Beiträge von wossen

    Klar, wenn es machbar ist (und irgendwie ist es ja immer machbar). Der Ref. organisert für den vorhergehenden Kurs einen anderen Raum und sagt vorherigen Lehrer in dem Raum Bescheid (bzw. bittet ihn, ob es möglich wäre....;) )

    Der Ref. fühlt sich dann halt ein bisschen sicherer..... den FLs ist das, glaube ich, eher egal.

    Okay, bei Examensstunden kann man unordentliche Räume schon als Missachtung der Kommission und ungenügende Vorbereitung interpretieren

    Im BDU hat die Lehramtsanwärterin alle Rechten und Pflichten einer Lehrerin - es ist nicht mehr Deine, es ist ihre Klasse!

    Unterstützen kannst Du die LAA natürlich (falls sie es wünscht) - aber wie gesagt, es ist so gedacht, dass sie sich freischwimmt. An Gyms ist es üblich, dass sich kein Mensch um den BDU-Unterricht der Referendarin kümmert (es sei denn, sie signalisiert Unterstützungsbedarf - oder es tauchen sonstige Probleme auf).

    Wie gesagt: im BDU ist die LAA allein verantwortlich für ihren Unterricht.

    Meike schreibt:

    Zitat


    1. Wie gesagt, es ist wichtig, den Neueinsteigern klarzumachen, dass keine Garantie auf Verbeamtung besteht, nur die Möglickeit


    In NRW gibts aber die Verbeamtungsgarantie (nach Bestehen des 2. Stex, Alter unter 40 und der üblichen Gesundheitsprüfung). NRW scheint auch sonst attraktiver zu sein für Seiteneinsteiger, wenn man dashier so liest.

    Seiteneinsteiger:

    Zitat

    Wenn ich mich recht erinnere ist auch neu, dass es durchschnittlich 7 Ausbildungsstunden gibt von denen 6 auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden (§5, 1).

    Boah, dadurch ist OBAS erheblich erschwert. Ausbildungsunterricht ist viel intensiver (immer mit schriftlicher Vorbereitung und vor allem Fachlehrer im Zimmer) als wenn man allein vor der Klasse steht. Da muss man häufig jeden Satz und jede Aktion 'rechtfertigen'.

    Und man steht natürlich unter stärkerer Kontrolle (nie vergessen: anders als bei Refs. ist der Schulleiter der Dienstvorgesetzte - man ist viel leichter rausschmeissbar)
    Edit: Mein Posting ist Unsinn - mit Ausbildungsstunden ist nicht Ausbildungsunterricht gemeint, sondern die Studienseminarveranstaltungen - bleibt also in der Hinsicht alles beim Alten (OBASler haben keinen Ausbildungsunterricht)

    Piepa schreibt:

    Zitat

    könnte man theoretisch die eine Stelle kündigen, um eine andere anzunehmen?

    Da habe ich aber meine argen Zweifel. Im Ref geht das auch unter keinen Umständen. Denk dran, Du bist nicht bei einem normalen Arbeitgeber.

    Auf jeden Fall solltest Du Deinen jetzigen Schulleiter hinter Dich bringen (und/oder das Seminar).

    silke schreibt

    Zitat

    die einmalzahlung von 360€ wird, vermute ich, wie das weihnachtsgeld
    versteuert und somit leider ordentlich reduziert werden, oder?

    Aber sicher- Angestellte müssen zudem darauf noch die Sozialversicherungsabgaben und den Eigenanteil zur Zusatzversorgung abführen (+ die Steuern für den Arbeitgeberanteil der Zusatzversorgung, die ja auch von den Tarifbeschäftigten getragen werden müssen)

    Steo schreibt:

    Zitat

    jeder Kollege ... also auch die regulären Refs? Und selbst wenn ... da du mehr zu tun hast ... da kann man doch sehr gut argumentieren ... und das hat wenig mit Vollzeitkraft zu tun ... bei anderen Aufgaben, die in der Schule zu verteilen sind, wird ja auch auf die Gesamtbelastung geachtet - bzw. es sollte so sein.

    Mit solchen Argumentationen wäre ich aber vorsichtig - Ref. ist ja eine ganz andere Geschichte (auch mit anderer Bezahlung und ohne Stellengarantie).

    Zu argumentieren, die 'Privilegien' eines Ref. zu beanspruchen, kann in 'problematischen Schulen' schlecht ankommen (a la: "warum machen sie dann nicht Referendariat?")

    Nicht das ich der Meinung bin, aber sowas könnte kommen... (bei eh schon etwas missgestimmten Umfeld)

    callum schreibt:

    Tschuldigung - aber das klappt im Ref. und im Obas nun 'nicht so ganz' ;) (v.a. wenn man noch 2-3 mal die Woche ins Seminar muss).

    Okay, Du hast Fremdsprachen (das ist manchmal nicht ganz so vorbereitungsintensiv, weil man sich auf die Sprachkompetenz verlassen kann - man kann 'unauffällig' schlechten Unterricht machen. Dafür hat man dann aber als Kompensation den Klausurenkram) - aber auch da klappt das nicht.

    callum schreibt:

    Zitat

    Und was bekommen Anstellte bei so einem Fall? Auch nicht besonders mehr

    Äh, für 1000€ Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung musst Du auf einer TVL 13 Stelle (in Zukunft) über 30 Jahre arbeiten (das Ref. ist zudem praktisch Rentenausfallzeit).

    Ganz davon abgesehen ist die Mindestpension höher (bei 1400 - 1500€)
    Die gibts ab 5 Jahre im Dienst (Referendariat wird voll eingerechnet).

    Da verbietet sich ein Vergleich zwischen tarifbeschäftigt und verbeamtet.

    Threadersteller schreibt:

    Zitat

    Zu Vergleichszwecken: Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und bekomme TV-L 13, Stufe 4. Das sind momentan ziemlich genau 4000 brutto. Dazu kommt der Zuschuss für die private KV, so dass ich auf netto ziemlich exakt 3300 Euro komme.

    Die Summe ist für mich nicht nachvollziehbar.

    z.B. Zuschuss für die private KV??

    Auf jeden Fall bist Du ein 'Altangestellter' (von daher nicht vergleichbar mit 'echten TVLern) - aber dem widerspricht Deine angegebene Stufe 4.

    Angestellte und Beamte sind im Lehramtsbereich (und nur da!) nach dem TVL im Arbeitszeitbereich völlig gleichgestellt (sie profitieren also nicht von der in anderen Bereichen des ÖD geringeren Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten). Es gelten die Richtlinien für Beamte.

    Von daher: wo Beamte sich keine Mehrarbeit vergüten lassen können, da ist dies für Tarifbeschäftigte im Lehramtsbereich auch nicht möglich.

    Das ist übrigens auch ein wesentliches Motiv, warum verbeamtete Lehrkräfte (unter A13) die Daumen drücken sollten, dass es zu einer Entgeltordnung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte kommt.

    Da werden dann nämlich nach Gewerkschaftsvorstellungen die (angestellten) Lehrkräfte der Sek I und der Primarstufe höher eingruppiert (vll.. sogar analog zu Sek II auf TVL 13).

    Und (das ist der Clou...) das würde einen riesigen Druck erzeugen, auch verbeamtete Primarstufenlehrer und Sek I-Leute nach A13 zu besolden...

    Und die Gewinner der Entgeltordnung für Angestelllte wären primär......die Beamten (da bringt es richtig was, von A11 auf A13 zu kommen, man denke nur an die Pensionsansprüche. Von TVL 11 auf TVL 13 ist dagegen vernachlässigbar).

    Der Weg zu A13 für (verbeamtete) Lehrkräfte der Primarstufe und der Sek I kann nur über die neue Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte freigemacht werden (das ist ja auch der wesentliche/wirkliche Motor des Engagements der Gewerkschaften)

    Zitat

    Original von Angestellte

    Das ist ja eine interessante Organisation! Ich glaube aber bei uns im Norden gibt es das nicht (wenn doch, bitte antworten)....

    Nee, gibts nur in NRW....(naja, der VBE ist Mitglied in der Tarifunion des Beamtenbundes - ob das nicht nur rein verbale Interessenvertretung ist... Irgendwie kann das keine Alternative zur GEW sein)

    Das meint die Schutzgemeinschaft der angestellten Lehrkräfte (SCHaLL) übrigens zu dem Tarifabschluss:

    200000 angestellte Lehrer verraten und verkauft (link anklicken)

    Nuja, für angestellte Lehrkräfte ist sie aber alternativlos (der Beamtenbund ist ja z.B. immer noch hellauf begeistert vom TVL - hat sogar noch 2009 (!) zusammen mit Verdi demonstriert, damit auch in Hessen endlich der BAT durch den TVL abgelöst wird: 2010 waren sie dann erfolgreich - die GEW verhielt sich neutral, soweit ich das mitbekommen habe)

    Es gibt aber sowas (aber ne richtige Gewerkschaft scheinen die nicht werden zu wollen, sind aber in etlichen Personalräten in NRW):

    SCHALL

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