Beiträge von wossen

    <edit> Auis diesem Grund hatte auch Hitlers Wehrmacht die Ukraine überfallen

    Nuja, es sollte unstrittig sein, dass "Hitlers Wehrmacht" nicht die Ukraine, sondern die Sowjetunion überfallen hat - übrigens mit Unterstützung/im Bündnis mit heutigen ukrainischen Nationalhelden (jedenfalls Helden für die jetzige Staatsführung dort)

    Nuja, da sind in der Tat einige Haken bei Dir dabei (z.B. Englisch als Qualifikationsschwerpunkt statt den Hauptfächern an der GS).

    Da von Magdeburg die Rede ist - in den ostdeutschen Städten liegt der Schwerpunkt der schwer zu besetzenden Lehrerstellen auf dem Land und in Kleinstädten (für die Großstädte findet man zumeist Lehrkräfte mit 2. Stex.). In Halle/Sa. und Magdeburg wird es in S.-A. sicherlich für Dich am schwersten sein an eine Stelle zu gelangen

    Das das Landesschulamt (unverbindlich) ermutigt, ist klar - die sind an hohen Bewerberzahlen interessiert (kostet die nix)

    Fällt man unter einem Tarifvertrag, ist die Antwort ziemlich eindeutig, dies ist vor allem dem Prinzip zu verdanken, dass Höhergruppierungen zu Erfahrungsstufenverlusten führen.

    z.B. E 13, Stufe 4 (ledig, keine Kirche - 6-10 Jahre im TVL, 16.6% KV) 38691€ auf E 14 Stufe 3 = 37 977€ netto pro Jahr nach Tabelle

    Vor einem direkten Gehaltsverlust rettet einen hier nur die Garantiesumme von 180 € im Monat auf die Herkunftsstufe- brutto!! (brutto-netto bedeutet für TBs bekanntlich etwas anderes als für Beamte) auf das neue (niedrigere) Gehalt, so dass man ungefähr auf dasselbe Nettogeld dann kommt.

    Da die Stufenlaufzeit auf 0 nach der Höhergruppierung gestellt wird, kann es viele Jahre dauern, bis man einen Nettogehaltsvorteil aus einer E14-Stelle hat (enorm wichtig ist es halt, dass man am Anfang der Stufenlaufzeit höhergruppiert wird, ansonsten führt die Höhergruppierung auch auf mittlere Sicht zu Gehaltsverlusten).

    Bald existiert der TVL 20 Jahre - diese systematische Absurdität, die eigentlich jeden beruflichen Aufstieg für tarifbeschäftigte Kollegen finanziell uninteressant macht; existiert seitdem.

    Die Schwerpunktsetzung auf das Privatleben sollte der Tarifbeschäftigte aus finanzieller Sicht allerdings sicherlich nicht in die Produktion von Kindern umsetzen...

    Im Beamtensystem ist es für schon erstaunlich (oder auch nicht), dass keinerlei politische Diskussion über die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum existiert (die sind keine Naturgesetze). Das der Beamte allein aus seiner Alimentation heraus seine ganze Familie ernähren können muss, ist schlichtweg so unzeitgemäß wie das Alleinverdienermodell, welche ein Fundament der 'Grundsätze' sind.

    Schön, dass eine ki-ju-Diagnostik in zwei Beiträgen erwähnt wurde, aber dort nicht im Zentrum stand - aber das ist doch in solchen Fällen absolut zentral und prioritär, ohne eine solche (auch als absolute Voraussetzung für Therapien mit Medikamentationsanteil) kommt man häufig schulisch überhaupt nicht weiter...

    Bei einer Einschulung im 1. Schuljahr an einem Förderzentrum müsste man eigentlich davon ausgehen, dass diese vorliegt (sich da zu informieren und sich ggfs. darum zu bekümmern, wäre eigentlich der einfachste Weg für die Theaderstellerin, in dem Falle weiterzukommen)

    Doch, selbstverständlich!

    Die übliche Abrechnung über die Praxis direkt mit der Versicherung ist ein Service, auf den man auch verzichten kann. Im Regelfall macht das natürlich keinerlei Sinn, aber in bestimmten seltenen Fällen, wie hier diskutiert, eben doch.

    Typischerweise wird das Verfahren genutzt, um im Ausland erbrachte und zunächst dort selbst bezahlte Arztleistungen gem. der deutschen Behandlungssätze (teilweise) erstattet zu bekommen.

    Das wäre aber ein teurer Spaß, weil beim Kostenerstattungsverfahren (im Inland) dann nach der GOÄ/GOZ (!!!) abgerechnet werden würde. Zudem scheinen da noch andere Restriktionen, wie eine Verwaltungspauschale der Krankenkasse zu existieren.

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundh…er-nutzen-55331

    Das Sachleistungsprinzip ist nunmal eine Basis der GKV, die Kostenerstattung systemfremd.

    Gar nicht erwähnt worden ist hier eine durchgeführte kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik....

    Das sollte ja eigentlich die Grundlage für irgendwelche weiterführende Überlegungen sein - falls die nicht im Rahmen der Zuerkennung des Förderbedarfs geschehen ist, muss die schleunigst nachgeholt werden. Oftmals ergeben sich daraus ja Ansätze, welche eine Beschulung zumindest erleichtern, etwa die Gabe von Metylphenidat.

    Was die Schulpsychologie im vorliegenden Falle für Lösungsansätze bieten soll, weiß ich nicht - an der Förderschule arbeiten doch Sonderpädagogen mit einer relevanteren Ausbildung (und ese-Lehrbefähigungen liegen an einer Lernen-Schule i.d.R. vor). Der medizinisch-psychologische Bereich ist natürlich in solchen Fällen einzubeziehen, aber doch vorrangig ein Kinder- und Jugendpsychiater (nur ein solcher kann ja auch eine verbindliche Diagnose stellen und evtl. eine Medikalisierung vornehmen).

    Vll. ist einfach etwas Abwarten da am Sinnvollsten.

    Offensichtlich ist die interne Klärung bei deinem Arbeitgeber nicht abgeschlossen, du kennst seine Argumentation ja noch nicht. Ohne detaillierte Kenntnis der Argumentation des Arbeitgebers wäre eine rechtliche Beratung schwierig.

    Das (vorläufige?) Einbehalten soll offensichtlich Rückforderungen vermeiden - ob es sich lohnt, dagegen rechtlich zum jetzigen Zeitpunkt vorzugehen, will ich mal anzweifeln (dagegen schriftlich zu protestieren und anzukündigen, rechtliche Schritte zu erwägen, steht dir ja frei - sowas ist kostenlos und wenig Arbeit).

    Kündigungsfristen im TVL (die natürlich beidseitig gelten): https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html

    Gesetzliche Kündigungsfristen (die natürlich weit niedriger sind als im Ausgangsposting) können durch Tarifverträge ausgehebelt werden. Relevant wäre jetzt, unter welchem Tarifvertrag die Angaben des Ausgangsposter fallen (TVL kann es nicht sein - bezweifel auch, ob es sowas gibt).

    Wenn ein tarifungebundener Schulträger sowas in seine Arbeitsverträge reinsetzt, dürfte es unwirksam sein.

    Verdi ist Verhandlungsführer beim TVL, nicht die GEW.

    Die 4,1% für Beamte 'on top' in Sachsen (rückwirkend zum 1.1.2024) hätte es übrigens wahrscheinlich auch bei einem besseren Verhandlungsergebnis gegeben (formal ist das ja auch keine Übertragung des Tarifergebnissen, sondern eine Maßnahme zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation)

    Nuja, einen Markt für solche Beratungsdienstleistungen kann man sich vorstellen.

    Anders als andere Beratungsdienste wird hier das 'Wohl und Interesse' der Klientel vermutlich absolut gesetzt. Einen entsprechenden Fachanwalt wird man erstmal finden müssen (und ob der die Erfahrung hat?), würde dann vermutlich auch nicht billiger sein.

    Das eine Zielgruppe von solchen Dienstleistungen Leute sein könnten, die quasi zum Missbrauch beraten werden möchten. dürfte auf der Hand liegen.

    Ohne die Studie zu kennen: Nuja, die Einstellungszahlen sind auf Rekordhöhe, Ausbildungskapazitäten werden massiv aufgebaut (Sopä konnte man z.B. in NRW vor 13 Jahren nur in Köln und Dortmund studieren, NC im guten/klaren 1er-Bereich war obligatorisch - heute gibt es 8 Studienstandorte, was übrigens hinsichtlich der Breite des jeweiligen Angebots und auch der Qualität fragwürdig ist).

    Also: besser werden die Stellenaussichten nicht werden....(in wirtschaftlich unsicheren Zeiten gewinnt auch der Beamtenstatus an Attraktivität), sooo einfach ist es ja in einigen Bereichen jetzt schon nicht, wenn man kein Topbewerber ist

    Moebius: Ah stimmt, sie hat Montag 15.00 Uhr ergänzt (immer ganzen Thread lesen vor dem Posten - memo an mich)

    Da wäre ich aber vorsichtig, wenn die E13-DaZ-Stelle im Schulbereich wäre - da könnte das nicht abgeschlossene Ref. ein Einstellungshindernis für eine unbefristete Stelle sein (wenn Staat der Arbeitgeber wäre, aber auch freie Träger müssen sich an Anforderungen des Staates halten)

    Bundeslandangabe wäre noch ganz sinnvoll (DaZ wird keineswegs überall mit E 13 bezahlt, unbefristete Stellen auch rar, ist größtenteils anders geregelt als im regulären Lehrerbereich) und nähere Angaben zu der anvisierten DaZ-Stelle.

    Puhh, hier geht ja alles durcheinander.

    Im Ausgangsposting ging es darum, dass der Poster fragte, ob für ihn ein Ref. sinnvoll sei, obwohl er nach dem Ref. im TB-Verhältnis ist (und als Ausgangsbasis anscheinend eine unbefristete TVL 13-Stelle hat).

    Irgendwelche Anrechnungsverfahren im Beamtensystem sind da völlig irrelevant (die sind in der Tat großzügiger), es scheint auch nicht darum zu gehen, dass 2. Stex. in Sonderprogrammen im Angestelltenverhältnis zu absolvieren, sondern um das reguläre Ref. im Beamtenverhältnis.

    Das ist hinsichtlich Anrechnungsmöglichkeiten klar geregelt, Erfahrungsstufe 1 mit 6 Monaten Anrechnungszeit wegen des Refs - und Nachversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des Refbezüge (das ist ja nicht so dolle). Anrechnungsmöglichkeiten auf Tätigkeiten vor dem Ref existieren nicht (das sieht bei Beamten natürlich ganz anders aus).

    Finanziell ist der reguläre Weg auf eine Lehrerstelle (1.Stex, dass Ref im Beamtenverhältnis, dann TB-Verhältnis auf einer Planstelle) die finanziell unattraktivste Option auf eine Planstelle (daran ändert auch nichts die etwas erhöhten Stufenlaufzeiten, falls kein 2. Stex vorliegt).

    Bei einer Verbeamtung nach dem 2. Stex ist natürlich alles ganz anders /besser....

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