Beiträge von wossen

    Tja, da kann man in der Situation leider nur einen 'Tipp' geben: Referendariatsplatz nicht antreten (das geht folgenlos bis zum Zeitpunkt des Nichtantrens zur Vereidigung).

    Wenn das Seminar auf die Schulzuteilung besteht, kannst Du absolut nichts machen...(gegen die Seminarzuweisung erst recht nix)

    Ruhe schreibt:

    Zitat

    Nach der stunde klagte ich einer Kollegin mein Leid. Diese wies mich darauf hin, dass der Schüler den Förderstatus emotional-sozial hätte. Bei ihr sei er auch so. Das hatte ich bis dahin nicht gewusst.


    Sorry, aber das ist ja unfassbar...(das ist jetzt kein 'Vorwurf' gegen Dich, sondern gegen die Organisation an der Schule)

    Da mit einiger Sicherheit eine Diagnose nach ICD-10 oder DSM-V vorliegt, ist es natürlich völlig korrekt von Krankheit zu sprechen.

    Ausgangsposting

    Zitat

    Sie sprach später der E-Helferin aufs Band, dass sie es ihrem Sohn gegenüber ungerecht findet...Er wäre doch I-Kind....
    Offiziell ist er kein I-Kind...er hat "nur"ADHS....


    Hm, sprech doch erstmal selbst mit der Mutter - wenn die was der E-Helferin aufs Band gesprochen hat, war es ja nicht unbedingt für Dich bestimmt (auch das mit dem SL hast Du ja offensichtlich über Dritte erfahren).

    Jo, ich seh das Ganze auch nicht so dramatisch - unter 4 Augen mit dem Schüler wär sicher besser gewesen; aber was solls...

    Claudius schreibt:

    Zitat

    Was willst Du da auch widerlegen? Die Zahlen sind für jedermann nachzulesen. Eine alleinstehende Mutter mit 4 Kindern bekommt nunmal monatlich rund 1500€ + Miete + Strom + Klassenfahrten und sonstige Schulausflüge etc. Das ist Fakt und nicht ernsthaft zu leugnen.


    ich leugne das mal - Stromkosten sind vom Regelsatz zu bestreiten (Heizung und 'sonstige Grundabgaben`sind in ihm aber nicht enthalten)...

    Das wäre ja unfassbar, dass sich da noch niemand drum bekümmert hat...

    Vielleicht will man dir als Referendar (und Nebenfachlehrkraft) auch einfach nicht persönlich/sensible Dinge über den Schüler mitteilen...a la: geht dich nix an...(ja, sowas gibt es...)

    Nuja, eine echte Hürde scheint dieses phoniatrische Gutachten ja nicht zu sein, weil man ja bei beliebig vielen Ärzten beliebig viele Anläufe unternehmen kann. Wenn man nun wirklich überhaupt keinen findet, der das unterschreibt....nuja, sollte zu denken geben.

    Denke mal, der Hauptzweck ist auch nicht die gesundheitliche Selektion (wie beim Amtsarztbesuch), sondern das bei tatsächlichen oder vermeindlichen Problemen Beratung angeboten wird.

    Tja, ob das in der Praxis aber nicht eher eine willkommene Einnahmequelle für Ärzte ist? Ist ja nicht nur die Gutachtenerstellung, potenzielle Kunden werden ja auch zwangsweise frei Haus geliefert.

    Tja, sowohl die Arbeitszeitangabe (statt 41 Stunden dann 18 Stunden) als auch die hohe Gehaltsdifferenz sprächen dafür, dass es sich um eine Lehrerin in der Schulaufsicht, Ministerium (man beachte: Amtsgericht Düsseldorf) oder ähnliches gehandelt hat...

    Achja, bei Hartz IV:

    Zitat

    Dabei spielt auch die überzahlte Summe eine Rolle. Hat das Jobcenter wegen der fehlenden Angaben zuviel Leistung gezahlt und übersteigt die Summe den Betrag von 300 bis 500 Euro, werde in der Regel „von einem Betrugsversuch ausgegangen“, berichtet Deutschmann aus der Praxis.

    http://www.taz.de/!5048589/

    Ach, Quark, doch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Erst nochmal das Gespräch mit dem Stellvertreter suchen (wenn der neu ist, weiß der vll. nicht, dass die Wiese zum Schulgelände gehört) und dann (falls erforderlich) mit dem Direktor...

    In 99% der Fälle wird die Sache dann erledigt sein...zumal da ja auch im Sekretariat Bescheid gesagt wurde.

    Auf so eine Idee können auch echt nur Lehrer kommen...
    Gruß !

    Man ist auch in keinster Form dazu verpflichtet, dem Schulleiter oder Arbeitgeber eine Streikteilnahme anzukündigen....

    Selbstverständlich kann man auch entsprechende Fragen des Schulleiters, ob man streiken wird, unbeantwortet lassen (oder auch unwahr beantworten)

    Kenne mich in Hessen nicht aus, nicht ganz unrelevant könnte aber noch (für Einschätzungen kompetenterer Leute als mich) die Angabe sein, ob du tarifbeschäftigt oder verbeamtet bist (Userin meike geht offensichtlich von verbeamtet aus)

    Chris 01 schreibt:

    Zitat

    Sie arbeitet schon länger in ihrem Studium auf 450Euro Basis als Lehrerin (als Aushilfe quasi) nun fragen diese und andere Schulen immerwieder ob Sie denn nicht mehr als diese 22 Stunden im Monat machen will/kann.


    Ich glaub, da hast Du den Sachverhalt nicht richtig geschildert. Bei Tätigkeiten als Lehrerin wird nach TV-L bezahlt (und entsprechend eingruppiert). Die Möglichkeit einer Tätigkeit als reguläre, freiberufliche Lehrerin an einer öffentlichen Schule ist mir zumindest unbekannt (oder handelt es sich da um Ganztagsbetreuung und so? Das ist dann aber keine Lehrertätigkeit). Okay, es gibt eng begrenzte Ausnahmefälle, z.B. bei Rechtsanwälten, die Rechtskundeunterricht geben - kann mir aber eigentlich kaum vorstellen, dass eine Studentin gegen Honarar für eine Unterrichtstätigkeit eingestellt wird (da gilt dann halt der TV-L)

    Bundeslandangabe wäre noch ganz sinnvoll

    TV-L 11 aber selbstverständlich nur, wenn deine Ausbildung als adäquat zum 2. Stex anerkannt wird

    Seph schreibt:

    Zitat

    was ich mir bei dir aber kaum vorstellen kann, da du de facto einschlägige Vorerfahrungen hast


    Die Definitionmacht darüber haben die Tarifparteien aber faktisch den Arbeitgebern überlassen (wenn du da die Auskunft erhälst: keine Anrechnung - dann ist das halt so) ,wenn deine Ausbildung aber als Referendariat anerkannt wird, dann musst Du nur ein halbes Jahr Stufe 1 absolvieren

    Tja, unbedingt ratsam ist natürlich, eine Verbeamtung anzustreben (dann A12 - und du hast auch bessere Chancen gleich schon in eine höhere Stufe bei Diensteintritt eingestuft zu werden qua ' förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten')

    Das Eingangsposting legt nahe, dass jemand mit den Eltern der Grundschüler gesprochen hat...Aber da Du uns ja nicht mit ner Skizze des dann doch erfolgten Gesprächs mit dem älteren Schüler vertraut machst, ist es fast müßig zu diskutieren..

    Okay, Studium und Ref in GE relativiert deine formale 'Kompetenz' in der Angelegenheit - aber, nuja, wir sind ja alle Pädagogen...(und Sonderpädagoen vll. noch ein bissel mehr als primär fachwissenschaftlich ausgebildete Lehrer)

    Stimmt schon, Zuständigkeit liegt beim Klassenlehrer und der Schulleitung (wenn die einen hinzuziehen, weil man dort 'Kompetenz' vermutet, sollte man das natürlich tunlichst nicht ablehnen). Aber da kann man jetzt wirklich nichts zu sagen, ohne den Standpunkt des Jungen zu kennen - nur vll. meine generelle Einstellung: Staatsschutz und Polizei wären für mich die letzte Lösung (die auch nur durch die Schulleitung veranlasst werden könnte)

    Eine Unterrichtseinheit für die ganze Klasse wegen eines Schülers? Hm, würde die Wirkung von so etwas auch nicht überschätzen (der Schüler fühlt sich bevormundet, kommt in eine Oppositionshaltung usw.)

    Also: bevor man sich irgendwelche weitere Optionen überlegt, muss man natürlich mit dem Schüler (und auch Eltern) sprechen, da klärt sich vll. schon sehr vieles (so wars ja bei dir auch mit den Grundschülern)

    Staatsschutz oder die Polizei sollten nicht bessere pädagogische Arbeit leisten als die Lehrer (...und dieses Jammern wegen der Sozialarbeiterin finde ich, vor allem dann noch bei einer Sonderpädagogin, schon ein bißchen bedenklich)

    Wenn man mit zu großen 'Hammern' ankommt, besteht auch die Gefahr, dass der Schüler in eine Trotzhaltung verfällt - vll. war das Ganze ja auch eher ein 'schlechter Scherz' des älteren Schüler (in der Pubertätsphase?); da müssten dann deutlich Grenzen aufgezeigt werden (vor allem, weil Erstklässer betroffen sind) - durch Lehrer (einschalten von Staatsschutz und so wäre ja nun wirklich letzte Möglichkeit)

    Beim Gespräch mit dem Schüler könnte man dann so vorgehen, dass man ihnen 'umgekehrte Bilder' vorlegt - 'Christen schlachten Moslems' ab, was er denn davon halten würde...Aufpassen muss man, dass man nicht in eine generell religionsfeindliche Haltung im Gespräch mit dem Schüler verfällt

    Ortslehrkraft heißt doch das du ortsüblich bezahlt wirst (in Landeswährung) Kann man sich ja schon selbst überlegen, wie das z.B. in Osteuropa so ausschaut.

    Das kann nirgendwo ein 'Supergehalt' sein nach deutschen Maßstäben (Deutschland ist halt schon weltweit an der Spitze der Lehrergehälter - vor allem bzw. wenn die 'Wertgehaltigkeit' des Beamtenstatus monetär bewertet). Normalerweise werden die Ortslehrkraftstellen ja auch von einheimischen Lehrern besetzt - für deutsche Beamte gibt es attraktivere Typen von Stellen im Auslandsschuldienst

    Unbedingt empfehlen würde ich ein Gespräch mit der Schulleiterin der infrage kommenden Förderschule im 'FSP Lernen'. Die kennen sich natürlich viel besser aus im Gesamtbereich und nehmen sich mehr Zeit als ein Schulleiter im allgemeinbildenden Schulwesen (jedenfalls in der Regel). Bedenken von Eltern gegen eine Beschulung an der Förderschule sind denen auch sehr bewusst, sind die gewohnt - und die können natürlich auch bestens die Perspektive von Eltern nachvollziehen.

    Mein persönlicher Eindruck ist, dass in den Schulleitungen der Förderschulen wirklich gute und engagierte Leute arbeiten, mit denen man sich auch gut unterhalten kann...(die sicherlich zudem auch einen breiteren Horizont in dem Komplex haben als Empfehlungen erstellende Grundschullehrerinnen und bürokratische Schulämter)

    Dany 69:

    Zitat

    Wir sind zur Anmeldung gegangen und wurden darüber informiert, das mein Bruder weder ein Zeugnis mit Noten, noch einen Abschluss nach erfolgreichem Absolvieren der Schule bekommt!

    Nuja, kein Wunder - Realschulabschluss und "Förderbedarf Lernen" sind inkompatibel. Der Förderbedarf würde dann bestimmt weit vor den Prüfungen aufgehoben.

    Jaa, es ist halt das Problem, dass viele Eltern von SuS mit Förderbedarf von den Verlockungen der Bildungszertifikate (Abitur/Realschulabschluss) der allgemeinbildenden Schulen angelockt werden, obwohl Misserfolgserlebnisse in der Hinsicht vorprogrammiert sind.

    Bei der Threaderstellerin hab ich son bissel den Eindruck, als ob sie sich mit der Begründung der Förderempfehlung nicht unvoreingenommen auseinandergesetzt hat (sondern sone Art 'Abwehrhaltung'entwickelt hat). Aber wie immer: alles schwer zu sagen, ohne den Schüler zu kennen..

    Plattenspieler schreibt:

    Zitat

    Es gibt natürlich auch außerschulisch arbeitende Sonderpädagogen.

    Sagen wir so: Jeder Sonderschullehrer (Förderschullehrer) ist ein Sonderpädagoge, aber nicht jeder Sonderpädagoge ist Sonderschullehrer.

    Alle zufrieden?


    Nicht ganz - zumindest in NRW ist 'Sonderschullehrer' eine Amtsbezeichnung, die nur Beamte verwenden dürfen. Das Verwendung der Bezeichnung 'Sonderschullehrer' für sich von Seiten eines Tarifbeschäftigten wäre eine 'Amtsanmaßung'. Gleich qualifizierte Tarifbeschäftigte mit 2. Staatsexamen (Sonderpädagogik) sind einfach '(Tarif-)Beschäftigte' (Bezeichnung laut TV-L) oder 'Lehrer' (Regelung des Landes NRW - eine Bezeichnung als 'Förderschullehrer' oder 'Sonderpädagoge' ist nicht vorgesehen)

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