Aber, aber, wer wird denn so streng sein. Es muss auch schlichte Gemüter geben.
Beiträge von fossi74
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Fahrten mit dem Postbus habe ich noch aus einem Wallis-Urlaub anno 87 in bester Erinnerung. Allein das markante Tuten vor jeder Kehre!
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In meinem Gym-Studium hat die Pädagogik ja nur eine marginale Rolle gespielt - diesen Bereich doof und überflüssig zu finden, gehörte unter uns arroganten Jungakademikern fast zum guten Ton. Das lag indessen nicht nur an uns, sondern auch an der Tatsache, dass es selbst dem unambitioniertesten Kandidaten nicht verborgen blieb, wie unwissenschaftlich und selbstreferentiell dieser Schmarrn war. Auf 20 Jahre alte Untersuchungen aufbauen? In den sich immer wieder gegenseitig zitierenden Werken der immer gleichen 3 oder 4 Verlage war das doch nie ein Problem. Hauptsache, man konnte lauthals beklagen, dass man keine Anerkennung als Wissenschaft genieße.
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Katzenklappe
Ist das analog zu einer sogenannten Babyklappe zu sehen oder spielt mir mein Zynismus da mal wieder einen Streich?
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Ich habe zwei Jahre im Baumarkt gearbeitet. Der Umgang mit Baumarktkunden war rückblickend gesehen die beste Berufsvorbereitung!
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Im Prinzip musst du auf das Honorar, das du am Ende erzielen willst, erstmal alles draufrechnen, das wieder abgezogen wird - Steuern, Wegekosten etc. Achte darauf, hier keine Milchmädchenrechnungen anzustellen à la „Ich habe keine Wegekosten, weil ich die Monatskarte eh habe“. Du bist selbstständig tätig, da ist Zeit Geld. Wenn du zu deinen Klienten erstmal hinfährst, gehen für 1 Stunde Nachhilfe locker 2 Stunden Zeit drauf.
Wenn ich mir dann noch überlege, dass die klassischen Ausbeuterläden wie Discounter oder Schnellrestaurants mittlerweile auch gut und gerne 15 € zahlen, wäre ich für Nachhilfe mit Hausbesuch eigentlich eher bei 25 € (und korrigiere meine Aussage von oben). Alternativ 20 € plus 10 € Wegekosten pro Besuch, das könnte ein Anreiz sein, gleich jeweils 2 Stunden zu buchen.
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Ich würde ca. 20 € pro Stunde ansetzen, wenn es um „echte“ Nachhilfe geht (wie in #2 beschrieben).
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Mei, das trifft halt dann zu, wenn die kompletten Ferien bis auf 20-x Tage im Krankenstand verbracht wurden. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Dass der Normalfall so aussieht, dass ein Lehrer pünktlich zum Ferienbeginn krank wird (aus guten Gründen, die wir hier nicht zu erörtern brauchen) und sich dann nicht krankschreiben lässt, sondern sich still ärgert und ins Bett legt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Krankheit und Urlaub sich arbeitsrechtlich (und das gilt dann ausnahmsweise auch für Beamte) gegenseitig ausschließen.
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Ich werde nie verstehen, warum der Staat es nicht hinbekommt, einfach vom immer gleichen Bruttogehalt die immer gleichen Abzüge vorzunehmen, dann die immer gleichen Zuschläge zu addieren und fertig ist der Lack. Meine Abrechnungen gleichen sich Monat für Monat, solange sich keine Parameter ändern, und umfassen fünf Zeilen.
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Anders herum gefragt: Würden die ganzen Aiwangerverteidiger auch den Habeck verteidigen, wenn der so etwas angestellt hätte?
Never. Mit schaumtriefenden Lefzen würden sie sich auf ihn stürzen.
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Die kann mit bestandenem 2. Staatsexamen dauern, so lange sie will. Damit kann man sich auch mit 60 noch bewerben, ohne dass es einer erneuten Prüfung bedarf.
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Wir würden davon doch gar nichts wissen, wenn nicht jemand es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fehler zu suchen.
Deine Beiträge in diesem Thread sind mit Abstand das Naivste, was ich bis jetzt zu dem Thema gelesen habe.
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eine größere wissenschaftspropädeutische Hausarbeit, die ins Abitur einfließt
Genau das ist die bayerische Facharbeit. Bzw. war es bis zur Einführung der „Seminare“ im Rahmen von G8.
In Hessen käme man nur an die besagten Unterlagen, wenn die Regeln zur schulischen Aufbewahrung missachtet wurden oder der betreffende Lehrer widerrechtlich Schülerarbeiten bei sich zu Hause "bunkert" und ebenfalls widerrechtlich einer Zeitung zugänglich macht.
Ja, das hat mich auch gewundert. Ich habe meine schriftlichen Abiturprüfungen samt Facharbeit zwei Jahre nach dem Abi abgeholt und bewahre sie seitdem (warum? Keine Ahnung) zu Hause auf. Ansonsten wären die Sachen vernichtet worden.
In der Schule werden in Bayern - wie überall - nur die Zeugnisse archiviert.
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Da es hier um eine Pause nach dem Referendariat geht, ist diese BW-Besonderheit hier wohl irrelevant.
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Ja, der Fall ist selten. Aber nochmal ja, es gibt solche Fälle und — drittes „ja“ — selbstverständlich gibt es für solche Fälle eine Regelung, die schlicht genauso lautet wie für andere Landesbedienstete auch. Wir Lehrer sind arbeits-/dienstrechtlich keineswegs so ein Sonderfall wie manche von uns gerne glauben.
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Unabhängig von eventuell einzuführenden Krankenstatistiken für Lehrkräfte galt schon immer, dass es einen Ersatz für krankheitsbedingt versäumten Urlaub nur dann geben kann, wenn eine Lehrkraft über so viele Ferientage hinweg erkrankt ist, dass weniger als der gesetzliche Mindesturlaub übrig bleibt. Der Fall ist nicht ganz selten, man denke an langwierige Erkrankungen wie Krebs.
Den Urlaub innerhalb der Ferien vorher anzuzeigen und dann Anspruch auf Ersatz zu haben, wenn man während dieser Zeit zufällig erkrankt, ist im staatlichen Schuldienst nicht üblich und so auch nicht möglich.
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Wittenberg stimmt natürlich.
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Manchmal wiehert der Amtsschimmel eben ganz gehörig. Ich wurde gerade von meinem RP (BW- Äquivalent zur BR) aufgefordert mein Zeugnis des 1. Staatsexamens zuzusenden, weil Abteilung X das benötigt und es zu lange dauern würde, das von Abteilung Y direkt anzufordern (die dieses natürlich haben, schließlich habe ich seit drei Jahren eine Planstelle und habe davor bereits das Ref im selben Bundesland absolviert).

Jo. Normal. Die Abteilungen in den RPen reden traditionell nicht miteinander.
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Ich hätte jetzt eines. Wenig aussagekräftig, deshalb mit Hinweis: Sachsen-Anhalt. Ob es 95 Tassen sind, weiß ich nicht.Urlaubsbild_autoscaled.jpg
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Oh je. Das kann eine Weile dauern.
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