Da sie in ihrem Job ja schon Elternzeit genommen hat, wird das nicht so einfach funktionieren. Sie hat sich ja schon festgelegt, wann sie die Elternzeit nimmt. Außerdem musst du Elternzeit ja 7 Wochen vor Beginn anmelde, die müßte sie eh arbeiten.
Beiträge von Susannea
-
-
Wenn du die AN-Sparzulage haben willst mit der Steuererklärung, dann muss das direkt auf den Bausparvertrag. Obs der AG auch anders macht, ist eh fraglich!
-
Zitat
Original von Schnuppe
ich komme da auch auf 17,5std., aber da war sie eben nicht sicherHab nun die Zeit gehabt das nachzurechnen. Damit müßte eine volle Stelle nur 23,3 Stunden haben. Alleine das 0,3 ist so unwahrscheinlich, dass ich denke, da ist ein Fehler in der Berechnung

Ich gehe davon aus, dass du mit SekI/II am Gymnasium bist und die volle Stelle 25,5 Stunden sind. Stimmt das?
Dann darfst du bis zu 19,125 Stunden die Woche unterrichten. Also bis zu 19 Stunden ;).
Edit: Klar können sie das so machen, aber warum willst du ihnen Zinsen usw. schenken? Also ich parke Geld was evtl. zuviel ist lieber bei mir und gebs ihnen nachher wieder und habe Zinsen, als ich schenk ihnen ein zinsloses Darlehnen!
-
Zitat
Original von Schnuppe
es gibt ja schon dne unterschied, dass wir eben nicht unter die 30stunden maximale arbeitszeit fallen. sie sagte, dass die lehrerstunden eben gegengerechnet werden, sodass es hinkommt.Ja, wie gesagt, 3/4 Stelle, denn alle anderen dürfen 30 von 40h /Woche arbeiten! Also kein Unterschied!
Sehe das auch wie Britta, da gibts nichts zu überlegen. Und nein, eigentlich hat es andersrum zu laufen. Du sagst vorher (bzw. der AG) was du verdienst und daraus kriegst du das Elterngeld und wirds mehr, dann mußt du was zurückzahlen und wirds weniger, gibts eine Nachzahlung!
-
Zitat
Original von Schnuppe
ich war ja heute bei der elterngeldstelle. leider stimmt das mit den 10,5 stunden nicht so ganz. denn da wir ja keine "normalen" arbeitnehmer sind, darf ich nur eine mindeststundenzahl arbeiten, die wohl ungefähr bei der hälfte einer vollen stelle liegt. wenn ma darüber liegt, dann kriegt man eben nur den satz von 300€.die frau war sehr nett und hatte auf alle unserer fragen antworten oder wusste, wo wir die antwort kriegen. fühlte mich gut beraten.
Entschuldige, aber das ist totaler Blödsinn!

Da platzt mir schon wieder die Hutschnur, wie so ein Blödsinn erzählt werden kann. Bist du sicher das sie es so gesagt hat?Du darfst eine Höchststundenzahl arbeiten und die liegt bei einer 3/4 Stelle, alles darunter darfst du natürlich machen und nach BEEG wird dann das Elterngeld klar aus der Differenz berechnet. Es gibt aber mindestens 300 Euro Elterngeld! Um thoeretisch unter denen zu liegen,
müßtest du weniger als 450 Euro Netto-Einkommensunterschied haben!Übrigens gibts fürs Elterngeld keinen Unterschied zwischen Angestellten, Beamten, Arbeitern usw.!
-
-
Zitat
Original von Schnuppe
Klasse. Der Rechner hat mir super geholfen. Werde jetzt morgen nochmal zu unserer Beratungsstelle gehen, da wir noch einige Fragen haben, aber ihr habt mir schon mal sehr geholfen. DANKE!Aber ich würde mich nicht darauf verlassen dort zuverlässige Antworten zu erhalten. Was ich da schon erlebt habe, da kann dir echt schlecht werden.
-
Zitat
Original von Finchen
Toll finde ich das übrigens nicht. So können sich auch sehr faule SuS ziemlich leicht eine gute Note verdienen. Deshalb bewerte ich neben Ordentlichkeit, Vollständigkeit u.s.w. auch die Qualität bzw. Tiefe der bearbeiteten Aufgaben.Naja, wenn sie den hefter machen, haben sie auch sicher eingies dabei gelernt und wer ihn wirklich ordentlich macht, der kann nciht faul sein. Miene Meinung. Wenn ich auch noch die Qualität bewertet hätte und nicht nur Vollständigkeit usw. dann hätte es nur 5er und 6er gegeben.
-
Also sowohl in Berlin und Brandenburg ist es üblich und ich habe auch noch nichts gegenteiliges gefunden. hier zählen die Noten zu den mündlichen Noten.
Günstig ist es, das für die Eltern transparent zu machen. Achso, das Blatt dafür ist bei uns in Arbeitsmaterial zum Lehrbuch von Verlag vorgegeben, also wirds wohl rechtens sein.
-
Elterngeld kriegst du, wenn du unter einer 3/4 Stelle arbeitest und es beantragst. Mit oder ohne Elternzeit und dann mindestens 300 Euro. Dein Mann kann unabhängig von dir auch bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen. Nur Elterngeld gibts pro Kind maximal 14 Monate. Und ja, das könnt ihr auch gleichzeitig beziehen. Seines wird aber mit seinem Einkommen berechnet. Guck mal hier: http://www.elterngeld.net da gibts dafür einen Rechner,
-
Zitat
Original von Britta
Wie gesagt, Elterngeld nach den üblichen Regularien. D.h. du darfst bis zu 3/4 deiner Stundenzahl arbeiten, dann bekommst du von dem restlichen Gehalt 2/3 als Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale).
Das abzüglich Werbungskostenpauschale zählt hier nicht, da die vor und nach der Geburt abgezogen wird, so dass sie sich aufhebt
Beim Beamten hast du ja nur eine bestimmte Anzahl Jahre, die du nicht voll arbeiten darfst oder zuhause bleiben. Nimmst du Elternzeit zählen diese nicht mit.
Gerechnet wird also Einkommen vor der Geburt abzüglich Einkommen nach der Geburt und davon 67% sind dein Elterngeld mindestens gibts 300 Euro. Elterngeld gibts aber auch ohne Elternzeit wenn du nicht mehr als 3/4-Stelle arbeitest!
-
Ich würde Elternzeit nehmen, wegen Kündigungsschutz z.B. und dem Anrecht hinterher wieder auf die volle Stundenzahl bzw. vorherige zu gehen.
-
Du kannst nur das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nehmen, was du in der Zeit hattest. Dies addierst du und ziehst 920 Euro Werbungskosten ab, dann teilst du das durch 12 und davon wird dann das Elterngeld (67 bis 100%) berechnet.
Es gibt mindestens 300 Euro.
-
Zitat
Original von nani
Ich finde die "Vögel" (?) mit den lang herunterhängenden Beinen total niedlich! Weißt Du zufällig noch, woher Du das Bild hast? Dann könnte ich mal nachlesen, wie das mit den Beinen dort ist, da weiß ich nicht genau, wie die zustande gekommen sind.
Ich könnte mir vorstetllen, dass hier das Band lang gelassen wurde und dann unten die Filzfüße befestigt wurden. -
Du kannst genau wie alle Eltern für 12 Monate (insgesamt pro Kind 14 Monate, Ausnahme Zwillinge)Elterngeld beziehen. Elternzeit ist nicht Voraussetzung für Elterngeld!
ALGI gibts nicht, wenn du keine Kinderbetreuung hast.
-
Springst du immer nur spontan ein oder bist du längerfristig für eine Lehrkraft da. Wenn längerfristig (bei mir waren es jeweil 2,5 Monate) dann wird schon richtig durchgeplanter Unterricht erwartet (zumindest hier). Aber bei uns helfen die Lehrer der Parallelklasse oder Fachkollegen gerne mal etwas bei der Planung.
-
Elternzeit kann nur nehmen, wer in einem Arbeitsverhältnis steht. Beginnen tut sie erst nach Ablauf des Mutterschutzes, also wirst du gar keine brauchen!
-
ZitatAlles anzeigen
Original von Lehreranfrage
Ich bin auch von dem TV-L betroffen.
Allerdings wurde ich als Seiteneinsteiger mit der Verbeamtung gelockt.
Was ungemein gegen die Wut darüber hilft:
Keine Klassenfahrten!
Kein Unterrichtsmaterial kaufen!
Unterrichtsvorbereitung am Kopierer bzw. eine Minute vor Unterrichtsbeginn vor der Klassenraumtür.
Zu Hause wird nichts gemacht, da kein Arbeitszimmer absetzbar!
Werden bei Konferenzen Sonderaufgaben vergeben, klein machen und ducken!
usw.
Dann ist der Job (den Begriff Beruf vermeide ich seit dem ebenfalls) einigermaßen erträglich.
Das sind dann sicher die Kollegen, von denen dann die Elternsagen, Lehrer arbeiten nie und haben immer Ferien
-
Zitat
Original von gingergirl
Deine Fahrtkosten kannst du natürlich als Werbungskosten angeben, das bringt dir aber nicht viel, da du bei deinem niedrigen Einkommen eh fast keine Steuern bezahlst.Hier gings ihr aber um die Abzüge fürs Wohngeld und da kannst du diese natürlich abziehen und dann ist das anzurechnende Einkommen eben geringer und das evtl. Wohngeld höher!
-
Ich kenne es nicht anders. ICh warte auf miene Beurteilung von der Stelle bis zum Mutterschutz im Dezember heute noch. Und ich weiß die Schule hat sie geschrieben, was das Schulamt damit macht, keine Ahnung!
Auf die von bis zu den Ferien werde ich wohl auch noch etwas warten müssen.
Werbung