Beiträge von wossen

    Butterblume schreibt:

    Zitat

    Als angestellter Lehrer ohne Lehrbefähigung kann das (zumindest laut Aussage einiger Kollegen) schon schwierig werden.


    Das ist richtig - Arbeit kann man sich natürlich 'aufhalsen', nur wird sie nicht bezahlt (bzw. die Stelle höherbewertet).


    Allerdings ist es auch als Angestellter mit voller Lehrbefähigung finanziell netto völlig uninteressant irgendwelche Aufgaben/Funktionen zu übernehmen (der Unterschied zwischen TVL 12/13/14/15 ist gering - Achtung bei Aufstiegen verliert man i.d.R. Erfahrungsstufen). Da ist ein 400€ Job neben der Schule finanziell für Angestellte mit voller Lehrbefähigung weitaus attraktiver als sich zusätzliche Arbeit in der Schule aufzuhalsen (im Gegensatz zu Beamten, da sind Beförderungen v.a. wegen ihrer Ruhegehaltsfähigkeit recht interessant).


    Zudem ist ja auch nicht schön, wenn man viel Energie in die Schule reinsteckt, TVL 14 oder 15 (da mit erheblicher Mehrarbeit) erreicht - und trotzdem materiell weitaus schlechter gestellt ist als der A 13 (oder A12, alles in allem auch A11 oder A10) Berufsanfänger. Da macht man sich leicht zur belächelten Witzfigur.

    Hm, Sowi/Pädagogik ist aber keine optimale Kombination, da Pädagogik (EW) nur in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet wird und alles andere als ein Mangelfach ist.


    Wäre schon recht erstaunt, wenn man mit der Fächerkombination eine OBAS-Stelle bekäme (Sowi ist okay - aber eigentlich auch nicht so gefragt, daß man so ohne weiteres Pädagogik/EW als Zweitfach akzeptiert). Okay: kurzzeitig ist wegen der G8-Umstellung ein erhöhter Pädagogikbedarf da (vier Jahrgänge in der Oberstufe).


    Na gut, wenn Du schon eine Einladung hast - musst Dir aber im klaren sein, dass sich die Angebote höchstwahrscheinlich nicht häufen werden: also: zuschlagen.

    Thema: Du schliesst natürlich am vorhergehenden Unterricht an;


    Schüleraktivierung ist das A und O. Du solltest am besten die Schüler etwas erarbeiten lassen.


    Buchtipp: Hilbert Meyer: Leifaden zur Unterrichtsplanung

    Nele schreibt:

    Zitat

    aber, um mal einen tatsächlichen, realen Maßstab heranzuziehen, im Schulministerium von NRW werden externe Mitarbeiter auf AT-Niveau analog zu B3-Bezügen bezahlt. Du darfst gerne mal in den Gehaltstabellen nachsehen, wieviel das ist (wobei der öffentliche Dienst im Vergleich zur Wirtschaft natürlich auch auf diesem Niveau wenig zahlt.)


    Nuja, B3 als Angestellter (bzw. externer Mitarbeiter) sind ca. 6-6500 brutto im Monat. Netto ist das irgendwas zwischen diensterfahrenen Oberstudienrat und Studiendirektor (die haben natürlich eine viel bessere Altersversorgung - Pensionsanspruch; Arbeitsplatzsicherheit usw.).

    Auf freiwilliger Basis können Beamte natürlich als Streikbrecher fungieren (auf Anweisung der Schulleitung gegen ihren Willen - dann wirds schwierig).


    Naja brauchts Deinen verbeamteten Kollegen ja nur zu sagen, dass Du auch für sie streikst.


    Die gleiche Bezahlung der Lehrkräfte aller Schulstufen wäre für die verbeamteten Kollegen der Grundschule natürlich eine tolle Sache. Und falls die Gewerkschaften da auch nur im Angestelltenbereich ansatzweise erfolgreich sein sollten, käme natürlich sofort eine Übertragung auf den Beamtenbereich auf die Tagesordnung.


    Also: eigentlich streikst Du für Deine Frau (die würde als Beamtin monetär netto viel stärker profitieren ;) )


    mathias 2001 schreibt:

    Zitat

    Andererseits ist es schon frustrierend, wenn meine Frau (HS-Lehrerin A12) und ich unsere Lohnabrechnungen nebeneinander legen (bei jeweils Steuerklasse 4)


    Nö. darum gehts gar nicht. Die Gewerkschaften stört viel mehr, dass ein angestellter TVL 13er so um die 100-200€ netto mehr verdienst als Du. Da wird primär die Ungerechtigkeit gesehen.

    Magister schreibt:

    Zitat

    Nach abgeschlossenem Referendariat kommst Du dann gleich in die Erfahrungsstufe 2.


    Nein, wird seit dem Tarifvertrag 2009 als 1/2 Jahr angerechnet (vorher gar nicht!) - man ist also nach abgeschlossenem Referendariat immer noch in der Erfahrungsstufe 1.

    Für Leute, die an der Altersgrenze liegen hat Obas gegenüber dem grundständigen Ref. in der Tat den Riesenvorteil, daß es kürzer ist und eine Planstelle sofort nach Abschluss garantiert ist.


    Das ist beim Ref. ja nicht gegeben (Vertretungsstellen für einige Zeit eher die Regel) - und nur Planstellen sind verbeamtungsrelevant.


    @Vergleich: Zu Textmarkers Link kommt nooch dazu, daß Du als Angestellter noch vom Nettogehalt was für Deine Altersversorgung machen musst, das ist bei Beamten keineswegs zwingend notwendig.


    Wenn man von den Beamtennettogehältern die PKV noch abziehen muss, dann hat das bei den Angestellten sein Äquivalent mit der (fast) zwingend erforderlichen zusätzlichen privaten Altersversorgung (und wieder mindestens 200€ netto weniger...).


    Beamter und Angestellter sind (und das zunehmend!) finanziell völlig andere Welten (und im Alter wirds noch drastischer) - ich würde alle Planungen ausschließlich an der Verbeamtungsmöglichkeit orientieren.

    In NRW wird das oft ein wenig großzügiger ausgelegt (auch förderliche Erwerbs -Berufszeiten werden teilweise partiell angerechnet). Das erfährst Du i.d.R. aber erst nach der Anstellung. Verpflichtet sind die allerdings zu gar nichts.


    Aber das ist Arbeitgeberwillkür - Verdi und DBB feiern diese Regelung (ersetzte Alterstufen in BAT) und haben auch die Umstellung von BAT auf TVL (also die gravierenden Gehaltskürzungen für die angestellten Beschäftigten) vehement gefordert: und haben es ja auch geschafft, daß seit dem 0101.2010 der TVL weitgehend auch in Hessen gilt (da gibt es zusätzlich allerdings noch eine Familienkomponente. DBB und Verdi ist es nicht gelungen, alle BAT-Familienzuschläge auch in Hessen den angestellten Beschäftigten wegzunehmen).


    Tja, willkommen im Öffentlichen Dienst als Angestellten-Paria im Jahre 2010.

    Berufserfahrung alleine zählt nicht.


    Es kommt bei der Einstufung auf eine Beschäftigung an, die (nach Meinung des Arbeitgebers) im Zusammenhang mit der angestrebten Lehrertätigkeit zählt.


    Diese wird 'willkürlich' und einseitig von der Arbeitgeberseite festgelegt (Du erfährst sie i.d.R. erst nach Aufnahme der Tätigkeit). Die Auslegung differiert zwischen (und wohl auch innerhalb) der einzelnen Bundesländer stark.


    Ein zwejähriges Referendariat wird als 1/2 Jahr Berufserfahrung in Stufe 1 angerechnet - lediglich das ist auch tarifvertraglich festgelegt (bis 2009 wurde das Ref. überhaupt nicht als Berufserfahrung angesehen) - alles andere nicht.


    Die Regeleinstufung ist Stufe 1.

    @Susanea: Die Fragestellerin 'Ritterin Rost' ist gegenwärtig angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst.


    Eine Rückerstattung ist (unter bestimmten Voraussetzungen) im Tarifgebiet West nur bei einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes oder nach einer etwaigen Verbeamtung möglich.


    Edit: Oh weia: Du arbeitest ja an einer Privatschule. Das sollte dann eigentlich möglich sein mit der Rückerstattung für die 10 Monate Angestelltendasein im öffentlichen Dienst (ob es sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab).


    Tschuldigung für die falsche Auskunft, die durch mein ungenaues/flüchtiges Lesen verursacht wurde.

    @Ritterin: Ist eine Zwangsversicherung für alle Angestellten im öffentlichen Dienst.


    Als Angestellte ist das Geld weg - und nicht wieder rückholbar - Du hast allerdings bislang die (rechtlich unsichere) Möglichkeit eine kleine Zusatzrente dann ab 67 zu erhalten.


    Aber die Arbeitgeber haben schon 'Reformbedarf' (d.h. Kürzungen) für die VBL angekündigt....Die GEW stellt bei den von ihnen angestrebten Änderungen mittlerweile den Sinn der Zusatzversorgung infrage, da sie schon jetzt für viele Beschäftigte ein glattes Minusgeschäft ist.


    Das die einstmal sehr attraktive Zusatzversorgung so geworden ist, wie sie jetzt ist, das hat primär die GEW-Nachbar-/Partnergewerkschaft Verdi zu verantworten (als Unterstützungsmaßnahme für die rot-grüne Ideologie der Überlassung der Altersvorsorge an die Finanzmärkte/Banken/Versicherungen).

    Mach ich mal den Anfang:

    Zitat

    Ich habe Klassische Archäologie, Mittelalterliche Geschichte und Ur- und Frühgeschichte studiert und damals mit einem Magister abgeschlossen.


    Hm, da sehe ich noch nicht mal ein sicheres Anerkennen des Faches Geschichte (neue Geschichte fehlt). Und Geschichte ist nun alles andere als das nachgefragteste Fach...


    Was ist mit Deinen Lateinkenntnissen/qualifikationen/nachweisen? Oder Religion?


    Ein ganz großes Problem könnte sich ergeben, wenn viele Deiner Leistungsnachweise unbenotet sind - diese sind dann nicht kompatibel mit dem BA/MA System (dort wird alles benotet) und werden dann i.d.R. überhaupt nicht angerechnet (oder bestenfalls mit 4 als 'bestanden').

    wossen schreibt:

    Zitat

    (ich glaub, durch Minderleistung kann dies gefährdet sein - es gibt halt keine Sicherheit im TVL analog der Lebensaltersstufen im Beamtenrecht. Das ist aber eher theoretisch)


    Genauer: nach §17, Abs. 6 kann ab dem Aufstieg in die Entgeldgruppe 4 individuell verkürzt oder verlängert werden - nach Einschätzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Ein Überspringen von Stufen nach oben ist nicht möglich.


    Er muß das allerdings jeweils sachlich begründen (dadurch wird es rechtlich kompliziert wg. Gleichbehandlungsgrundsatz usw. - und deshalb wird i.d.R. drauf verzichtet).


    Also: die Entgeldstufen sind nur Regelfälle.

    Wenn Du in Entgeldstufe 1 bist, dann wird Dir das Ref. übrigens seit dem letzten Tarifvertrag mit 1/2 Jahr angerechnet.


    Mit Ref. verbleibst Du also dann insgesamt 1/2 Jahr in der Entgeldstufe 1 (falls Du keine anderen dem Arbeitgeber zusagenden anrechnungsfähigen Zeiten hast, das ist bei Dir aber offensichtlich nicht der Fall).


    Du müsstest dann im April in Stufe 2 rücken (ich glaub, durch Minderleistung kann dies gefährdet sein - es gibt halt keine Sicherheit im TVL analog der Lebensaltersstufen im Beamtenrecht. Das ist aber eher theoretisch). Den Arbeitgeber innerhalb des öDs wechselst Du ja nicht (das kann sehr nachteilig sein hinsichtlich der Stufeneinordnung), sondern es ist ein Fortsetzungsvertrag.

    boedi: [QUOTE]Ich musste dieses Gespräch auch noch führen, obwohl ich inzwischen seit 5 ½ Jahren im Schuldienst bin und aus dieser Zeit 3 dienstliche Beurteilungen mit „besonders bewährt“ habe und in dieser Zeit 5 Referendare im Ausbildungsunterricht betreut habe.[/QUOTE]


    Oha. nun das wäre ja auch eine durchaus mögliche Aufgabenstellung für OBAS-Leute: die Referendarsbetreuung/Mentorentätigkeit im Ausbildungsunterricht zu übernehmen.


    Ps. Das ist ernst gemeint. Wenn das möglich ist (obas=Angestelltenverhältnis?), dann traue ich das einigen Schulen (angesichts des wirklich allmählich belastenden Referendarsboom in NRW) glatt zu.

    Bei Citavi gibts natürlich auch eine Kaufversion, die ist ohne Datensatzbegrenzung.


    Generell sind die Programme aber eher für das wissenschaftliche Arbeiten gedacht, wenn die Bücher über mehrere (öffentliche) Bibliotheken verteilt sind. Und dann natürlich als Programm zur Wissensorganisation (Summaries selbst erstellen, Stichworte, Verweise usw.)


    Es könnte aber sehr sinnvoll sein, durchgearbeitete Bücher/Materiailen mit Citav inhaltlich zu erfassen (bzw. die erarbeiteten Inhalte). Zur reinen Katalogisierung ist Citavi aber eigentlich zu mächtig.


    Die Zeit, die man mit der Katalogisierung verbringt nutzt man vll. besser, sich seine Regale ordentlich anzugucken und ähnlich vorzugehen, wie Antigone und Nele das tun.


    Ps. auf mich würde eine allgemeine computermäßige Erfassung der reinen Standorte der eigenen Bücher (auch bei größeren Beständen) etwas affektiert wirken - das mag aber Geschmackssache sein.

    Hm, ich meinte das so, daß in anderen Threads die Grundlagen schon ausgearbeitet wurden.


    Such Dir z.B. über die Suchfunktion die Beiträge von. z.B. Textmarker raus- und guck Dir die entsprechenden Threads an: da stehen die ganzen Grundlagen (was Obas ist; Unterschiede von Ref. und Obas usw.) erläutert drin.


    Für auf Deinen Fall zugeschnittene spezielle Fragen haben wir dann diesen Thread.

    Mihg schreibt:

    Zitat

    Es tut mir leid, aber ich kenne mich in dem Bereich nicht aus. Wenn jemand von OBAS, Vorbereitungsdienst etc. redet, dann verstehe ich kaum etwas.


    Naja, also tschuldigung. Da kann man sich informieren - und dazu brauchst Du dieses Unterforum (lesend) nicht verlassen ;) - und zusätzlich kannst Du in den Postings entsprechende links zu den Vorschriften anklicken.

    Das das mit der Entwicklung bei der Gehaltsentwicklung (v.a. Zusatzleistungen!) bei den (gehobenen und höheren) Angestellten im öffentlichen Dienst so gelaufen ist, wie es ist (beginnend 1999 mit der Streichung der Beihilfe bei Neueinstellung und PKV) hat nichts mit 'Verschwörung' zu tun, sondern mit einer extrem ungünstigen Konstellation für diese Personengruppe.


    Was da bei TVÖD/TVL und Zusatzversorgung von Gewerkschaftsseite genau abgelaufen ist, tja, das würde mich schon interessieren. Das bleibt aber im 'Dunklen' - weil es auch quasi niemanden interessiert, bzw. niemand Interesse an einer Aufarbeitung hat.


    Faktisch hat diese Personengruppe das Resultat (v.a. die Neueinstellungen) - und das ist eindeutig negativ. (TVÖD/TVL ist ein von den Gewerkschaften 'gefeierter' Gehaltskürzungsvertrag, der ohne große Not von Ihnen angestrebt wurde. Okay, es gibt aus Sicht der Verbände Argumente: v.a. ein länderübergreifender Flächentarifvertrag ist ein Garant für die weitere Dominanz der bestehenden Gewerkschaften und Beamtenorganisationen bei Tarifverhandlungen von Angestellten)

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