Beiträge von sliemafan

    Das finde ich schwierig. Mit 15 Jahren sollte dein Kind in der Lage sein, das alleine zu klären. Zumindest würde sich meine Tochter jede Einmischung von mir verbitten.


    LG
    silja

    OK, und deine Tochter ist an einer Schule, an der solche Einwände ernst genommen werden? Herzlichen Glückwunsch!!!


    Ich glaube nicht, dass Deine Sohn 45-50 Unterrichtsstunden pro Woche ohne Freistunde hat... Beschreib doch den Plan mal genauer.
    Gruß
    Anna

    Hallo Anna,


    klar hat er nicht die ganze Woche durchgängig Unterricht. Was ich damit sagen wollte war, dass der Stundenplan für die Jahrgangsstufe grundsätzlich so ausgelegt ist, dass es keine Mittagspause gibt. So hat er z.B. dienstags nach der 2. Pause (die 15 min dauert) bis 15.30 Unterricht, ohne dass es eine weitere Pause oder Freistunde gibt. Und so sieht der Plan aller Schüler an mindestens einem Tag der Woche aus.
    Schwierig finde ich einfach, dass sich das ganze zwar Oberstufe nennt, dass es sich aber trotzdem um 15 jährige Kinder handelt. Und schließlich wird ja jedem (erwachsenen) Arbeitnehmer ein Mittagspause zugestanden...

    Hallo Ihr Lieben,


    ich habe da mal eine sehr grundlegende Frage: Gibt es Umstände, die es einer Schule (in diesem Fall ein Gymnasium) ermöglichen, in der eigentlichen Mittagspause regelmäßig Unterricht durchzuführen??? :huh:
    Mein Sohn hat nun in NRW mit der 10. Klasse die Oberstufe erreicht und trotz 9 oder 10 Stunden Unterricht ist selbst in der Mittagspause (auch 7. Stunde genannt) der Stundenplan an jedem Tag der Woche voll. In der BASS (12-62 Nr.1) steht zwar ganz klar, dass es zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht eine 60 minütige Pause geben muss, aber das wird in diesem Fall ignoriert. Freistunden an anderer Stelle gibt es übrigens auch nicht...
    Bevor ich nun in der Schule den großen Aufriss mache, wollte ich gerne mal nachhören, wie das an Euren Gymnasien so gehandhabt wird.


    Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!!!
    Sliemafan

    Bei mir hatte sich auch von einer Schwangerschaft zur anderen der Rötelnschutz verabschiedet. Deshalb ist es schon sinnvoll, die Untersuchungsergebnisse des BAD abzuwarten.
    Bei mir gabs übrigens nette Kollegen, die an meiner Stelle an der Klassenfahrt teilgenommen haben, da ich gar nicht mehr arbeiten durfte ;(

    Ich benutze in meinem Unterricht gerne die Doppel-CD "The very best of Rock Christmas". Neben einigen eher klassischen Interpretationen z.B. von "Rudolph" gibt es auch eine -vor allem bei jüngeren Schülern sehr beliebte- HipHop/Pop-Version von All4One...
    Außerdem beinhaltet sie Songs wie 'Last Christmas' und 'Happy X-Mas' von John Lennon. Das finden dann wieder die älteren Klassen gut!


    Frohes Singen!

    Mein FA hat die Krankmeldung mit "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" umschrieben. Soweit ich weiß, gilt der Begriff 'Beschäftigungsverbot' zumindest in NRW nur für offizielle Stellen.


    sindbad75: Was Deine Schulleitung veranstaltet, ist echt eine Frechheit! Da die Versetzung/Beschwerde sicherlich keine Hilfe in absehbarer Zeit für Dich bietet, würde ich auf jeden Fall die Rückendeckung des Arztes, bzw. sogar der zuständigen Behörden suchen!

    "Ich wollte heute mal beim BAD anrufen und mich erkundigen, wie es jetzt weitergehen soll. Ich weiß von meiner Schulleitung, dass die sich nicht besonders wohl fühlen, wenn ich wieder in die Schule zurück komme, weil sie nicht wissen, wie sie mit mir umzugehen haben. Man kann bei uns noch nicht mal in der Verwaltung arbeiten, ohne Schülerkontakt - das lässt sich nicht vermeiden. Zumal ja auch die Kollegen krank sind bzw. werden können.
    Mein Konraktor hat mir - auf verschlüsseltem Wege angedeutet, dass es ihm am liebsten wäre, ich würde mich bis zum Ende krank schreiben lassen. Dann wären sie aus der Verantwortung.


    Mal rein rechtlich: Bedeutet das für mich - Lebenszeitbeamtin - irgendwelche finanziellen Einbuße (Gehalt, Elterngeld, etc.)?[/quote]


    Sag doch bitte mal bescheid, was Dein BAD gesagt hat. Als ich mit dem für unseren Bereich zuständigen BAD telefoniert habe (vor 2 Wochen), bekam ich nur ausweichende Antworten und den Verweis aufs Gesundheitsamt (siehe obigen post).
    Auch ich bin inzwischen -sehr zur Erleichterung meiner Schulleitung- erst mal bis Weihnachten krank geschrieben. Wahrscheinlich wird das sogar bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgedehnt.
    Finanzielle Einbußen drohen Dir nicht - und karrieremäßig (Beförderungen, Funktionsstellen,...) gibt es ja schließlich auch eine nachvollziehbare Begründung für Deinen Ausfall!

    Jaaaa, das bekommt man in einem Schreiben vom BAD mitgeteilt. Das Problem ist halt nur, dass der Test nur noch selten - wenn überhaupt - durchgeführt wird.
    Somit gibt es meist keine offiziellen Fälle an den Schulen, obwohl die Kinder und Kollegen erkrankt sind. So ists grad an meiner Schule.[/quote]


    Das Gesundheitsamt unserer Stadt hat mir schon letzte Woche mitgeteilt, dass alle Verdachtsfälle automatisch wie bestätigte Erkrankungen zu behandeln sind. Aus diesem Grund sollte jeder Schulleiter sich gut überlegen, wie der mit "seinen" Schwangeren umgeht. Nachdem mich mein Frauenarzt erst mal aus dem Verkehr gezogen hat, war mein Chef regelrecht erleichtert, da auch die Schulleiter offensichtlich in ihren Entscheidungen wenig bis keine Unterstützung und Hilfe finden!

    Ich suche das Buch 'Class Readers' von J. Greenwood, Oxford University Press, 3/1990.
    Ich weiß, dass Cornelsen dieses Buch vertrieben haben, der Verkauf wurde jedoch meines Wissens nach vor ein paar Jahren eingestellt.

    Ich bin in der 23.SSW und nach sinnlos vielen Telefonaten mit Gesundheitsamt und BAD habe ich mich heute nach den ersten offiziell geäußerten Verdachtsfällen auf Schweinegrippe bei Schülern von meiner FÄ krank schreiben lassen.
    Das Lächerliche ist, dass ich aufgrund eines fehlenden Rötelntiters bis zum Ende der 20. Woche von BAD als dienstunfähig erklärt worden war, bei der Ansteckungsgefahr der Schweinegrippe sich jedoch niemand zuständig fühlt. Allerdings schickte mir der BAD schon zu Beginn der Schwangerschaft ein Schreiben, das ausdrücklich vorsieht, bei Influenzafällen (egal ob mit Schwein oder ohne...) wieder ein BV ausgesprochen werden soll. Da mein Schulleiter aber so tut, als gebe es keinerlei Gefahr einer Ansteckung, leitet er auch nichts weiter. Auch ich möchte lieber nichts riskieren und werde zuhause bleiben, so lange es keine vernünftigen Regelungen gibt!

Werbung