Beiträge von herb roder

    Guten Tag,


    seit einiger Zeit überlege ich (verbeamteter Gymnasiallehrer), mich von Hessen nach Niedersachsen versetzen zu lassen.
    Es wäre sehr schön, wenn jemand mit Erfahrung im niedersächsischem Schulsystem (oder am besten natürlich jemand mit Erfahrung in beiden Schulsystemen) mir das aus seiner / ihrer Sicht Wichtigste erklären könnte. Mich würde insbesondere Folgendes interessieren:


    1) Was sind die für die Praxis wichtigsten Bestimmungen für das Gymnasiallehrerdasein in NDS? (in Hessen wäre das z.B. die "Oberstufen- und Abiturverordnung" und die "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses".) ("http://www.schure.de/" gewichtet ja scheinbar nichts).


    2) Wie ist das Leben in NDS so mit einer halben Stelle? Hat man dann zwingend ein oder zwei freie Tage?


    3) Wieviele Konferenzen / Dienstversammlungen o.Ä. gibt es im Schnitt? (in HE sind es mindestens ein Dutzend pro Schuljahr) Was wird neben dem Unterricht noch von Lehrern an Anwesenheit in der Schule verlangt?


    4) Wie sieht das mit Klassenfahrten aus? Wie man liest, scheint das ja für Lehrer "freiwillig" zu sein. Beschließt das die Schulkonferenz o.Ä., wer da mitfährt? Oder kann man als Lehrer tatsächlich sagen, dass man keine Klassenfahrten machen möchte?


    5) Bedarf es nochmals einer amtsärztlichen Untersuchung?


    6) Offenbar darf man ein Sabbatjahr erst nach 10 Jahren Dienstzeit in NDS nehmen. Werden die Dienstjahre in HE angerechnet?


    7) Wie ist der Verdienst in NDS im Vergleich zu HE (ich kenne natürlich "http://oeffentlicher-dienst.info/" und die Besoldungstabellen, kann die unterschiedlichen Besoldungsstufen aber nicht recht zuordnen.)


    Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe!

    Die Frage klingt unmündig.
    Tatsächlich scheint es aber so zu sein, dass man mit dem (eigenen) Schulamt nur auf dem Dienstweg kommunizieren darf.
    Ich vermute allerdings, das kann wohl kaum für die Kontaktaufnahme mit Schulen (besonders in anderen Bundesländern) gelten.
    Wo müsste ich da nachschlagen, um herauszubekommen, was das eigentlich ist der "Dienstweg" und wie man ihn an der Schule geht? Es handelt sich hier wohl um allgemeines Verwaltungsrecht - von dem ich schlicht keine Ahnung habe und nicht einmal herausgefunden habe, wo das in Hessen geregelt ist.

    Hallo,


    auf Schure.de konnte ich nichts finden. Weiß jemand, ob man mit halber Stelle in Niedersachsen eine Klassenleitung übernehmen muss?
    In unserem Schulamtsbezirk in Hessen gibt es dazu eine Vereinbarung, dass dies nicht möglich ist. Eventuell gilt Ähnliches für andere Bundesländer?
    Grüße und Danke im Voraus

    Vielen Dank für den Bücher-Link!


    Allerdings hat in diesem Thread (Eltern monieren Benotung von Test/ Klassenarbeit und dann?) "Trantor" geschrieben, dass es ein Eingriffsrecht des Schulleiters in Hessen nicht gebe, dass dies schon "durchgeklagt" worden sei, er aber im Moment in Aktenzeichen nicht finde. Dies entgegen einem Zitat aus Hoegg "Schulrecht - kurz und bündig" (bei dem es aber um eine Änderung von Noten bei offensichtlich leistungsfremden Gesichtspunkten geht, was sich - für mich jedenfalls - ziemlich von selbst versteht.)

    Unter diesem Thema (Darf ein Schulleiter Noten ändern?) habe ich leider spezifisch nichts zu Hessen gefunden.


    An unserer Schule scheint es üblich zu sein, dass gegen Ende des Schuljahres die Schulleitung ziemlich häufig Lehrer einzeln bearbeitet, ihre Noten zu verbessern. Auch mir wurde schon 'gedroht', dass Noten von mir geändert würden ("Wir dürfen das nämlich"). Bisher hat sich aber nichts weiter ergeben. In den einschlägen Quellen (Dienstordnung, Beamtengesetz) habe ich nichts Gescheites gefunden.


    Überhaupt ist mir (muss ich zugegben) das ganze Rechtsverhältnis der Schulleitung zu den Lehrern ziemlich schleierhaft. Wo (außer der Dienstordnung) könnte man dazu, was Hessen betrifft, etwas finden?
    Vielen Dank im Voraus!

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