Beiträge von blabla92

    Ähm, auf diesen kruden Vergleich gehe ich nicht ein.
    Wenn man im Referendariat ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) aufgenommen wird, hat man auch im Privatleben gewisse Pflichten. Beispiele hier.

    Hier wird die rechtliche Lage zu Nebentätigkeiten erläutert. Es geht also nicht nur ums Finanzielle, sondern ob man z.B. dem Ansehen des Dienstherrn nicht schadet.

    Nun bin ich in der glücklichen Lage, an einer Schule tätig zu sein, an der Ernährung noch kein größeres Problem darstellt. Und eigene Kinder habe ich nicht. Aber ich muss schlucken bei dem, was sich manche Schulen einfallen lassen. Ich als Elternteil würde mir verbitten, dass man mir in die Ernährung meiner Familie hineinredet. Das heißt nicht, dass man nicht als Schule Informationen über gesunde Ernährung anbieten kann, aber basierend auf dem Stand der Wissenschaft, ideologiefrei.
    Bei den von Xiam genannten Vorschriften/Angeboten zum Beispiel ist doch wenig wissenschaftlich Belegbares dahinter, mit Ausnahme der Energydrinks/Limos. Verbot von Glutamat im Essen = Vodoo/Esoterik.
    Die Empfehlungen der DGE sind deutlich zurückhaltender. Und selbst wenn Vollkornprodukte wissenschaftlich belegbar besser sind, kommt es auf die Gesamtzusammensetzung der Ernährung an, ob sie gesund ist. Ich selbst mag kein Vollkorn. Ich fände es frech, würde mir meine Schule vorschreiben/mich dazu anhalten, nur Vollkorn zu essen. Und dass Wurst, die als Brotbelag an der "gesunden Schule" verkauft wird, nicht gesund ist, ist im Moment Stand der Forschung.

    Ich habe vielleicht überdramatisiert. Bei uns haben Studienfahrt und Schullandheim Priorität bei der Frage, ob AUV genehmigt werden. Die Kosten nach dem üblichen Modus zu erstatten ging bisher immer. Dann wird geschaut, wie viel Geld noch im Topf ist. Die ixte Exkursion geht dann halt nicht bzw. nur unter Verzicht der beteiligten Kollegen auf RK...
    Allerdings ist es ärgerlich, dass die bescheidene Summe, die erstattet wird, unter ungünstigen Fahrtkonstellationen auch noch kreativ auf ein Minimum heruntergerechnet wird. Bei den Landheimen passt die Erstattung zu den realen Kosten, bei Studienfahrten in Großstädte nicht. Ja, bisher habe ich es trotzdem gerne gemacht. Mal sehen.

    Ich weiß nur davon, dass wir auf eine Erstattung der Reisekosten vom Land vorab verzichten müssen, aber evtl. doch noch was zurückkriegen.

    Hab ich überlesen. Das stimmt so nicht. Das Gerichtsurteil sagt, soweit ich weiß, wenn du vorab einen (Teil-)Verzicht angekreuzt hast, kriegst du auch zu Recht nichts. Manche Gerichte haben zuvor ja diesen Vorabverzicht anderer Bundesländer für unkorrekt gehalten, weil man die Lehrer quasi zwingt, zu ihrem Nachteil zu handeln.
    Ich verzichte nie, trotzdem könnte es sein, dass ich nicht alles zurückbekomme, wegen des "Schultopfes". Das muss die Schule halt planen. Hier steht, wie der Topf berechnet wird. Und wenn ich eine Studienfahrt nach London mache, ist die Erstattung der Reisekosten eh ein Witz im Vergleich zu meinen realen Kosten...

    In deinem Link steht explizit, dass die Kosten für die SuS so niedrig wie möglich zu halten sind. Daraus schließe ich, dass Lehrer keine Freiplätze für sich in Anspruch nehmen dürfen. Die müssen ja irgendwie gegenfinanziert werden.

    Was ich geschildert habe, ist die Position/Rechtsauffassung des KuMi. Ich hatte dafür mal eine Quelle, finde ich nicht mehr. Beim Googeln gestern fand ich auf die Schnelle selbige indirekt in einem Protokoll des Petitionsausschusses.
    Vorschlag: im RP nachfragen...

    Du darfst deine Kosten ganz klar NICHT auf die Schüler umlegen. Freiplätze nutzen ist aber rechtlich in Ordnung (auch wenn es dasselbe in Grün ist).
    Die Verwaltungsvorschrift zu den AUV besagt, dass die Kosten über ein zweckgebundenes Treuhandkonto geregelt werden müssen. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…d.psml&max=trueGenaueres steht da nicht, kenne ich auch nicht. Es steht nicht da, dass es danach sofort gekündigt werden muss. Habe ein Konto wie von dir beschreiben, darüber regele ich seit Jahren die Fahrten. Sauber getrennt von meinen privaten Konten. Müsste mal meinen Chef fragen, ob es genauere Bestimmungen gibt (immer so komisch, dass die niemand kennt und die auch nicht einfach nachzulesen sind - Herrschaftswissen?).
    Dein Schulleiter - ohne Worte!
    Die VerwV enthält auch die RK-Erstattungssätze. Achtung: Das Geld dafür kommt aus einem Topf beim LBV, das der Schule zugeordnet ist und sich, soweit ich weiß, nach der Schülerzahl richtet. Ist der alle, geht man leer aus.

    Bin gerade erstaunt. Wann/wo/wie hast du deine Ausbildung gemacht? Schon anno dazumal, als ich im Referendariat war, haben wir unzählige Möglichkeiten zum Vorentlasten von Texten vorgestellt bekommen. In jedem Lehrerhandbuch zu gängigen Lehrwerken sind Ideen drin...
    Texte sind für mich primär Träger von Inhalten, also führe ich immer inhaltlich hin. Vokabeln entlaste ich in der Regel nur noch im Anfangsunterricht vor; die S sollen lernen, so viel wie möglich aus dem Kontext zu erschließen. Details werden nach der Erstbegegnung geklärt.
    Möglichkeiten: Bildeinstieg zur Vorerschließung (plus ggf. Vokabelvorentlastung, wenn es denn sein muss), über die Überschrift spekulieren lassen; über ein paar bekannte Worte aus dem Text Inhaltsvermutungen anstellen; nach eigenen Erfahrungen fragen usw. usw. Funktioniert sogar in Latein.

    Was denkt ihr, über die Verlagerung des Arbeitsplatz in den Schlafzimmer?
    Viele Sagen mir, ich sollte nicht schlafen, wo ich arbeite. Aber das ging als Student problemlos. Mir macht es eher sorgen, dass ich das Wohnzimmer nicht mehr nutzen werde. :D
    Andere Sorge ist, dass mein Zimmer, das viel kleiner ist als das Wohnzimmer, bald aussieht, wie bei Messi unterm Schrank.

    Als ich noch eine 65qm-Zweizimmerwohnung hatte (und sie dann noch mit meinem Freund teilte), habe ich es genauso gehalten. Wohn-/Esszimmer war aufgeräumt (meist) und hübsch; bedeutete Wachsein, Lesen, Entspannung, Gäste und Freizeit; da wollte ich keine Schulbücher und Papierchaos anschauen müssen. Tür zum Schlaf-/Arbeitszimmer war dann zu. Wenn ich schlafen ging, hat mich mein durchaus messiehafter Arbeitskram (und mein Klamottenchaos) gar nicht gestört, habe immer gut geschlafen --> Augen zu, dann habe ich es nicht gesehen. Ich fand es also so, wie du es überlegst, deutlich besser! Ich habe so immerhin 7 Jahre gewohnt (davon 6 zu zweit), bis wir ein Haus hatten. Von 65 auf 130 qm; das Haus ist jetzt genauso vollgestopft wie die Wohnung damals... Ein fehlendes Arbeitszimmer war übrigens nicht der Grund für den Umzug, auch wenn es jetzt nett ist, eines zu haben.

    Natürlich macht das in der GS Sinn, da gebe ich dir schon Recht, aber das mit der Fremdsprache, die mit Abi hinzubekommen ist, ist eine Fehlannahme. Gerade für Anfangsunterricht sollte man sehr fit sein, z.B. was Aussprache angeht (und ich muss nur an den Englischlevel manche meiner Abiturienten denken, um vehement zu widersprechen). Aber dafür, dass das nicht überall beachtet wird, können die GS-KollegInnen ja nichts.

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