Beiträge von Frühlingswiese

    Hallo Bolzbold!


    Danke für die rasche und sehr hilfreiche Antwort!


    Wenn der Bewerbungsschluss beispielsweise ein Mittwoch ist, reicht es wenn die Bewerbung mittwochs eintrifft? Ich verschicke natürlich per Einschreiben Einwurf, mit Datumspoststempel und gehe davon aus, dass die Bewerbung bereits einen Tag vorher eintrifft.


    LG
    Frühlingswiese

    Hallo zusammen!


    Ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen.


    Ich möchte mich gerne auf eine bei Stella ausgeschriebene Stelle bewerben. Dienststelle für die Annahme der Bewerbung ist die Bezirksregierung. Dienstort das Schulamt.
    Nun zu meiner Frage: Muss ich meine Bewerbung über den Dienstweg absenden? Bedeutet das, dass meine Bewerbung über die Schulpost herausgehen muss? Oder kann ich sie ganz normal per Post an die Bezirksregierungsadresse absenden?
    Vielleicht werde ich gleich einen Kopf kürzer gemacht für diese Frage. Aber ich dachte, wenn ich wo eine zuverlässige Antwort bekomme, dann hier. Meine SL konnte ich bisher nicht fragen, weil sie bisher noch nichts von meinen Überlegungen mich auf diese Stelle zu bewerbe, wusste.


    Vielen Dank schon mal!
    Frühlingswiese

    Hallo Baum!
    Ich möchte mich gerne von der Bezirksregierung Düsseldorf zur Bezirksregierung Münster versetzen lassen. Konkret von der Stadt Duisburg in die Stadt Bottrop.
    Mir wäre halt mega wichtig zu wissen, ob ich ein Anrecht habe eine zugewiesene Schule auch abzulehnen, wenn sie mir gar nicht gefällt. Und wie oft ich dieses Anrecht hätte bzw. was das für mich bedeuten würde.
    LG und einen schönen Sonntag!

    Hallo zusammen!


    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich stelle zum xten Mal einen Versetzungsantrag und habe im Gefühl, dass er bald genehmigt werden könnte. Nun stellt sich mir folgende Frage: Sollte er genehmigt werden, bekomme ich dann eine Schule zugeteilt? MUSS ich mich für diese Schule entscheiden? Kann ich auch ablehnen? Was hat das für Auswirkungen?


    Vielleicht weiß das einer von euch. Wäre sehr dankbar!


    LG, Frühlingswiese

    Vielen Dank für Flipper! Deine Antworten haben mir sehr geholfen. Mein SL wird meinen Antrag denke ich NICHT freigeben, denn an meiner jetzigen Schule und auch in meinem jetzigen Schulamt haben wir zu wenig Lehrkäfte. Kann also noch was dauern.


    Heißt es denn, wenn da steht, dass ich am Versetzungsverfahren teilgenommen habe, dass ich freigegeben war?


    LG und danke, danke, danke!


    Frühlingswiese

    Hallo zusammen!


    Ich habe die Forensuche schon genutzt, aber dennoch nicht die Antworten auf meine konkreten Fragen gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen.


    Ich möchte mich gerne versetzen lassen, weil ich den weiten Fahrtweg zu meiner Schule einfach satt habe. Die Kilometerzahl liegt unter 35km, dennoch brauche ich mindestens 40 Minuten für eine Strecke. Um an eine nahegelegene Schule zu kommen, müsste ich auch die Bezirksregierung wechseln. Da ich keine Sozialpunkte habe, wird das bestimmt länger dauern, oder? Einen Erstantrag und einen weiteren Antrag habe ich bereits gestellt. Der zweite Antrag wurde glaube ich als "Änderung" eingetragen. Ist das normal oder habe ich etwas falsch gemacht?


    Nun aber meine konkreten Fragen:


    1.) Muss ich immer wieder einen Folgeantrag stellen? Falls ja, in welchen Abständen?


    2.) Ist es richtig, dass ich spätestens nach 5 Jahren versetzt werden muss?


    3.) Wie sieht es aus, wenn ich zwischenzeitlich ein Kind bekomme? Habe ich dann ein Anrecht auf Versetzung? Oder nicht, weil ich unter 35km Fahrtstrecke liege?


    4.) Was genau bewirkt die Befürwortung bzw. Enthaltung der Schulleitung unter dem Antrag?


    5.) Wenn eine Versetzung genehmigt wird, wird mir dann eine feste Schule zugeteilt oder bekomme ich mehrere vorgeschlagen oder wie genau läuft das?


    6.) Wie weit im voraus bekommen man Bescheid, dass man versetzt wird?


    7.) Kann man in irgendeiner Form eigeninitiativ werden, um die Versetzung zu beschleunigen?


    Über Antworten zu welcher meiner Fragen auch immer wäre ich sehr, sehr dankbar.


    LG
    Frühlingswiese

    Hallo zusammen!


    Wie handhabt ihr das mit der Forderung von sehr leistungsstarken Kinder im 1. Schuljahr?


    Wenn ihr wisst, dass einige Schüler bereits alle Buchstaben in Schrift und Laut und Zuordnung beherrschen, lasst ihr diese doch nicht nochmal den Buchstabenlehrgang mitmachen, oder? Ist es legitim diese Kindern beispielsweise schon den Schreibschriftlehrgang starten zu lassen oder Material aus dem zweiten Schuljahr zu geben? Oder sollte es schon Material sein, dass die anderen Schüler nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt durchlaufen, also sozusagen Ergänzungsmaterial bzw. Sachen aus dem 2. Schuljahr, die die übrigen Erstklässler nicht bearbeiten?


    Wie handhabt ihr das? Über Antworten würde ich mich riesig freuen.


    LG

    Guten Morgen!


    Ich schreibe hier für meine Mama rein. Sie ist Lehrerin an einer Realschule in NRW. Eigentlich würde sie im Sommer 2013 pensioniert, doch sie möchte gerne Ihre Dienstzeit um 1 Jahr verlängern. Laur Bezirksregierung Düsseldorf ist das auch gar kein Problem (auch wenn diejenigen dort verwundert waren, weil dies wohl nicht so oft vorkommt).
    Nun war meine Mutter aber bei Ihrem Schulleiter und der teilte ihr mit, dass sie sich dann komplett neu auf die Stelle bewerben müsse, also auf eine Ausschreibung der Schule hin. Ist das richtig? Denn das möchte meine Mutter mit. Ist ja auch irgendwie komisch, neben vielen jungen Leuten durch dieses ganze Prozedere zu müssen mit dem Ziel vor Augen sich nur für 1 Jahr einstellen zu lassen.


    Vielleicht wisst ihr, ob das wirklich so ist?


    Über Antworten freue ich mich sehr. Vielen Dank schon mal!


    LG

    Also, nur um euch auch zu informieren. Ich habe heute bei der Bezirksregierung angerufen:


    1/5 der Wochenstunden darf man arbeiten. Höchstgrenze des Lohnes gibt es nicht bzw. liegt so hoch, dass man sie höchstwahrscheinlich nicht mit 5-8 Stunden Arbeit pro Woche überschreiten wird. Falls doch, wird an das überschüssige Geld einkassiert.


    Also genau das, was in den Erlassen (siehe Links oben) stand. Vielen Dank für eure Hilfe!


    LG


    P.S. Mehrarbeit an der Schule im Rahmen des regulären Stundenplanes ist nicht ohne weiteres möglich. Nur, wenn temporär erforderlich und die Schulleitung es anordnet.

    Hallo!


    Vielen Dank für eure Antworten. Allerdings bin ich etwas verwirrt, denn Ellas Aussage ist nicht deckungsgleich mit den Angaben, die aus den Links hervergehen. Dort ist - wenn ich es richtig verstanden habe - immer von einer finanziellen Höchstgrenze (Ich glaube 358Euro pro Monat) die Rede. Zudem steht dort auch, dass 1/5 der Wochenstundenzahl nicht überschritten werden darf. Ella schreibt, dass man 8 Stunden arbeiten darf.


    Ich hoffe, dass ich wirklich Glück habe und für NRW wirklich gilt, was Ella schreibt.


    Noch eine ganz andere Frage: Wie sieht es aus, wenn man in der Schule "Mehrarbeit" anmeldet? Darf man das überhaupt bei einer vollen Stelle mit 28 Stunden die Woche?


    Vielen Dank für eure Antworten!

    Hallo!


    Kann mir jemand von euch sagen, wie es mit einer Nebentätigkeit als Beamtin aussieht?


    - Wie viel Geld darf man hinzuverdienen?
    - Wie viele Stunden darf ich pro Woche oder Monat arbeiten?


    Hängen diese Faktoren mit meiner Stundenzahl oder meiner Besoldungsgruppe zusammen?


    Wo (bestenfalls ein Link) kann ich eine Paragraphen zu diesem Thema finden, wo etwas handfestes steht?


    Lieben Dank!


    P.S. Die Suchfunktion habe ich bereits genutzt, aber nicht alle meine Fragen beantworten können.

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