Beiträge von blabla92

    Das kann man wirklich null sagen, ohne Details zu kennen, die man nicht in einem öffentlichen Forum posten sollte. Wenn der Bescheid des Finanzamts korrekt ist, hat man dir ja einfach übers Jahr die Steuern sehr stimmig berechnet - wenn nichts zu viel gezahlt wurde, gibt es auch keine Rückzahlung.
    Ich persönlich würde eine Steuersoftware nutzen; die sind nicht perfekt, aber da kannst du vorher schon mal sehen, was du an Rück-/Nachzahlungen erwarten kannst und hinterher den Bescheid prüfen.
    Grobe Checkliste für die größeren Posten:

    • keine Sonderausgaben (Altersvorsorge, u.U. auch KV, RV, auch Privat- u. KfZ-Haftpflicht usw.)
    • Werbungskosten unter 1000€, weil

      • du nah bei der Schule wohnst (weite Fahrten zur Arbeit machen recht viel aus)
      • du kein häusliches Arbeitszimmer hast
    • Wenn beides nicht zutrifft:

      • wenig Fachliteratur u.a. Arbeitsmittel etc. angeschafft
      • keine Beiträge zu Berufsverbänden, Beruf. Versicherungen... hast


    Also, Assistenzstelle von AL. Es wurde ein Kollege "angesprochen", ob er das gerne "machen" würde. Dabei wurde es im Kollegium nicht bekannt gemacht, dass so eine Stelle überhaupt zu besetzen ist. D.h. andere Kollegen hatten nicht einmal die Chance, sich zu bewerben, etc. Diese Person hatte damals noch keine drei Jahre Berufserfahrung, bzw. war gerade aus der Probezeit raus. Der Kollege wurde dann auch, wohl in der Hoffnung es fiele keinem auf, stillschweigend ins Organigramm aufgenommen... Nun machte er das quasi ein Jahr "kostenlos" und jetzt wurde eine A14-Stelle dermaßen auf ihn zugeschustert, dass quasi nur er sich bewerben kann. D.h. neben den allgemeinen Aufgaben, die halt eine Assistenz von der AL so hat, wurde explizit seine Aufgaben, die er so nebenher macht, mit dazu geschrieben, die aber absolut nichts mit der Stelle zu tun haben. Dazu dann das Argument, er habe ja schon ein Jahr Erfahrung, schon läuft die Sache. Es werden sich zwar andere Kollegen bewerben, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vergebens.

    Nach diesem Muster läuft es nun seit mehreren Jahren. Immer das gleiche Schema. Bei der derzeitigen A15-Stelle zeichnet sich das gleiche ab. Der, dem die Stelle zugedacht ist, assistiert jetzt das zweite Halbjahr dem scheidenden AL ein bisschen, bewirbt sich dann und hat ja deshalb ach so viel Erfahrung. Und wird die Stelle auch bekommen. Auch dieser Kollege ist Mitte 30 und gerade das dritte Jahr im Schuldienst.

    Wie gesagt, die Kollegen Ende 40, Anfang 50 kochen, weil für sie der Karrierezug an unserer Schule abgefahren ist, ohne, dass sie eine echte Chance gehabt hätten... Dafür hocken jetzt lauter Leute Mitte Ende 30 auf den Stellen, die absolut nicht dafür qualifiziert sind... Und SL wundert sich dann, dass der Laden nicht läuft und sich die Versetzungsanträge häufen...

    Ach so, der ÖPR hat der SL auch "viel zu verdanken"... Man beißt ja wohl kaum die Hand, die einen füttert...

    Ok, jetzt wird das nachvollziehbarer. Im Nachhinein wird sich da natürlich nicht mehr viel machen lassen, vor allem, wenn die unterlegenen BewerberInnen nicht Widerspruch einlegen (weiß die korrekte Bezeichnung nicht) und ggf. sogar den Rechtsweg beschreiten. Das kommt immer wieder vor, u.a. hier im Raum bei der Besetzung einer Schulleiterstelle.
    Außer BPR und RP einzuschalten fällt mir aber auch nichts mehr ein.

    Ich frage mich, wie bei unseren streng formalisierten Besetzungsverfahren für Funktionsstellen (siehe Schantalles Link) z.B. bei der Abteilungsleitung, das hier:

    Hallo zusammen,

    seit nun drei Jahren funktioniert an meiner Schule das folgende Vorgehen...

    Fallbeispiel: Eine Stelle (A14/A15) wird (z.B. durch Pensionierung) frei. Die Schulleitung guckt sich dann jemanden aus, den sie gern auf dieser Stelle hätte, und "setzt" ihn/sie gezielt da drauf. Und zwar still und heimlich. Dabei geht die SL nicht nach Qualifikation sondern nach privaten Vorlieben.

    überhaupt möglich sein kann. Dass es möglich ist, die Ausschreibungen ein bißchen zuzuschneiden (RP guckt da aber schon!), Lieblinge dabei zu bevorzugen, zur Bewerbung ermuntern und ein gutes Wort einzulegen, denke ich durchaus, aber ohne Ausschreibung ?!? Glaub ich nicht.
    A14 ist ja informeller, das muss man als SL vielleicht nicht an die große Glocke hängen, wenn ÖPR nicht muckt. Aber ausschreiben muss man die auch und das geht nicht ohne RP. Irgendwer muss doch schließlich dem LBV das OK für die Bezüge geben ...
    Wenn das Kollegium schon länger Schmu vermutet, sollte es regelmäßig KuU und die Online-Liste für A14 durchforsten. Und dann einfach selbst bewerben...
    Der ÖPR hält still? Vielleicht lief es auch alles regelkonform. Wenn ihr dem ÖPR nicht traut, kontaktiert jemanden vom BPR und bittet die, da mal nachzuhaken.

    Ach, noch zur Ausgangsfrage: mein 3. Fach (schulisch Hauptfach, ich darf nur Sek I) war einige Jahre mein Brot- und Butterfach, E und G hatte ich nur je 1 Lehrauftrag aus Nettigkeit. Jetzt mache ich seit 3-4 Jahren primär E, kaum G und ein bisschen mein 3. Fach. Das richtet sich nur nach Bedarf, gar nicht nach Vorliebe. Allerdings versucht man bei uns, sofern irgend möglich, min. 1 Auftrag pro Fach zu geben.

    Mrs Pace, in BW müssten doch auch bei einer Kreisschule Reisekosten des Personals Sache des Landes (LBV), Sachkosten Angelegenheit des Trägers (bei dir Landkreis) sein - dein RK-Antrag müsste doch auch ans LBV gehen, oder? Die Mahnung müsste demnach ans LBV gehen. Würde nur zu gerne wissen, was die dann sagen :pfeifen:


    Damit ist eine solche Übermittlung grundsätzlich erlaubt, aber unter der Nebenbedingung der hinreichenden Verschlüsselung. Oder übersehe ich dabei einen ergänzenden Erlass o.ä.?

    Nein, du hast schon Recht. Ich habe unzulässig verallgemeinert. Die hinreichende Verschlüsselung ist allerdings im Alltag im Kontakt mit Eltern in der Regel nicht gegeben bzw. kaum durchführbar.

    Ich kann WISO für MAC empfehlen; gibt dir auch noch jede Menge an Vorschlägen, was noch absetzbar sein könnte, genau wie andere Steuersoftware. Elster macht das nicht.
    Kosten für die Steuersoftware oder die Steuerberaterin sind auch absetzbar.
    Beiträge zu Berufsverbänden. Spenden. Kosten für Klassenfahrten etc., die du nicht anderweitig erstattet bekamst. Umzugskosten.
    Bei den Versicherungen: Auto- und Privathaftpflicht zählen auch.
    Und wenn du bei den Werbungskosten etc. unter dem Pauschbetrag liegst, heißt das ja noch lange nicht, dass du keine Steuer zurückbekommst; dir wird halt nur nicht mehr als die 920.- angerechnet.
    Genauso wie bei den 16 Euro für Kontoführung auch 110 Euro pauschal für Arbeitsmittel ohne Nachweis. neue Schultasche? Sportkleidung, wenn du Sport unterrichtest etc.

    Ich bestelle regelmäßig Pflanzen im Netz, vor allem Stauden und Kräuter von einer Bio-Staudenzüchterei im Allgäu mit Riesensortiment (wenig Plastik, viel Stroh etc. als Verpackungsmaterial), und Rosen direkt vom Züchter. Nur gute Erfahrungen bisher; in der Nähe bekomme ich das nicht in dieser Qualität und müsste auch meilenweit fahren. Aber keine Billiganbieter; von Baldur etc. würde ich die Pfoten lassen. Baumschule haben wir in der Nähe eine gute; so etwas würde ich nicht bestellen.
    Gemüsesetzlinge und anderes Einjähriges würde ich nicht bestellen, wenn ich keine Raritäten möchte, eben wegen der Verpackung und dem Transport.


    Ich bin aus B.-W. und höre zum ersten Mal von "21 Notenstufen". In der NVO finde ich dazu auf Anhieb auch nichts. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen?

    In der NVO findest du zur Halbjahresinformation die Aussage "wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind." Das ist die Ausnahme und gilt natürlich nicht für die Jahreszeugnisse, wo nur ganze Noten gegeben werden. Was alias damals schrieb, gilt also nur fürs Halbjahr.

    Sind das irgendwie zentrale Prüfungen? Wenn ja, gibt es doch sicher ne Vorschrift. Im schriftlichen Abitur in BW darf man nicht in seinem eigenen Kurs Aufsicht führen. Sonst haben wir ja keine schriftlichen Prüfungen in dem Sinne. Bei Klausuren und Klassenarbeiten führt die Fachlehrkraft die Aufsicht, es sei denn, es ist mehrstündig. Dann sind die eingeteilt, die diese Stunden sonst unterrichtet hätten.
    An deiner Stelle würde ich den/die SL um die nötigen Vorschriften bitten oder beim RP anrufen.

    Es gibt nichts Dümmeres als ein gebildeter Lehrer der seinen Schülern nicht beibringen kann wie man Gott fragt.
    ...
    Die Vielen Lehrer und Ärzte die ich kennen gelernt habe, waren und sind Alle dumme Menschen.

    JAAAAAA! Endlich kann ich mich outen: Ich Bin Lehrerin, saudum unT noch Stolz trauf!!!!

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