Beiträge von Stephanchemie

    Chili Hallo!
    Zunächstmal hast Du sicherlich insoweit recht, dass die Seiteneinsteigerprogramme einem ganz bestimmten Zweck dienen, nämlich einen akuten, nicht anders zu deckenden Bedarf an einer bestimmten Schule zu decken.
    Aus diesem Grunde enthält jeder unbefristete Arbeitsvertrag dieser Art auch eine Klausel, die Dich für eine bestimmte Zeit (also mindestens 3 Jahre nach Beendigung der pädagogischen Einführung, damit also mind. 4 Jahre) an diese Schule bindet. Und das, wie Du selber ausgeführt hast, zu Recht.
    Auf der anderen Seite sind Seiteneinsteiger keine Leibeigenen und auch keine Mitarbeiter zweiter Klasse. Sie werden mit den gleichen Anforderungen konfrontiert und haben die gleichen Verfpflichtungen zu erfüllen.
    Auch am Arbeitsplatz Schule sind die Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel unterworfen. Wer sagt Dir denn, dass die damalige Notsituation an der jeweiligen Schle nach diesem Zeitraum überhaupt noch besteht. Auch kann an einer anderen Schule der Bedarf ja möglicherweise noch größer sein.
    (Denn nur dann würde diese Schule schulscharf einen Quereinsteiger zulassen) Warum möchtest Du diesen Kollegen dann die Möglichkeit vorenthalten, sich beruflich zu verändern?

    Gebunden ist man nur für eine bestimmte Frist (ich meine drei Jahre nach Ende der pädagogischen Einführung). Ansonsten sind durchauf Versetzungsanträge möglich, wie bei allen anderen angestellten Lehreren auch. Allerdings immer in der gleichen Schulform.
    Die Frage ist, was passiert, wenn ich mich schulschaft auf eine andere Stelle, z.B. Berufskolleg bewerbe.
    Muss ich in diesem Fall erneut eine pädagogische Einführung mitmachen, oder gibt es dann quasi eine Anerkennung der bereits absolvierten Einführung.

    Immer wieder werden SuS die häufiger aus gesundheitlichen Gründen fehlen verpflichtet, zukünfitg für jede Erkrankung ein Attest beizubringen. Während dies bei Schülern, die tatsächlich nur schwänzen ist diese Maßnahme bei SuS mit tatsächlich chronischen Erkrankungen (uns seien sie eben auch "nur psychomatischer Natur) problematisch.
    Nachfolgende Erkrankungsbilder sind typisch:
    - Migräne
    - Magen-Darm Beschwerden
    - massive Regelbeschwerden


    SuS die hier Probleme haben, haben diese tatsächlich. Und selbst wenn es psychosomatischer Durchfall ist. Durchfall ist Durchfall. Und wenn der Schüler es nicht schafft mit dem Bus zur Schule zu kommen, ohne in die Hose zu machen, ist das ein Grund zu Hause zu bleiben.
    Problem an der Attestpflicht. Der Schüler bekommt sein Attest, weil der Arzt das genauso sieht. Psychologisch passiert aber jetzt etwas ganz Fatales. DEr Schüler gibt seine Verantwortung für das zu Hause bleiben beim Arzt ab. (Der hat mich bis Freitag krank geschrieben). Im Normalfalle wäre der SuS beispielsweise Mittwochs zu Hause geblieben und Donnerstags wieder gekommen. Jetzt wird er bis Freitag krank geschrieben.
    Bei leichteren Beschwerden wurde der Schüler vor die Gewissensentscheidung gestellt und hat im Zweifel doch noch versucht zur Schule zu gehen (und sei es auch nur um seltsame Blicke des Lehrers zu vermeiden). Jetzt ist er aber kraft Krankschreibung im Recht, geht zum Doc und bekommt sein Attest.
    Mein persönliches Fazit:
    Hat der Schüler keine gesundheitlichen Probleme - gute Maßnahme
    Hat er welche erziele ich genau das Gegenteil vom gewünschten Erfolg. Der Schüler lernt nämlich nicht, wie er mit seiner Krankheit lebt und trainiert täglich dies in Einklang zu bringen mit seiner Umwelt, sondern er bekommt Monat für Monat sozusagen schriftlich bescheinigt, dass er das eben nicht braucht.

    Mit den Minusstunden sehe ich überhaupt nicht ein


    1.) Die Schulleitung ist dafür verantwortlich das genügend Lehrkräfte ausge-
    bildet sind. Ist sie der Ansicht 2 Kräfte genügen (Wäre in einer Schule mit 20 Lehrkräften der Fall, was aber wenn ausgerechnet diese beiden Lehrkräfte erkrankt sind oder nicht mit zur Klassenfahrt fahren, denn auch da muss die Erstel Hilfe sichergestellt sein!) trägt sie dafür die Verantwortung. Ist sie der Ansicht dass annähernd das ganze Kollegium ausgeildet sein muss, muss sich auch diese Ausbildung sicherstellen.


    2.) Also kann sie einen Erste Hilfe Kurs als dienstliche Veranstaltung ansetzen
    Versäume ich Unterrichtsstunden weil ich an dienstlich verpflichtenden Veranstaltungen teilnehme, werden gemeinhin dafür keine Minusstunden aufgeschrieben.

    MHm
    also mir gefällt´s. Klingt authentisch und ich glaube die Schüler haben verstanden was Du meinst.
    Ansonsten habe ich nicht die Befürchtung, dass Du deswegen Deinen grundsätzlichen Kommunikationsstil jetzt hierauf umstellst.

    Habe mir das ganze mal kurz durchgelesen (komme selbst aus NRW) und stelle fest, dass es sich um eine ähnliche Regelung handelt, wie die sogenannte pädagogische Einführung in NRW.
    In NRW sieht es dabei so aus, dass man mit der pädagogischen Einführung zwar unterrichten darf und als angestellter in der E11 tätig ist. Eine Tätigkeit als Beamter bleibt einem jedoch versagt, da man die sogenannten laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Auch die Bewerbung auf andere Ämter (Schulleitung, Ausbilder in den Studienseminaren etc.) ist aus gleichem Grunde nicht möglich.
    Informiere Dich daher genau, wie Berlin dies handhabt.

    Im Normalfall sollte es so etwas wie eine Diplomprüfungsordnung geben, aus der sich die für jedes Semester zu belgegende Mindest SWS-Anzahl ergibt. Mein Studium der Chemie liegt mittlerweile über 17 Jahre zürück. Innerhalb einer Woche hatte ich die damals gültige Studienordnung und konnte die SWS rekonstruieren.
    Gruß
    Stephan

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