Beiträge von wossen

    @'Xiam: So einfach ist das nicht mit dem 'Widerruf' der Verbeamtung auf 'Widerruf'. Prinzipiell ist die zwar jederzeit möglich, es existieren aber große Hürden - bei Krankheit z.B. in NRW mehr als 6 Monate Ausfallzeit (und selbst dann ist es Ermessenssache). Als Nicht-Beamter wäre man auf jeden Fall viel eher raus...(vor allem auch bei Leistungsschwächen)


    @: Susannea: Ja, Du kannst Dir ja gemeinsam mit Xiam irgendwelche Ausnahme- und Extremfälle ausdenken (grad Du bist da ja Spezialistin), fast allgemeingültig kann man aber sagen, dass es besser das Ref im Beamtenverhältnis zu machen - dies gilt vor allem, wenn man eine prinzipielle Verbeamtungsmöglichkeit nach dem Ref hat...(aber meistens auch sonst....)

    Versuch unbedingt verbeamtet zu werden im Referendariat, weil:


    a) man kann dann während des Referendariats nur äußerst schwer ernsthaft mit dem Rauswurf bedroht werden (außer in Extremfällen - der verbeamtete LAA hat quasi das Recht die Prüfung abzulegen)


    b) Du hast einfach locker über 200€ netto mehr zur Verfügung (bei PKV - AN Anteil Rentenversicherung und Arbeitslosenvers. fallen ja auch weg)


    c) wenn Du später verbeamtet wirst, wird deine Ref-Zeit im Beamtenverhältnis voll auf die Pensionszeit angerechnet


    Das Du kein Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Ref bekommst, ist kein großer Nachteil. Bei dem Refgehalt wärst Du als Arbeitsloser eh auf HartzIV-Aufstockung angewiesen (und das krisgste auch aus arbeitsloser Ex-Beamter)

    Mikael: Doch, doch das gibt es...


    Es gibt schon fürchterliche Kontstellationen an Schulen, auch bei Leuten, wo mit dem Seminar alles glatt läuft. 'Angenehm' ist auch, wenn Ausbildungslehrer Fachleiter 'aufhetzen' (die hören sich das meist sehr interessiert an), auch das gibt es, wenn sich Lehrer und Fl etwas näher kennen...


    Wie immer, wenn man über das Ref diskutiert: verallgemeinern kann man nix, aber wirklich ALLES ist möglich

    Hast Du denn altersmäßig noch eine Verbeamtungschance?


    Wenn nicht, ist Deine Überlegung finanziell völlig logisch.


    Als Vertretungslehrer stehts Du finanziell besser als als tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen (nach 2. Staatsexamen ist man als Angestellter immer zunächst in Erfahrungsstufe 1, bei Menschen ohne 2. Stex gibt es Anrechnungsmöglichkeiten auf Erfahrungsstufen. Das Referendariat ist stressig und dürftig bezahlt, in der Ziet kann man auch Vollzeit arbeiten. Nach der neuen Entgeltordnung ist man mit 1. Stex. in derselben Eingruppierung wie mit 2. Stex, dass man etwas langsamer in den den Erfahrunbgsstufen aufsteigt, ist dagegen zu vernachlässigen - vor allem, wenn man ohne 2. Stex in Erfahrungsstufe 3 einsteigen sollte und mit 2. Stex in Erfahrungsstufe 1)


    Die Gewerkschaften und Arbeitgeber engagieren sich natürlich für Vertretungslehrer und Lehrkräfte ohne 2. Stex., weil es für viele noch (bei Nachqualifikation) eine Verbeamtungschance gibt. Quasi alle Verbesserungen der neuen Entgeltordnung beziehen sich auf die Gruppe der Lehrer ohne 2. Stex (da profitieren dann halt auch diejenigen von, die diese Möglichkeit nicht mehr haben)

    Nee, der Job als Angestellter ist überhaupt nicht sicher - wenn Du (als Anfänger im Lehramt) nicht klar kommst (oder einfach der Schulleitung nicht gefällst), kannst du ziemlich schnell gekündigt werden


    Wo die Verbeamtungsmöglichkeit herkommen soll in deiner Konstellation, erschließt sich mir nicht - wo hast Du denn die Gleichstellung mit dem 2. Staatsexamen her? (als Vorraussetzung)

    Hmja, Du bist das 2. Mal beim 2. Stex durchgefallen - es ist Schluss....


    Im Prüfungsrecht sind so viele Sicherungen für die Bewertenden eingebaut, dass Du keine Chance haben wirst - bei den von Dir beschriebenen Sachverhalten bist Du z.B. nicht Deiner 'Mitwirkungspflicht' bei der Ausbildung nachgekommen, Du wärst verpflichtet gewesen, das Seminar zu informieren (ich weiß, ich weiß....)


    Achja, alles blöd.....(ohne jetzt den Verlauf der Stunde und das Verhalten der SuS bewerten zu wollen, weil das eigentlich JETZT irrelevant ist, auch die Ursache)

    Nuja, das ist aber bekanntlich nur und auschließlich in Berlin so - wo der TV-L (dank der Nichtverbeamtung von neuen Lehrkräften) anders angewendet wird als in allen anderen Bundesländern...(alle voll ausgebildeten Lehrkräfte sind prinzipiell in der höchsten Erfahrungsstufe, das bleibt auch bei höherer Eingruppierung erhalten)

    Susannea: doch, vom E11 zu E 13 kann zu Einkommensverlustehn führen, auf die Gesamtgehaltsumme binnen eines Zeitraums bezogen (z.B. in Fällen kurz vor der Verrentung)


    Aber das ist jetzt Wortklauberei....


    Relevant ist allerdings, dass der Sprung von A12 zu A13 (wie er jetzt u.a. an Grundschulen zur Debatte steht) wesentlich lukrativer ist als von E 11 zu E13 (so würde das dann übertragen werden).


    Ursache sind primär die Erfahrungsstufenverluste, die in sehr vielen Fällen dafür sorgen, dass sich beruflicher Aufstieg als Tarifbeschäftigter kaum lohnt (da sieht es im Beamtenbereich viel besser aus, nicht nur wegen der Pensionsberechnung vom Endgehalt aus)

    Nein, das kann nicht sein, heißt glaube ich Besitzstand und sorgt dafür, dass man dann eben mit Zulage mindestens das haben muss, was man vorher auch schon hatte.Steht so irgendwo im Tarifvertrag, genau in §17, Absatz 4 TVL

    Kann sein, weil bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder neu anfängt......(dann kriegts du bei Höhergruppierung zwar die Garantiezulage, aber keinen Ersatz dafür, dass Deine Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung bei 0 anfängt). Nachteilig ist das für Leute, die kurz vor dem Erfahrungsstufenaufstieg eine höhere Entgeltgruppe bekommen

    Nein, da gibt es eine Sonderregelung in der Entgeltordnung.


    Wenn A13 für Grundschullehrer usw. käme, dann bekommen auch Tarifbeschäftigte TVl-E13 (die sollen ja in der nächsten Tarifrunde auch dafür streiken)


    ABER: Durch den Aufstieg von E11 nach E13 würden Tarifbeschäftigte Erfahrungsstufen verlieren (eine geht verlustig bei dem Aufstieg über jede Stufe) - in Extremfällen könnten Tarifbeschäftigte durch die Höhergruppierung von E11 nach E 13 auch Einkommenverluste bekommen (Stufenlaufzeit fängt wieder bei 0 an)


    Im TV-L ist (anders als im TVöD) keine stufengleich Höhergruppierung vorgesehen


    A13 für alle, tja, das nutzt Beamten....da gibts ja keine Rücknahme von Stufenlaufzeiten - bei den TBs gibts einige moderate Gewinner (natürlich bei weitem nicht in dem Ausmaße wi bei Beamten) und auch etliche, denen das gar nix bringen würde...

    Eingruppierungen in Tarifgruppen (also: E10/11) sind nicht verhandelbar, da mit der Entgeltordnung festgelegt - Erfahrungsstufen prinzipiell schon...(obschon sie vom Arbeitgeber nach Abscjluss des Arbeitsvertrages einseitig festgelegt werden)


    Nochmal: E10 mit Erfahrungsstufe 3 ist, auch mittelfristig, besser als E11 mit Erfahrungsstufe 1

    Mit Entgeltstufe 11 wärst Du übrigens im NRW genauso an der Grundschule eingruppiert wie ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer.


    Wenn man Dir Entgeltgruppe 10 zuweisen sollte mit der Erfahrungsstufe 3 - dann würdest Du erheblich mehr verdienen als ein voll ausgebildeter Grundschullehrer im TB-Verhaltnis nach dem erfolgreichen Referendariat - für den gibt es nämlich grundsätzlich zwar Entgeltgruppe 11, aber nur Erfahrungsstufe 1

    Nuja, Du wirst halt tarifbeschäftigt - und damit quasi schutzlos dem Arbeitsgeber (und den faktisch nicht vorhandenen Interessenvertretern von tarifbeschäftigten Lehrern) ausgeliefert...


    Auch wenn Du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, wirst Du deine Erfahrungsstufe noch nicht kennen....


    Wenn Du irgendwann mal Beamter werden solltest, dann wird dich schlagartig alles ändern....(ohne Verbeamtungsperspektive würde ich mir Dein Vorhaben auch sehr, sehr gründlich überlegen)

    Beachte, dass die Anrechnungsjahre auf die Altersversorgung (Ausbildung, Referendariat usw.) VIEL großzügiger im Pensions- als in der Rentenversicherung sind.


    Verbeamtung lohnt sich immer - PKV-Angebot einholen (und du wirst feststellen, dass sich ein Einstieg als Beamter in die PKV auch in deinem Alter wegen der Beihilfe sich noch lohnt)

    Angesichts der Tatsache, dass mit der Verbeamtung ein völlig anderes Gehalts- und Absicherungsniveau verbunden ist, als ein Tarifbeschäftigter hat, ist das extrem nachvollziehbar, dass man als Lehrer nur als Beamter fungieren möchte.


    Öffnungsklausel der PKV wurde schon genannt, das ist kein Problem. Deine Darstellung der Krankheit liest sich ganz gut an, in letzter Zeit ist da auch einiges gelockert worden.


    Endgültige Sicherheit wegen des Amtsarztes kann dir aber niemand geben (auch kein Arzt)

    krabat schreibt:

    Zitat

    Der einzige Unterschied ist das Referendariat. Ob dies einen solch hohen Gehaltsunterschied rechtfertigt? Von den notwendigen Kenntnissen und Anforderungen im Alltag ist dieser sicherlich nicht begründbar. Von der Bedeutung der jeweiligen Personen für den weiteren Bildungs- und Lebenswegs eines Kindes schon gar nicht...


    Der Unterschied ist primär die Verbeamtung - es gibt ja auch kein Lehrergehalt, sondern die identische Tätigkeit mit identischer Ausbildung wird (vom Nettolohn aus gesehen) hochgradig unterschiedlich bezahlt - je nachdem, ob man Beamter ist oder nicht.


    Zwischen TV-L 11 (als Regelfall für Grundschullehrer und Sek I-Lehrer) und einem Erziehergehalt liegen nun wahrlich keine Welten (zu beachten auch, das Erzieher früher höhere Erfahrungsstufen erreichen, da Abitur und Referendariat nicht notwendig; Studium setze ich mal zeitlich analog mit Ausbildung) - wenn Erzieher nun analog zu A12 bezahlt werden sollten (vom Nettolohn her ausgegangen - der wird ja auch im Artikel mit 2600€ angeführt), hieße das, dass Erzieher bei weitem bessergestellt werden würden als tarifbeschäftigte Lehrer (nicht nur als Grundschullehrer und Sek I)

    Nuja, mit TVL-10 hättest Du aber nur 50€ netto weniger im Monat verdient als ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer auf Stufe 1 dann mit TVL 11 (freilich ca. 700 weniger als ein verbeamteter Grundschullehrer)

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