@ Trantor: normalerweise ist bei solchen Sachen tarifvertraglich oft die Übertragung der beamtenrechtlichen Bestimmungen auf Tarifbeschäftigte vorgesehen. Tarifbeschäftigte haben (nicht nur) in diesen Angelegenheiten eigentlich NIE einen Vorteil gegenüber Beamten (dafür haben die Gewerkschaften schon zusammen mit den Arbeitgebern in den Ausformulierungen der Tarifverträge gesorgt)
Hier gibts nun aber im TV-L was passendes, TV-L §4 (1)
Zitat
(1) 1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden.
2 Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Das mit dem einen Tag ist eigentlich sogar doch noch unter Versetzung und Abordnung.
Die Threaderstellerin muss demnach gehört werden (falls es sich hier überhaupt um ne Abordnung handelt) - das hat nach dem TV-L aber keinerlei bindende Konsequenzen für den Arbeitgeber (selbst wenn du die besten Argumente der Welt hättest - und die haste noch nichtmal). -
(Definition: Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Das es bei Beamten viel komplizierter zu sein scheint, sowas durchzusetzen, wird ja anschaulich aus dem Link im zweiten Posting dieses Threads deutlich)
Also: wie ich das so sehe: keine Chance (höchstens iwie auf 'Gnade' hoffen). Die können mit dir ohne weiteres noch ganz andere Sachen machen....(und du bist weit weniger geschützt als ein vergleichbarer Beamter, weil du nicht dem Verwaltungsrecht, sondern dem Arbeitsrecht unterliegst - und zudem dein Arbeitgeber nicht sone Fürsorgepflicht wie für nen Beamten hat)