Beiträge von wossen

    Gehe natürlich davon aus, dass der ihr zugeteilt wird...(bzw. sie in ihrem Fach keine große Auswahl hat).

    Also ich hätte im Ref nicht so ohne weiteres zum Schulleiter gehen können und und lapidar sagen. ich käme mit dem vorgesehenen Mentor nicht zurecht (vor allem hätte der sich dann erstmal an den Mentor gewandt und den befragt)

    Aber vll. sollte man auf weitere Ausführungen der Threaderstellerin warten, so isses doch ein Stochern im Nebel..

    Ja gut aber....man kann nicht alles haben..

    Das Problem ist doch, dass so ein schulintern geäußerter Wunsch leicht als Vorwurf der 'sexuellen Belästigung' ausgelegt/missverstanden werden könnte...(vll. ist das Verhältnis zwischen Schulleitung und Lehrkraft auch angespannt. so dass sie das gegen ihn instrumentalisieren könnte - vielleicht löst die Threaderstellerin bei ihr auch nur Kopfschütteln aus, in der Ref.-Situation auch nicht so toll)

    Wenn das Anliegen der Threaderstellerin so wichtig wäre, würde ich schon schauen VOR dem Refantritt., an eine andere Schule zu kommen...

    Na, das würde ich mir aber sehr überlegen, am Beginn des Referendariats mit Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten anzukommen....

    Was ginge, wäre Dich vor (!!) dem Referendariat, vertrauensvoll an die Seminarleiterin (evtl. auch/alternativ Gleichstellungsbeautragte der Bezirksregierung) zu wenden, um eine andere Schulzuweisung zu erreichen, das ist häufig vor (!!) Referendariatsantritt umstandslos möglich.

    Vor dem ref. nie an jemanden wenden, der die Person kennt/identifizieren könnte!

    CDL. Das wird auch innerhalb der Bundeslönder nicht einheitlich gehandhabt.

    In Thüringen und NRW liegt dies z.B. faktisch in der Entscheidungsgewalt der Schulleitung, die kann jemanden freihändig bestimmen oder auch dem LAA eine Wahlfreiheit geben.

    Ist natürlich schon schwierig, zu kommunizieren, dass man einen bestimmten Mentor nicht haben möchte (vor allem mit der Angabe des realen Grundes). Frag doch am besten erstmal andere Referendare an dieser Schule, wie das läuft (bei einem Nischenfach kommt übrigens auch oft nur eine Person infrage)

    Ja, Du musst uns schon etwas mehr zum Kontext verraten für eine sinnvolle Rückmeldung

    Es kann nicht sein, dass Beschäftigte einer Schule in der Mietregion II den Mietzuschuss V bekommen. Es ist nicht nur illogisch, sondern lässt die Kosten gar nicht vorhersehen und macht die ganze Stadtentwicklung von Randstädten kaputt.

    Und die ohnehin doch recht gut situierten verbeamteten Lehrer bekommen Mietzuschüsse - die tarifbeschäftigten Kollegen gehen leer aus...(auch bei den Kinderzuschlägen, die vor einer drastischen Erhöhung stehen)

    Ich weiß, ich weiß: "alt hergebrachte Grundsätze des Beamtentums" (die haben ja so den Rang von 'Naturgesetzlichkeiten', übrigens in der Form ausschließlich in Deutschland),die sich jedem Vergleich entziehen, aber....

    Nuja, nun sind aber eine ganze Menge an Beamten Immobilieneigentümer (ob gekauft oder geerbt)

    Andere einigermaßen relevante Unterschiede in den Lebenshaltungskosten mag ich nicht erkennen (z.B. Lebensmittelpreise usw. überall fast gleich).

    Zu der bayrischen Ballungsraumzulage gibt es übrigens einen entscheidenden Unterschied - diese wird allen im öffentlichen Dienst beschäftigten Menschen gewährt.

    Jetzt sollen ausschließlich Beamte bedacht werden...

    @heliax: darf ich nach Deinem Hintergrund fragen?

    In einer schwierigen Förderschulklasse Lernen (vermutlich mit esE) zu unterrichten ist sicherlich für ein 'Greenhorn' eines der schwierigsten Sachen, die unser Schulsystem zu bieten hat. Ich les da Sachsen als Bundesland, liest sich so an, als ob an Eurer Schule auch jeder für sich kämpft und institutionalisierte kollegiale Kooperationen nur sehr schwach ausgeprägt sind (auch kein Trainingsraum und so). Ist halt v.a. in den östlichen Bundesländern außerhalb von Modellschulen so...

    Klasse 9 auf jeden Fall nicht mit Kinderkram ankommen (die Tipps hier beziehen sich offensichtlich auf untere Jahrgangsstufen, Fabeln in der 9 z.B. nicht mehr richtlinienkonform).

    Das Mathe besser klappt als vieles Andere ist übrigens nicht ungewöhnlich...(liegt an der Struktur der Inhalte)....Tja, konstruktiv werden kann ich jetzt nicht so richtig, ist eine heftige Aufgabe, vor allem, wenn kaum klassenübergreifende Strukturen existieren sollten.

    Edit: Na, doch noch was. In Deiner theoretischen Ausbildung wirst Du vermutlich viel mit Inklusionspädagogik konfrontiert werden. Die ist an Förderschulen 'Lernen' in vielen Fällen kaum anwendbar - Methodenvielfalt und kooperatives Lernen sind oftmals Gift für die SuS (sowas kann vor allem oftmals nur durch die Klassenlehrerin eingeführt werden). Beweg Dich im klassischen Spektrum der Didaktik des FSP Lernen - 'direkte Instruktion'....

    Doch, kann es mittelfristig...(siehe Posting drüber, Erstellung hat sich überschnitten)

    Der Garantiebetrag von 180€ brutto kompensiert in etlichen Fällen nicht den Verlust der Laufzeit innerhalb der Stufe (mittelfristige Perspektive)

    Dadurch, dass man im TVL eine Erfahrungsstufe bei Beförderung verliert und zudem noch die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt, sind mittelfristige Gehaltsverluste bei Beförderungen von älteren Tarifbeschäftigten nicht die Ausnahme (entgangener Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe lohnt sich mehr als Beförderung)

    Die Forderung A13 für alle (entsprechend TVL 13 dann als Folge) ist von daher durchaus für etliche Tarifbeschäftigte mit Gehaltseinbußen verbunden (lebensältere Beschäftigte mit TVL-11 vor dem Erfahrungsstufenaufstieg)

    So ab 55 sollte der Tarifbeschäftigte generell sehr genau nachrechnen, ob mit einer Beförderung nicht ein Gesamtgehaltsverlust bis zur Rente verbunden ist - und damit natürlich auch Rentenhöhenverlust (und auch in jüngeren Jahren anstreben, ausgerechnet dann befördert zu werden, wenn man gerade in eine neue Erfahrungsstufe gekommen ist).

    Ist absurd, aber stört ja niemanden groß außer den direkt Betroffenen....(dabei betrifft das ja den gesamten Tarifbereich im TVL - im TVÖD wird seit einigen Jahren stufengleich höhergruppiert)

    Ähh, es gibt wirklich L-Klassen mit 18 SuS? (die auch wirklich weitgehend präsent sind) Mehr als 14 ist mir noch nicht begegnet (und das ist schon 'Hammer')

    Ja, das Problem in dem Bereich ist, dass die (tradierten) offiziellen Grenzen von einem Bild des traditionellen 'Hilfsschulkindes' geprägt sind, die zunehmenden esE-Problematiken usw. finden da keine Entsprechung. Zudem dann natürlich noch die Inklusion mit ihren Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Schülerschaft im Bereich L an Förderschulen(Beschränkung auf SuS, die im Regelschulsystem in seiner gegenwärtigen Form kaum sinnvoll beschult werden können)

    Aber ja, man findet da Wege.....L-Bereich ist aber sicherlich gegenüber (reinem) esE und vor allem GE in Relation personalmäßig ein Stiefkind.

    Man darf ja nicht vergessen, dass Unterrichten wegfällt....Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung usw.

    Unterstufenchor auf dem Marktplatz sich anhören...naja, empfindet auch sonntags nicht jeder als härteste Arbeit (mancher vielleicht sogar als Vergnügen..)

    Oh mann, diese 3,5 Regelung gilt doch wirklich nur für Bayern...

    Wurde hier schon x-mal thematisiert....Klar, für eine sehr schnelle Karriere im Schulwesen ist zumindest ein allzu schlechtes 2. Staatsexamen sicher nicht förderlich, aber..

    Als Tarifbeschäftigter lohnt sich Schulleitung sicherlich monetär nicht, als Beamter mit A16 schon (man muss vor allem auch die Pensionsansprüche nach dem Endamt berücksichtigen).

    Von daher muss man schon zwischen monetären Anreizen unterscheiden, die man als Schulleiter generell hat oder als verbeamteter Schulleiter, also in der Sek II als Oberstudiendirektor (okay, scheint man in Bayern nur als Beamter werden zu können, aber überall sonst PRINZIPIELL...)

    Hinsichtlich monetären Anreize für Aufstieg im öD ist die Tätigkeit eigentlich nachgeordnet gegenüber dem Status (Beamter oder Angestellter), mit dem man diese Tätigkeit verrichtet.

    in NRW und Thüringen erhalt jeder Planstellenneuling prinzipiell ein Verbeamtungsangebot, völlig unabhängig von der Examensnote (das sind die beiden Bundesländer, die ich 100% überschauen kann). Natürlich nur bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (und die sind unabhängig von 1,0 oder 4,4). Der z.B. 48-jährige 1,0-Absolvent wird nicht verbeamtet, die 26jährige 4,4-Planstelleninhaberin schon

    Bayern scheint da DER Sonderfall zu sein, allerdings gilt das ja nur für Schulen des Landes (die haben auch viele Schulen in städtischer Trägerschaft), ob das mit der Verbeamtung da häufig nicht nur hinausgezögert ist, weiß vll. jemand...(Hamburg hab ich vorher noch nicht gehört)

    Im Übrigens gibt es eigentlich im Lehrerbereich nur Planstellen - die sind allesamt Beamtenstellen (müssen aber nicht mit Beamten besetzt werden)

    Nein, so ist es im ÖD nicht....

    Da muss nach Eignung und Befähigung eingestellt werden....(sowohl im Beamten als auch im Tarifbeschäftigtenbereich)

    Warum sollte jemand z.B. als Gymnasiallehrer nicht geeignet sein, wenn er das 2. Stex für dieses Lehramt bestanden hat (nach vorangehenden 1. Stex für dieses Lehramt), obwohl er 10 Jahre vorher im Lehramt für Förderpädagogik mal endgültig nicht bestanden hat?

    Das Bestehen des 2. Stex ist doch der klare Eignungsnachweis für das jeweilige Lehramt.

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