Beiträge von Sunrise1982

    Jgst. 11: Ganymed (Goethe)


    Mengs Bild (Jupiter küsst Ganymed) wird von einem Schüler beschrieben:


    Das ist son älterer Herr und der küsst ein Mädchen. Das Mädchen ist nackt. Der ältere Herr hat einen Lorbeerkranz aufm Kopp.
    Ich: Was sagen die anderen dazu?
    mehrere Stimmen im Kurs: ja, das passt wohl so.
    Ich: Ganymed ist ein Jungenname.


    Stille.


    Ein Schüler liest schließlich das Gedicht vor. Es fallen in kurzer Folge die Worte "Geliebter", "Busen" und "Ich komme, ich komme".


    Danach gabs 5 Minuten Auszeit...

    Hallo,


    so weit ich weiß, bist du in rlp dann eine gewisse zeit (2 Jahre?) gesperrt. ich meine so etwas in meinen einstellungsunterlagen gelesen zu haben. das gilt aber nur, wenn du eine planstelle angeboten bekommen hast über das listenverfahren. ob das auch fürs schulscharfe verfahren gilt, kann ich dir nicht sagen.


    edit: könnte auch 2 Durchgänge (also 1 Jahr) gewesen sein.


    lg Sunrise

    Hallo,


    solche Tierflöhe fängt man sich relativ leicht ein. Ich habe letztens auch einen aus der Schule mitgebracht. Ich vermute aus den Federn des Huhns, das eine Kollegin frisch für uns besorgt hatte.


    Meine googleien ergaben, dass man Schlafplätze gründlich absaugen und die Bettwäsche waschen soll, da sie da wohl tagsüber leben. Außerdem habe ich meine Kleidung jeden Tag gewaschen und irgendwann habe ich dann gott sei Dank nicht mehr geschmeckt. Komischerweise waren sie weder auf meinem Mann, noch haben sie die Kaninchen angesaugt. Die sind schon sehr wirtspezifisch.


    lg Sunrise

    @ zauberwürfel:


    ich glaube, im moment werden im gegensatz zum gymnasium nur an sehr wenigen grundschulen planstellen ausgeschrieben, vielleicht ist es deshalb für dich "neu"?


    lg Sunrise

    Hallo,


    guck doch mal in die APO Sek I (Klassenarbeiten).


    Ich finde (aber ich habe es auch nur noch aus dem Lernen fürs Kolloquium in Erinnerung), dass in diesem Fall zutrifft, dass der Grad der Täuschung nicht mehr feststellbar ist und somit du entscheiden kannst, was du machst.


    Ich sollte die Threads komplett lesen... also was Matula geschrieben hat für nds, steht so ähnlich in der APO Sek I für NRW.


    lg Sunrise

    Hallo,


    wenn du mal ein bißchen in der OVP blätterst, wirst Du feststellen, dass die Fachleiter dazu verpflichtet sind, Dir bei der Themenfindung zu helfen. Sobald das Thema dann eingeschickt ist, darfst du keine Rückfragen mehr stellen! Ich würde mich ehrlich gesagt, auch für die Formulierung des Themas und ob es eher eine Konzeptarbeit oder eine Evaluationsarbeit werden soll, noch einmal dringend mit den Fachleitern besprechen.
    Du musst ja ausgehend von einem "Problem" deiner eigenen Praxis einen Lösungnsvorschlag entwickeln!


    lg Sunrise

    Hallo,


    in NRW kommt den Hausaufgaben auch die Funktion der Übung zu. Sie werden u.a. auch deshalb nicht bewertet, weil es eigentlich ganz sinnvoll sein kann, beim Üben Fehler zu machen.


    Wenn allerdings HAs bewertet werden, haben schlechte Schüler einen doppelten Nachteil: sie kassieren eine schlechte Note UND werden versuchen, Fehler zu vermeiden, mit Hilfe des Nachhilfelehrers oder mit Hilfe des Sitznachbarn, so dass der angestrebte Übungseffekt durch HAs eher nach hinten los geht.


    Ich bin ja immer noch nicht davon überzeugt, dass Herumdrohen mit schlechten Noten automatisch zu mehr Respekt und Mitarbeit im Unterricht führt... aber vielleicht hatte ich bis jetzt auch immer nur verständige Schüler.


    lg Sunrise

    Hallo,


    es ist am einfachsten, wenn du zum Prüfungsamt gehst und die Fragen dort einmal stellst oder auch in der Studienberatung in Pädagogik (macht die immer noch v.o.?), der ist wirklich immer sehr hilfsbereit gewesen.


    ich befürchte, hier kennt keiner die Studienordnungen so gut, dass er Dir wirklich Auskunft geben kann.


    Ich glaube, Prüfer erleben es häufiger mal, dass Widersprüche eingelegt werden. Mach dir deshalb keinen Kopf!


    lg Sunrise

    Hallo,


    du brauchst eine Freigabeerklärung, wenn du in ein anderes Bundesland wechseln möchtest. Das Problem ist, dass du die Freigabeerklärung bereits brauchst, BEVOR du dich in dem neuen Bundesland bewerben kannst.
    Dann bleibst du weiterhin verbeamtet etc.
    Wenn du die Freigabeerklärung nicht bekommst, bleibt Dir nur die Möglichkeit über das Ländertauschverfahren (soviel ich weiß, hier auch nur, wenn gleiche Fächerkombi, gleicher Schwerpunkt etc.) oder die Entlassung zu beantragen und darauf zu hoffen, in NRW wieder verbeamtet zu werden.


    Guck mal hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote


    lg Sunrise, die den umgekehrten Weg (NRW-BAWÜ) probieren möchte...

    Hallo,


    zu deinem Zeugnis weiß ich nichts, aber zum LBV. Ruf´ da einfach einmal bei dem zuständigen Sachbearbeiter an und frage nach. Als ich einmal Hiwi war hat es drei Monate gedauert, bis ich eine Abschlagszahlung erhalten habe. Bei Angestellten sind die nicht so fix....


    lg Sunrise

    Hallo,


    als ein Kriterium für die Preisvergabe wird genannt (kann man auf der Seite links anklicken), dass die Schule in Vergleichsarbeiten gut abschneide, dass die Schüler bei Jugend forscht etc. mitmachten und gewännen etc.


    Ich kann mir nicht helfen, aber ich halte es für ausgeschlossen, dass diese Schule bei Vera, ZP10, Jugend x,y,z mitmacht und selbst wenn sie es täten, dann wäre der 8. Klässler, der Vera mitschreibt, 4 Jahre lang an einer regulären Schule gewesen und es wäre die "Leistung" der Heimatschule, die abgeprüft würde.


    grüße


    Sunrise

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