Ich weiß nur davon, dass wir auf eine Erstattung der Reisekosten vom Land vorab verzichten müssen, aber evtl. doch noch was zurückkriegen.
Hab ich überlesen. Das stimmt so nicht. Das Gerichtsurteil sagt, soweit ich weiß, wenn du vorab einen (Teil-)Verzicht angekreuzt hast, kriegst du auch zu Recht nichts. Manche Gerichte haben zuvor ja diesen Vorabverzicht anderer Bundesländer für unkorrekt gehalten, weil man die Lehrer quasi zwingt, zu ihrem Nachteil zu handeln.
Ich verzichte nie, trotzdem könnte es sein, dass ich nicht alles zurückbekomme, wegen des "Schultopfes". Das muss die Schule halt planen. Hier steht, wie der Topf berechnet wird. Und wenn ich eine Studienfahrt nach London mache, ist die Erstattung der Reisekosten eh ein Witz im Vergleich zu meinen realen Kosten...