eine Strafe über 90 Tagessätzen
Eine Verständnisfrage: Du wurdest verurteilt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder lag die Strafe darüber?
§ 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG über Inhalt des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html:
Nicht aufgenommen werden Verurteilungen,
durch die auf
Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.
Wenn du also schon sicher weißt, dass bei dir ein Eintrag im Bundeszentralregister aufgenommen wurde, dann lag die Strafe über der Grenze von 90 Tagessätzen?
Jura, meine heimliche Leidenschaft... Im Ernst, lies den Bescheid und die Begründung gut durch. Dann ergeben sich vielleicht Angriffspunkte. Ob die Schülerin später-solltet ihr Erfolg haben- auch glücklich wird, steht auf einem anderen Papier. Hängt wohl auch von ihrer psychischen Belastbarkeit ab. Sie stände ja natürlich sehr unter Beobachtung...