ZitatOriginal von Mia
Also hör mal: Ich gehe mal davon aus, dass er betreut ist, wenn du normalerweise in der Schule wärst. Diese Betreuung fällt ja nun nicht weg, nur weil du ein Beschäftigungsverbot hast.Mein "Großer" ist auch 2 Jahre alt und wie sonst auch, mache ich einen Teil der Heimarbeit natürlich abends, zu der Zeit, in der ich auch normalerweise meine Unterrichtsvorbereitung mache.
Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, dann hättest du weiter in Elternzeit bleiben müssen.
Also klar fällt bei einigen genau aus der H1N1 Gefahr die Betreuung flach, denn es ist empfohlen worden , dass Kidner von Schwangeren zu Hause bleiben und nicht in die Kita gehen wegen der Ansteckungsgefahr!
Die Frage ist doch, was der FA geschrieben hat. Hat er ein Teil-BV verhängt oder ein allgemeines, dann darfst bzw. mußt du nämlich gar ncihts mehr machen bis zum Mutterschutz!