Ja - im Normalfall dann 11/2 (wenn der Arbeitgeber die Sek II-Zeit nicht anrechnen möchte - dann 11/1. Die Einordnung in eine Erfahrungsstufe ist seine alleinige Entscheidung)
Beiträge von wossen
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Primär: Tätigkeit - Ausbildung (Ref: ja/nein) ist dagegen fast zu vernachlässigen
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Naja, bei mir an der Schule gibts auch KollegInnen, die nicht in der Lage sind, ein Mailprogramm zu bedienen (bzw. nicht bereit sind, sich 'einzuarbeiten' bzw. Mails überhaupt abzurufen) - die wären bei VW schon längst rausgeschmissen worden.
Das würde ich (bezugnehmend auf das Ausgangsposting) als "gutes Beispiel" ansehen".
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Chili hat recht: mit 1. Stex führt der Weg zur unbefristeten Stelle und zum 'goldenen Beamtendasein' nur über das Ref.
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Na, klar - der finanzielle Unterschied zwischen Tarifangestellter mit 2. Stex. und Beamter mit 2. Stex. ist natürlich riesig (v.a., wenn man noch Pension usw. einrechnet).
Aber: man muss halt die beamtenrechrlichen Voraussetzungen (Alter + Gesundheitszustand) erfüllen. Leistung und Noten spielen in NRW keine Rolle bei der Frage, ob man verbeamtet wird oder nicht.
Dann (und nur dann) lohnt sich natürlich das Ref. auch finanziell (was besseres kann man dann nicht machen).
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Aus dem Link:
ZitatEinführung einer „Obergrenze“ von 100%. Die Erstattung durch Krankenversicherung
und Beihilfe darf nicht über Rechnungsbetrag liegen. Bei erstmaliger Antragstellung
und bei Änderung des Krankenversicherungsvertrages ist eine Bescheinigung der Krankenversicherung
vorzulegen.Was, das ging in Hessen noch??
In NRW ist das vor Ewigkeiten angeschafft worden - ist ja nun wahrlich auch eine Einladung zum Missbrauch
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chili: In der Tat, mit einem abgeschlossenen Referendariat würdest Du als Tarifangestellte nur 25-35 € netto mehr (TVL 13 SR) bekommen. In der Realität bekommt man meist sogar weniger Geld, da eine Tätigkeit als Aushilfslehrerin voll auf die Erfahrungsstufen angerechnet wird - das Ref. hingegen nur mit einem 1/2 Jahr - vom Verdienst und Alterversorgungsausfall im Ref. ganz zu schweigen
Es ist ein Grundprinzip des TVLs Qualifikation und Ausbildungszeiten zu bestrafen.
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Sonnenkönigin schreibt:
Zitatsondern durch ein perfides Zusammenspiel aus Angstmacherei und Verunsicherung an der Schule selbst - erst hieß es noch "toll, dass Sie endlich da sind, wir brauchen Sie dringend", dann ging es mehr in die Richtung "mal sehen, ob Sie sich auch würdig erweisen".
Tja, das ist ganz typisch Schule - und ganz typisch Lehrer...
Alle Seiteneinsteiger sollten sich nicht von der (fast) allgegenwärtigen professionellen Freundlichkeit von Lehrer blenden lassen......alles Fassade (übertrieben gesagt - und natürlcih nicht immer und überall usw.)
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Doch man muss natürlich auch eigene Werke zitieren. Deshalb sollte man im 2. Stex auch keinen vorangehenden UB verwenden.
Was hier manche Leute so leichtfertig schreiben....naja, geht ja nicht um ihre eigene Verbeamtung.
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Es gelten (bestimmt auch in Deinem Bundesland) die Regeln der wissenschaftlichen Zitierweise.
Das heisst, Du musst alle Quellen angeben - und damit auch Deinen alten Entwurf (ich glaube, sone Literaturangabe käme nicht so gut an)
Also zulässig ohne Angabe der Quelle: nein.
Man muss natürlich so die Frage mit dem Kläger und dem Richter stellen (in NRW hat die Entwürfe aus dem Ref. nur der Fachleiter)
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32 ist wirklich absolut null problemo.
So ab Ende 30 kann man aber schon auf Vorbehalte stoßen (vor allem an der Ausbildungsschule) - vor allem, wenn man keinen klaren Lebenslauf hast.
Mathe/Physik/kath.Religion, von den Fächern her: besser gehts nicht mehr - und das wird auch 2013 noch gelten.
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Äh, was hast Du denn
Sind doch ganz normale Vornoten (nix dolles, aber auch nicht schlecht) -
A schreibt:
Zitatwerden dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachbezahlt???
Ja.Ps. Ref. und Obas sind aber natürlich nicht finanziell gleichgestellt - der OBASler ist (bei der oben geschilderten Vorgehensweise) oberhalb des vollausbildeten Tarifbeschäftigten, aber unterhalb des vollausgebildeten Beamten (von seinem Nettoeinkommen her) angesiedelt.
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Hm, hat vermutlich damit zu tun, dass Ausbildungszeiten bei Tarifbeschäftigten nicht anrechenbar auf die Stufen sind.
Das Ref. wurde bislang auch nicht auf die Erfahrungsstufen angerechnet (erst seit dem letzten Tarifvertrag mit einem 1/2 Jahr auf 1 - aber auch nur auf 1)
Wenn Du verbeamtet wirst, dann ist das aber nicht so tragisch, OBAS wird dann selbstverständlich ebenso wie das Ref. als volle Dienstzeit angesehen ( sehr wichtig für die Pensionsberechnung, insbesondere bei Frühpensionierung)
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Das erinnert stark an das Vorgehen beim Bayerischen Supervertrag.
Allerdings haben diese Vertragler schon das 2. Stex.
Ist schon interessant, dass durch ein solchen Vorgehen der Landesregierung Beschäftigte mit OBAS ein weitaus höheres Nettogehalt haben als vollausgebildete tarifbeschäftigte Lehrer.
Edit: Das ist ein Supervertrag in Bayern:
ZitatWas ist ein Supervertrag?
Ein sogenannter "Supervertrag" ist ein auf bis zu zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag mit der Zusicherung, dass der Bewerber spätestens nach Ablauf des Zeitvertrages in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird.
Der Bewerber muss aber bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Es besteht Sozialversicherungspflicht mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beim Wechsel von einem Arbeitsvertrag in das Beamtenverhältnis verbleibt der Bewerber im bisherigen Regierungsbezirk, es sei denn die/der Bewerber/in wird auf eigenen Wunsch im Rahmen der Möglichkeiten (Bedarf am Wunschort, soziale Dringlichkeit) versetzt.
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indiv: Da täusch Dich mal nicht.....
Das alles ist rein freiwillig von Seiten des Landes...
Der Standarderlass ist selbstverständlich Deiner einstufenden Stelle bekannt - und sie hat trotzdem Dich auf 1 eingestuft.
Deine 'Dummheit' war, das 1. Stex. + Ref zu machen, das rächt sich auch im nachhinein finanziell (als Seiteneinsteiger wärst Du wahrscheinlich nicht umstandslos mit 1 abgespeist worden - jene sind im Erlass ja auch besonders hervorgehoben worden. Das geschieht schon deshalb, weil man als z.B. OBASler keine Stelle bekommt ohne förderliche Zeiten - zudem sind jene ja größtenteils zukünftige Beamte: die behandelt man halt zuvorkommender).
Aber als Ausgleich werden die 2 Jahre Ref. ja als 1/2 Jahr Erfahrung auf Stufe 1 angerechnet, so dass Du schon nach einem halben weiteren Jahr Tarifbeschäftigtendasein auf Stufe 2 kommst.
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Malibu schreibt:
ZitatAlso: Vertretungslehrer für SOWI an einem Gymnasium. Kein 2tes Fach aus dem Studium zu machen
Also: Das she ich aber fast keine Möglichkeiten, sich mit einer Vollzeitstelle an einem Gymnasium dauerhaft festzusetzen. Bei einer Vierzügigkeit gibt es an einem Gymnasium in NRW 24 Stunden in der Sek I - und vll. ebensoviele in der Sek II (eher weniger, da Du ja von einem Nawi-Gymnasium schriebst)
Das heißt, dass Du Sowi-Haupttlehrer bist (mit Abiverpflichtungen) usw. So groß ist der Mangel an Sowilehrern aber nunmal auf dem Stellenmarkt nicht - und Deutsch und Geschichte in der Sek I zusätzlich (fachfremd) machen: nuja, da gibt der Lehrermarkt aber genug her!
Auf der Basis, dann irgendwelche Naturwissenchaften (fachfremd) in der 5 und 6 zu machen - nee, daraus resultiert nie im Leben die Option auf eine Dauerstelle an einem Gym.
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Gib Bitte Dein Bundesland an (nur dann kann man sinnvoll was sagen).
Wenn NRW: an einer FL allein kann kein Referendariat scheitern (okay, sie kann Dir ne 5 geben, dann machste halt in der UPP ne 3)
Von Aussprachen mit Ihr würde ich Dir eher abraten - gut ist der Tipp, Dich an den Hauptseminarleiter (vorsichtig, sachlich und völlig unemotional!) zu wenden (das setzt natürlich ein einigermaßen gutes Verhältnis zu ihm voraus.Seminar wechseln geht nur aus schwerwiegenden Gründen (nicht klarzukommen mit einem FL gehört nicht dazu) - Du wirst mit der Situation wohl weiter leben müssen. und denk dran: mehr als eine 5 geben kann sie Dir nicht - und in NRW ist die 2. Staatsexamensarbeit fast bedeutungslos (nur 10% der Gesamtnote - wegen einer 5 dort fällt keiner durch)
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Nuja, also: NVA-Offizier allein ist sicherlich kein Problem.
Das er die DDR anders (vll. auch 'differenzierter' - er war ja 'Insasse') sieht als Du, ist eigentlich auch kein Problem.
Kommt jetzt ein bißchen drauf an, wie er das mit der Schießbefehlsäußerung genau meinte.
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Klar, wenn es machbar ist (und irgendwie ist es ja immer machbar). Der Ref. organisert für den vorhergehenden Kurs einen anderen Raum und sagt vorherigen Lehrer in dem Raum Bescheid (bzw. bittet ihn, ob es möglich wäre....;) )
Der Ref. fühlt sich dann halt ein bisschen sicherer..... den FLs ist das, glaube ich, eher egal.
Okay, bei Examensstunden kann man unordentliche Räume schon als Missachtung der Kommission und ungenügende Vorbereitung interpretieren
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