Das ist historisch bedingt, weil die Sonderschullehrerausbildung eine Volksschullehrerausbildung voraussetzte und die quasi zusätzliche Ausbildung höher bewertet wurde.
Außerdem dauerte die grundständige Sonderpädagogenausbildung schon immer 8 (bzw. jetzt 10) Semster (GS ja bis Bachelor/Master 6 Semester) und es gibt da noch spezifische Wissensbestände in der Ausbildung wie Diagnostik.
Als Sonderpädagoge ist man aber trotz A 13-Stelle übrigens im gehobenen Dienst, man wird gleich bei Einstellung ins Endamt der Laufbahn eingestuft (auch das nen Relikt der Geschichte als Aufbaustudiengang für Volksschullehrer), dadurch hat man nur als Konrektor oder Rektor (oder Schulaufsicht) als Sonderpädagoge ne Chance auf A 14 (TV-L 14). Die verbreitete Meinung, dass Sonderpädagogen gleichgestellt sind mit Sek II-Lehrern ist schlichtweg falsch.
Naja, so dolle ist der Unterschied zwischen A12 und A 13 ja nicht (bzw. TVl 11 und 13) - da gibts in der Bezahlung der Lehrkräfte ja größere 'Merkwürdigkeiten', wenn man etwa an den Unterschieden der Nettobezahlung von tätigkeits- und ausbildungsgleichen tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften denkt....