Beiträge von Susannea

    Wie gesagt gehe ich davon aus, dass es beim 2. Staatsexamen wie beim 1. ist, dass man mit einer anderen Fächerkombination das ganze noch mal machen kann und das wäre dann für mich wohl der naheliegenste Weg, wenns weiter gehen soll.

    Und um sich über so etwas im Klaren zu sein, finde ich Vertretungslehrerstellen sinnvoll. Das man davon auf Dauer zumindest alleine nicht leben kann, ist klar, aber manchmal muss man das ja gar nicht ;)

    Zitat

    Original von Meike.
    Sich an einem offensichtlich ausgträumten Traum festzuklammern, halte ich für nicht sehr sinnvoll.

    Diese Antwort finde ich ziemlich daneben. Du weißt doch gar nicht, warum sie durchgefallen ist und wenns z.B. "nur" ein Fach ist, kann sie doch in einem andern ein ganz toller Lehrer sein.

    Und mal ganz ehrlich, ich habe das Gefühl, du bist nicht objektiv, denn zu oft hat inzwischen die Note nichts mehr mit der Leistung zu tun. Habe nun schon überall erlebt bzw. gehört, dass d ann Kommentare kamen, "weil ich sie nicht leiden kann", "weil ich den Studiengang nicht mag" (1. Prüfung) usw.

    Wer behauptet, das gibts nicht oder das hat dann was mit ungeeignet zu tun, der lebt wohl etwas realitätsfern.

    Zitat

    Original von Hawkeye
    die argumentation "die eltern haben sich nicht beschwert" finde ich PERSÖNLICH übrigens nicht ausreichend.

    einfach so irgendwas zu benoten, ohne dass die schüler bescheid wissen, finde ich auch nicht so knorke.

    Ich finde das schon ausreichend, denn die Eltern an der Schule sind bekannt dafür, dass sie gegen alles einen Aufstand machen, Zeugnisse anfechten usw. andere Sachen waren ein ziemliches Drama, wie bewertet wurde auch, aber genge die Bewertung an sich hatten sie nichts einzuwenden, weil sies schon von anderen Lehrern kannten. Wobei dann auch das kein Argument ist, denn auch wenn es viele machen, ist es evtl. trotzdem nicht korrekt.

    Und wer sagt irgendwo, dass es die Schüler nicht gewußt haben? Bei mir hatten sie es vorher sogar schriftlich bekommen, dass die Hausaufgabe zensiert wird.

    Also zumindest mit der Fachkobination gilts überall. Mir gehts ja ähnlich mit dem 1. Staatsexamen, aber mit einem anderen Hauptfach kann ich weitermachen. Bis dahin habe ich nun ohne Abschluss schon die 2. Vertretungslehrerstelle gehabt. War keine Problem, hätte mich damit totschmeißen können, aber mit meiner jetzt 5 1/2 Monate alten Tochter, habe ich die Bedingungen gestellt, so kamen weniger Stelllen in Frage.

    Also in Berlin ist es zur Zeit gar keine Problem, allerdings wird dann ganz schlecht bezahlt, außerdem soll das wohl anders werden (wers glaubt ;) )

    Ich hoffe, ich darf mich mit meiner Frage gleich mal anhängen. Wie läuft das denn, wenn man normal als Lehrer angestellt ist und zusätzlich auf Honorarbasis arbeitet?

    KK müßte ja wie selbstständig sein, dass es nicht interessiert solange du weniger als im Hauptjob verdienst. Bei der Steuererklärung muss es dann einfach unter freiberufliche Tätigkeiten angegeben werden?

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Zitat

    Original von annasun
    Kannst du mir auf die Sprünge helfen? Wie ist das mit den fehlenden Stunden gemeint?
    Gruß
    Anna

    Gehen wir z.B. von mir aus. Ich arbeite 3 Tage die Woche mit insgesamt 10 Stunden, auf Klassenfahrten müßte ich aber logischer Weise genauso viel arbeiten wie ein Vollzeit arbeitender Kollege. Trotzdem bekomme ich nur noch weiterhin die 10 Stunden bezahlt.

    Früher wurde in der Zeit dann auf 28h aufgestockt, diese fehlenden 18h bekommst man hier inzwischen nicht mehr erstattet!

    Zitat

    Original von Panama
    Angefangen von Fortbildungen und Elterngespräche in meiner U-freien Zeit, Bücher etc. etc. etc. etc....... ich weiß nicht so genau, ob das Sinn macht.

    Und zu sagen: O.k., dann streiche ich irgendwas.....wäre ziemlich inkonsequent, oder?

    Also: Wo fange ich denn dann bitte an, zu streichen.

    Dann streiche ich das, was mein Geldbeutel am meisten merkt. Ersetzt wird zumindest in Berlin nichts mehr. Nicht mal mehr fehlende Stunden zur vollen Stelle (die man ja in der Zeit mindestens ausübt) werden ersetzt.
    Die Kosten für Fortbildungen sind dagegen doch Peanuts. Bei Klassenfahrten muss ich aber meine Unterkunft bezahlen, meine Fahrt, meine höheren Verpflegungskosten, die zusätzliche Kinderbetreuung, die zusätzlichen Telefonkosten, weil die Kinder trotzdem mit Mama reden wollen, die fehlenden Einkünfte im Nebenjob usw. usw.

    Da läppert sich das ganz schnell und da ist die Umlage der Kosten, die für Fahrt und Unterkunft entstehen nur ein Bruchteil der mir entstehenden Kosten.

    Und wenn mans dann mal für die Eltern bzw. das eine Elternteil betrachtet, was die Kosten die dadurch entstehen unverschämt findet, was die in der Zeit alles sparen.

    Die Kosten für die Verpflegung, die Musikschule, den Babysitter usw.

    Zitat

    Original von gingergirl
    Kannst du mir das mit dem Stillen und Mehrarbeit/Abendveranstaltung bitte näher eräutern? Könnte mich nämlich auch betreffen...

    Klar, kein Problem.

    Nach dem MuSchG dürfen Stillende und werdende Mütter nicht mit Mehrarbeit und nciht nach 20 Uhr beschäftigt werden. Sprich, was du also eindeutig nciht darfst, ist Vertretungsstunden zusätzlich und ab 20 Uhr bei einer Schulveranstaltung sein. Bei dem ab 20 Uhr ist sogar dann extra noch angegeben, dass das auch für Elternabende und sonstige Schulveranstaltungen, einschließlich Ausflügen gilt.

    Genauso, wie dir als Stillende (allerdings nur mit einem Kind unter einem Jahr) jeden Tag eine Stunde bezahlte Stillpause zusteht. Heißt dann zumindest in Berlin, dass ich pro Tag eine Stunde weniger unterrichten muss, als ich bezahlt bekomme bzw. die zusätzlich als Honorarkraft bezahlt bekomme (was nur geht, weil ich keien volle Stelle habe).

    Als die Klassenlehrerin mich im Vorbeigehen auf dem Schulflur drum bat den Termin vorzumerken, habe ich gesagt, es könnte evtl. gehen. Ich weiß es aber nicht!

    Und nein, ich kann nun mal nicht!

    Ich kenne es bisher nur so, dass bei Elternabende Fachlehrer nur nach vorheriger persönlicher Einladung (und Terminabsprache) bei Elternabenden dabei sind.

    Elternsprechtage sind ja was ganz anderes, aber die stehen ja lange vorher fest. Der Termin für den Elternabend lag heute im Lehrerzimmer!

    Aber die Dame scheint so wieso eher für kurzfristige Sachen gut zu sein oder ohne Absprache. Letzte Woche Donnerstag habe ich morgens erfahren, dass die Klasse zum Wandertag weg ist, als ich Dienstag das letzte Mal vorher in der Schule war, wußte noch keiner etwas davon!

    Zitat

    Original von Friesin
    meines Wissens kannst du als Fachlehrer nicht drum herum kommen. Zumindest war das an den Schulen so, an denen ich war.

    Und keine Lust zählt schon gar nicht :rotfl:

    Das das nicht als Entschuldigung zählt, ist schon klar ;)

    Aber die Frage ist einfach, ob ich zu jedem Termin können muss! Sie hätte ja mit mir einen Termin vereinbaren könne bzw. absprechen und nicht einfach festlegen und mir dann mal so nebenbei mitteilen. Nächster Punkt ist einfach auch, ob nicht auch für solche Dinge eine schriftliche Einladung von Nöten ist (so wie z.B. Schulkonferenz usw. auch).

    Zitat

    Original von Panama
    Wär nicht schlecht, wenn mir das einer mal bezahlen würde *ggggg* ;)


    Panama

    Nein, darum gehts ja auch gar nicht. es ging darum, ob man mit der Mehrarbeit daraus kommt. Denn Mehrarbeit darf ich als Stilledne ja nciht leisten. Außerdem muss ich den Elternabend um 20 Uhr spätestens verlassen laut Gesetz.

    Ich finde einfach den Grund affig, denn es geht darum, dass ich die Eltern darüber informieren soll, was wir in den letzten 3 Wochen Schule (wobei wir z.B. nächste Woche wohl maximal 2 Stunden Mathe haben) noch machen werde und was alles im nächsten Schuljahr nachgeholt werden muss, was auf Grund von vielen Ausfällen und drei Lehrer in Mathe nicht geschafft wurde.

    Dafür dorthin zu fahren, was für mich einen Weg von über 100km und ca. 4 h "verlorene" Zeit macht, sehe ich eigentlich nicht ein.

    Zumal mir nur zwischen Tür und Angel letzte Woche mitgeteilt wurde, dass ich mir den Abend mal freihalten solle und ich bis heute keine schrifltiche Einladung o.ä. habe.

    Muss ich denn als Fachlehrer dann sofort parat stehen oder reicht auch ein einfaches, "an dem Termin kann ich nicht"!

    Dies wäre nämlich die Wahrheit, da ich 1. schon einen anderen Termin habe, 2. an diesen Abenden generell nicht weggehe, weil am nächsten morgen um 5:30 Uhr mein Wecker klingelt usw.

    Und ganz ehrlich, ich habe einfach keine Lust. Ist sonst so nicht meine Art, aber hier ist es nun mal so!

    Sind Elternabende und andere Schulveranstaltungen außerhalb der normalen Stunden, die ich unterrichte (bzw. eben der Zeit) Mehrarbeit? Bezahlt wird es nicht zusätzlich, das ist klar, aber mir gehts um die rechtliche Definition. Weiß das jemand zufällig?

    Klar wenn dafür vorher Unterricht ausfällt ist es keine Mehrarbeit, aber wie ist das sonst?

    Zitat

    Original von Mara
    Im Gegensatz zu anderen Berufen hat man als Lehrerin ja auch nicht die Möglichkeit vor dem Mutterschutz noch Resturlaub zu nehmen. Und wenn man Pech hat und er Mutterschutz genau mit Anfang der Sommerferien beginnt, dann hat man auch keine Chance daran was zu ändern und muss das so hinnehmen.


    VG


    Hast du das denn schon mal probiert? Wobei der Urlaubsanspruch ja genau wie in allen berufen bis nach der Elternzeit bestehen bleibt. Somit also genauso in den nächsten Sommerferien genommen werden kann!

    Mir wurde gerade wieder bestätigt, dass man natürlich als Lehrer einen Urlaubsanspruch erwirbt, aber die Ferientage davon abzuziehen sind. Liegt dein Vertrag aber nicht in den Ferien o.ä. (so wie hier z.B. mit der Elternzeit), dann kann man sich das auszahlen lassen oder nehmen.

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