir grad dabei sind: Kann ich Brötchenkosten und Schokolade für Ostern (ich hab grad letzte Woche 20 Ü-Eier gekauft :D) auch mit aufführen?


    Natürlich.

    alias: Ich bin damit immer gut gefahren und doch, Baustellen interessieren und du darfst dafür Umwege fahren genauso um Kollegen mitzunehmen, sagt mir jedenfalls der Hauffe und das Steuerprogramm und meine Finanzbeamten in der Familie. Da ist nichts geflunkert, sondern ehrlich die gefahrenen Kilometer angegeben, einschließlich genau der Tage, die ich sie gefahren bin, also im Gegensatz zu vielen hier eben nicht 230 Tage sondern genau die Ferien usw. abgezogen.
    Ich gebe die gefahrenen Kilometer und nicht die Entfernungskilometer an, das ist ja wählbar, der Satz liegt dann aber auch nur bei 20 Cent je Kilometer!

    Tut mir leid, aber so etwas ist schon sehr anmaßend von dir solch eine Aussage!

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    Original von Schmeili
    Wohin du deine Tochter morgens hinbringst ist leider dein Privatvergnügen und nicht steuerlich absetzbar...
    Ich würde immer alles angeben - soviel Mehrarbeit machts ja nicht...


    Ich gebe den Weg immer an, den ich fahre, denn fahre ich um Baustellen rum, nehme ich einen Kollegen mit usw. darf ich ja auch die mehr gefahrenen Kilometer angeben, also geb ich die auch an!

    Ich habe ohne 1. StEx eine Vertretungsstelle im Moment 19 von 28 Stunden, hätte aber auch 28 von 28 bekommen können, will ich aber mit zwei kleinen Kindern logischer Weise nicht ;)
    Das ist zumidnest in Berlin übers PKB keine Problem, da darfst du auch generell als Student jeglicher Fachrichtungen unterrichten.

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    Original von Dalyna

    Nach staatlicher Anerkennung von wem oder was? Und ja, wie jetzt hier schon ergänzt, kann man nur als Beamter des Landes eingestellt werden, wenn die Schule staatlich anerkannt ist.


    Die Schule ist noch nicht stattlich anerkannt. ;)

    Zitat


    Daher hab ich aber auch im ersten Post geschrieben, dass es auch bundeslandabhängig ist, ob ohne 2. Stex eingestellt wird oder nicht.

    Den Widerspruch hab ich darin gesehen ,dass Du sagst, es gibt Unterschiede zu staatlich anerkannten Ersatzschulen. M;eine Schule ist eben in privater Trägerschaft und somit im 'Grunde auch eine Ersatzschule, untersciedet sich aber natürlich total von anderen Ersatzschulen wie Waldorfschulen, Montessorischulen, etc., aber eben nicht von anderen Gymnasien. Von daher maße ich mir nicht an zu sagen, ob es da starke Unterschiede gibt in Bezug aug Einstellung oder nicht, weil ich es nicht beurteilen kann. Ich kann aber sagen, dass hier Deine Aussage für staatlich anerkannte Gymnasien (und auf die beziehe ich mich jetzt hier, weil ich es da eben kenne und weiß) nicht zutrifft. Und daher maße ich mir nicht an, das für jede andere Ersatzschule sagen zu können. Wenn Dir das zu wiedersprüchlich ist, tut´s mir leid.


    Aber genau das habe ich doch gesagt. Bei staatlich anerkannten Ersatzschulen musst du um die normale Einstellung zu bekommen ein 2. StEx haben, bei anderen Schulen aber nicht! UNd das ist ganz klar in allen Bundesländern. Wobei du inzwischen z.B. in Berlin problemlos eine Vertretungsstelle ganz ohne StEx bekommst. Habe ich inzwischen immerhin schon seit fast einem Jahr ;)

    Zitat

    Original von Dalyna
    Du sagst es: Deiner Meiung nach. Denn hier ist da, wenn es sich um Gym handelt kein Unterschied zu verzeichnen, wenn man mal davon absieht, dass es eben an kirchlichen Privatschulen auch Lehrer im Kirchendienst gibt. Ansonsten gibt es keinen Unterschied zu anderen Gymnasien.

    Für andere Formen der Privatschule kann und will ich daher nicht sprechen.

    Da die letzte Stelle, die angeboten wurde, wo es hieß, dass erst nach staatlicher Anerkennung mit evtl. Verbeamtung usw. zu rechnen wäre, wenn überhaupt, aus Hamburg kommt und da dßann nach TV-L bezahlt wurde, dies also für alle Bundesländer die dem TV-L unterliegen identisch sein müßte, sollte das auch für RLP gelten.

    UNd ich sehe in meiner Aussage auch keinen Widerspruch zu deiner, eher widersprichst du dir selber, du sagst, du kannst keine Aussage machen, meine sei aber falsch ?(

    Also stellen wir einfach fest, es gibt in allen Bundesländern Praivatschulen, die Leute ohne 2. Staatsexamen einstellen und auch staatliche Schulen und es gitb welche, die es nicht machen!

    Zitat

    Original von Dalyna
    Das sollte man aber auch differenzierter sehen. Privatschule ist nicht gleich Privatschule bei so vielen verschiedenen Bundesländern mit verschiedenen Regelungen. Oder reden wir gerade explizit über Hessen?


    Ich glaube, welches Bundesland ist dabei relativ egal, denn meiner Meinung nach gibts eben sowieso einen Unterschied zwischen Privatlicher Schule und staaatlich anerkannter Ersatzschule oder so ähnlich.

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    Original von Schmeili
    ja, KÖNNTEN sich die Privatschulen ihre Lehrer aussuchen, würden sie sicherlich auch diejenigen MIT 2. Stex nehmen, aber das können sie selten.


    So sehe ich das auch. Ich kenne Leute, die durch 2. StEx gefallen sind und nun schon seit Jahren glücklich an einer Waldorf-Schule z.B.

    http://www.lehrcare.de schreibt hier immer wieder Stellen für Privatschulen z.B. aus und ich glaube, die sind nicht auf Berlin begrenzt.

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    Original von alias
    Die Meldung am Arbeitsamt hat keine negativen Auswirkungen.

    DAs kommt darauf an, was du als negativ beszeichnest. Manche finden schon diese tausend Seiten Papier, die Auszufüllen sind und das Antanzen zu vorgegebenen Terminen usw. negativ!

    Allgemein heißt es im Arbeitsrecht am 3. Tag, aber der AG kann auch ab dem 1. Tag eine verlangen. DAmit muss also überall das spätestens am 3. Tag da sein, alles andere sind ZUsatzvereinbarungen über Tarifverträge o.ä.

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    Original von magister999
    Solange Du Angestellte warst, musstest Du bei Krankheit ab dem ersten Tag der Schule eine Krankmeldung abgeben. Dieser "Kleine" Zettel enthält keine Diagnose, sondern nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Schulleitung muss diesen Zettel in einer Hilfsakte aufbewahren; in der Personalakte hat die Krankmeldung nichts zu suchen.


    Wonach denn am ersten Tag?!? Weder TV-L noch sonst ein Tarifvertrag (den von Hessen kenne ich aber nicht, da weiß ich es nicht) geben dies her. Attest muss nach den Tarifverträgen am 3. Tag vorliegen. Bei uns gehen die Krankmeldungen mit einem weiteren Formular und der Diestantrittsmeldung zur Personalstelle. Bei Angestellten geht noch eins zur KK, bei Beamten gibts ja Lohnfortzahlung auch bei Krankheit, also ist dies unnötig!

    Zitat

    Original von Flipper79
    Ist die Frist bereits gewahrt, wenn ich mich gemeldet habe, auch wenn das LBV / das Schulamt die Vordrucke noch nicht ausgefüllt hat?


    Die Frist ist bereits gewahrt wenn du dich online arbeitssuchend gemeldet hast!

    Es gibt soviel ich weiß keine Wartefrist, aber das Ereignis um das es geht darf nicht vor dem Eintreten in die GEW passiert sein und da wirds dann brenzlig bei dir!

    Ich finde die Punkteverteiling relativ normal, wenn du es bei den Schülern sonst immer anders machst ist das aber blöd.

    Bei mir gibts übrigens eine 1 nur bei voller Punktzahl, maximal eine 1- mit 0,5 Punkten fehlen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Kinderwunsch du wirklich genauer über einen Abbruch nachdenkst, denn das könnte dann doch das Aus für diesen sein.

    Ganz klar hat jetzt deine Schwangerschaft einige finanzielle Aspekte, die sicher sicherer sind als später (wenn du nicht verbeamtet bist).

    Selbst wenn du nun die komplette Schwangerschaft hindurch krankgeschrieben bist, gibts das volle Gehalt und dadurch auch das volle Elterngeld (was übrigens bei iner Weiterführung des Refrendariats auch als Sockelbetrag zeitgleich zum Gehalt bezogen werden kann, weil das Refrendariat als Ausbildung zählt ;) ).

    Als Angestellter gäbe es nach einer gewissen Zeit nur noch Krankengeld und damit einen "Nullmonat" fürs Elterngeld.

    Also solltest du wirklich kündigen wollen, dann doch bitte erst nach dem Mutterschutz ;)

    Evtl. überlegst du dir sonst auch, wie das mit Kindermädchen, Aupair oder ähnlichem aussieht wenn du das Refrendariat dann fertig machst. UNd ganz ehrlich, ob nun drei oder vier Kinder bzw. 1 oder zwei, finde ich, macht keinen großen Unterschied.

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