Nuja, bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation (also Angestellte mit 2. Stex.) liegt der Unterschied (nach Abzug der Kosten für private Krankenversicherung bei Beamten) bei der Auszahlung i.d.R. bei 450-700€ netto, er kann sich aber auch auf ca. 1000€ netto belaufen (in Extremfällen sogar noch ein bißchen mehr).
Noch berücksichtigen mußt Du allerdings zusätzlich zu dem Auszahlungsbetrag, daß der Leistungsumfang der PKV weitaus höher ist (z.B. bei Brillen, Zahnersatz usw.) und das bei angestellten Lehrkräften eine zusätzliche Altersversorgung (neben der gesetzlichen Rente und der kleinen Zusatzversorgung) unabdingbar ist - und aus dem Nettogehalt bestritten werden muss.
Mit Berücksichtigung der Altersversorgung (und auch so Sachen, dass das Referendariat bei Angestellten fast Rentenausfallzeit ist, bei Beamten voll ruhegehaltszeitfähig) kommst Du so immer auf einen vierstelligen (Netto-) Gehaltsunterschied zwischen Angestelltenstatus und Beamtenstatus bei gleicher Tätigkeit und identischer Qualifikation.