Kurzum: ist nicht schön, aber kein wirklich ernsthaftes Hindernis auf deinen Weg ins und im Lehrerleben (solange Du keine Platzangst im Klassen- und Lehrerzimmer hast). Gut, vor allem im Referendariat ist es nicht schön, einer Aufforderung, eine Klassenfahrt mitzumachen, nicht nachkommen zu können (dann musst du halt mit offenen Karten spielen, wenn du einen' guten' Kernseminarleiter hast, dann erklärt der dich aber z.B. im Seminar für unabkömmlich und in der Ausbildungsschule kriegt keiner was mit - im richtigen Lehrerleben reicht dann aber sicherlich ein Attest (und sollte auch jeder Kollege verstehen: wer Flugangst hat, kann kein Flugzeug besteigen)
Aufpassen würde ich in der Therapie, das da nicht noch 'nebenbei' irgendwas anderes noch als Platzangst behandelt wird, dann könnte es evtl. Probleme bei der Verbeamtung geben (man kann natürlich auch als Angestellten Lehrer sein, hat dann aber bei gleicher Qualifikation un Tätigkeit viel schlechtere finanzielle Bedingungen. Im Lehrerberuf gilt der Grundsatz nicht: 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit nicht - und in der Politik stört das keinen'). Platzangst allein dürfte aber kein Verbeamtungshindernis darstellen.
