Beiträge von Susannea

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    Original von Mia
    Also hör mal: Ich gehe mal davon aus, dass er betreut ist, wenn du normalerweise in der Schule wärst. Diese Betreuung fällt ja nun nicht weg, nur weil du ein Beschäftigungsverbot hast.

    Mein "Großer" ist auch 2 Jahre alt und wie sonst auch, mache ich einen Teil der Heimarbeit natürlich abends, zu der Zeit, in der ich auch normalerweise meine Unterrichtsvorbereitung mache.

    Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, dann hättest du weiter in Elternzeit bleiben müssen.

    Also klar fällt bei einigen genau aus der H1N1 Gefahr die Betreuung flach, denn es ist empfohlen worden , dass Kidner von Schwangeren zu Hause bleiben und nicht in die Kita gehen wegen der Ansteckungsgefahr!

    Die Frage ist doch, was der FA geschrieben hat. Hat er ein Teil-BV verhängt oder ein allgemeines, dann darfst bzw. mußt du nämlich gar ncihts mehr machen bis zum Mutterschutz!

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    Original von Pepi
    Also bei plötzlicher Erkrankung,mit Virus von jetzt auf gleich, habe ich doch den Wochenplan, den ich zu Beginn der Woche haben muss, in der Schule vorliegen und damit kann gearbeitet werden. Bei uns arbeiten wir Parallellehrer zusammen. Da kann meist einer aushelfen. Wenn ich länger krank sein sollte, gibt es hoffentlich einen Springer, der dann weiter macht. Ich bin nicht mehr auf dem Laufenden.
    Gruß Pepi

    Sowas gibts bei uns nicht. Habe nun zweimal jeweils 14 Tage eine kranke Kollegin vertreten und das ganz ohne irgendetwas zu bekommen.

    Wozu werde ich denn bezahlt, wenn ich nichts mehr tun muss? Also im Moment z.B. muss ich eigentlich nichts tun, außer die Kidner beaufsichtigen und die Aufgaben bearbeiten mit ihnen, die mir die KLassenlehrerin kurz vorher gibt. DAfür fühle ich mich dann doch ziemlich überbezahlt! Aber das gleicht die ansonsten ja doch sehr maue Bezahlung dann eben aus!

    Ich sehe das eben auch so wie Nele!

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    Original von Loreley
    Ich hab dazu mal eine Frage: einige Stellen sind auch für Bewerber mit nur 1. Staatsexamen geöffnet - kann man so das Referendariat umgehen? 8o


    Ich denke, das wird ähnlich sein, wie in Berlin übers BEO, das du zwar als Student oder mit dem 1. Staatsexamen an die Schule kannst, aber das Ref trotzdem irgendwann auf dich zukommt und evtl. noch nicht mal was angerechnet wird!

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    Original von pattipiola

    Ich habe beim BAD NRW Köln angerufen, die meiner Schule dann ein Schreiben haben zukommen lassen, in dem eine Empfehlung ausgesprochen wird, schwangere Lehrerinnen zu Hause zu lassen, wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass diese Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen haben. Es ist aber eben nur eine Empfehlung...

    Mit einem Dr. vom Gesundheitsamt habe ich telefoniert, der mir sagte, er wäre nicht die Behörde, die hier etwas zu sagen habe (sondern eben der BAD) aber er wäre der persönlichen Meinung, schwangere Lehrerinnen aus der Schule zu nehmen. Ansonsten: wer nicht krank ist, geht zur Arbeit.

    Meine Ärztin signalisiert mir von Anfang an, dass ich sofort von ihr in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt werde, sobald ich das wünsche...

    Muss tatsächlich ICH die Entscheidung fällen? Ich finde eigentlich, dass Schulleitung da Position beziehen muss und entscheidet, wie weit die Fürsorge für die Mitarbeiter geht...

    Das würde mir vollkommen reichen um zu sagen, du hast dich an die Empfehlung gehalten!

    Aber ich mußte gerade wieder lernen, dass Lehrer sowieso Sonderstatus haben, denn die bleiben ja auch bei fehlenden Titern zuhause und andere Berufsgruppen arbeiten :rolleyes:

    Denk an dich und das Kind und nimm an! Die Weihnachtszeit kann dann so schön besinnlich für euch werden!

    Da hier inzwischen weder Meldepflicht noch sonstwas herrscht und ich das Gefühl habe, hier ist jeder mit Fieber sofort ein "Verdachtsfall" (meine Schwägerin die jeden Tag mein Kind betreut übrigens auch :rolleyes:), hake ich das ganze als Massenhysterie ab und beschäftigere mich mit anderen Dingen. ;)

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    Original von Niggel
    Zum Thema Impfreaktionen:

    Eine Bekannte von mir hat sich impfen lassen:

    Impfreaktion: Innerhalb einer Stunde so starke Schmerzen im Arm, dass sie diesen kaum bewegen konnte. Etwa 12 Stunden nach der Impfung bekam sie knapp 39 Grad Fieber, Kopfschmerzen und Schüttelfrost. In der kommenden Nacht musste sie sich drei Mal umziehen, weil sie nassgeschwitzt aufgewacht ist. Alles "lediglich" Impfreaktion, laut Arzt. Sie hatte also nicht die Schweinegrippe und war auch nicht ansteckend, aber sie hatte alle Symptome. Am nächsten Tag war der Spuk dann wieder vorbei.

    Der schmerzende Arm ist ja scheinbar normal, aber Fieber etc. muss ich jetzt ehrlich gesagt nicht haben. Vorher wollte ich mich auch impfen lassen, jetzt bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher, vor allem, weil ich letztens (unwissend von allen Seiten) zwei Tage hintereinander Kontakt (inkl. Hände schütteln und sogar verarzten) zu jemandem mit Schweingrippe hatte und sie glücklicherweise nicht bekommen habe. Na, mal schauen.

    Aber wollte mal darstellen, dass die Impfreaktion auch etwas heftiger ausfallen kann, als "nur" mit Schmerzen im Arm.

    Genau diese Fälle und die einfach noch ungenügende Erforschung der Impfstoffe führen dazu, dass wir uns alle nicht impfen lassen. Meine Kinder sind mir für solche Experimetne mit unter 1 und unter 2 vorallem viel zu klein!

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    Original von STERNI/(
    Hi,

    also ich arbeite in Brandenburg. Bei uns muss jeder Fachlehrer 26 Stunden leisten, um 40 Stunden voll zu bekommen ;)
    Bei uns gibt es auch keinen Unterschied zwischen den Fächern.

    LG


    Brandenburg hatte bei uns in der Grundschule 28 Stunden, Berlin auch!

    Weiß jemand, wie das innerhalb der Elternzeit mit arbeiten auf Honorarbasis ist bzw. ob das überhaupt als solche zählt, wenn man unterhalb des Übungsleiterfreibetrages Geld erhält?

    Bisher war ich zeitgleich eh durch Teilzetitätigkeit versichert oder habe weit unter 360 Euro im Monat gehabt, nun ist es aber so, dass mein Vertrag ausläuft und nur auf Honorarbasis für 14 Tage verlängert werden soll. Sind dann aber einmalig (leider auch in einem Kalendermonat) 600 Euro.

    Hat das Auswirkungen auf die KK, weil ich nur über den Elterngeldbezug kostenlos versichert bin?

    Steuerlich weiß ich, dass es uninteressant ist und steuerfrei!

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    Original von alias
    Früher waren die mal kostenlos. Dann waren es 3,50 pro Stück. Jetzt kostet eine 12,50.

    Wir haben 7 Euro bezahlt (genauso viel wie für eien Geburtsurkunde) und brauchten genau eine, die haben wir dann kopiert und beglaubigen lassen (kostenlos).

    callisto: Klar kannst du das bei der Steuer ansetzen, gehört genau wie die Fotos und die Wege zu den Ämtern usw. zu den Bewerbungskosten!

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    Original von Niggel
    Bei uns zählen allgem. Pädagogik, Schulpäd. und Psychologie zusammen 2/9 der Gesamtnote, da fällt eine Prüfung also nicht so wirklich ins Gewicht. Vor allem zählen die mündlichen weniger als die schriftlichen Prüfungen.


    Da habt ihr aber Glück, bei uns zählten die mündlichen Prüfungen doppelt so viel wie die schrifltichen und da hatte ich dann mit einer nicht objektiven (der Prüfer mochte mich nicht, ich ihn auch nicht ;9 ) 5,0 dann sogar zum nicht bestehen, weil damit der Schnitt nur noch 4,1 war!

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    Original von Mel80
    Ja, das ist auch meine Information.

    Wenn man insgesamt unter 5 Jahren angestellt war, kann man sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen, allerdings erst zwei Jahre nach dem letzten Angestellenverhältnis.

    UNd soviel ich weiß zumindest das von der Zusatzversicherung nur im West-Gebiet! Das in den Ost-Gebieten ist unwiederruflich weg!

    Meine Kinder heißen Fiona Catharina Sabine und Stella Anastasia Sophie.

    Bis kurz vom Mutterschutz hatte ich keine Kinder mit diesen Namen im Unterricht, dann schon, aber der NAme der Kleinen stand da einfach schon bombenfest, da wars dann egal.

    Ansonsten hätte ich wohl generell NAmen genommen, die bei mir nicht vorkommen!

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    Original von der PRINZ
    Bei uns machts jeder anders und ich habe tatsächlich Kolleginnen, die gucken zuerst, WIE der Test ausgefallen ist und legen dann fest, bei welcher Punktzahl es welche Note gibt 8o

    So haben wirs in Psychologie auch mal gelernt, man verschiebt so lange, bis die Gaußsche Normalverteilung stimmt 8o

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