Beiträge von Nighthawk

    Zitat

    Original von Friesin

    Was ein Schüler "wirklich" kann, zeigt sich ja bereits im Schriftlichen.

    Jein - in der modernen Fremdsprache liegt zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung durchaus öfters ein Unterschied.

    Ja, ich finde es im Englischen schon auch wichtig, dass ein Schüler im Unterricht häufiger etwas sagt ... wenn er es nicht freiwillig tut, fordere ich das halt ein - durch Unterrichtsbeitrag oder auch "zwangsweise" Verpflichtung zum Referat.

    Aber SuS dafür bestrafen, dass sie sich freiwillig nicht melden - das kann ja auch ganz verschiedene Gründe haben - halte ich persönlich für unangebracht.

    Und wieder: das hängt vom Bundesland ab!

    In Bayern beispielsweise ist es mit einer einzigen Ausnahme (Abiturprüfung) NICHT erlaubt, den Schüler zu bestrafen, der abschreiben lässt!

    Ebenso wäre ich in Bayern sehr vorsichtig, jemandem eine "6" zu geben, den ich nicht auf frischer Tat erwischt habe - die Nachweispflicht liegt nämlich bei mir.

    Ich würde dem schlechteren Schüler die evtl. unverdiente Note lassen - es werden ja noch mehr Arbeiten geschreiben und dann achte ich halt besonders beim nächsten Mal auf ihn - oder setze auseinander.

    Wenn ein Schüler konzentriert zuhört, sich nicht selber meldet aber wenn ich ihn aufrufe richtige und gute Antworten gibt, ist das für mich durchaus im Bereich "sehr gut" (da spielen auch Verordnungen eine Rolle, so dass es wieder mal vom Bundesland abhängt).
    Wir in Bayern haben eher eine Holschuld als Lehrer.

    Ich finde das aber auch ganz in Ordnung, denn Noten sollen das abbilden, was der Schüler kann - und nicht, ob er es nur nach Aufforderung unter Beweis stellt oder freiwillig.

    Dafür gibt es bei uns die Zeugnisbemerkung in "Mitarbeit".

    zu 1): Wenn's häufiger vorkommt, drannehmen ... oder einfach nur den Namen nennen und "Guten Morgen" sagen ...

    zu 2): Ich unterbreche mich bzw. den Schüler, der gerade etwas sagt, schaue die beiden "Übeltäter" an und warte.
    Hilft das nichts, rufe ich einen der beiden auf.
    Sollte das häufiger passieren, weise ich darauf hin, dass hier Leistung nicht erbracht wird (man kommt dran, kann aber nix sagen, weil man nicht aufgepasst hat) und dass das irgendwann mal Auswirkungen auf die mdl. Noten haben wird.

    zu 3): kommt bei uns nur in der 5. Klasse vor, dann frage ich, was der Schüler will, wohin er will etc ... und weise darauf hin, dass das nicht geht (mit der Erklärung, er solle ich den Unterricht mal vorstellen, wenn gleiches Recht für alle gilt und jeder der 30 SuS im Unterricht einfach aufstehen und rumlaufen kann).
    Ich vereinbare mit den SuS am Jahresanfang auch immer, dass der/diejenige, der/die auf die Toilette muss, einfach aufsteht und rausgeht - kein Melden, kein Fragen nach Erlaubins. Ich nenne auch die Bedingungen, unter denen das so stattfinden kann - werden sie nicht eingehalten, geht es wieder nur nach Frage nach Erlaubnis.

    zu 4): Ignorieren, falls es nicht zu oft passiert - gar nicht auf die Äußerung eingehen.
    Fragen: Hast Du grade nicht was vergessen?
    Hinweis, dass das evtl. ein guter Beitrag gewesen wäre, er aber noch besser wäre, wenn man sich gemeldet hätte (evtl. sogar der Hinweis, dass man das leider für die mdl. Mitarbeit nicht werten könne).


    zu 5): Kommt stark auf die schwere der Beleidigung an. Da gibt es keine allgemeine Lösung. Von der einfachen Ermahnung mit Hinweis auf Klassen-/Höflichkeitsregeln, dem Gespräch mit den Schülern, Einsatz der Mediatoren (Streitschlichter) bis hin zum Brief an die Eltern und gemeinsamen Gespräch mit den Eltern kann da alles drin sein.

    zu 6): ähnlich sie 5. Aber ich denke schon, dass man an der Reaktion des "Getroffenen" sehr gut sieht, ob es im Spass oder im Ernst war - und wenn der Getroffene zeigt, dass es ihm weh getan hat, war es - egal, wie es gemeint war - kein Spass mehr.

    An unserer Schule wird versucht, Abordnungen gerade nicht zu teilen. Es gilt als nicht sehr angenehm, an zwei SChulen zu sein aber an keiner "richtig". Darüber hinaus hat man wenn man an zwei Schulen unterrichtet evtl. mehr Konferenzen und Elternabende.

    Dazu kommt, dass ein ständiges Hin- und Her-Pendeln auch nicht gerade angenehm ist und die Stundenplanmacher zusätzliche Schwierigkeiten haben, entweder den Stundenplan so zu gestalten, dass man an einem Tag an der einen Schule und am anderen Tag an der anderen Schule ist, oder Zwischenstunden für den Ortswechsel einzuplanen.

    Noch deutlicher wird es, wenn die Schule, zu der man abgeordnet wird, nicht gleich nebenan liegt. Wenn man eine Lehrkraft abordnet, muss die halt in den sauren Apfel beißen und die Strecke fahren ... ordnet man zwei ab, müssen zwei Leute dies tun (wenn auch evtl. - aber nur evtl. nicht so häufig in der Woche).

    Wenn ich das richtig im Kopf habe, muss der Personalrat einer Abordnung gegen den Willen des Betreffenden zustimmen ... (kann je nach Bundesland anders sein).

    Leute ... also ... wenn das hier Schüler(innen) lesen würden ... wir könnten NIE WIEDER ernsthaft von ihnen

    - Lesekompetenz
    - Fairness
    - Vernunft
    - Freundlichkeit
    - ein Auge für die wichtigen Dinge / nicht jedes Wort auf die Goldwage legen ... mal nachdenken, wie der/die Andere das wohl wirklich gemeint hat

    einfordern.

    Zur Thematik:

    Wenn ein Arzt einen Schüler krank geschrieben hat, dann habe ich als Nicht-Arzt diese Krankschreibung zunächst mal einfach zu aktzeptieren, egal, was ich von dem Schüler sonst so denke.

    Wenn ein Arzt ein uneingeschränktes Beschäftigungsverbot ausspricht, dann ist es zunächst genau mal das ... und wenn überhaupt, dann soll der zuständige Direktor/das zuständige Schulamt die Entscheidung des Arztes in Frage stellen (so wie der Direktor den Beispielschüler oben auch zum Amtsarzt schicken kann).

    Wir können uns über Wortwahl von Schoolsout u.a. wundern, aber in der Sache finde ich, steht uns aus der Entfernung kein Urteil zu.

    Manchmal müssen wir evtl. aufpassen, die Realitäten der anderen nicht zu sehr aus den Augen zu verlieren. Wünschenswert wären bestimmte Entwicklungen zweifellos - vorausgesetzt, dass andere Beteiligte sich ebenso "vernünftig", "selbstlos" etc. verhalten (das bitte nicht als Vorwurf an irgend jemanden werten, aber nur weil wir glauben/wissen, dass etwas definitiv gut/schlecht ist, muss das noch nicht heißen, dass alle anderen das genau so sehen bzw. die gleichen Motive haben, aus denen heraus wir unser Urteil fällen).

    Konkret: Eine Note - und das ist ja auch der kritisierte Nachteil - sagt (zu) knapp etwas über den Leistungsstand des Kindes. Aus unserer Sicht kann man ein Kind nicht auf eine Note reduzieren und auch nicht das Ergebnis der Arbeit eines Kindes.

    Wir würden also lieber ein langes Wortgutachten schreiben.

    Aber wer liest und versteht diese Wortgutachten? Geben sie den Eltern auch so deutlich und verständlich den ungefähren Könnensstand ihres Kindes wider? Den Kindern auch?

    Gerade Eltern aus "bildungsferneren" Schichten sind - man möge mir die Verallemeinerung und die Übertreibung verzeihen - doch manchmal mit solchen Gutachten überfordert.

    Dazu kommt, dass eine Note recht eindeutig ist (objektiv ist sie nicht - das wären Wortgutachten aber auch nicht).
    Ist die Formulierung "altersgemäß" nun eine positive Aussage, eine neutrale oder eine negative? Ich hoffe, es wird klar, worauf ich hinaus will: Worte werden interpretiert vom Empfänger. Und auch verschiedene Sender meinen mit dem gleichen Satz manchmal ganz verschiedene Dinge.

    Eine Note ist also eine knappe, recht eindeutige, leicht verständliche Rückmeldung. Diese Knappheit ist ein Vorteil - und gleichzeitig ein großer Nachteil.

    Und nochmal: Meine Erfahrung ist, dass Kinder diese Art von Rückmeldung meist auch wollen - nicht nur die guten Noten - und sich selbst, anders als ein Kollege/eine Kollegin hier geschrieben hat, von der Leistungsstärke innerhalb der Klasse sonst nur schwer richtig einschätzen können. Es gibt auch SuS, die durch eine schlechte Note motiviert werden ... und welche, die durch ständige Misserfolge zermürbt aufgeben. Den einen würde die Abschaffung der Noten gut tun ... anderen vielleicht nicht. Ich sehe das nicht so einfach.

    Irgendwann müssen wir wohl mit Noten anfangen ... wenn nicht wenigstens am Ende der Grundschule, wann dann? Nochmal: der Übertritt ist schwer genug, sich dann plötzlich an Noten gewöhnen zu müssen, macht ihn noch schwerer. Und ich glaube nicht, dass es realistisch ist zu fordern, dass auch in der 5. Klasse Gymnasium keine Noten gegeben werden.

    Zitat

    Original von wauwau
    Mein Ratschlag an Dich lautet aber dennoch: Nimm das Zeugnis von dieser Hexe und verbrenne es. Das tut richtig gut, du wirst sehen. Tu Dir das mit dem Anwalt nicht an. Wenn hier im Forum oder sonst irgendwo jemand empört das Maul aufmacht und Dir aus einer gesicherten Position heraus den Ratschlag gibt einen aussichtslosen Krieg als Einzelkämpferin zu beginnen, dann ist das unseriös.

    Liebe Kollegen, jemand, der auf Lebenszeit unkündbar ist, kann sich leicht mit jemandem so anlegen, wie Sie es vorschlagen. Gebrauchen Sie lieber Ihren Verstand und denken Sie über Ihre eigene Situation hinaus! Verändern Sie etwas an Ihrer Schule und beweisen sie dort Zivilcourage!

    Wenn Du das Zeugnis verbrannt hast, entscheide ob Du dich weiter als Lehrer in völlig unprivilegierter Postion bewirbst oder nicht lieber etwas anderes machst. Gib immer Acht, wem Du Dich anvertraust, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Jedenfalls kannst Du Dich immer mit mir unterhalten, da ich Ähnliches erlebt habe.

    Viel Glück

    Mal ganz abgesehen davon, dass hier viel Frust erkennbar ist ...

    - Dein Ton lässt zu wünschen übrig

    - Dein Rat ist irgendwo auch nicht das Wahre: man soll also das Zeugnis akzeptieren und dann entscheiden, ob man lieber was anderes macht?
    Wenn ich was anderes mache, kann ich das Zeugnis ruhig akzeptieren, richtig ... denn dann schadet es mir wohl nicht weiter. Ich kann aber genau so gut den Anwalt nehmen, denn auch das wird mir nicht weiter schaden, wenn ich nicht im Schuldienst bleiben möchte (außer Nerven und Geld ... aber das Geld bekommt man ja evtl. wieder und das mit den Nerven muss jeder für sich entscheiden, ob man sich, wenn man die Rücknahme des Zeugnisses erstreiten kann, besser fühlt, als wenn man es nur verbrennt).
    Wenn ich nichts anderes machen möchte, kann mir das Zeugnis, das ungeändert bestehen bleibt, mindestens genau so viel schaden, als wenn ich mir einen Anwalt dagegen nehme.

    Wobei es nicht schlecht ist, wenn die Schüler zunächst "has got" lernen (natürlich "has" alleine nicht als falsch werten).

    Es gibt andere Ausdrücke, die mit "have" gebildet werden, die mit "haben" nichts zu tun haben (to have a shower) - und spätestens beim Erlernen der Fragen fällt es den Schülern dann leichter, die Fragen richtig zu bilden:

    - Have you got a house? (Have you a house? wäre mMn keine wirklich richtige englische Frage)

    - Do you have a shower (every day)? ... ist richtig (Frage, ob jemand sich täglich duscht).

    - Have you a shower? ist falsch.

    - Have you got a shower? - Da würde man fragen, ob jemand überhaupt eine Dusche zuhause hat.

    Hier kann man den Schülern, wenn sie vorher "have got = haben" gelernt haben, leichter den Unterschied klar machen, dass eine Frage nach "haben/besitzen" (= have got) mit Have you got ... gebildet wird, eine Frage, bei denen "have" aber nicht haben heißt, mit Do ...

    Selbstverständlich würde ich dieses Gespräch zulassen. Ich würde dem Sozialarbeiter aber auch unmissverständlich klar machen, dass ich schon vorher um seine Mithilfe gebeten hatte.
    Sollte er weiterhin auf solche Bitten/Einladungen nicht reagieren, würde ich definitiv die Schulleitung darüber informieren, dass der Sozialarbeiter in Bezug auf Arbeit mit (ganzen) Problemklassen keine Hilfe ist.

    Die Grundschule - ob nun vier oder sechs Jahre - völlig ohne Noten halte ich für wenig sinnvoll, wenn es danach dann aber so weiter geht, wie bisher. Der Schock des Übertritts an ein Gymnasium z.B. ist jetzt schon für einige Schüler schlimm genug. Er wäre kaum mehr verkraftbar, wenn die Schüler nun auch das erste Mal überhaupt mit Noten in Berührung kämen.

    Außerdem stelle ich immer wieder fest, dass Kinder Noten zur Rückmeldung/Selbsteinschätzung und zum Vergleich WOLLEN (mein eigener Sohn z.B. "brannte" darauf, in der Grundschule nun endlich Noten zu bekommen).

    Edit: Interessant ... es steht im Moment 5:5 ... geäußert haben sich aber bisher nur drei ...

    In jedem Halbjahr einen ... allerdings hat die Schulleitung letztes Jahr beschlossen, da wir eine große Schule sind und die Eltern sich laufend beschwerten, dass an Elternsprechtagen keine Zeit für Gespräche wäre und es keine Parkplätze gäbe ... dass der erste Sprechtag geteilt wird: erst die Eltern der Kinder aus der Stadt und eine Woche später dann die Eltern der Kinder aus dem Landkreis.

    Für uns bedeutet das, dass wir noch einmal mehr den Nachmittag/Abend an der Schule verbringen dürfen.

    Ich schließe mich Schubbidu und Nele an - wenn ein kleines Zeugnis normalerweise üblich ist, dann reicht auch, wenn ein kleines Zeugnis in den Bewerbungen beiliegt. Dass "große" Zeugnis kennen nur Du, die SL und die beiden Eltern ... und Du weißt, dass das Blödsinn drinnsteht.

    Dass es nun auch die beiden Eltern kennen und diese bei dem Gespräch dabei waren ist eine massive Verletzung Deiner Rechte und rechtfertigt mMn eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Wie Du selbst schon andeutest - Wirbel hast Du schon gemacht, ein Gerichtsverfahren würde meiner Ansicht nach noch mehr Wirbel (und Kosten für Dich) verursachen und "schlechter" bei der Regierung rüberkommen, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Vielleicht hat sich in den Jahren seit meinem Staatsexamen viel geändert, vielleicht ist es in anderen Bundesländern soviel anders ...


    aber bei mir hat damals die mündliche Pädagogikprüfung für die Endnote meines Staatsexamens kaum etwas ausgemacht ... von daher verstehe ich das jetzt nicht so.

    Und im ersten Staatsexamen - das ja vor dem Referendariat ist - hat sich Pädagogik höchstens auf die Nachkommastellen der Examensnote ausgewirkt (im Hundertstel Bereich).

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