Wenn ich das richtig verstehe, kann ich nur eine bestimmte Obergrenze an Pension bzw. Rente erreichen. Ist diese Obergrenze mit Pension erreicht (ich bin erst 37 Jahre und habe noch genug Arbeitsjahre vor mir), fällt alles, was ich in die Rentenkasse und die ZVK eingezahlt habe weg.
Isso, sollte dich aber eher nicht betreffen: Wenn du mit 38 verbeamtet wirst und bis 67 arbeitest, sind das rund 30 Jahre und damit 53,8% der Höchstpension. Die kümmerliche Rente, die du dir bis jetzt erarbeitet hast, wird kaum ausreichen, dich über die 71,75% deines letzten Gehalts bringen, die für die Höchstpension maßgeblich sind. Falls doch: Scheiß drauf. Mit Rente und ZVK hättest du maximal 60% deines letzten Gehalts.
Ach so, pro Dienstjahr erdienst du dir ein Ruhegehalt von 1,79375% deines letzten Gehalts. Sind in 30 Jahren also oben erwähnte 53,8%.
bis ich tatsächlich Stufe 5 bin dauert es ja etwas.
Als Beamtin steigst du nicht in Stufe 1 ein, sondern viel höher. Das ist ein grundlegend anderes System als im TV-L. Allerdings: Es könnte dir durchaus passieren, als Beamtin erstmal weniger netto zu haben als jetzt.