Beiträge von markus 76

    Wir sind von Seiten der Schulleitung aufgefordert worden für jeden Versuch in den Naturwissenschaften, bei denen "Gefahrstoffe" bzw. auch ungefährliche Stoffe (wie z.B. Sals, Zucker, Öl,...) verwendet werden, sogenannte Gefährdungsbeurteilungen anzufertigen.
    Bei Zuwiderhandlung wäre dies als grob fahrlässig zu werten, und wenn dann etwas passiert, wäre das bestimmt unlustig.


    Wer kennt sich mit diesen "Gefährdungsbeurteilungen" aus?
    Was haltet ihr davon?
    Kann man diese "lästigen" Beurteilungen umgehen?


    MfG Markus

    Hallo, habe ein ähnliches Problem wie du auch. Habe gerade den Laufbahnwechsel vollzogen (Sommer 2008), indem ich mich schulscharf auf eine Stelle beworben habe. Habe auch das Problem, dass ich eigentlich lieber wohnortnäher eingesetzt werden würde. Dies war aber mangels einer passenden Stelle nicht möglich.
    Ich überlege gerade, ob ich zum 30.11.08 einen Versetzungsantrag stellen soll.
    Hintergrund: Ich habe auch von den 3 Jahren "Sperre" gehört,d.h. das in den ersten 3 Jahren nach einer Versetzung aus planungstechnischen Gründen von einer Versetzung abzusehen ist.
    Es gibt aber auch die Regel, dass die Schulleitung 4 Versetzungsanträge ablehnen kann, bevor sie beim 5. Antrag zustimmen muss.
    Ist es für mich jetzt sinnvoll jetzt schon einen Versetungsantrag zu stellen, obwohl ich weiß, dass dieser wahrscheinlich abgelehnt werden wird. Zählt dieser abgelehnte Versetzungsantrag dann schon zu den 4 Anträgen, die abgelehnt werden dürfen oder muss ich jetzt insgesamt 8 Jahre an der Schule bleiben, bevor ich wechseln darf?


    Gruß Markus

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