Beiträge von Susannea

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    Original von mimmmi
    Boah was für ein Moderator, keine Ahnung! Formfehler sind fast die einzige Möglichkeit die Prüfung anzufechten. Lass dich nicjht abhalten, fast alle Prüfer sind A**********

    Was für ein NIveau :rolleyes:

    Also klar habe ich in meienr Uni-Zeit solche erlebt, aber auch genau das Gegenteil. Ich hasse Pauschalisierungen!

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    Original von Karla_Kolumna
    Wäre eine Schwangerschaft denn da irgendwie problematisch? Dürfte ja eigentlich nicht, oder?

    Genau wie du es sagst, es darf nicht problematisch sein, allerdings habe ich im öffentlichen Dienst schon das Gegenteil erlebt, vor Gericht hat diejenige died Stelle dann aber bekommen!

    In Berlin spielt die Wartezeit, die Note und vor allem die soziale Komponente eine Rolle. Es werden nach allen drei Kriterien ein Anteil an Plätzen vergeben. In Brandenburg ist es ähnlich. Nach der Vergabeordnung ist die Fächerkombination nicht von Bedeutung, aber es gibt eben pro Fach nur eine bestimmte Anzahl Plätze, ist die voll, kann man keinen Platz mehr kriegen! Das wird aber überall so sein!

    Eine Freundin von mir war Beamtin auf Probe beim 2. Kind (beim 1. Beamtin auf Zeit) und ist noch während des Mutterschutzes verbeamtet worden. Davon hat sie nicht viel gearbeitet, weil sie ein BV hatte und das und Mutterschutz aber als Beschäftigungszeiten gelten war das dann sehr günstig für sie!

    Ganz so einfach läßt sich das mit Wochen und Monaten nicht sagen. Ab Geburt gibts insgesamt 12 bzw. 14 Monate Geld, nun wird aber taggenau gerechnet, somit waren es bei mir z.B. 2 Monate und 9 Tage die ich Mutterschaftsgeld bekam und für den 3. Lebensmonat (denn Elterngeld wird ja Lebensmonateweise berechnet) gabs dann nur anteilig Elterngeld.

    Ansonsten stimmt das, was du sagst, Feenstaubflocke.

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    Original von laura
    Hallo,

    ich dachte, die Zuschläge werden nicht berücksichtigt (daher die böse Überraschung bei vielen).
    Wenn kein Mutterschaftsgeld bezahlt wird, wie wird es dann ersetzt? Durch das normale Gehalt?

    Gruß

    Genau, es gibt durchgängig Gehalt und es werden nur steuerfreie Zuschläge und Einmalzahlungen nicht berücksichtigt! Und 920 Euro Werbungskosten fürs Jahr abgezogen, dass gibt meist die böse Überraschung!

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    Original von pinacolada
    Hallo!
    Ich denke, der Knackpunkt ist wirklich: Gibt es jemanden, auf den die Stelle ausgeschrieben ist oder ist noch alles offen?
    Stutzig würde mich (zumindest in NRW für Grundschule) machen, dass nur 5 Leute eingeladen sind. Das spricht eigentlich dafür, dass sie sich so wenig Arbeit wie möglich machen wollen, da das Ergebnis eh schon feststeht.

    Also in Berlin sind sie sogar für Vertretungslehrerstellen froh, wenn 5 Bewerber vorhanden sind! Das war die größte Anzahl, die ich bisher hier erlebt habe. Ich denke, je nach Fächerkombi und Ort kann es sein, dass es einfach nicht mehr Bewerber gibt oder die anderne gleich aus anderne Gründen rausfallen.

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    Original von alias
    Wenn die Strafarbeit nicht gemacht wurde und auch der Nachholtermin / Nachsitztermin nicht eingehalten wird, gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch und - nach einem erfolglosen / verweigerten Elterngespräch - eine schriftliche Nachricht auf offiziellem Schulpapier, mit der Aufforderung an den Schüler an einem Nachholtermin zu erscheinen. Andernfalls müsste die Klassenkonferenz zusammentreten und über weitere Maßnahmen, wie einen zeitweiligen Schulausschluss beraten.

    Ist sowas alles bei euch zulässig? Bei uns darf es weder Nachsitzen noch Strafarbeiten geben. Du darfst die Schüler nicht mal das in der Stunde versäumte als Hausaufgabe machen lassen!

    Ich würde das Examen zu Ende machen, evtl. sogar das ref und dann gucken, notfalls im anderne Bundesland, denn z.B. in Brandeburg darfst du mit beiden Studiengängen KLassen 1-10 unterrichten, egal ob mit Schwerpunkt Primarstufe oder ohne. Nur das Ref muss jeweils dann da gemacht werden.

    Ich bin nicht der Meinung, dass dein Job darin besteht die Gesundheitsführsorge des Jungen zu übernehmen!

    Diabetis ist als Behinderung anerkannt, somit gelten zumindest in der Kita die Kinder als I-Kinder, müßte in der Schule ja dann auch so sein und haben damit Anspruch auf zusätzliche Betreuung.

    Tafelbilder haben ja die anderen Schüler auch selber abgeschrieben, dass erwarte ich dann von den fehlenden Schülern auch (nur eben von einem anderen Schüler und nicht von der Tafel). Aber sie müssen einfach die gleichen Chancen von mir bekommen und das haben sie ja dann.

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    Original von Friesin
    Bei uns im Referendariat (beendet 2008) sind wir mehrfach drauf hingewiesen worden, wie das in Nds geregelt (nicht üblich!!) ist.
    Macht man das in Berlin nicht?

    Das kann ich dir nicht sagen, was man im Refrendariat macht. Ich kenne nur das Schulgesetz und dort steht nichts, dass es verboten ist.

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