Beiträge von wossen

    Man sollte nicht vergessen, dass die Prüfungskommissionen in NRW jetzt nur noch aus 3 Personen bestehen, das heißt: der selbst nominierte Fachleiter ist wichtiger geworden (und damit die Kommission i.d.R. unwichtiger - da natürlich der bekannte Prüfer einen enormen Einfluss haben kann, sei es im positiven oder negativen Sinne)

    Hauptseminarleiter lassen sich ja leider nicht mehr nominieren (damit hat man als Prüfling nur noch die beiden FL zur Auswahl)

    Tja, es kann wirklich alles passieren - hab vor 4 Jahren mitbekommen, wie jemand mit 1,7 als Vornote (noch alte OVP) durchgefallen ist mit 2 Fünfen - der hat allerdings auch einen FL dabei gehabt, wo ich das Gefühl habe, das der sich eher nicht für jemanden einsetzt, sondern der versucht strikt 'objektiv' zu sein. Der Reffi war auch so ein Typ, der nicht von vornerein für jeden 'everybodys Darling' ist - die Stunden verliefen nach Plan (Kommision meinte in der Fremdsprache: Niveau zu niedrig für die Oberstufe - tja, der Kurs war halt nicht so gut)

    Man kann auch mit einer sehr schlecht laufenden UPP Stunde durchkommen, ist z.B. bestimmt nicht nachteilig, wenn der bekannte Fachleiter durchblicken lässt, dass man eigentlich ein Topmann/Topfrau ist

    @Frappen: Lehramt Sonderpädagogik ist sicherlich extrem sensibel, vor allem, wenn man seine UPPs in Inklusionskontexten durchführen muss. Hab gehört, dass man da bisher etwas nachsichtig ist, weil die Standards fehlen - wird sich bestimmt aber auch irgendwann noch ändern (da ist man natürlich auch sehr leicht angreifbar - aber das ist man ja in quasi allen UPPs aller Schulformen)

    Tja, im Referendariat ist echt alles möglich.....(natürlich auch, das alles problemlos läuft)

    Hier werden auch mal wieder Legenden verbreitet - auch bei Tarifbeschäftigten kann es eine Einstellungsuntersuchung geben, in der Praxis vor allem, wenn es um eine unbefristete Planstelle geht (und da Tarifbeschäftigte nicht den rechtlichen Schutz der formalen Regelungen eines Verbeamtungsverfahrens besitzen, besteht die viel größere Gefahr einer Willkür und Endgültigkeit)

    Zitat von Beispiel NRW

    3.5.2
    Einstellungsuntersuchung

    Die Einstellungsuntersuchung ist nicht mehr tarifiert. Es ist jedoch weiterhin zulässig und geboten, eine ärztliche Untersuchung zur Bedingung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages zu machen. Der Arbeitgeber kann die Ärztin/den Arzt bestimmen, die/der die Einstellungsuntersuchung vornehmen soll. Die Kosten dieser Einstellungsuntersuchung trägt gemäß § 675 in Verbindung mit § 670 BGB der Arbeitgeber.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…100122091233157

    Ist durchaus prinzipiell möglich, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht (unbefristet) angestellt wird - dank der Lockerungen bei der Verbeamtungspraxis jedoch verbeamtet werden würde

    Warst du in deiner bisherigen Berufslaufbahn denn mit Lehrlingsausbildung beschäftigt?

    Wenn Du nachweisbar Qualifikationen im Bereich 'Berufsorientierung' oder Personalwesen hast, wäre das nicht schlecht. Sowi ist kein schlechtes Fach (und sehr vielseitig) - Problem ist die Kombination mit Erdkunde.

    Es gibt nicht DAS Lehrergehalt in Deutschland...

    Kurz gesagt: als verbeamteter Lehrer bist du wesentlich besser gestellt als in Österreich, als angestellter Lehrer wohl (vielleicht auch deutlich) schlechter...

    Hier ist ein Video, wo das erklärt wird:

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    (Lehrer: Beamte vs. Angestellte – das sind die Unterschiede )

    Zitat

    und einen massiven Abbau der Bürokratie bekommen hätten, als dass sie künftig 5600,- statt 5300,- Euro brutto verdienen (Berlin, A 13, Erfahrungsstufe 5 bei Einstellung - wer's nicht glaubt, siehe Link).


    Das ist nicht A 13, sondern E 13 (netto bleibt da natürlich weiterhin in Berlin weniger als beim Beamtengehalt A 13).

    Nuja, Erschwerniszulagen sind im öffentlichen Dienst in anderen Bereichen durchaus eingeführt (wenngleich bei Tarifbeschäftigten oftmals mit symbolischen Charakter). Aber im Schulbereich?

    Förderschulen und Hauptschulen müssten dann wohl generell darunter fallen - ich weiß nicht, eigentlich ist jede pädagogische Arbeit schwer (okay, wenn alle die Zulage kriegen würden..)

    Die große Frage ist, ob Tarifbeschäftigten diese ganze A13-Geschichte überhaupt was wesentliches bringt.

    Zwar ist tarifvertraglich festgelegt, dass A 13 bei Beamten (statt A 12), dann TVL 13 bedeuten würde (statt TVL 11) - allerdings gehen bei Höhergruppierungen den Tarifbeschäftigten Erfahrungsstufen verloren (nur 60€ brutto mehr sind bei Höhergruppierungen garantiert). Da bei Höhergruppierungen die Stufenlaufzeit (in der dann niedrigeren Stufe) von neuem anfängt, kann es sogar (lebenszeitlich gesehen) zu niedrigeren Einkommen kommen (siehe die Warnungen der Gewerkschaften bei der neuen Entgeltordnung und den teilweise damit verbundenen höheren Eingruppierungen, die monetär wegen den damit verbundenen Rückfall in den Erfahrungsstufen schädlich sein können).

    A13 kann eine weitere Steigerung der Diskrepanz von Angestellten- und Beamtengehältern bedeuten - die Gewerkschaften thematisieren das überhaupt nicht...(bei Beamter ist der monetäre Gewinn bei Gehalt und Pension klar und eindeutig).

    In der Förderschule ist natürlich alles noch mal etwas anders als sonst....(und da scheint es noch jeweils nach Förderschwerpunkt anders zu sein - Lernen und ESE ist vielleicht am heikelsten)

    Wenn du alleinverantwortlicher Klassenlehrerin an einer FS Lernen (oder ESE) werden solltest (das kann man ja auch als Vertretungslehrer ganz gut werden) wird es heftig... (bei primären Einsatz als Fachlehrer in X-Lerngruppen natürlich auch)

    Tja, "Probleme persönlicher Natur" (z.B. Vorgesetzten) können sich natürlich in den kleinen Förderschulen viel brisanter entwickeln als in einem 1500 SuS-Gymnasium mit 140 Lehrern (man ist vielleicht aufgrund des SuS-Verhaltens auch leichter angreifbar von Vorgesetzten und Kollegen)

    Kann ich mir grad bei einem gerade fertig gewordenen Förderschul-Reffi vorstellen, das er verunsichert ist (im Ref scheinste ja auch schon einen Eindruck von so manchem Schulleiter und/oder Förderschul-Kollegen bekommen zu haben) - ganz normal...

    Micky schreibt:

    Zitat

    Das ist komischerweise nicht mehr so - ich kenne das noch aus meiner Ref-Zeit, aber bei meiner Referendarin war immer nur die FL da, und halt der Kollege oder zwei Kollegen. Beim letzten war die andere FL mit dabei, da die Referendarin sie ja mit in die Prüfung nehmen will.


    Definitiv steht der Kernseminarleiter weiter für (mindestens 2) beratende UBs auch nach der neuen OVP zur Verfügung (er ist nur, offiziell, nicht mehr an der Notenbildung beteiligt). Normalerweise werden die Kernseminarleiterbesuche mit einem Fachleiterbesuch gekoppelt - der clevere Ref. lädt den natürlich zu dem Fachleiter ein, wo er meint, wackliger zu stehen ;)

    Es ist aber natürlich überhaupt nicht gesagt, dass der KSL eine Hilfe ist....(tja, und wenn euer Schulleiter passiv bleibt - hm, da fallen mir jetzt für dich auch nicht viele Handlungsmöglichkeiten ein)

    Seven: Personalrat gibts in NRW natürlich auch - aber da kann man schlecht hingehen mit 'Meine Fachleiterin ist ungerecht'. Da muss man schon was handfestes haben- Ausbildungskoordinatoren sind schulintern.

    Seminarortwechsel geht in NRW nicht so einfach - vor dem letzten UB gehts gar nicht mehr (selbst nach einer durchgefallenen UPP wird das bei weitem nicht unbedingt bewilligt).

    Zuständig für sowas ist eigentlich die Kernseminarleiterin. nun ist das Problem (Diensttweg!), dass du als Fachlehrerin an die nicht rantreten kannst. Wenn die bei euch mal an der Schule ist, dann kannste mit der natürlich mal sprechen. Problem ist aber, dass das nicht so rüberkommen darf, dass sich die Ref (über dich) über die Fachlehrerin beschwert - das könnte fatalste Folgen für sie haben. Sprech auch mal die andere Fachleiterin an,

    Die Kernseminarleiterin muss ja auch (mindestens zweimal) zu UBs herangezogen werden, das ist schon eine gewisse 'Konrollinstanz' für Fachleiter. Ansonsten: mit Vorgesetzen in der Schule reden, vielleicht hat ja einer einen guten Draht zu dem Seminarleiter des BK.

    Na, dann sprech ihn doch einfach persönlich an...(vielleicht landen deine E-Mail ja auch im Spamfilter oder so), auch wenn er schwer persönlich zu erreichen ist, wird er es ja doch regelmäßig in der Schule sein (und das weiß das Sekretariat, wann er da ist)

    Okay, wenn er dir dann sagt: 'Mit ihnen rede ich prinzipiell nicht - dieser Satz ist eigentlich schon zu viel' - nuja, dann kann man sich weitere Gedanken machen...

    Wo schaut es denn für angestellte Lehrer auf dem privaten und internationalen (!) Arbeitsmarkt sehr gut aus?

    Der Staat hat ja ein Fast-Monopol als Arbeitgeber für Lehrer (bei Beschäftigung im ausgebildeten Beruf), wird ja schon daran deutlich, dass er die Ausbildung monopolisiert hat - und international ist der Lehrerarbeitsmarkt ja nun wahrlich nicht

    Trapito: dann muss man aber auch den Ausnahmecharakter der eigenen Situation herausstellen

    Bolzbold:

    Zitat

    Die Mischung aus Unkündbarkeit, Lohnfortzahlung bis zum Sankt Nimmerleinstag im Krankheitsfall und unserem Gehalt ist eine Mischung, die im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern mit vergleichbarem Abschluss und in vergleichbaren Positionen in der freien Wirtschaft ihresgleichen sucht.


    Nicht nur gegenüber vergleichbaren Verhältnissen in der freien Wirtschaft (das ist relativ schwer zu vergleichen), sondern auch gegenüber der Verrichtung exakt der gleichen Arbeit mit identischer Qualifikation im Tarifbeschäftigtenverhältnis beim gleichen Arbeitgeber (das ist recht einfach zu vergleichen)

    Übrigens betrifft das ja nicht nur die Lehrer, sondern den gesamten öffentlichen Dienst (soweit identische Stellen sowohl im Beamten- als auch Beschäftigtenstatus besetzt werden können). Von daher ist das ja kein reines 'Lehrerproblem'.

    Nuja, dann schau dir mal an, was man als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter verdienen muss, um auf ein vergleichbares Nettogehalt zu bekommen.....da ist 80 000€ brutto ja nicht unrealistisch....(bei A 13 würde ich 70-75000€ sagen wegen Beitragsbemessungsgrenze)

    Wenn man die 'Extras' wie Pensionanspruch, zeitlich uneingeschränkte Lohnfortzahlung, Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Beihilfe usw. usw. mit einbezieht , entspräche ein Beamtenlehrergehalt im höheren Dienst dann sicherlich einem sechsstelligen Jahresgehalt eines sozialversicherungspflichtiugen Beschäftigten.

    In Berlin sind von 60 000 Beamten 1000 in der GKV - man kann übrigens annehmen, dass es überwiegend solche in niedrigen Besoldungsgruppen sind.

    Quelle

    Ganz davon abgesehen, hat jetzt Hamburg ja den Beamten angeboten, die GKV-Arbeitgeberbeiträge zu übernehmen (siehe Artikel in der Quelle - die Beamtenverbände bekämpfen das scharf, Motivlage ist ganz klar, dass sich dann der Lohnabstand zu den Tarifbeschäftigten schwerer legitimieren lässt und die PKV für Beamte die absolute Regelversorgung bleiben soll. Man sollte ja meinen, die würden sich freuen über die Wahloption für Beamte, vordergründig hat Hamburg ja ein weiteres Beamtenprivileg eingeführt - Wahlfreiheit zwischen Beihilfe zur PKV und GKV-Arbeitgeberbeitrag )

    Indirekt bezahlen müssen diese Aktion von Hamburg übrigens die gesetzlich Krankenversicherten, da anzunehmen ist, dass nur sehr schlechte Risiken (niedriger Besoldungsgruppen - oder sehr kinderreiche Familien, die dann die Beitragsfreiheit für Kinder in Anspruch nehmen) dieses Angebot an Beamte von Hamburg wahrnehmen werden

    Na, in Deinem Falle wären das 2295€ (bei Erfahrungsstufe 2) bzw, 2388€ (bei Erfahrungsstufe 3) - bin jetzt davon ausgegangen, dass Du nicht in der Kirche bist (Gehaltsrechner)

    Selbst mit GKV biste also netto noch besser gestellt (das ist auch immer typisch: jetzt werden irgendwelche Extrembeispiele konstruiert, um das Grundsätzliche zu vernebeln - dank der Öffnungsklausel ist der Anteil der Beamten in der GKV nunmal äußerst überschaubar).

    Yeti: Plattypus ist aber Steuerklasse 1 (Erfahrungsstufe ist er 2 oder 3)

    Bei dem Vorhandensein von Kindern werden die Netto-Unterschiede übrigens noch mal wesentlich größer (der TVL kennt keinerlei familienbezogene Zulagen mehr)

    Vergleichszahlen Tarifbeschäftigte,: TVL 13, Stk. III, Berufsanfänger: 2416€ (Studienrat); TVL 11: 2172€ (Grund/Hauptschullehrer - TVL 11 entspricht A 12) (Gehaltsrechner - Link)

    Bei der PKV muss man übrigens auch noch die Möglichkeiten der Beitragsrückerstattungen berücksichtigen - schwer, das genau zu beziffern (...und es ist natürlich auch Mehrwert, wenn man z.B.Brillenkosten erstattet kriegt und in der GKV die komplett selbst bezahlen muss, okay - Eigenanteil an Beihilfe gibt es - von Altersversorgung etc. braucht man aber erst gar nicht zu reden,...da werden die Unterschiede zwischen den beiden Systemen noch deutlicher )

    Die Abstände zeihen sich quer durch alle Steuerklassen......auf jeden Fall hat der verbeamtete Berufsanfänger ein höheres Nettogehalt als sein langjähriger, voll ausgebildeter Ausbildungslehrer, mit seinem tarifbeschäftigten Schulleiter ist er am Anfang ungefähr auf einem Niveau (und überholt ihn bald)

    Die am seriösesten wirkende Berechnung der Unterschiede findet sich hier in einer Kurzfassung:

    Angestellte Lehrer haben 11 000€ weniger netto im Jahr (anklicken)

    Studie: Wie nehmen verbeamtete und angestellte Lehrer/innen die ungleiche Entlohnung wahr?

    In der Gewerkschaftspresse bin ich übrigens noch nie auf die Studie/Dissertation gestoßen....(das zeigt ja, dass die tarifbeschäftigte Lehrkräfte nur alibimäßig vertreten...., eigentlich sogar gegen diese arbeiten)

    Du musst ja nicht in dem Bundesland Referendariat machen, indem du studierst....

    Tarifbeschäftigte des öffentliches Dienstes haben in der Tat rechtlich praktisch keinen privilegierten Status mehr gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft, Bedarfskündigungen im Lehramtsbereich waren bislang aber nicht üblich....

    Aber studier erstmal (in 6 oder 7 Jahren sieht man dann auch klarer), wo du dann das Referendariat und deine erste Stelle antritts (das sind auch noch 2 unterschiedliche Sachen), kannste dann ja noch entscheiden.

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