Hier werden auch mal wieder Legenden verbreitet - auch bei Tarifbeschäftigten kann es eine Einstellungsuntersuchung geben, in der Praxis vor allem, wenn es um eine unbefristete Planstelle geht (und da Tarifbeschäftigte nicht den rechtlichen Schutz der formalen Regelungen eines Verbeamtungsverfahrens besitzen, besteht die viel größere Gefahr einer Willkür und Endgültigkeit)
Zitat von Beispiel NRW3.5.2
EinstellungsuntersuchungDie Einstellungsuntersuchung ist nicht mehr tarifiert. Es ist jedoch weiterhin zulässig und geboten, eine ärztliche Untersuchung zur Bedingung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages zu machen. Der Arbeitgeber kann die Ärztin/den Arzt bestimmen, die/der die Einstellungsuntersuchung vornehmen soll. Die Kosten dieser Einstellungsuntersuchung trägt gemäß § 675 in Verbindung mit § 670 BGB der Arbeitgeber.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…100122091233157
Ist durchaus prinzipiell möglich, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht (unbefristet) angestellt wird - dank der Lockerungen bei der Verbeamtungspraxis jedoch verbeamtet werden würde