Beiträge von Sandy

    Hallo zusammen,
    wer hat Erfahrungen oder weiß, ob durch die Annahme einer Vertretungstelle nach dem Referendariat noch (bei Antritt einer festen Stelle und Erfüllung der Voraussetzungen) eine Verbeamtung möglich ist? Oder ist durch die Annahme einer Vertretungsstelle grundsätzlich keine Verbeamtung mehr möglich, da eine Verbeamtung nur bei einer Neueinstellung möglich ist? Dies dürfte einige Leute aus NRW interessieren, da eine Rechtsentscheidung bezüglich der Wegnahme des Mangelfacherlasses noch aussteht.

    Es sieht schlecht aus, da der Mangelfacherlass gestrichen wurde. Rechtlich ist es nicht geklärt, ob man sich auf Bestandsschutz berufen kann. Dies ist jedoch sehr vage - wird aber im Falle einer Klage von der GEW unterstützt.
    Da der BAT ab dem 1.11.06 nicht mehr gilt, ist es möglich, dass du noch nicht einmal das Angestelltengehalt nach dem BAT bekommst, sondern nach dem neuem Vertag, dem Tvöd. Danach bekommt ein Lehrer, der nach dem BAT mit 2a eingestuft wurde nur noch 2800 Brutto. Sek I Lehrer nur noch 2400. Der Ortszuschlag ist gestrichen, so dass du unter Umständen soger deutlich weniger bekommst als 400 EUR.
    Traurig, aber Realität. Vielleicht kannst du dich auf deine Vertragsklausel berufen.

    Ich habe mit der Anerkennung für das Lehramt an Berufsschulen mit den Fächern Sozialpädagogik und Wirtschaftslehre/Politik die Möglichkeit, das normalöe Referendariat zu machen oder mich als Quereinsteigerin zu bewerben. Finanziell sind es natürlich 2 unterschiedliche Möglichkeiten. Aber mit 2 Kindern ist ein Referendariat wohl eher zu machen als ein Quereinstieg mit sofortigem 17 stündigen Unterricht. Hat jemand Erfahrungen mit dem Quereinstieg?

    Das finde ich ja interessant mit dem Quereinstieg. Ich habe auch die Anerkennung für Berufschule mitder Beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik und Wirtschaftslehre für NRW. Nun überlege ich, statt dem Quereinstieg das normale Referendariat zu machen. Dort bekomme ich zwar weniger Geld, aber der Quereinstieg ist in NRW bedeutet sofortigen selbständigen Unterricht mit 17 ! Wochenstunden. Da ich noch 2 kleine Kinder habe, glaube ich, daß das normale Referendariat zwar weniger Gled aber dafür auch weniger zeitintensiv ist. Wie kommt es denn, daß du nur 8 Stunden unterrichten mußt? Wenn das in NRW auch so wäre, würde ich mich auch lieber als Quereinsteigerin bewerben.



    Sandy

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