Beiträge von Mona76

    Danke für die fixe Antwort :)
    Ich meinte auch die Versetzung nach dem Erziehungsurlaub. Wenn ich zum 1. August 2010 versetzt werden möchte, muss ich den Antrag halt schon im Februar 2010 stellen. Deshalb überleg ich halt jetzt schon wie ich das mache.
    Ja, mit dem gehen lassen...das wird ein Problem. Bin an einer Abendschule und die haben eh schon Schwierigkeiten Personal zu bekommen, ganz zu schweigen von jemanden zu finden der tauscht. ;(

    Ich hab da mal ne' Frage an euch..
    Ich bin zur Zeit im 8. Monat schwanger, Beamtin auf Probe und darf jeden Tag 100km zu meinem Arbeitsplatz fahren. Da ich erhebliche Probleme mit meiner SL habe (so wurde mir die eigentlich vorgesehene Lehrprobe zur Verbeamtung auf Lebenszeit kurzfristig vor dem Mutterschutz verwährt!!!), möchte ich nun einen Versetzungsantrag stellen. Als Begründung möchte ich natürlich meinen Nachwuchs angeben, da ich es meinen Eltern von fast 70 nicht mehr zumuten möchte sich ganztägig um einen Säugling zu kümmern. Darüberhinaus habe ich noch eine Schwiegermutter mit starker Gehbehinderung, der ich auch helfen muss.
    Meine Frage ist nun, ob das nach eurer Einschätzung/Erfahrung als Begründung ausreicht und wie man das "erfolgversprechend" im Antrag formuliert? (Ja, bin schon Deutschlehrerin, aber nicht die "Formulierungsgöttin" für Amtdeutsch :D)
    Frage deshalb, weil ich nen Kollegen habe, der trotz 5 Kinder gerade Versetzungsantrag Nr. 8 stellt...
    Ach ja...ich möchte ein Jahr in Elternzeit gehen...

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