@'Xiam: So einfach ist das nicht mit dem 'Widerruf' der Verbeamtung auf 'Widerruf'. Prinzipiell ist die zwar jederzeit möglich, es existieren aber große Hürden - bei Krankheit z.B. in NRW mehr als 6 Monate Ausfallzeit (und selbst dann ist es Ermessenssache). Als Nicht-Beamter wäre man auf jeden Fall viel eher raus...(vor allem auch bei Leistungsschwächen)
@: Susannea: Ja, Du kannst Dir ja gemeinsam mit Xiam irgendwelche Ausnahme- und Extremfälle ausdenken (grad Du bist da ja Spezialistin), fast allgemeingültig kann man aber sagen, dass es besser das Ref im Beamtenverhältnis zu machen - dies gilt vor allem, wenn man eine prinzipielle Verbeamtungsmöglichkeit nach dem Ref hat...(aber meistens auch sonst....)