Beiträge von wossen

    Arbeitsrechtlich ist die Entlassung von Tarifbeschäftigten auf Planstellen in der Probezeit halt völlig einfach, gegenüber dem Schulamt muss das nur (formelhaft) begründet werden. Da wird kein großes Überprüfungsverfahren eingeleitet, wie wenn jemand nicht lebenszeitverbeamtet werden soll.

    Besonders 'unangenehm' ist, wenn der Schulleiter als Begründung 'mangelnde Eignung' wählt (und Schulamt, das denjenigen im Regelfall gar nicht kennen wird, übernimmt) - dann hat man unter normalen Umständen keine Chance mehr im öffentlichen Schuldienst als Tarifbeschäftigter in allen Bundesländer (wie bei der Entlassung eines Beamten auf Probe - die aber erst nach umfangreichsten Aufwand und das Einräumen mehrerer Chancen im Normalfall ausgesprochen wird - und vor allem nach 3 Jahren)

    Ist schon bemerkenswert, die im 2. Stex. nach einem umfangreichen Prüfungsverfahren erworbene Lehrbefähigung kann dem Tarifbeschäftigten faktisch in der Probezeit sehr schnell und unkompliziert entzogen werden...

    Üblich wird natürlich sein, dass dem TB ein 'Hinweis' gegeben wird zur Eigenkündigung - angesichts der rechtlichen Lage, sollte man sich auch genau überlegen, ob man den befolgt (währenddessen verbeamtete Lehrkräfte aufgrund ihres Status solche Hinweise natürlich über einenlangen Zeitraum 'ignorieren' können)

    Rala schreibt:

    Zitat

    Wobei ich schon immer dachte, dass sowohl bei Beamten als auch Angestellten etwas Heftiges vorfallen muss, damit die Probezeit nicht bestanden wird oder?

    Bei Beamten: ja - bei TBs nicht unbedingt (jedenfalls nach der rechtliche Lage, der Personalrat ist bei der Entlassung von TBs in der Probezeit auch nicht mitwirkungsbefugt). Rechtlich/Praktisch völlig ausreichend wäre z.B. auch, dass ein erkrankter Kollege mit identischen Fächern überraschend doch wieder zur Schule zurückkehrt...und man die Planstelle deshalb lieber anders verwenden möchte (es muss kein Kündigungsgrund angegeben werden - von daher hat der TB auch praktisch keine Möglichkeit gegen eine Kündigung in der Probezeit rechtlich vorzugehen)

    Ist Rala denn überhaupt verbeamtet?

    Bei unbefristeten Tarifbeschäftigten beträgt die Probezeit ja nur 6 Monate - Unterrichtsbesuche, die über eine Weiterbeschäftigung (oder Kündigung am Ende/während der Probezeit, die arbeitsrechtlich ja ganz einfach ist) mitentscheiden, finden dann natürlich in dem Zeitraum statt (das Verfahren ist natürlich nicht so stark reguliert wie im Beamtenbereich; Schulleitung hat weitgehende Gestaltungsfreiheit, das ist natürlich auch nachteilig für die viel weniger geschützte Lehrkraft)

    Hat der Schulleiter de Eindruck, dass es bei unbefristeten TBs evtl. eng werden könnte mit der Weiterbeschäftigung nach der sechsmonatigen Probezeit, ist er angehalten, dies schon frühzeitig dem Schulamt zu melden (so kenn ich das zumindest). Also in dem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach TVL ist (zumindest formal) sofort wieder Druck nach dem Ref. da...

    Der Fall ist schon wirklich ziemlich krass....(und Beamtenstatus für den vll. sogar eher ein Schutzschild, okay bei Soldaten kenn ich mich nicht aus).

    Interessanter finde ist diesen Fall aus dem Schulwesen:

    https://www.radiobielefeld.de/nachrichten/ar…-im-umlauf.html

    Leider kann ich weiteren Verlauf spontan nicht finden (etwaiger Link hoch willkommen), ich kann mich aber erinnern, dass der Beamte dann (zu seinem Schutz!!) längerfristig im Innendienst eingesetzt wurde (endgültige Lösung kenn ich nicht) - zentrale Rolle spielte die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht (die ist in der Tat ja viel, viel weitergehender als bei sonstigen Arbeitsverhältnissen) .

    Wär ja auch vll. auch was für verbeamtete Unterrichtsaussteigerwillige - pornographische Bilder/Videos von sich verbreiten (es sollte aber nicht nachweisbar sein, dass man die selbst verbreitet hat!!), schon könnte man zumindest an Problemschulen nicht mehr unterrichten^^ :D

    Kann man getrost von ausgehen, dass sowas als Nicht-Beamter absolut nicht klappen würde...(halt keine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht)

    Gibt gute und etablierte evangelische Schulen in Thüringen (z.B. evangelische Schulstiftung Mitteldeutschland), Aufgeschlossenheit in Glaubenssache natürlich vorteilhaft (m.W. ist da aber keine Verbeamtungsmöglichkeit, das ist anders als mit den Kirchenbeamten an Schulen im Westen).

    Ob die natürlich mehr zahlen? (die haben jetzt natürlich einen Wettbewerbsnachteil gegenüber staatlichen Schulen bei Leuten mit 2. Stex, da Thüringen seit einigen Jahren Neueinstellungen ja wieder verbeamtet)

    https://perspektiven.schulstiftung-ekm.de/bewerben-kontakt/jobboerse/

    Nein, in TVL-Verträgen wird nur die Entgeltgruppe festgelegt (nicht die Erfahrungsstufe, die wird von dem Arbeitgeber nach Vertragsabschluss festgelegt) - willkommen im ÖD als Tarifbeschäftigter!

    Es könnte natürlich sein, dass Dir irgendwelche Versprechungen gemacht werden, die sind aber rechtsunverbindlich....(und in Deinem Falle ist das mit den Erfahrungszeiten ja auf jeden Fall auch nicht zwingend).

    Nuja, Gymnasien sind halt auch in Thüringen recht gut personell ausgestattet (Promotion könnte da aber durchaus hilfreich sein, auch wenn das offiziell keine Rolle spielt) - Bedarf ist halt an der Regelschule und allgemein gilt: je ländlicher, umso besser (vll. mit Ausnahme des städtischen Gera)

    Ps. Schon mal Gedanken gemacht, ob es eine staatliche Schule sein muss?

    Hm, Gymnasium in Thüringen muss aber erstmal Bedarf sein....


    Prinzipieller/allgemeiner Erfahrungswert ist es im Tarifbeschäftigten-Bereich, dass Thüringen im Personalbereich bei Ermessensentscheidungen äußerst unwillig ist (planen würde ich demzufolge mit Stufe 1).

    Tätigkeit und Ausbildung mit Fachbezug ist ja nun auch eher eine Selbstverständlichkeit... (reguläre Lehramtsabsolventen haben ja nun auch zumindest ein Fachstudium absolviert und zudem ein 24 oder 18 monatiges Referendariat absolviert - und werden im TB-Verhältnis in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert, auch unabhängig von Promotion bzw. weiterer fachlichen Tätigkeiten)

    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass einem ein Gymnasium oder eine Gesamtschule so ohne weiteres (zumindest) eine Planstelle gibt, wenn man sich auf so eine Vierjahresstelle (mit anschließender Versetzung von der Grundschule weg auf Planstelle) eingelassen hat... - zudem bestände da die Gefahr, dass das Schulamt sowas verhindern würde...

    Realistischer wäre sicherlich eine Versetzung unter Fortführung des bestehenden Arbeitsvertrags zu erreichen (Heirat und damit verbundener Umzug wäre ja zumindest schon einmal ein Grund)

    Offensichtlich bist Du (bzw. Fächerkombi) auf dem Lehrerarbeitsmarkt auch nicht sooo gefragt, sonst hättest Du dich ja auch kaum auf die Grundschulsache eingelassen

    Du hats immer ein Recht auf Kündigung....

    Hm, befristeten 4-Jahresvertrag nach einem deutlich vor Ablauf kündigen? (von dem Vorhaben weiß ja vermutlich noch keiner). Muss man natürlich berücksichtigen, dass niemand gezwungen ist, einen wieder einzustellen....(solche vorzeitigen Kündigungen können durchaus Misstrauen erregen, auch wenn sie bei dir begründet sind - mancher SL wird sich aber, fragen, warum Du dann überhaupt einen 4-Jahresvertrag eingegangen bist

    Tja, jetzt werden hier wieder bald, wie üblich, die Ausnahmefälle rausgekramt.....(zu einem Gutteil ist das nur dadurch zu erklären, dass die Betroffenen ihre Privilegien nicht so herausstellen möchten)

    Wenn Ihr 'Normalfälle' (also Lebenszeit-Verbeamtung angestrebt) ist PKV klar die 1. Wahl, trotz pauschaler Beihilfe. Das machen ohne Grund nicht auch fast alle....

    Einfach günstiger (dank Beihilfe) und Leistungsspektrum ungleich größer (jetzt nicht die äußerst wenigen Sachen rauspicken, wo man bei der PKV extra begründen muss, was man in der GKV automatisch bekommt - sondern so ganz allgemeine Sachen wie Kostenersatz für Brillen).

    Zukunftssicher isses auch, in diesem Staat müsste schon einiges passieren, bis Staat und Politik die Beamten (im Vergleich gegenüber 'Normalbeschäftigten) vollends im Regen stehen lässt.

    Braucht man eigentlich gar nicht richtig überlegen.....(zumal Entscheidung vor dem Ref. gegen pauschale keine Lebensentscheidung wäre - ist doch in Brandenburg auch so?)

    Das praktische (!) Problem ist einfach, dass der Threadersteller einen ganz großen digitalen Materialpool für eine größere Schule (Gymnasium) möchte (offensichtlich mit Nutzungsmöglichkeit für jedes Mitglied des Kollegiums)

    Sowas ist halt bei der Komplexität der Thematik praktisch kaum möglich - je mehr Mitwisser/Nutzer/Einsteller es gibt, desto größer ist ja auch die Gefahr eines Querschiessers.

    Herr Rau schreibt:

    Zitat

    . Es gibt einen Materialtauschordner, auf den alle Zugriff haben, digital.

    Tja, sowas ist urheberrechtlich aber kaum korrekt machbar. Wenn man sowas auf breiter Basis macht (also z.B. Kollegiumsebene) ist die Gefahr einfach zu groß, dass es einen 'Stinkstiefel' gibt...

    Im Mittelpunkt der Schule stehen halt immer die Schüler....(ich weiß, ungewohnte Perspektive)

    Wenn (wie bei der Threaderstellerin) eine neue Kollegin eingestellt wurde (anscheinend mit keiner Lehramtsbefähigung), dann wird sie natürlich in ihrem Spezialgebiet eingesetzt, wo fachliche Qualifikation und evtl. Erfahrungen vorhanden sind. Der Threaderstellerin wird halt zugetraut, besser für fachfremden Unterricht geeignet zu sein als die fachfremde Kollegin

    Ungarn lehnte mögliche Sanktionen gegen Kyril I übrigens schon aus rein formalen Gründen ab - beim EU-Gipfel wurde das nicht besprochen/verhandelt, sondern ist dann eigenmächtig bei der Redaktion der Beschlüsse von der EU-Verwaltung hinzugefügt worden.

    Zitat

    Beim EU-Gipfel Anfang der Woche sind die geplanten Sanktionen gegen Kyrill I. nach Angaben von Diplomaten nicht thematisiert worden.

    https://www.zeit.de/politik/auslan…-kyrill-ukraine

    Die ukrainisch-ungarischen Beziehungen sind übrigens schon seit langem angespannt aufgrund der Behandlung/Diskriminierung der ungarischen Minderheit in der Ukraine. Vor dem russischen Angriff wurde darüber sogar in deutschen Zeitungen mit wenig schmeichelhaften Unterton für die Ukraine berichtet, z.B.

    https://www.sueddeutsche.de/politik/ungarn…rheit-1.5228517

    Orban kann sich deshalb schon aus innenpolitischen Gründen nicht übermäßig für die Ukraine engagieren (geschweige denn gar, große ökonomische Risiken einzugehen...).

    Seph: Genereller Lehrerüberhang wäre z.B. so eine betriebliche Ursache (damals in den neuen Bundesländern haben die Länder ja Bedarfskündigungen von tarifbeschäftigten Planstelleninhabern angekündigt, falls die Gewerkschaften sich einem 80% AZ/Entlohnungs-Tarifvertrag verweigern würden)...in anderen Teile der öffentlichen Verwaltung auch Dienststellenschließungen (z.B. wegen Privatisierung)

    Und damals war noch BAT ....es gibt heute aber arbeitsrechtlich keinen privilegierten Kündigungsschutz mehr für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (mit TVL/TVöD abgeschafft)

    Hm, sehe ich es hier als Einziger als problematisch an, wenn eine Lehrkraft durch so ein Projekt finanziell profitiert? Es ist ja von 'finanziellem Gewinn' die Rede - also nicht von Unterrichtsmaterialien und so....

    Börsenspiele kann man übrigens auch skeptisch sehen...(zumindest ist es schwierig, wenn auch nur der Eindruck entstehen könnte, dass die Lehrkraft von der Wahl dieses Unterrichtsgegenstands finanziell profitiert) Auch interessant, dass die Veranstaltungsunternehmen mittlerweile mit finanziellen Anreizen für die durchführenden Lehrer arbeiten (Prämien für Klassen war schon immer gängige Praxis - aber für Lehrer?)

    Ps. Beitrag Ist natürlich nicht als 'Angriff' auf den Threadersteller zu verstehen, sondern als Fortführung der sachlichen Diskussion

    chilli schreibt:

    Zitat

    Der Unterschied ist aber der Anspruch auf volle Stundenzahl (oder die Stundenzahl, die du willst), keine Befristung, usw.

    aber:

    Zitat

    Der Arbeitgeber hat den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. Eine Garantie auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz gibt es jedoch nicht, wenn es sich um eine unbefristete Teilzeit gehandelt hat.

    http://www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de/teilzeit_allgemeines_rug

    Auch bei einer Vollzeitstelle kann der tarifbeschäftigte Planstelleninhaber bei Vorliegen von Gründen (etwa: kein Bedarf) per Änderungskündigung auf Teilzeit gesetzt werden. Durchaus keine theoretische Möglichkeit - in den 90er Jahren in den Neuen Bundesländern breitflächig praktiziert...(Tarifparteien hatten sich zudem global auch darauf geeinigt - schon war es verbindlich für die TBs)

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