Ich gehe stark davon aus, dass den Ländern die paar Euro Ersparnis zu heikel wären (zumindest dort, wo die Angestellten deutlich in der Minderzahl sind). Es wäre auch arbeitsrechtlich problematisch, den Beamten ihre Bezüge zu lassen (was alternativlos wäre) und sie den Angestellten zu kürzen. In einem Betrieb kann ich auch nicht den Einen auf Kurzarbeit setzen und den Anderen nicht.
Wieso sollte das in irgendeiner Form arbeitsrechtlich problematisch sein?
Die unterschiedliche Behandlung der beiden Statusgruppen in vielen anderen Bereichen ist ja auch rechtlich völlig gedeckt.