Beiträge von wossen

    Willkommen in der Welt des TV-L


    Die Erfahrungsstufeneinstufung bei Anstellung ist Ermessenssache des Arbeitgebers, er ist halt der Meinung, das die wissenschaftliche Tätigkeit nicht förderlich für deine jetzige Tätigkeit sei. Da ist nix zu machen...(könntest versuchen zu verhandeln.....da müsste die Not aber schon äußerst groß sein - normalerweise hat man als Tarifbeschäftigter im ÖD keine Chance, das der Arbeitgeber ohne Rechtsanspruch freiwillig Leistungen rausrückt)


    Entgeltstufe 12 liest sich auch plausibel an - halt wegen dem fehlenden Zweitfach (ansonsten TVL 13, auch ohne 2. Staatsexamen).

    Tja, wenn Schule und Seminar ne gemeinsame Front bilden, kannste wenig machen.....(leider isses ja so, dass Seminarleitungen mitunter sich sehr von einzelnen Schulleitungen beeinflussen lassen - man kennt sich, will sich für vergangene Gefälligkeiten revanchieren, nicht auf Konfrontationskurs gehen usw.; Beispiel: meinem Schulleiter frisst die Studienseminarleitung aus der Hand - an meinem Ausbildungsseminar sah die Sache hingegen ganz anders aus: da stand das Seminar praktisch immer bei Problemen in der Schule dem Referendar helfend zu Seite und scheute auch nicht Konflikte mit der Schule ).


    Das die ganze Sache nicht aussichtslos ist, zeigt ja, dass Du trotz von dir als widrigst empfundenen Bedingungen an der Schule, im Seminar zumindest auf 4 stehst - das ist unter den Umständen nicht schlecht.


    Wenn du mit den Fachleitern halbwegs klarkommst (bei denen stehste ja immerhin auf 4) - versuchs vll. doch dann nach Nichtzulassung zur Prüfung anner anderen Schule...(und wenn du zugelassen wirst - in der Prüfung ist alles möglich...; bei deinen Fächern kommts ja auch nicht sooo auf die Gesamtnote an)


    Bei ner Krankmeldung über ein halbes Jahr, brauchste ne Diagnose. Die wird im psychischen Bereich liegen - und damit deine Verbeamtung hochgradig gefährden. Okay, ist jetzt nicht dein aktuelles Problem....aber kann man ja mal drauf hinweisen.


    Detailliert Deine Probleme schildern, kannste hier in einem öffentlichen Forum nicht. Von daher hats keinen Sinn, irgendwas anzuzweifeln, klar, man hat vermutlich auch eigene Fehler gemacht...egal. In solchen Konstellationen wie bei dir kann man leider reingeraten (man braucht nur z.B. 2 'Feinde' zu haben) - viel Glück und versuch locker, unaufgeregt und überlegt zu handeln...(juristische Schritte bringen eher nix, außer einen selbst aus der Ruhe - und bewirken nur, dass sich die 'Gegenfront' zusammenschliesst).


    blauweiss:

    Zitat

    Ich kann mir absolut nicht erklären was das Ganze soll??? Ich hatte ganz am Anfang richtig Streit mit einer Ausbildungslehrerin, die übrigens keine Lehrerin, sondern eine Seiteneinsteigerin ist und dann mit einem anderen Ausbildungslehrer, der riiichtig unfair zu mir war.


    Jaa, unclever - okay, jetzt weisste das auch (das sie Seiteneinsteigerin ist, spielt übrigens überhaupt keine Rolle, würd ich nie drauf Bezug nehmen)....und dann ging die Abwärtsspirale halt unaufhaltsam los...... :(

    piksieben schreibt:

    Zitat

    Der Vergleich der beiden Urteile zu dem Duschausrutscher zeigt eher, dass verschiedene Gerichte unterschiedlich urteilen können. Da kann man nicht generell schließen, dass es auf den Beamten-/Angestelltenstatus ankam.


    Nee nee, das spielt sehr wohl ne Rolle, weil Tarifbeschäftigte unter die gesetzlichen Unfallversicherung fallen - Beamte hingegen unter die weitergehende Fürsorgepflicht (deshalb ja auch die unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten der Urteile). Die beiden (quasi zeitlich und vom Ablauf her) identischen Fälle waren deshalb (unter rechtlichem Gesichtspunkt) absolut unvergleichbar - ging so auch durch die (Fach-)Presse, find jetzt leider spontan keinen Link

    Es ist schon sehr sinnvoll, den Schulleiter von ner Autotentätigkeit in Kenntnis zu setzen, da es ja gut passieren kann, dass er darauf mal von Dritten angesprochen wird.


    Ein 'quasi-Muss' ist es, wenn man in der Autorenvorstellung den Schulnamen erwähnt bzw. der Aufsatz gar auf iwelchen praktischen Erfahrungen in der jeweiligen Schule Bezug nimmt (dann unbedingt mit dem Schulleiter absprechen!)

    Kleebaltt schreibt:

    Zitat

    Kann man schon, allerdings wird man dann nicht verbeamtet, weil man nicht ausgebildet ist ;)


    Das ist doch Unsinn, da ein Sek II-Lehrer, der an Gyms oder Ges unterrichtet, in aller Regel auch die Sekundarstufe I Lehrbefähigung (mit 2 Staatsprüfungen) hat.


    Es ist teilweise unfassbar, was man hier sonst noch so alles liest an (irreführenden) Halbwissen...

    Das bedeutet das. Seiteneinstieg ist damit praktisch erledigt.


    Noch erschreckender ist, dass (im Originalschreiben des Ministeriums) die Fortsetzung des Einstellungskorridors für 2014/2015 angedeutet wird. Zudem werden umfangreiche Geldmittel für Vertretungsstellen bereitgestellt. Als Nichtmangelfächle (Fächer sind im Ministeriumsschreiben aufgezählt - die GEW hält uns das Schreiben ja noch vor) hat man die nächsten Jahre also nur in Ausnahmefällen Aussichten auf eine Planstelle an einem NRW-Gymnasium.


    Das die GEW die Maßnahme von Rot-Grün begrüßt (und die 300 Stellen als Erflog feiert) ist klar ;(

    Du kannst Das Thema noch am Prüfungstag ändern (mit Billigung der Kommission).


    Wetter wäre garantiert ein Grund ;)


    Info ist zwar 100% (ich habs auch gemacht, allerdings nur eine Formulierung im Titel) - aber rückversichere Dich auf jeden Fall bei Deiner Hauptseminarleiterin.

    Nein, Berlin zahlt nach dem TV Land Berlin, vgl. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/


    Der ist angelehnt an den bundesweit (außer Hessen) gültigen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - aber keineswegs identisch.


    Berlin ist zudem ein Sonderfall, weil da ja die tarifbeschäftigten Lehrkräfte (im Zuge des generellen Verzichts auf Neuverbeamtungen) erheblich besser bezahlt werden als im (fast bundesweit gültigen) TVL (durch andere Erfahrungsstufeneinordnung)

    Berlin ist nicht TVL im Lehramtsbereich - überall sonst in Deutschland (de facto nunmehr auch in Hessen mit der Hauptausnahme der Familienzuschläge), gilt der TVL mit dem 1/2 Jahr Anrechnung des Refs auf Stufe 1 (bei Beamten werden die 2 Jahre Ref übrigens voll als Dienstjahre angerechnet - wichtig für Pensionsanspruch und so...)

    Susannea schreibt:

    Zitat

    Naja, es sind ja fast 1700 Euro und soviel ich weiß wird die Ref-Zeit als Erfahrung mit angerechnet.


    Falsch: Ref wird nur mit einem halben Jahr auf die Stufenlaufzeit angerechnet (und dann auch nur auf Stufe 1).


    Der TV-H ist insofern besser als der TVL als es dem Beamtenbund/Philologenverband und Verdi nicht gelungen ist, die Familienzuschläge des BAT abzuschaffen (kein Witz!). Die Beibehaltung der Familienzuschläge musste die hessische Landesregierung gegen den Willen von DBB und Verdi durchsetzen (die wollten den 'Standard TVL' der anderen Bundesländer). Die (von DBB/Verdi 'erkämpfte'!!) sonstige Abschaffung des BATs und Fasteinführung des TVLs bedeutet eine wesentliche Verschlechterung für Neueingestellte (und bald auch für längere Zeit im Tarifbeschätigungsverhältnis stehenden Lehrkräfte) in Hessen.


    Da verdeutlichen DBB und Verdi wieder einmal, was man für sie als Tarifbeschäftigter (für Verdi im gehobenen und höheren Dienst) schlichweg ist: .....(von mir zensiert)


    Bezahlt wird in der Primarstufe nach TVL 11 (nach 2. Staatsexamen) - völlig unabhängig davon, ob man Aushilfskraft ist oder eine Planstelle hat

    Das ist nur eine Bildunterschrift, die doch häufig von den Layoutern gestaltet wird.


    Höchstwahrscheinlich ist doch, dass selbst die textverfassende Journalistin Tina Baier von Beamtenrecht und/oder Beschäftigungsverhältnissen keinerlei Ahnung zu haben scheint, sonst würde so ein Interview doch nicht so viele Unklarheiten aufweisen.


    Tja, 'Qualitätsjournalismus' a la Süddeutscher Zeitung - und Tina Baier ist auch noch auf Bildungsfragen 'spezialisiert' (!!) ;(

    Stimmt. Das hier aus dem Artikel:

    Zitat

    Dazu kommt natürlich, dass es für verbeamtete Lehrer ein gewaltiger Schritt ist, den Arbeitsplatz zu wechseln.


    kann man interpretieren, das sie sich einfach versetzen lässt - und das Beamtendasein dann wieder als normale Lehrerin genießt.


    Wenn dem so wäre, dann müsste man sagen, dass in jeder Privatfirma (auch für Tarifbeschäftigte im ÖD könnte das gelten) ein solches Interview eine fristlose Kündigung zur Folge hätte, aber aus einer evtl. vielfach privilegierten Situation heraus (Beamtin, privat abgesichert), hat man Narrenfreiheit, die dann auch schamlos in Anspruch genommmen wird (naja, vll, Disziplinarverfahren - die will aber eh keine Karriere mehr machen).


    Aber wie gesagt: wir kennen den Fall nicht - nur die sehr unklaren Formulierungen (sowohl der SZ als auch der Interviewten), legen nahe, dass man mit solchen spekulativen 'Verdächtigungen' vielleicht nicht ganz falsch liegt.

    Muss man natürlich auch fragen, warum suedeutsche.de diesen nicht ganz unwichtigen Umstand mit keinem Wort erwähnt..... (hätte Frau Schöffel im Interview auch erwähnen/andeuten können)


    Wirft kein gutes Licht auf die Zeitung (bzw. die Internetredaktion, falls der Artikel nur im Netz erschien)


    Scooby schreibt:

    Zitat

    und vielleicht würden mit der entspr. finanziellen Absicherung hintendran noch viel mehr VS-Rektoren so einen Schritt machen...


    Das trifft sicherlich auf einen Gutteil aller Erwerbstätigen zu

    Hm, im Lebenslauf steht was von Mitarbeit in der Firma Schöffel


    Zudem "kündigt"? Ist die nicht verbeamtet? (geht aus dem Artikel auch nicht ganz direkt hervor). Da wäre dann natürlich auch noch ein krasses Missverhältnis von Arbeitsaufwand als Grundschulrektorin und Gehalt vorhanden (neben der sonstigen Diskriminierung)


    Also: man sollte nie vorschnell urteilen - von Egotrip (den man sich risikolos leisten kann - und vielleicht eh gemacht hätte - so hat man halt die Möglichkeit ein paar Leuten noch 'Einen' mitzugeben) - bis mutig ist alles an Interpretationen drin (auch weil man halt die Lebensverhältnisse und die die Person selbst nicht kennt: sowie die Sichtweisen der Angegriffenen)

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