Beiträge von ella7

    Hallo,


    1/5 von 41 Wochenstunden = 8,2 Stunden. Bei uns in NRW sind 8 Wochenstunden die Höchstgrenze.
    Und eine "finanzielle Höchstgrenze" pro Jahr gibt es nur für Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst. Ruf doch einfach mal beim LBV an. ;)
    Über andere Bundesländer kann ich keine Auskunft geben.


    Viele Grüße

    Hallo,


    ich kann Dir nur für NRW eine Auskunft geben. Für Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es keine "finanzielle Höchstgrenze". Es dürfen allerdings maximal 8 Std./Woche gearbeitet werden.
    Geht man einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst nach, so muss alles über 6000 Euro/Jahr an den Dienstherren abgeführt werden.


    Viele Grüße


    Ella

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