Im BDU hat die Lehramtsanwärterin alle Rechten und Pflichten einer Lehrerin - es ist nicht mehr Deine, es ist ihre Klasse!
Unterstützen kannst Du die LAA natürlich (falls sie es wünscht) - aber wie gesagt, es ist so gedacht, dass sie sich freischwimmt. An Gyms ist es üblich, dass sich kein Mensch um den BDU-Unterricht der Referendarin kümmert (es sei denn, sie signalisiert Unterstützungsbedarf - oder es tauchen sonstige Probleme auf).
Wie gesagt: im BDU ist die LAA allein verantwortlich für ihren Unterricht.