s3g4: Im Streitfalle wären beim Ref. im Beamtenverhältnis die Verwaltungsrecht/Beamtengesetze anzuwenden, im Tarifbeschäftigtenverhältnis das Arbeitsrecht - das kann einen Unterschied ausmachen Als Beamter auf Widerruf ist man schon etwas besser abgesichert. Dann gibt es noch so Sachen wie bessere Lohnfortzahlungsbedingungen im Beamtenverhältnis....(okay, bei wirklichen Langzeiterkrankungen kann man natürlich auch auf Widerruf recht schnell draußen sein)
Schmidt Da es aber als Tarifbeschäftigter das Beamtenbrutto gibt, bleibt auch ohne pauschale Beihilfe im Beamtenverhältnis mehr netto übrig (okay, man ist auch nicht in der Arbeitslosenversicherung, aber bei dem niedrigen Brutto wären da die Ansprüche sowieso nicht über ALG II-Satz) Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis würde man ja in der Rentenversicherung mit Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil nachversichert (das macht keinen Unterschied zum Ref. im TB-Verhältnis und anschließendem TB-Daseins)
Berlin ist übrigens, wie immer, ein Sonderfall - dort kann es attraktiver sein, das berufsbebegleitende Ref. im TB-Verhältnis zu absolvieren, statt das 'traditionelle' Ref. im Beamtenverhältnis (dort haben alle LAA Wahlfreiheit zwischen den beiden Refformen)