Das Problem wäre in vielen Bundesländern halt, dass Du keinen triftigen Grund angegeben hast (und zudem sogar selbst Deine Nichteignung festgestellt hast). Zurückgelegte Zeit im Ref könnte auch relevant bis auschlaggebend sein.
Eigentlich ein KO-Kriterium, aber Versuch macht klug.
Du musst damit rechnen, dass in Sachsen die Personalakte zu Rate gezogen wird (andere Bundesländer werden die aus Sachsen anfordern). Auch wichtig, wie die so ausschaut (dienstliche Beurteilungen und so...). Generell wäre eine selbst festgestellte Nichteignung ein Kriterium, dass eine Einstellung verhindern könnte, selbst wenn sie rechtlich prinzipiell möglich wäre.
Wie gesagt: Versuch macht klug.....(westdeutsche Bundesländer haben die restriktiveren rechtlichen Regelungen)
Auskünfte über andere Bundesländer wirst Du von sächsischen Behörden sicherlich nicht erhalten (erster Schritt: die gesetzliche Regelungen recherchieren, sind natürlich alle im Inet erhältlich)