Beiträge von wossen

    RosaLaune: Okay, das heiße also, dass mit Zustimmung des Bundesrates der Bund eine weitere Lehrerverbeamtung verbindlich (!) verhindert werden könnte. Zumindest, dass dies eine Option der Umsetzung sein könnte, die rechtlich überprüft werden müsste

    So eine Bundesratsmehrheit ließe sich natürlich viel einfacher organisieren als eine Landesgesetzgebung in 16 Bundesländern zu erreichen, das würde schon allein an dem Bundesland Berlin scheitern.

    Seltsam nur, dass dieser Aspekt nirgendwo diskutiert wird (sagt auch einiges über mediale Oberflächlichkeit aus)

    Interessant hinsichtlich der Durchsetzungschancen der Nichtverbeamtung ist, ob der Bund das rechtlich initiieren kann durch seine Rahmengesetzungsgebungskompetenz hinsichtlich des gesamten Beamtenbereichs (auch die der Kommunen und Länder).

    Leider wird diese ganz elementare Frage öffentlich noch nicht einmal aufgeworfen - auch Linnemann nimmt darauf keinen Bezug (für mich ein deutliches Zeichen dafür, dass die Diskussion eher 'Spätsommerloch' ist).

    Das 16 Bundesländer auf die Verbeamtung gleichzeitig verzichten ist illusorisch - Schlüsselfrage ist, ob das mit Bundesrecht möglich ist (ich weiß es nicht, Hinweise sehr willkommen)

    Ich möchte übrigens in Erinnerung bringen, dass es sich hier um den Werkunterricht handelt.

    Im Fachraum würde ich da in der Tat auch eher ungern untätige Schüler rumlungern haben bzw. solche, die mit 'Zeitvertreibaufgaben' beschäftigt sind (trotz aller Sicherheitsmaßnahmen an den Geräten ist das halt der unfallsensibelste Bereich einer Schule)

    Bei Beamten ist das richtig, da laufen die Stufen einfach weiter. Anders jedoch die Tarifbeschäftigten. Hier schreibt die TdL im TVL eindeutig vor, dass bei jeder Höhergruppierung egal aus welchem Grunde zwei Dinge passieren:....

    Nö, die TdL schreibt im Tarifvertrag eigentlich nichts vor, sondern die Tarifparteien haben sich auf den TVL geeinigt....(die TdL achtet nur darauf, dass er auf Arbeitgeberseite einheitlich angewendet wird).

    Die stufengleiche Höhergruppierung (welche im TVöD ja existiert) gehört leider auch nicht zu den Kernforderungen der Gewerkschaften (da kann man getrost Verhandlungsführer Verdi für verantwortlich machen, welcher das nicht prioritär behandeln - die anderen Gewerkschaften sitzen ja nur im Beiboot der Tarifverhandlungen).

    Und da Beamte ja nicht betroffen sind (und eine Übertragung eines entsprechenden Tarifabschlusses nicht möglich ist, da dort schon immer verwirklicht), juckt es halt kaum jemanden....(außer den Betroffenen selbstverständlich)

    Anschließend an Seph: Ist einfach nicht deine Baustelle, hat der Kollege zu verantworten.

    Du hast den Kollegen angesprochen, er sagte Dir, das sei gängige Praxis (und seine Begründung hört sich für mich auch plausibel an, wenngleich es sicher auch andere Lösungen gäbe, okay, sein Bier bzw. das der Fachschaft) - damit sollte das für Dich erledigt sein... (gehe davon aus, dass Du weder Fachschaftsmitglied bist, noch irgendwie vorgesetzt). Deine eigene Arbeit ist davon in keiner Weise berührt.

    Meldepflicht oder so sehe ich auch nicht....(die könnte erst entstehen, wenn Du aufwendig jetzt in dem Fall hinterher recherchierst, der Dich eigentlich nichts angeht)

    Anknüpfend an Chemikus:

    Formulierungen in dienstlichen Beurteilungen richten sich nicht nach den Kriterien und Formulierungsregeln in Arbeitszeugnissen, welche Du ergooglelt hast. Sie sind dem Grundsatz nach auch behördenintern.

    Es steht Dir frei, ein Arbeitszeugnis anzufordern.

    Das Problem wäre in vielen Bundesländern halt, dass Du keinen triftigen Grund angegeben hast (und zudem sogar selbst Deine Nichteignung festgestellt hast). Zurückgelegte Zeit im Ref könnte auch relevant bis auschlaggebend sein.

    Eigentlich ein KO-Kriterium, aber Versuch macht klug.

    Du musst damit rechnen, dass in Sachsen die Personalakte zu Rate gezogen wird (andere Bundesländer werden die aus Sachsen anfordern). Auch wichtig, wie die so ausschaut (dienstliche Beurteilungen und so...). Generell wäre eine selbst festgestellte Nichteignung ein Kriterium, dass eine Einstellung verhindern könnte, selbst wenn sie rechtlich prinzipiell möglich wäre.

    Wie gesagt: Versuch macht klug.....(westdeutsche Bundesländer haben die restriktiveren rechtlichen Regelungen)

    Auskünfte über andere Bundesländer wirst Du von sächsischen Behörden sicherlich nicht erhalten (erster Schritt: die gesetzliche Regelungen recherchieren, sind natürlich alle im Inet erhältlich)

    s3g4: Im Streitfalle wären beim Ref. im Beamtenverhältnis die Verwaltungsrecht/Beamtengesetze anzuwenden, im Tarifbeschäftigtenverhältnis das Arbeitsrecht - das kann einen Unterschied ausmachen Als Beamter auf Widerruf ist man schon etwas besser abgesichert. Dann gibt es noch so Sachen wie bessere Lohnfortzahlungsbedingungen im Beamtenverhältnis....(okay, bei wirklichen Langzeiterkrankungen kann man natürlich auch auf Widerruf recht schnell draußen sein)

    Schmidt Da es aber als Tarifbeschäftigter das Beamtenbrutto gibt, bleibt auch ohne pauschale Beihilfe im Beamtenverhältnis mehr netto übrig (okay, man ist auch nicht in der Arbeitslosenversicherung, aber bei dem niedrigen Brutto wären da die Ansprüche sowieso nicht über ALG II-Satz) Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis würde man ja in der Rentenversicherung mit Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil nachversichert (das macht keinen Unterschied zum Ref. im TB-Verhältnis und anschließendem TB-Daseins)

    Berlin ist übrigens, wie immer, ein Sonderfall - dort kann es attraktiver sein, das berufsbebegleitende Ref. im TB-Verhältnis zu absolvieren, statt das 'traditionelle' Ref. im Beamtenverhältnis (dort haben alle LAA Wahlfreiheit zwischen den beiden Refformen)

    Es gibt keine Altersgrenze für das Ref. wegen der grundgesetzlichen Freiheit der Wahl des Berufes.

    In den meisten Bundesländern (so auch in NRW) kann (oder teilweise sogar muss!) das Ref. im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert werden, in einigen (wenigen) Bundesländern gilt eine Altersgrenze, dann müsste das Ref. im Tarifbeschäftigtenstatus abgeleistet werden.

    Wenn man die Wahl hat, gilt zu bedenken, dass auch ein Beamtenverhältnis auf Widerruf seine Vorteile hat (man zahlt weniger Abgaben und kann nicht ganz so leicht rausgeschmissen werden wie im TB-Verhältnis, 'auf Widerruf' ist natürlich trotzdem keinerlei 'Ruhekissen')

    Ich würde schon allein deshalb dringend davon abraten, weil man bei einem Beamtenverhältnis im Ref. besser rechtlich abgesichert ist (auch wenn das natürlich auch nicht so dolle ist) als im Angestelltenverhältnis (z.B. Zuständigkeit des Verwaltungsrecht statt Arbeitsrecht).

    Ein freiwilliger Verzicht auf Verbeamtung könnte außerdem auch einen komischen Eindruck im Seminar erzeugen ("Ach, das ist aber ein ganz 'Origineller'"). Die Leute dort kennen die Vorteile des Beamtenwesens...

    Höre nicht auf irgendwelches Geschwätz in deinem Umfeld, wo sich irgendwelche Leute als 'Rebellen' mit dem Verzicht darstellen möchten - fast alle von Ihnen werden letztendlich doch im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit enden. Da ist viel wichtigtuerisches Gehabe dabei...(man will sich so darstellen, dass man gar nicht 'angepasst' sei)

    @finnegansWake: Hier wird im Ausgangsposting über die feierliche Zeugnisübergabe an einem Gymnasium in Bayern geredet (vermutlich im ländlichen Raum, wenn Landrat und Bürgermeister erscheinen...)

    In den 8 Jahren wird übrigens der Großteil eines Kollegiums zumindest irgendwann mal in 'engerer Beziehung' zu einem Teil des Jahrgangs gestanden sein.

    Es ist doch völlig grotesk: Landrat und Bürgermeister sind zur Feier erschienen - Kollegium zu weiten Teilen nicht...

    Die Anmerkung des Schulleiters war doch zwingend - er muss einfach das Verhalten des Kollegiums öffentlich missbilligen

    Ich kenne Zeugnisübergaben an Gymnasien übrigens nur so, dass sie am Samstag im feierlichen Rahmen geschehen (Samstags ist halt der Tag, an denen den meisten Teilnehmern die Teilnahme möglich, es bedarf ja auch Vorbereitungen wie Umziehen und so...)

    Vergleichsmaßstab für A15 ist E15 und für A13 dann E13.

    Alles andere macht doch keinen Sinn. Grad im Lehrerbereich haben wir ja die für den Vergleich der Entgeltsysteme günstige Situation, dass hier identische Arbeitstätigkeiten und identische inhaltliche/fachliche Qualifikationsanforderungen vorliegen.

    Edit: es muss im (im Beamtentum mythenumwobenen) Betriebsrentensystem schon eine günstige Konstellation vorliegen, wenn der VBL-Brutto-Auszahlungsbetragsunterschied zwischen E13 und E15 dreistellig werden sollte (auf jeden Fall Einnehmen der E15-Stelle spätestens im mittlerem Lebensalter)

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