Schnurps schreibt:
ZitatWie wäre es, wenn du bei deiner Wunschseminarleitung anrufst?
Der Vorschlag ist verhängnisvoll (Dienstweg unbedingt einhalten!)
Schnurps schreibt:
ZitatWie wäre es, wenn du bei deiner Wunschseminarleitung anrufst?
Der Vorschlag ist verhängnisvoll (Dienstweg unbedingt einhalten!)
Nuja, aber wenn sich die Auffassung des Gerichtes durchsetzt, dass Lehrer (nicht zwingend) eine hoheitliche Aufgabe erfüllen - wie ist es dann noch zu rechtfertigen, dass LehrerInnen im Beamtenverhältnis beschäftigt werden ![]()
Insofern: eine ganz zwiespältige Sache.
Ps rotherstein: Im Tarifbeschäftigtendasein müsstest Du aber noch viel mehr schlucken. Naja gut, Du spielst ja ohne Risiko, weil bestehende Lebenszeitverbeamtungen natürlich bestehen bleiben.....aber die nachfolgende Generation....
Elternschreck schreibt:
ZitatIch finde es gut, wenn die jungen Leute künftig einen großen Bogen um den Lehrerberuf machen werden.
Ich behaupte mal einfach, dass dem nicht so ist, sondern dass im Gegenteil die Zahl der Lehramtsstudenten auf einem Höchststand (insgesamt - allerdings mit Unterschieden zwischen den Fächern) in der näheren Vergangenheit ist (wegen der BA/MA- Umstellung gibt es ja keine zuverlässige Statistik mehr). Einfach mal Praktikanten/Reffis fragen und mit Lehrbeauftragten an der Uni und Seminarleuten sprechen
Der Beamtenjob mit wirklich ordentlichem Nettoeinkommen und super Altersversorgung und die familienfreundlichen Arbeitszeiten, Ferien usw. werden halt auch angesichts der sonstigen Lage immer attraktiver (das die Vorstellungen hinsichtlich gerade der Arbeitsbealstung, wenn man es ordentlich machen will, etwas naiv sind - okay)
Der Ersatzbedarf lässt nach, zum nächsten Hallbjahr haben erstmalig seit langen Jahren auch ordentliche Refabsolventen in NRW Probleme gehabt eine Planstelle zu bekommen....(in Bayern ist das ja schon länger so).
Jaja. das behauptet der Philologenverband seit langem (seine Angaben sind die Basis des Artikels)
Also: Lehrer(beamten)gehälter erhöhen, Arbeitsbedigungen verbessern um den Beruf attraktiver zu machen - und jetzt schon alles einstellen (ein paar von den neueinstellungen treten bestimmt auch dem Philologenverband bei)
Wieso geht das über eine Beamten oder Beschäftigtenpflicht hinaus??
Bei uns ist Bereitschaftsdienst (bei einem großem Kollegium 1X die Woche) auch eine Selbstverständlichkeit. Schließlich sollte bei plötzlichen Erkrankungen v.a. in der 1. Stunde ja jemand Aufsicht machen können. Bei Bereitschaft kann man i.d.R. davon ausgehen, dass man eine Vertretung übernehmen muss - ist ja besser, wenn man darauf vorbereitet ist, als wenn es plötzlich kommt. So kann man sich drauf einstellen: ich hab z.B. Montag in der 3. Bereitschaft (1+2 und 5+6. Stunde regulären Unterricht) - und da mache ich dann in der Regel Vertretung.
Ist doch alles kein Problem - oder?
Ja - im Normalfall dann 11/2 (wenn der Arbeitgeber die Sek II-Zeit nicht anrechnen möchte - dann 11/1. Die Einordnung in eine Erfahrungsstufe ist seine alleinige Entscheidung)
Primär: Tätigkeit - Ausbildung (Ref: ja/nein) ist dagegen fast zu vernachlässigen
Naja, bei mir an der Schule gibts auch KollegInnen, die nicht in der Lage sind, ein Mailprogramm zu bedienen (bzw. nicht bereit sind, sich 'einzuarbeiten' bzw. Mails überhaupt abzurufen) - die wären bei VW schon längst rausgeschmissen worden.
Das würde ich (bezugnehmend auf das Ausgangsposting) als "gutes Beispiel" ansehen".
Chili hat recht: mit 1. Stex führt der Weg zur unbefristeten Stelle und zum 'goldenen Beamtendasein' nur über das Ref.
Na, klar - der finanzielle Unterschied zwischen Tarifangestellter mit 2. Stex. und Beamter mit 2. Stex. ist natürlich riesig (v.a., wenn man noch Pension usw. einrechnet).
Aber: man muss halt die beamtenrechrlichen Voraussetzungen (Alter + Gesundheitszustand) erfüllen. Leistung und Noten spielen in NRW keine Rolle bei der Frage, ob man verbeamtet wird oder nicht.
Dann (und nur dann) lohnt sich natürlich das Ref. auch finanziell (was besseres kann man dann nicht machen).
Aus dem Link:
ZitatEinführung einer „Obergrenze“ von 100%. Die Erstattung durch Krankenversicherung
und Beihilfe darf nicht über Rechnungsbetrag liegen. Bei erstmaliger Antragstellung
und bei Änderung des Krankenversicherungsvertrages ist eine Bescheinigung der Krankenversicherung
vorzulegen.
Was, das ging in Hessen noch??
In NRW ist das vor Ewigkeiten angeschafft worden - ist ja nun wahrlich auch eine Einladung zum Missbrauch
chili: In der Tat, mit einem abgeschlossenen Referendariat würdest Du als Tarifangestellte nur 25-35 € netto mehr (TVL 13 SR) bekommen. In der Realität bekommt man meist sogar weniger Geld, da eine Tätigkeit als Aushilfslehrerin voll auf die Erfahrungsstufen angerechnet wird - das Ref. hingegen nur mit einem 1/2 Jahr - vom Verdienst und Alterversorgungsausfall im Ref. ganz zu schweigen
Es ist ein Grundprinzip des TVLs Qualifikation und Ausbildungszeiten zu bestrafen.
Sonnenkönigin schreibt:
Zitatsondern durch ein perfides Zusammenspiel aus Angstmacherei und Verunsicherung an der Schule selbst - erst hieß es noch "toll, dass Sie endlich da sind, wir brauchen Sie dringend", dann ging es mehr in die Richtung "mal sehen, ob Sie sich auch würdig erweisen".
Tja, das ist ganz typisch Schule - und ganz typisch Lehrer...
Alle Seiteneinsteiger sollten sich nicht von der (fast) allgegenwärtigen professionellen Freundlichkeit von Lehrer blenden lassen......alles Fassade (übertrieben gesagt - und natürlcih nicht immer und überall usw.)
Doch man muss natürlich auch eigene Werke zitieren. Deshalb sollte man im 2. Stex auch keinen vorangehenden UB verwenden.
Was hier manche Leute so leichtfertig schreiben....naja, geht ja nicht um ihre eigene Verbeamtung.
Es gelten (bestimmt auch in Deinem Bundesland) die Regeln der wissenschaftlichen Zitierweise.
Das heisst, Du musst alle Quellen angeben - und damit auch Deinen alten Entwurf (ich glaube, sone Literaturangabe käme nicht so gut an)
Also zulässig ohne Angabe der Quelle: nein.
Man muss natürlich so die Frage mit dem Kläger und dem Richter stellen (in NRW hat die Entwürfe aus dem Ref. nur der Fachleiter)
32 ist wirklich absolut null problemo.
So ab Ende 30 kann man aber schon auf Vorbehalte stoßen (vor allem an der Ausbildungsschule) - vor allem, wenn man keinen klaren Lebenslauf hast.
Mathe/Physik/kath.Religion, von den Fächern her: besser gehts nicht mehr - und das wird auch 2013 noch gelten.
Äh, was hast Du denn
Sind doch ganz normale Vornoten (nix dolles, aber auch nicht schlecht)
A schreibt:
Zitatwerden dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachbezahlt???
Ja.
Ps. Ref. und Obas sind aber natürlich nicht finanziell gleichgestellt - der OBASler ist (bei der oben geschilderten Vorgehensweise) oberhalb des vollausbildeten Tarifbeschäftigten, aber unterhalb des vollausgebildeten Beamten (von seinem Nettoeinkommen her) angesiedelt.
Hm, hat vermutlich damit zu tun, dass Ausbildungszeiten bei Tarifbeschäftigten nicht anrechenbar auf die Stufen sind.
Das Ref. wurde bislang auch nicht auf die Erfahrungsstufen angerechnet (erst seit dem letzten Tarifvertrag mit einem 1/2 Jahr auf 1 - aber auch nur auf 1)
Wenn Du verbeamtet wirst, dann ist das aber nicht so tragisch, OBAS wird dann selbstverständlich ebenso wie das Ref. als volle Dienstzeit angesehen ( sehr wichtig für die Pensionsberechnung, insbesondere bei Frühpensionierung)
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