Also beantrage ich die gleiche Stundenzahl wie dieses Jahr, wenn ich das gleiche Gehalt haben möchte wie dieses Jahr, und dann schlagen sie automatisch eine Stunde drauf?
(Die dann hoffentlich auch bei Teilzeitkollegen auf dieses Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, aber muss ja).
Im Umkehrschluss:
Wenn ich jetzt eine Stunde mehr beantrage, muss ich am Ende zwei Stunden mehr unterrichten?
Und wenn ich genausoviel unterrichten will wie dieses Jahr, muss ich eine Stunde weniger beantragen?