Beiträge von wossen

    Ich tippe mal sehr stark, dass der Schulleiter einen Lehrerüberhang hat....(wie sehr viele Gymnasien in NRW - und wenn ich zudem auf Helmuts Fächer Geschichte und deutsch sehe....)

    Ist doch klar, dass man in dem Fall dann ne fachnahe AG übernimmt, um auf ausreichend eigene Deputatsstunden zu kommen. Falls du dich da wehrst, okay - dann beschwer dich aber bitte nicht, wenn du fachfremd unterrichten musst...

    Bullwolle:

    Zitat

    Die SuS sollen nun in der Stunde Argumente und Lösungsansätze erarbeiten, mit denen sie ihrem Freund beim Weg aus der Radikalisierung helfen können.

    Verstoß gegen den 'Beutelsbacher Konsens' - wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, ist es vorbei....

    Überhaupt: hochriskante Thematik für ne UPP- Salafismus hat auch viele Facetten und Strömungen, macht man sich sehr leicht angreifbar

    Tja, dann tut die Kommune als dein Arbeitgeber ja schon weit mehr als sie tun muss.....Denen würde ich noch nicht mal nen Vorwurf machen (das Entgegenkommen deines Arbeitgebers wäre in NRW unvorstellbar)

    Das Problem ist systemisch - liegt in dem von Verdi und der GEW + Beamtenbund angestrebten TVL/TVÖD (die finden den ja immer noch prinzipiell klasse - in Hessen wurde vorletztes Jahr noch gestreikt, damit der dort noch gültige BAT durch ne TVl-Version abgelöst wird. Die Gewerkschaften haben die Verschlechterung für die Tarifbeschäftigten dann auch durchgesetzt, es ist ihnen aber nicht gelungen, dass auch in Hessen die Familienzuschläge des BAT gestrichen werden). Wirklich bemerkenswert, dass die Gewerkschaften + DBB die Problematik bei den Höhergruppierungen noch nie so richtig thematisiert haben (naja, ist ja nen reines Angestelltenproblem - lässt sich halt nicht auf Beamte übertragen wie Lohnerhöhungen bei Tarifverhandlungen, interessiert die daher nicht)

    Ahso, ist nur beim TVÖD Bund so, das keine Erfahrungsstufe verloren geht:

    http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/hoehergruppierung.html

    Tja, ist fast zynisch das zu sagen - aber der Moment der Höhergruppierung ist dann ja fast optimal für dich: du kannst befördert werden ohne einen Nettolohnverlust zu haben (ist dann ja auch im TVÖD-Kommunen keineswegs die Regel - halt wegen Weihnschtsgeldkürzung von E13 auf E14 und Stufenrückfall; die Garantiesumme von 50€ brutto pro Monat kompensiert das keineswegs)

    Ahso, bei einem komunalen Arbeitgeber fällste dann ja unter dem TVÖD - der ist ja günstiger, weil man dort keine Erfahrungsstufe zurückfällt wie beim TV-L.

    Nehm mal an, es geht um E14 statt E13 - das ist im TVL ja oft mit Einkommenseinbußen verbunden (wegen geringerem Weihnachtsgeld und Verlust einer Erfahrungsstufe). Insofern sind 48€ netto mehr im Monat eigentlich schon sehr, sehr gut.

    Zitat

    Und auch wenn Ihr vielleicht wie eine Leistungszulage (LoB) wie ich in Aussicht gestellt bekommt: Trotz dieser Zulage von 2000 Euro Brutto verdient ihr immer noch weniger als ein verbeamteter Kollege gleichen Rangs.


    Bist du sicher a) dass es das in Bayern gibt und b) es nur ein bißchen realistisch ist, das wirklich zu bekommen? (in Aussicht stellen können die viel....). In NRW ist im TV-L sowas eine rein theoretische Möglichkeit...

    Sissymaus schreibt:

    Zitat

    In NRW wird das sehr großzügig ausgelegt, schließlich will man ja die SEs mit Mangelfächern ins Lehramt schicken.


    Da gibt es einen neuen Erlass (ca. 3 Monate bis 1/2 Jahr alt), der die großzügige Anrechnungspraxis hinsichtlich der Erfahrungstufen (Lehrkräfte wurden ja bevorzugt behandelt) in NRW wieder rückgängig macht, also auf das Niveau des sonstigen öffentlichen Dienstes bringt.

    Ist nicht groß von den Gewerkschaften und so publiziert worden....kann im Moment (nach flüchtiger Suche) keinen Link präsentieren

    'Geringer - oder höherwertig' spielt keine Rolle. Es geht um 'förderlich'.......Auch wenn Du als Professor gearbeitet hättest, hätten die dich jetzt auf Erfahrungsstufe 1 in der Berufsschule einstufen können.

    Das kann man eng auslegen oder nicht.....Bei Dir haben sie es leider eng ausgelegt (wie mittlerweile üblich), da Du ja keine Schüler in deiner Schulform unterrichtest hast.

    Wissenschaftliche Qualifikation wird bei E12/13 vorausgesetzt, damit lockste keinen hinter dem Ofen vor

    Willkommen in der Welt des TV-L

    Die Erfahrungsstufeneinstufung bei Anstellung ist Ermessenssache des Arbeitgebers, er ist halt der Meinung, das die wissenschaftliche Tätigkeit nicht förderlich für deine jetzige Tätigkeit sei. Da ist nix zu machen...(könntest versuchen zu verhandeln.....da müsste die Not aber schon äußerst groß sein - normalerweise hat man als Tarifbeschäftigter im ÖD keine Chance, das der Arbeitgeber ohne Rechtsanspruch freiwillig Leistungen rausrückt)

    Entgeltstufe 12 liest sich auch plausibel an - halt wegen dem fehlenden Zweitfach (ansonsten TVL 13, auch ohne 2. Staatsexamen).

    Tja, wenn Schule und Seminar ne gemeinsame Front bilden, kannste wenig machen.....(leider isses ja so, dass Seminarleitungen mitunter sich sehr von einzelnen Schulleitungen beeinflussen lassen - man kennt sich, will sich für vergangene Gefälligkeiten revanchieren, nicht auf Konfrontationskurs gehen usw.; Beispiel: meinem Schulleiter frisst die Studienseminarleitung aus der Hand - an meinem Ausbildungsseminar sah die Sache hingegen ganz anders aus: da stand das Seminar praktisch immer bei Problemen in der Schule dem Referendar helfend zu Seite und scheute auch nicht Konflikte mit der Schule ).

    Das die ganze Sache nicht aussichtslos ist, zeigt ja, dass Du trotz von dir als widrigst empfundenen Bedingungen an der Schule, im Seminar zumindest auf 4 stehst - das ist unter den Umständen nicht schlecht.

    Wenn du mit den Fachleitern halbwegs klarkommst (bei denen stehste ja immerhin auf 4) - versuchs vll. doch dann nach Nichtzulassung zur Prüfung anner anderen Schule...(und wenn du zugelassen wirst - in der Prüfung ist alles möglich...; bei deinen Fächern kommts ja auch nicht sooo auf die Gesamtnote an)

    Bei ner Krankmeldung über ein halbes Jahr, brauchste ne Diagnose. Die wird im psychischen Bereich liegen - und damit deine Verbeamtung hochgradig gefährden. Okay, ist jetzt nicht dein aktuelles Problem....aber kann man ja mal drauf hinweisen.

    Detailliert Deine Probleme schildern, kannste hier in einem öffentlichen Forum nicht. Von daher hats keinen Sinn, irgendwas anzuzweifeln, klar, man hat vermutlich auch eigene Fehler gemacht...egal. In solchen Konstellationen wie bei dir kann man leider reingeraten (man braucht nur z.B. 2 'Feinde' zu haben) - viel Glück und versuch locker, unaufgeregt und überlegt zu handeln...(juristische Schritte bringen eher nix, außer einen selbst aus der Ruhe - und bewirken nur, dass sich die 'Gegenfront' zusammenschliesst).

    blauweiss:

    Zitat

    Ich kann mir absolut nicht erklären was das Ganze soll??? Ich hatte ganz am Anfang richtig Streit mit einer Ausbildungslehrerin, die übrigens keine Lehrerin, sondern eine Seiteneinsteigerin ist und dann mit einem anderen Ausbildungslehrer, der riiichtig unfair zu mir war.


    Jaa, unclever - okay, jetzt weisste das auch (das sie Seiteneinsteigerin ist, spielt übrigens überhaupt keine Rolle, würd ich nie drauf Bezug nehmen)....und dann ging die Abwärtsspirale halt unaufhaltsam los...... :(

    piksieben schreibt:

    Zitat

    Der Vergleich der beiden Urteile zu dem Duschausrutscher zeigt eher, dass verschiedene Gerichte unterschiedlich urteilen können. Da kann man nicht generell schließen, dass es auf den Beamten-/Angestelltenstatus ankam.

    Nee nee, das spielt sehr wohl ne Rolle, weil Tarifbeschäftigte unter die gesetzlichen Unfallversicherung fallen - Beamte hingegen unter die weitergehende Fürsorgepflicht (deshalb ja auch die unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten der Urteile). Die beiden (quasi zeitlich und vom Ablauf her) identischen Fälle waren deshalb (unter rechtlichem Gesichtspunkt) absolut unvergleichbar - ging so auch durch die (Fach-)Presse, find jetzt leider spontan keinen Link

    Es ist schon sehr sinnvoll, den Schulleiter von ner Autotentätigkeit in Kenntnis zu setzen, da es ja gut passieren kann, dass er darauf mal von Dritten angesprochen wird.

    Ein 'quasi-Muss' ist es, wenn man in der Autorenvorstellung den Schulnamen erwähnt bzw. der Aufsatz gar auf iwelchen praktischen Erfahrungen in der jeweiligen Schule Bezug nimmt (dann unbedingt mit dem Schulleiter absprechen!)

    Kleebaltt schreibt:

    Zitat

    Kann man schon, allerdings wird man dann nicht verbeamtet, weil man nicht ausgebildet ist ;)

    Das ist doch Unsinn, da ein Sek II-Lehrer, der an Gyms oder Ges unterrichtet, in aller Regel auch die Sekundarstufe I Lehrbefähigung (mit 2 Staatsprüfungen) hat.

    Es ist teilweise unfassbar, was man hier sonst noch so alles liest an (irreführenden) Halbwissen...

    Das bedeutet das. Seiteneinstieg ist damit praktisch erledigt.

    Noch erschreckender ist, dass (im Originalschreiben des Ministeriums) die Fortsetzung des Einstellungskorridors für 2014/2015 angedeutet wird. Zudem werden umfangreiche Geldmittel für Vertretungsstellen bereitgestellt. Als Nichtmangelfächle (Fächer sind im Ministeriumsschreiben aufgezählt - die GEW hält uns das Schreiben ja noch vor) hat man die nächsten Jahre also nur in Ausnahmefällen Aussichten auf eine Planstelle an einem NRW-Gymnasium.

    Das die GEW die Maßnahme von Rot-Grün begrüßt (und die 300 Stellen als Erflog feiert) ist klar ;(

    Du kannst Das Thema noch am Prüfungstag ändern (mit Billigung der Kommission).

    Wetter wäre garantiert ein Grund ;)

    Info ist zwar 100% (ich habs auch gemacht, allerdings nur eine Formulierung im Titel) - aber rückversichere Dich auf jeden Fall bei Deiner Hauptseminarleiterin.

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