Das erzähle ich mal meinem Vermieter:"Weil ich nur einen Teil meiner Gesamtarbeitszeit in diesem Raum verbringe und mir das Finanzamt aus diesen Gründen nur Teile der Mietkosten anrechnet, bezahle ich dieses Zimmer nur zu x%. Da dies auch von meinem Stundenplan abhängt, halte ich Sie fortan zu Änderungen an meinem Stundenplan auf dem Laufenden."
Die Regelung ist eh eine Frechheit. Sei bloß kein Lehrer in Frankfurt, München, Hamburg, Köln etc.
Wenn Du Deinem Vermieter dann gestattest, Dein Arbeitszimmer zu nutzen, wenn Du es gerade nicht brauchst, und Dein Vermieter damit einverstanden ist, sehe ich in einer solchen zusatzvereinbarung zum Mietvertrag kein Problem.
Im übrigen wird das jetzt langsam albern. Die Gesetze sind, wie sie sind. Die Möglichkeiten, auf eine Änderung derselben hinzuwirken, muss ich hoffentlich keinem Akademiker erläutern. Dein Vermieter kann jedenfalls nichts dafür.