Beiträge von wossen
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Tauschen mit einem Mitreferendar geht nicht mehr nach Zuweisung einer Schule (jedenfalls in NRW, wird in Nds aber kaum anders sein).
Kannste nix machen, wenn der Seminarverantwortliche nicht will (1 Stunde für einen einfachen Weg, ist jetzt auch nicht soooo ungewöhnlich....Wenn zwingend ein Umzug notwendig wäre, okay, dann hätte man nochmal insistieren können...)
Ich weiß nicht, wie die so drauf sind an dem Seminar, aber denk dran, Du bist von den Leuten die nächsten 1 1/2 Jahre 100% abhängig (deshalb würde ich auch den Seminarnamen rauseditieren)
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Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll, das bei abgesicherten Wissenstand zu diskutieren.
Zumindest nach kurzer google-recherche erscheint das als völlige Phantomdiskussion (das war in Sachsen wohl mal überlegt worden, ist relativ groß in die Presse geraten - und geistert seitdem so vor sich hin)
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Ähh, stimmt das denn überhaupt?
Der Artikel von den Plänen stammt von Juni - gestern wurde das neue 'Lehrergesetz' im Landtag beschlossen mit der Verbeamtung bis 42 und absolut unzureichender Kompensation für die älteren Beschäftigten.
Von dieser Buschprämie war in der Berichterstattung nicht die Rede...
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Mal wieder auf das Ausgangsposting zuruckkommen:
ZitatWürden Sie diesen Aussagen zustimmen? "Unruhestifter sollten deutlich zu spüren bekommen, dass sie in der Gesellschaft unerwünscht sind", "Menschen sollten wichtige Entscheidungen in der Gesellschaft Führungspersonen überlassen", "Bewährte Verhaltensweisen sollten nicht infrage gestellt werden".
Das waren die angeführten Items für die Erhebuung der autoritären Persönlichkeit/Präferenz für autoritäre FührungHm, als "Unruhestifter" könnte man auch AFD und Co (oder auch Teile der Linke) sehen, denen gezeigt werden muss, unerwünscht zu sein - bewährte Führungspersonen wären dann Merkel und Co, die auch bewährte Verhaltensweisen zeigen, die keineswegs infrage gestellt werden sollten...
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Unterschiedlichste Modelle in NRW - gehen in der Regel aus den Homepages der verschiedenen ZfsL hervor...
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Wo steht denn auf der Seite von Räpple was von Videos? (das Wort 'Audio' ist erwähnt - aber 'Videos'?)
Rechtlich wäre jegdliches Mitschneiden von Unterricht natürlich überhaupt nicht okay.....(es sei denn es würde sich um Extremstfälle handeln - in der Größenordnung 'Mordaufrufe')
Achja, man muss ja nicht auf jede Provokation/Retourkutsche anspringen.....(wobei ich das Ganze ansatzweise noch verstehen kann, angesichts von Anfeindungen gegenüber AFD-Mitgliedern in Arbeitskontexten, die sich dort korrekt verhalten - verstehen ist aber keineswegs 'gut heißen')
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Im Eingangspostings steht was von "Hier bitte Beweise hochladen. Screenshots, Audio etc." (Audios können ja auch Sprachnachrichten a la WhatsApp sein)
Unterricht in Wort und Bild mitzuschneiden wird da nicht angeregt (nuja, vll. indirekt) - ja, man muss schon korrekt sein im Umgang mit solchen doch seltsamen Initiativeb (wie man auch als Lehrer korrekt sein sollte gegenüber der AFD in dienstlichen/Arbeitskontexten)
Das ist schon etwas anderes und uneindeutig - übrigens ist das die Internetseite eines Landtagsabgeordneten namens Räpple (keine offizielle der Partei)
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Sissymaus schreibt:
ZitatIst es bei den anderen Meldeportalen auch üblich, dass zu Straftaten aufgerufen wird, indem man auffordert, "Beweise" wie Audios und Videos hochzuladen?
Stimmt das? Da bitte ich doch mal um einen Link (von einem Originalportal) -
Nö, Beamte haben den Schutz des Verwaltungsrecht...und können da klagen (i.d.R. ist der Schutz durch das Verwaltungsrecht weitreichender - die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten ist ja auch stärker als gegenüber einem Tarifbeschäftigten)
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Bei Versetzungsregelungen wird eigentlich kein Unterschied zwischen (unbefristet) Tarifbeschäftigten und Beamten gemacht (so in NRW, aber wird überall so sein, weil im TV-L ja x-Hinweise auf das Beamtenrecht sind)
Tarifbeschäftigte sind sicherlich sogar eher 'unter Druck' zu setzen...(z.B. hinsichtlich Kündigung - das geht seit dem TV-l einfacher, als man so gemeinhin denkt)
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Hm, Sportwissenschaften nur Bachelor, Master in Gesundheitswisenschaften...
Da wird es aber überhaupt nicht einfach sein, daraus 2 Fächer herzuleiten. Gesundheitswissenschaften ist ja zudem so ein Gemischtwarenstudium, das wird es schwierig werden an allgemeinbildenden Schulen (Sport ist halt nur Bachelor). Vielleicht im Berfsschulbereich - da gibt es ja Zwige mit Gesundheitsbezug.
Förderschule mit Schwerpunkt 'emotional-soziale Entwicklung' würde zwar IN ETWA zu deiner Berufstätigkeit passen, aber dir fehlt ja jede formale sonderpädagogische universitäre Qualifikation.
Jo, mit 3 Kindern kannst Du dir sicher sein, dass dir eine Schule am Wohnort zugewiesen wird (falls Du ins Referendariat willst) - aber das hat nix mit den Einstellungsvoraussetzungen zu tun.
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Das die 300 Euro mehr eine Lösung für irgendwas ist, behauptet ja auch keiner.
Aber der Berlinier ( in der Regel angestellte) Lehrer an einer absoluten Brennpunktschule kommt dadurch (und durch die Eingruppierung in Stufe 5) ein klein bißchen näher an die Nettoentlohnung eines verbeamteten Lehrers an einer Schule der gleichen Schulform im bayerischen Wald oder so ran.
Und da ist doch nix gegen einzuwenden - oder?
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Im Falle von Berlin (um den geht es ja) darf man nicht vergessen, dass hier ein Abwanderungsdruck in andere Bundesländer wegen der Verbeamtungsmöglichkeit dort besteht.
Eine solche Zulage könnte schon ein kleines Argument sein, trotz schwierigster Arbeitsbedingungen (die z.T. auch auf die Zusammensetzung der Schülerschaft zurückzuführen ist) dennoch in Berlin zu bleiben.
Auch mit der Zulage (und Erfahrungsstufe 5) haben die vollausgebildeten Lehrer in Berlin schlechtere NETTO-konditionen als die Beamten in allen anderen Bundesländern (von Pension und Annehmlichkeiten wie der PKV/Beihilfe ganz zu schweigen).
Wird die Zulage eigentlich auch Beamten gewährt? (die gibts in Berlin im Lehramtsbereich ja auch) Für die wären 300€ brutto dann netto i.d.R. ja viel mehr als für Tarifbeschäftigte, der Nettoabstand zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten würde wachsen.
Es gibt sicherlich viel größere Ungleichheiten in der Lehrerbezahlung als diese Zulage an Schulen mit extremer sozialer Zusammensetzung der Eltern der SuS (ab 80% Lernmittelbefreiung
) - und auch solche mit schlechterer Begründung. -
Nein, man wird gratis nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und zwar mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
Man wird rententechnisch also behandelt als sei man Angestellter gewesen - braucht allerdings anders als dieser 0 € für seine Ansprüche selbst bezahlen.
Nur in der VBL wird man nicht nachversichert (das ist mittlerweile locker zu verschmerzen).
Insgesamt steht man als ehemaliger Beamter i.d.R. nach dem Ausscheiden sicherlich besser da, als wenn man den gleichen Job als Angestellter gemacht hätte (höherer Nettoverdienst in der aktiven Zeit, Aufbau von Rentenansprüchen zum Nulltarif).
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Sorra, da hatten wir eine Bearbeitungskonflikt, war ich gerade am editieren als du gepostet hattest.
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Ja, es gilt nur für Vollzeitkräfte (bin ich jetzt als Regelfall einfach mal von ausgegangen)
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Xiam schreibt:
ZitatIn Hamburg bekommen Angestellte ab der ersten Stunde im Plus Überstunden ausbezahlt.
Nee Überstunden werden nach dem TV-L wie bei Beamten erst ab der 4. Unterrichtsstunde bezahlt (und zwar netto wesentlich schlechter als bei Beamten, da die Angestellten auch nur das Beamtenbrutto erhalten, wo dann die viel höheren Abzüge gelten).Altfälle nach dem BAT könnten noch evtl. Bestandsschutz haben - darunter würde die Threaderstellerin nicht fallen.
Leider ist es bei vielen Kollegen noch nicht angekommen, wie sich durch den (von dem Beamtenbund und DGB-Gewerkschaften ja durchaus akzeptierten TV-L) die Beschäftigungsbedingungen für tarifbeschäftigte Lehrer verschlechtert haben 8insbesondere für solche mit 2. Staatsexamen) - viele Beamte gehen noch von Beschäftigungsbedingungen für Tarifbeschäftigte der beginnenden 1990er Jahre aus....(bis zur rot-grünen Zeit war die Zusatzversorgung z.B. wirklich noch richtig gut - heute ist sie nicht annähernd mehr mit Pensionsniveau vergleichbar, aufgrund der Mitfinanzierung durch den Arbeitnehmer in manchen Fäjjen sogar eher ein Zusatzgeschäft - zudem kann sie einfach durch eine Tarifvertragsänderung gekürzt werden).
Wenn man sich aus dem Beamtenstatus verabschiedet, begibt man sich als Lehrer übrigens nicht in die Freiheit, sondern in die Abhängigkeit der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber), die über deine Arbeits- und Entlohnungsbedingungen verfügen - und die sind nunmal beide primär beamtenorientiert...
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Susannea: nein, von dem Krankengeld, das vom Arbeitgeber auf Nettohöhe aufgestockt wird, werden noch die Arbeitnehmerbeiträge für Renten-, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung (und VBL) abgezogen.
Man kriegt dann als Tarifbeschäftigter nicht sein gewohntes Nettogehalt ausgezahlt...
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39 Wochen sind nicht 72 Wochen - Nettoentgelt ist bei weitem nicht "volles Gehalt"...Was Du geschrieben hast, ist definitiv falsch.
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