Beiträge von stranger

    Liebe Leute,


    nachdem auch auf mehrfache Anfragen an die SL sowie an die zuständigen Dezernenten keine Antwort erfolgten (was ja, wie ich finde, in der Regel auch Antwort genug ist...) , hier nun mein Anliegen: Bin seit einiger Zeit als (alleiniger) StuBo an einer großstädtischen Realschule mit knapp 700 SuS tätig. Hierfür gibt es offenbar Entlastungsstunden. Diese werden von der BezReg gewährt, der jeweiligen Schule als Kontingent zugeteilt und an die betroffenen KollegInnen weitergereicht. So der offizielle Wortlaut der einschlägigen Dossiers, u.a. der "Kommunalen Koordinierung":


    "Entlastungsstunden
    Es ist eine Entlastung der Studien- und Berufswahlkoordinatorinnen und -koordinatoren für jede Schule vorgesehen. Die Höhe der Entlastungsstunden richtet sich nach der Schulform, der Schülerzahl und nach dem Schuljahr der Umsetzung. Die Schulleitung teilt die Entlastungsstunden zu."
    8http://www.kommunale-koordinie…oschuere-MAGS.pdf#page=27)


    Die Frage ist: Wie viele Stunden werden der Schule (meiner Schule) zugeteilt, wie viele Stunden kommen beim StuBo an und wo bleibt die Differenz? Hat jemand konkrete Zahlen? Es dankt im Voraus ein Kollege, der sei jeher konkrete Antworten vermisst...


    P.S.: Den Ratschlag, sich doch noch einmal mit der konkreten Frage an die eigene SL zu wenden, ist nett gemeint. Erfolgversprechender wäre der Versuch, Holz zu schweißen.

    Besten Dank für die Ratschläge,... dass "grobe Fahrlässigkeit" (also betrunken im Nebel mit Nichtschwimmern eine Kanalüberquerung o.ä.) Grund genug sind, der Aufsichtsperson ein Verfahren anzuhängen, bedarf keiner weiteren Kommentare und war auch nicht Kern meiner Anfrage. Und wenn es im Zweifel - wie so oft in unserem Job - auf die eigene laienhafte Einschätzung und persönliche Auslegung ankommt, ist für mich jedes Verlassen des Schulgebäudes zumindest im großstädtischen Bereich ab sofort kein Thema mehr: Alles ist gefährlicher als eine Stunde in meinem Unterricht. Und die im aktuellen Fall geplante Fahrt nach Hamburg mit 30 pubertierenden Neuntklässlern geht natürlich gar nicht. Im übrigen sind meine Erfahrungen mit "Expertenauskunft" bei der BezReg Anlass für eine Realsatire, sitzen doch dort selten Leute, die den Titel "Experte" tatsächlich einlösen können. Und wenn, wird auf den Dienstweg einer solchen Anfrage verwiesen, der bei der Schulleitung beginnt... und eben in unserem Fall auch endet. Dennoch: Dank in die Runde!

    Im Rahmen einer Personalratssitzung, bei der ich (leider) nicht anwesend war, berichtete eine Kollegin wohl von einem aktuellen Rechtsstreit, in dem es darum geht, dass ein Lehrer für Sach- und Personenschäden im Rahmen einer Klassenfahrt grundsätzlich persönlich haftbar gemacht werden und - im vorliegenden Fall - wohl auch dienstrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben. Dies gilt auch ausdrücklich für den Fall, in dem Eltern schriftlich die Begleitlehrer von der Haftung entbunden haben. Der bei der Personalratssitzung anwesende Vertreter der BezReg wollte sich spontan dazu nicht äußern, wiewohl ich denke, dass er dies angesichts der Brisanz des Themas sicher gekonnt hätte. Er hat nun für den 27.11. eine "eindeutige rechtliche Bewertung" für eine Schulleiterdienstbesprechung angekündigt. Da unser Kollegium jedoch nicht die Hoffnung hat, aus dem Munde unserer SL verbindliche Informationen zu bekommen (i.e. ein anderes und sehr trauriges Thema), für den Fall aber, dass die Information aber zutrifft, alle Klassenfahrten grundsätzlich abgesagt werden müssen, habe ich die Hoffnung, dass hier im Form jemand schlauer ist als wir. Gibt es eine eindeutige rechtliche Regelung der Haftung? Dass eine 100%ige "Überwachung" der Schüler so wenig realistisch wie wünschenswert ist, ist uns klar.

    Danke, hab's begriffen und bereits den Weg zum Lehrerrat gefunden, der bei uns eigentlich nur für die Geschenke zu runden Geburtstagen und dem Lehrerausflug aktiv wird. Man hat mir zugesichert, sich der Sache anzunehmen, für eine der nächsten Konferenzen nach juristischer Beratung eine entsprechende schriftliche Note aufzusetzen und dies nach Abstimmung im Kollegium der SL zu überreichen. Traurig, dass man im eigenen Laden mit gezielten Halb- und Unwahrheiten gefüttert wird.

    Besten Dank, liebe KollegInnen,....


    alles das hilft mir insofern schon weiter als ich nun feststelle, dass die Sache eben nicht so klar ist, wie mir meine SL vermitteln wollte. Aber dass Dinge selten klar sind, wenn sie "ex cathedra" als Lappalie dargestellt werden, war mir im Grunde schon vorher bewusst. Werde also WillG folgen und den Lehrerrat mit der weiteren Analyse beauftragen. Eine Randnotiz vielleicht am Ende: Mitaufsichten werden bei uns ständig aufgegeben, ich selbst bin etwa zwei mal pro Woche betroffen. Dies geschieht auch, wenn KollegInnen, die eigentlich eine Vertretungsbereitschaft hätten, vor Ort sind, im Falle eines Einsatzes ihre Tätigkeit aber als Mehrarbeit abrechnen könnten. Und schließlich geht es mir beim Szenario des "Worst Case" (Brandfall) nur darum, die missliche Lage augenfällig zu machen. Dass sowohl in meinem eigentlichen Unterricht, den ich ja alle Nase lang wegen der Aufsicht in einem anderen Raum verlassen muss, als auch im besagten mitbeaufsichtigten Raum kein sinnvoller Unterricht stattfindet, versteht sich von selbst.

    Liebe Leute,


    nachdem ich den Begriff "Mitaufsicht" in keinem Forum finden konnte, hier mein Anliegen in der Hoffnung, dass da jemand schlauer ist als ich (davon gehe ich stark aus...): An unserer Schule ist es üblich, dass man Mitaufsicht über andere Lerngruppen führt. Dies geschieht regelmäßig und bedeutet, dass zu Beginn der Stunde in den eigenen Unterricht bis zu 8 weitere SuS anderer Klassen oder Kurse hineingesetzt werden und man gleichzeitig in einem weiteren Raum, in dem ebenfalls 30-35 SuS sitzen, "Mitaufsicht" führt. Im Rahmen ihres Vortrags über die aktuellen Brandschutzbestimmungen hat sich unsere SL heute in diverse Widersprüche verstrickt, da nicht klar ist, wie eine Lehrperson im Falle eines solchen Falles 70 bis 80 SuS sicher aus dem Gebäude zu geleiten hat. Statt den Brandschutz und das korrekte Verhalten in diesem Fall zu diskutieren, blieb es für das Kollegium bei der Information, Mitaufsichten seien erst kürzlich von "höchster Stelle" nochmals per Verfügung (?) als absolut zulässig erklärt worden. Kann und mag diesen Kappes kaum glauben, will es aber tun, wenn jemand von euch dies bestätigt.


    Dank vorab und kollegiale Grüße

    Wir haben es nachgerechnet: Statistisch gesehen haben die beiden Damen genau 2,7% der gesamten Unterrichtszeit gesehen. Die Ergebnisse konnten also nur vage bis falsch sein. Mit Blick auf die Interviews haben wir uns anschließend gefragt, wie man bei diesen Antworten zu so absurden Schlüssen kommen konnte. Die Krone setzte der Sache ein anwesender Verwaltungsoberer des Schulamtes auf, als er uns verkündete, alle Klasse der Schule würden aufgrund von Schulschließungen im Umland binnen Jahresfrist bis zur vollen Stärke von 30 SuS besetzt. Binnendifferenzierung und individuelle Förderung blieben aber unbestritten Hauptziele unserer Arbeit, für die er und kollegiale Unterstützung gerne zusichern und Brücken bauen wolle,.... Den Rest hat auch nach Rückfragen niemand mehr mitbekommen. Wer zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschlafen war, ist gegangen.

    Tatsächlich haben sich die Zeiten geändert. Schließlich darf der Hinweis darauf, das Baden-Württemberg nicht das Rheinland ist, voll und ganz bestätigt werden. Und: Im Rahmen der letzten Schulkonferenz wurde dem Elternvorschlag, dass die Kleiderordnung der Schule auch für das Lehrpersonal gelten möge, nach zäher Diskussion zugestimmt. In Baden-Württemberg sicher eine Selbstverständlichkeit.

    Diese Praxis ist an Hauptschulen absolut üblich und eigentlich bekannt. Generell wird am Anfang des Schuljahres mit dem sog. "Wunschzettel" ermittelt, was wer unterrichten mag. Da kann es sein, dass kein Bedarf an der eigentlichen Fakultas besteht und man am Ende alles unterrichtet, ggf. auch Fächer, die man mehr schlecht als recht beherrscht. Also, zwischen Angebot und Nachfrage besteht ein gigantischer Unterschied und das Angebot, wenigstens auf dem Wege der redaktionellen Mitarbeit im Fach zu bleiben, war in diesem Fall kaum akzeptabel.



    Schließlich zum bemerkenswerten Verlauf der Diskussion: Mit Druck (mehr HA) oder dem Entzug von Vergünstigungen lässt sich bei uns kein Blumentopf gewinnen. Aber vielleicht steht ja unsere Schulform auch daher nicht zu Unrecht vor dem Aus.

    Das Erscheinungsbild einiger Lehrpersonen unserer Anstalt ist - vorsichtig formuliert - gewöhnungsbedürftig. Kinder fragen bisweilen, warum der Kollege A so merkwürdig riecht oder die Kollegin B stets eine knallrote Nase im Gesicht trägt. Wir selbst haben früher die Jacke unseres Lateinlehrers mit Kreide markiert, um den Waschzyklus zu ermitteln. Also: Auch hier gilt wie so oft, dass in der Schule vieles geht, was an anderer Stelle nicht geht. Mir selbst ist ein "authentischer Dark-Metall-Jünger" weit lieber als ein verwahrloster Alki.

    Nichts machst Du falsch. Tipp: Setze Dir das Gehäuse eines ausgedienten Fernsehers auf den Kopf, lege eine Fernbedienung daneben, stelle eine Schüssel mit Süßigkeiten auf jeden Platz, untermale den Vortrag mit dem debilem Gelächter von US-Coemdy-Shows und unterstütze den Vortrag mit lautmalerischen Einlagen (Paff!, Wroam!, Zosch!,...). Dann geht es ganz gut.


    P.S. Habe die Anfrage eines Schulbuchverlages zur Mitarbeit letzte Woche abgelehnt. Meine Aufgabe: Ich sollte das Kapitel "Balladen" und hierin Goethes "Zauberlehrling" für einen Band aufbereiten, der sich an ein Inklusions-Klientel noch unterhalb der Förderschüler richtet. Habe abgelehnt. Das hat der Dichterfürst nicht verdient.

    Die Rechnung mag für SII-Schulen stimmen, auch möchte ich nicht jede SI-Einrichtung und sowieso nicht jede Kollegin / jeden Kollegen in einen Topf werfen, mit Blick auf unsere HS jedoch ist dies - mit Verlaub - absoluter Kokolores: 45 Minuten Unterricht sind 45 Minuten Unterricht zzgl. 5 Minuten Vorbereitung in Form von Kopieren. Den leidigen Pythagoras auf dem Lernstandsniveau unseres Klientels darzubieten, schafft jeder Oberstufenschüler, erst recht, wenn er dies bereits ein halbes Dutzend mal gemacht hat. Eine Deutscharbeit von 30 Heften korrigiert sich an einem Nachmittag, da man nicht Gefahr läuft, über inhaltliche Fragen mangels Masse nachdenken zu müssen. Nebenfächer werden streng nach Buch unterrichtet, sofern die SuS es schaffen, diese mitzubringen und in lesbarer Form zu erhalten. Unfraglich wären bei uns viel häufiger Dinge zu thematisieren, die in den Bereich der Elternarbeit oder in den der Berufswahlvorbereitung fallen. Da sich aber viele Eltern aus diesen Fragen komplett heraushalten (beim Elternabend des Arbeitsamtes letzter Woche waren 90 Elternpaare der Jahrgangsstufe 9 schriftlich eingeladen; es erschienen drei Eltern), entfällt auch dies. Aber wenn man - vor allem als als nicht verbeamteter Kollege - schon massive Gehaltsdifferenzen hinnehmen muss, wenn man sich dann auch noch von allen liebgewonnenen Inhalten seines Studiums verabschieden muss, dann darf man doch sicher den frühen Feierabend als Entschädigung genießen, oder?

    An unserer Akademie, einer HS im Rheinland, muss man sich selbst bemühen. KollegInnen, die schreiben wollen, Schüler, die schreiben können sind gleichmaßen Mangelware. Tatsächlich sind ja auch die Nachrichten über diese Schulform recht deprimierend,... wir üben uns da in Galgenhumor. Man bekommt eine Ermäßigungsstunde, die natürlich ein Witz ist, wenn man es richtig anpackt. Ich werde dieses Amt aufgeben, einen Nachfolger wird es sicher nicht geben. Echtes Engagament ist nur dann angesagt, wenn es um den nächsten Kollegiumsausflug, einen Stammtisch oder einen Ausflug mit eingebautem Stammtisch geht.

    Unser Schulleiter meint, dass man da nicht viel machen kann, da man die Mütter nicht drauf ansprechen kann.


    Da hat der gute Mann sicher recht, vor allem dann, wenn sich wie in unserer HS einige KollegInnen selbst kaum aufrecht auf den Beinen halten können. Die Schule ist da sicher ein echtes Spiegelbild der Gesellschaft, gucken wir doch auch sonst gerne weg. Und schließlich sind "Kollegiumsausflüge" in Weinstuben (habe ich in meiner Zeit an einer HS in Euskirchen tatsächlich erlebt) oder Weihnachtsessen, in denen die Hälfte der Truppe letztlich besoffen mit dem Taxi nach Hause fährt (und das ist bei uns die Regel), an Peinlichkeit kaum zu überbieten.


    Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sache liegt einstweilen wegen "Erkrankung" des Kollegen auf Eis. In der Domstadt sind die Dinge nicht so einfach, sind Lehrerrat, Personalrat, Schulaufsicht und andere Gremien in Kölscher-Klüngel-Tradition seltsam vernetzt, werden privateste Befindlichkeiten gerne theatralisch aufgebauscht, derjenige, der - ganz unkölsch - die Dinge bei ihrem offenkundigen Namen nennt, ist schnell der Nestbeschmutzer. Im konkreten Fall ist das Vorgehen immer auch Teil des Politikunterrichtes und zudem Top-Thema der schulischen Facebook- Gemeinschaft, selten zuvor war die Phrase vom "non scholae..." wohl so wahr. Der Tipp mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist in Arbeit. Nochmals besten Dank!

    Wir haben ein ähnliches Problem, zum Befund "Messie" gesellt sich ein ausgewachsenes Alkoholproblem, private Schicksalsschläge spielen ebenfalls eine Rolle, die ganze Geschichte ist, so tragisch, wie sie ist, eine enorme Belastung für das Kollegium und vor allem auch die SuS. Der Lehrerrat ist hier ein Totalausfall, vertritt allenfalls die Interessen dieses Kollegen, ist aber gegenüber dem Gesamtproblem leidlich blind. Schulaufsicht? Ungern, schließlich hat man dort den Eindruck, dass Probleme zunächst mal Arbeit bedeuten. Ich habe mich dazu entschlossen, mich an meinen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu halten, d.h., dass bei mir in erster Linie die Belange der Schülerinnen und Schüler eine Rolle spielen. Therapeuten, Analytiker und anders dafür ausgebildetes Personal kann unsereins nicht ersetzen.

    Ich würde die absurde Schreiblernpraxis (Schreiben nach Gehör) der aktuellen Grundschulpädagogik aufgreifen und alle Klöpse der PrimarschulkollegInnen systematisch aufarbeiten. Die Zahl der uns in Klasse 5. überstellten SuS mit dramatischen Schreibproblemen steigt beständig, gleichzeitig ist es nur schwer zu ertragen, dass einem die GS-KollegInnen ihre - selbstverständlich fein laminierten - Anlauttabellen mit gleichsam missionarischem Eifer als "Stein der Weisen" (oder Waisen???) verkaufen wollen. Ich sitze jedenfalls fast täglich mit dem eigenen Nachwuchs am Tisch und erkläre ihm, dass er trotz der 435636 lachenden Smilies pro Seite doch einiges zu verbessern hat.

    Liebe Leute,


    hier eine Frage, die abseits der Schule sicher mit dem gesunden Menschenverstand und einer halbwegs guten Erziehung sicher schnell beantwortet ist, die aber - wie so viele Fragen in der Schule - auch mit einer ASchO im Gepäck nur ungern angegangen wird: Darf eine Lerngruppe sich der Teilnahme am Unterricht entziehen, wenn der Unterricht (in wechselnden Lerngruppen) von einer Lehrperson dazu genutzt wird, ihre persönlichen Ressentiments, Launen und allgemeinmenschlichen Probleme "abzuarbeiten"? Eine durchaus glaubwürdige weil aufgeklärte und ansonsten vollkommen vernünftige Lerngruppe darf hier an dieser Stelle vorausgesetzt werden. Und: Gibt es in Euren Bildungstempeln ähnliche Probleme mit der Befangenheit, wenn ein Kollege rsp. eine Kollegin für jedermann ersichtlich die pädagogischen Grundsätze mit den Füßen tritt? Rein dienstrechtlich steht und fällt die Sache wohl am Ende nicht doch mit einer patenten Schulaufsicht, oder?

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