Ich denke schon, gerade wenn du es auf Nachfrage so begründest.
Beiträge von Susannea
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Original von Loreley
Ich hab dazu mal eine Frage: einige Stellen sind auch für Bewerber mit nur 1. Staatsexamen geöffnet - kann man so das Referendariat umgehen?
Ich denke, das wird ähnlich sein, wie in Berlin übers BEO, das du zwar als Student oder mit dem 1. Staatsexamen an die Schule kannst, aber das Ref trotzdem irgendwann auf dich zukommt und evtl. noch nicht mal was angerechnet wird! -
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Original von pattipiola
Ich habe beim BAD NRW Köln angerufen, die meiner Schule dann ein Schreiben haben zukommen lassen, in dem eine Empfehlung ausgesprochen wird, schwangere Lehrerinnen zu Hause zu lassen, wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass diese Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen haben. Es ist aber eben nur eine Empfehlung...
Mit einem Dr. vom Gesundheitsamt habe ich telefoniert, der mir sagte, er wäre nicht die Behörde, die hier etwas zu sagen habe (sondern eben der BAD) aber er wäre der persönlichen Meinung, schwangere Lehrerinnen aus der Schule zu nehmen. Ansonsten: wer nicht krank ist, geht zur Arbeit.
Meine Ärztin signalisiert mir von Anfang an, dass ich sofort von ihr in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt werde, sobald ich das wünsche...
Muss tatsächlich ICH die Entscheidung fällen? Ich finde eigentlich, dass Schulleitung da Position beziehen muss und entscheidet, wie weit die Fürsorge für die Mitarbeiter geht...
Das würde mir vollkommen reichen um zu sagen, du hast dich an die Empfehlung gehalten!
Aber ich mußte gerade wieder lernen, dass Lehrer sowieso Sonderstatus haben, denn die bleiben ja auch bei fehlenden Titern zuhause und andere Berufsgruppen arbeiten

Denk an dich und das Kind und nimm an! Die Weihnachtszeit kann dann so schön besinnlich für euch werden!
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Mit dem BV kommts drauf an, was drin steht. Aner ja, das kann es bedeuten, dass du z.B. im Schulamt eingesetzt wirst!
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Da hier inzwischen weder Meldepflicht noch sonstwas herrscht und ich das Gefühl habe, hier ist jeder mit Fieber sofort ein "Verdachtsfall" (meine Schwägerin die jeden Tag mein Kind betreut übrigens auch
), hake ich das ganze als Massenhysterie ab und beschäftigere mich mit anderen Dingen. 
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Original von Niggel
Zum Thema Impfreaktionen:Eine Bekannte von mir hat sich impfen lassen:
Impfreaktion: Innerhalb einer Stunde so starke Schmerzen im Arm, dass sie diesen kaum bewegen konnte. Etwa 12 Stunden nach der Impfung bekam sie knapp 39 Grad Fieber, Kopfschmerzen und Schüttelfrost. In der kommenden Nacht musste sie sich drei Mal umziehen, weil sie nassgeschwitzt aufgewacht ist. Alles "lediglich" Impfreaktion, laut Arzt. Sie hatte also nicht die Schweinegrippe und war auch nicht ansteckend, aber sie hatte alle Symptome. Am nächsten Tag war der Spuk dann wieder vorbei.
Der schmerzende Arm ist ja scheinbar normal, aber Fieber etc. muss ich jetzt ehrlich gesagt nicht haben. Vorher wollte ich mich auch impfen lassen, jetzt bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher, vor allem, weil ich letztens (unwissend von allen Seiten) zwei Tage hintereinander Kontakt (inkl. Hände schütteln und sogar verarzten) zu jemandem mit Schweingrippe hatte und sie glücklicherweise nicht bekommen habe. Na, mal schauen.
Aber wollte mal darstellen, dass die Impfreaktion auch etwas heftiger ausfallen kann, als "nur" mit Schmerzen im Arm.
Genau diese Fälle und die einfach noch ungenügende Erforschung der Impfstoffe führen dazu, dass wir uns alle nicht impfen lassen. Meine Kinder sind mir für solche Experimetne mit unter 1 und unter 2 vorallem viel zu klein!
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Natürlich geht das, wobei nein, denn es gibt keinen Erziehungsurlaub mehr, das heißt schon seit einiger Zeit Elternzeit;)
Infos findest du direkt im BEEG:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.htmloder aber in der Broschüre des Ministeriums zu Elterngeld und Elternzeit:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generat…de,rwb=true.pdfAber Achtung, für Beamten gibts extra Richtlinien für jedes Land verschieden!
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Original von STERNI/(
Hi,also ich arbeite in Brandenburg. Bei uns muss jeder Fachlehrer 26 Stunden leisten, um 40 Stunden voll zu bekommen

Bei uns gibt es auch keinen Unterschied zwischen den Fächern.LG
Brandenburg hatte bei uns in der Grundschule 28 Stunden, Berlin auch! -
Weiß jemand, wie das innerhalb der Elternzeit mit arbeiten auf Honorarbasis ist bzw. ob das überhaupt als solche zählt, wenn man unterhalb des Übungsleiterfreibetrages Geld erhält?
Bisher war ich zeitgleich eh durch Teilzetitätigkeit versichert oder habe weit unter 360 Euro im Monat gehabt, nun ist es aber so, dass mein Vertrag ausläuft und nur auf Honorarbasis für 14 Tage verlängert werden soll. Sind dann aber einmalig (leider auch in einem Kalendermonat) 600 Euro.
Hat das Auswirkungen auf die KK, weil ich nur über den Elterngeldbezug kostenlos versichert bin?
Steuerlich weiß ich, dass es uninteressant ist und steuerfrei!
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Original von alias
Früher waren die mal kostenlos. Dann waren es 3,50 pro Stück. Jetzt kostet eine 12,50.Wir haben 7 Euro bezahlt (genauso viel wie für eien Geburtsurkunde) und brauchten genau eine, die haben wir dann kopiert und beglaubigen lassen (kostenlos).
callisto: Klar kannst du das bei der Steuer ansetzen, gehört genau wie die Fotos und die Wege zu den Ämtern usw. zu den Bewerbungskosten!
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Berlin hat die Schulleiter dazu verpsflichtet umgehend bei Fällen die Schwangeren Kolleginnen nach Hause zu schicken!
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Original von Niggel
Bei uns zählen allgem. Pädagogik, Schulpäd. und Psychologie zusammen 2/9 der Gesamtnote, da fällt eine Prüfung also nicht so wirklich ins Gewicht. Vor allem zählen die mündlichen weniger als die schriftlichen Prüfungen.
Da habt ihr aber Glück, bei uns zählten die mündlichen Prüfungen doppelt so viel wie die schrifltichen und da hatte ich dann mit einer nicht objektiven (der Prüfer mochte mich nicht, ich ihn auch nicht ;9 ) 5,0 dann sogar zum nicht bestehen, weil damit der Schnitt nur noch 4,1 war! -
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Original von Mel80
Ja, das ist auch meine Information.Wenn man insgesamt unter 5 Jahren angestellt war, kann man sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen, allerdings erst zwei Jahre nach dem letzten Angestellenverhältnis.
UNd soviel ich weiß zumindest das von der Zusatzversicherung nur im West-Gebiet! Das in den Ost-Gebieten ist unwiederruflich weg!
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Ich habe ja in Brandeburg studiert und waeiß, dass beim Studienseminar Bernau du in Schulen im Umkreis (nördlich von Berlin) eingesetzt wirst (kann also auch bei uns in Oranienburg sein!).
Südlich wirst du dann definitiv nicht eingesetzt!
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Meine Kinder heißen Fiona Catharina Sabine und Stella Anastasia Sophie.
Bis kurz vom Mutterschutz hatte ich keine Kinder mit diesen Namen im Unterricht, dann schon, aber der NAme der Kleinen stand da einfach schon bombenfest, da wars dann egal.
Ansonsten hätte ich wohl generell NAmen genommen, die bei mir nicht vorkommen!
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Original von der PRINZ
Bei uns machts jeder anders und ich habe tatsächlich Kolleginnen, die gucken zuerst, WIE der Test ausgefallen ist und legen dann fest, bei welcher Punktzahl es welche Note gibt
So haben wirs in Psychologie auch mal gelernt, man verschiebt so lange, bis die Gaußsche Normalverteilung stimmt

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Bei uns wars 100%=1
-85% = 2
- 70%=3
-50% =4
-25%= 5
weniger =6 -
Es ist ja nun bis zum 9. November nicht mehr lange, meine Schüler haben scheinbar kein wirkliche Ahung, was dies für ein Datum ist. Aber gerade in Berlin finde ich dies sehr wichtig.
KAnn man das ohne weitere geschichtliche Vorkenntnisse einfach anfangen mit "dem Leben mit der Mauer" und "die Maueröffnung"?
http://www.schroedel.de/suche/artikela…507-50509-4&u=1
Bietet dazu nämlich Seiten an.
Ich würde dies einfach gerne vor dem 9. November gemachthaben, weiß aber nicht, ob das nicht zu adhock ist.
In einer Einzel-/Doppelstunde könnte man von unserer Schule aus problemlos zur ehemaligen Passierscheinstelle gehen, nun inzwischen ein Jugendheim.
Wenn ich mit den Kinder am 9.11. wie geplant mit dem 100/200er Bus durch Berlin fahre, würden wir nämlich sicher so einige Szenen an der Mauer beobachten, die die Kidner interessiert.
Andere Frage, habt ihr schon mal "die Flaschenpost" mit den Kindern gelesen? Das Heft empfiehlt es, ich finde es auch gut, ob es als Klassensatz da ist, ist abzuwarten, aber Erfahrungen würden mich schon mal interessieren!
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Original von alem2
Weiß jemand, wie ich herausbekomme, was ich bei wieviel Stunden monatlich verdiene?
Und noch viel wichtiger - kann ich sicher sein, dass ich bei 8-10 Unterrichtsstunden die Woche keine Klassenleitung bekomme, vielleicht auch nicht an allen Veranstaltungen Teil nehmen muss oder auch nicht jeden Tag erscheinen muss?
Hat man ab einer gewissen Stundenzahl vielleicht Anspruch darauf, dass man sich die Klassenleitung teilen kann?
Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, auf die ich mich berufen kann?
Hat jemand Erfahrung mit unterhälftiger Teilzeit?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.
LGHilfe bekommst du zumindest hier bei sowas bei uns immer von der Frauenvertreterin, wenn der schulleiter von siich aus nicht einen Tag frei oder zwei einräumt. Ich habe z.B. 10 h gearbeitet an 3 Tagen nach Absprache mit der Schulleitung, einen Anspruch gibts aber nicht. NUn arbeite ich 15 an 4 Tagen, der Vorschlag kam gleich von der Frauenvertreterin beim Bewerbungsgespräch.
Was du verdienst kann du mittels Dreisatz ausrechnen

Ich habe hier 57,x% Stelle und bekomme auch den Anteil Gehalt!
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Original von Petra
Sprich, du bist nun familiär an Berlin gebunden und kommst da momentan zumindest beruflich nicht weiter?
Gibt es keine andere Möglichkeit sinnvoll und einigermaßen den Wünschen entsprechend umzusatteln?
Vielleicht in Brandenburg?Nein, in Brandenburg gehts eben gar nciht weiter, in Belrin schon, wenn es denn einen Platz gibt und da warte ich nun an beiden Unis schon seit 2 Semestern drauf. Wenn die Kinder etwas größer sind, würde ich mich sofort einklagen, so muss das noch etwas warten, wird dann aber wohl die Lösung sein

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