Beiträge von DFU

    Dann wären es ja drei Annas! :aufgepasst: Ich kenne übrigens nur vorwärts und rückwärts, das Palindrom weiss ich gar nicht, wie es heisst. Abwarten, es müsste in 2 - 3 bei uns an der Schule noch auftauchen.

    Er war sich jedenfalls sicher, dass es bei drei Kindern bleibt. Denn rückwärts wird ein Standesbeamte bei einem Palindrom nicht zulassen.

    Rosmarin und Thymian habe ich leider nicht im Angebot, wäre aber cool.

    Kennst du die Buchserie Glücksbäckerei? Da heißen die Kinder Rosmarin(Rose), Tymian (Tymo), Basilikum (Basel), und Pimpinella (Nella).

    Ich empfehle auch den Umzug, denn 2,5 h je Strecke halte auch ich nicht regelmäßig für machbar. Zumal dein 30 Minutenpuffer sofort weg ist, wenn dein erster Bus oder Zug so viel Verspätung hat, dass du den Anschluss nicht mehr bekommst.

    Und meiner Meinung nach muss man als Lehrer, egal ob als Referendar oder hinterher, noch mehr als die Schüler dafür sorgen, dass man pünktlich kommt. Es kann immer mal wieder Sondersituationen geben, in denen das nicht klappt, aber deine Planung klingt angesichts von immer wieder auftretenden Verspätungen, Zugausfällen und Streiks bei der Bahn schon sehr fehleranfällig.

    Normalerweise solltest du dir von deinem Referendarseinkommen eine Unterkunft in der Nähe der Schule leisten können. Dein Freund müsste dann solange seine Wohnung alleine finanzieren. Wenn sie dann zu groß und teuer ist, eventuell auch umziehen. Oder ihr teilt beide Mieten.

    Wie weit ist denn die Pendelzeit von der Schule zum Seminar? Wenn Schule und Seminar nahe beieinander liegen, spricht nicht unbedingt etwas gegen einen vorherigen Unterrichtseinsatz an Seminartagen. Es gibt ja auch Referendare, bei denen die fußläufig voneinander zu erreichen sind. Wenn die Entfernung (zu) groß ist, würde ich schon auf deine Abhängigkeit vom ÖPNV hinweisen und fordern, dass dein Unterrichtseinsatz an der Schule ausreichend Zeit zum Wechseln lässt. Dass du da etwas an deiner Schule erreichst, könnte ich mir eher vorstellen als eine Berücksichtigung beim Pendeln vom Wohnort ohne stichhaltige Gründe.

    Hallo zusammen,

    laut der Verwaltungsvorschrift zur dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte Sind in BW Regelbeurteilungen alle fünf Jahre vorgesehen. Ich verstehe die Vorschrift so, dass es zu den Aufgaben der Schulleitung gehört, diese Dienstberichte (ohne Note) regelmäßig zu erstellen. Zumindest steht in der Vorschrift nichts von auf Antrag der Lehrkraft.

    Wenn jetzt die letzte Beurteilung (viel) länger als fünf Jahre zurückliegt und die Lehrkraft sich an sich anlasslos eine neue Beurteilung wünscht, kann die Schulleitung sich dann der Erstellung eines Dienstberichts verweigern? Wie sieht es aus, wenn viele Kollegen gleichzeitig einen Dienstbericht wünschen? Kann auf Grund der auf 40 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit eines Schulleiters dann irgendwann seitens des Schulleiters eine Grenze gezogen werden?

    LG DFU

    Aber diese müssen doch nicht nur von den Beamten gezeugt werden? Wenn wir die Anzahl der Kinder erhöhen wollen, könnten wir das Kindergeld allgemein erhöhen oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern oder in Bildung und Kindergärten investieren.

    Und? Kosten Kinder von angestellten Lehrkräften oder von Menschen in der Privatwirtschaft weniger Geld? Es geht doch darum, warum man bei Beamten das Gehalt erhöhen muss um die Mehrausgaben für die Kinder auszugleichen. Andere Berufsgruppen "zahlen" ihre Kinder doch auch aus dem Gehalt. Es ist doch nicht so, dass Beamte zu wenig verdienen, um eine Familie zu gründen. Aber warum bekommen Beamte mehr Geld wenn sie heiraten und nicht wenn sie ihr Leben anders gestalten. Was ist wenn ich mich nun für Umweltschutz einsetze oder meine kranken Eltern pflege? Wenn ich jahrelang zu meinen Eltern pendel, um sie zu pflegen bekomme ich keinen Cent. Wenn ich eine besondere Ernährung benötige, bekomme ich keinen Cent.

    Ich finde es vollkommen richtig Geld für die Kinder auszugeben. Aber das muss nicht ein Teil der Besoldung sein.

    Es ist für die öffentliche Hand alleine deswegen kontraproduktiv, weil damit Anreize in die falsche Richtung erzeugt. Schon zu meiner Studienzeit gab es das Argument, das sich das Lehramtsstudium besonders lohnt, wenn man heiraten und viele Kinder haben möchte. Für den Staat als Arbeitgeber ist es aber eher negativ. Ist natürlich normal. Aber das sich der Staat gerade für solche Gruppen interessant macht, ist auch nicht sinnvoll. Familienzuschläge, Kinderzuschläge streichen, Besoldung um 300 € brutto für alle erhöhen und dann allgemeine Maßnahmen ergreifen, um Familien mit Kindern zu stärken.

    Die Kinder müssen nicht unbedingt von Beamten kommen. Das Kinder erwünscht sind, führte sicherlich auch dazu, dass Kinderzuschläge gerade so hoch sind. Aber Kinder und Ehepartner werden nicht deswegen ebenfalls alimentiert. Unser Diensther kann nun mal im Notfall sagen: “Lass mal alles andere stehen und liegen, ich brauche dich jetzt sofort ganz wo anders und das über deine normalen Arbeitszeiten hinaus“, und der Beamte hat dann die Pflicht das umzusetzen. Wenn jetzt die Familie alimentiert ist, kann der Partner dem Beamten den Rücken freihalten und vorhandene Kinder alleine versorgen. Diese Einverdienerfamilien waren früher die Regel. Heute arbeitet der Partner meist auch. Er könnte dann aber von seinem Gehalt eine umfassende Kinderbetreuung bezahlen, weil die Versorgung der Familie ja schon durch die Dienstbezüge gewährleistet ist.

    Kinder kann man nicht eben mal so aufgeben, wie seinen Einsatz für den Umweltschutz oder eigene Hobbys.

    Jeder kann für sich entscheiden, ob er das Alimentationsprinzip noch angemessen findet oder nicht. Aber wer es aufgeben möchte, muss sich auch bewusst sein, dass der Dienstherr nicht nur seine Nachteile aufgeben kann, sondern dann auch nicht mehr die Vorteile fordern kann.

    Und ich denke, niemand kann vorhersagen, ob unsere Dienstherren besser dran wären, wenn plötzlich alle Lehrer streiken dürfen, kündigen und (an einem anderen Ort) neu anfangen können, usw.


    FunFact: Ein Schüler hatte in einer Aufgabe der HS-Abschlussprüfung einen Lösungsweg - mit völlig anderem Ergebnis - gewählt, als offiziell vorgegeben. Als Mathematiker musste ich feststellen: Schlecht gelaufen - für die Aufgabenersteller. Die Aufgabe war nicht klar genug formuliert. Die Lösung logisch und schlüssig. Damit gültig. Obwohl der Schüler keinen Pythagoras benötigt hatte, der eigentlich Kern der Aufgabenstellung war.

    Aber unabhängig vom Lösungsweg (mit oder ohne Pythagoras) müsste der Schüler am Ende doch das gleiche Ergebnis erhalten haben. Oder war die Aufgabe so offen formuliert, dass man sich die Frage selbst ausdenken konnte?

    Benoten muss man wieder in BW die Schüler aber, sobald sie in Summe 8 Wochen bzw. 40 Tage in der Schule waren. Wenn es aus dem Unterricht heraus nicht geht, dann eben in Absprache mit der Schulleitung anhand von Extraprüfungen. Einfach zu sagen, dass das Ziel nicht mehr erreichen kann, weil er nur an 70% des Unterrichts teilgenommen hat, hätte rechtlich heute im BW wohl keinen Bestand.

    Beide Aufgabe oben muss, so wie sie gestellt ist, meiner Meinung nach beides als richtig gewertet werden.

    Wenn ich in einer Klassenarbeit einen geübten Lösungsweg reproduziert bekommen möchte, schreibe ich in den Aufgabentext zusätzlich “Rechne wie im Unterricht geübt.“ oder „Löse wie im Unterricht geübt.“

    Dann ist allen Schülern klar, dass der geübte Lösungsweg abgefragt wird. Das kann in Physik sinnvoll sein, wenn die Schüler gerade gelernt haben, wie wir Aufgaben aufschreiben, und ich das genauso sehen möchte, oder in Mathematik, wenn ich eben ein geübtes Verfahren abfragen möchte. Häufig nutze ich das aber nicht.

    In der Beispielaufgabe hier wird aber nichts dergleichen verlangt.

    In Beitrag 50 in diesem Thread hat state_of_Trance genau erklärt, dass bei dieser Greifaufgabe beide Lösungen richtig sind, weil man nicht zwischen den Faktoren unterscheidet.

    Ich hatte allerdings in der 5. Klasse schon Schüler, die in der Grundschule Faktor * Multiplikator = Produkt gelernt hatten. Damit hätte die Aufgabe dann schon eher eine Richtung. Für mich wäre dann die Anzahl des Greifens ganz klar der Multiplikator. Andererseits steht das in der Aufgabe nicht explizit, so dass man auch die Anzahl der Mandarinen als Multiplikator verstehen dürfte.

    Eine Schreibweise als Addition wäre in der Aufgabe aber nicht möglich, da das Rechenzeichen ja vorgegeben ist.

    dakks Ist Hessen denn dein Bundesland?

    In BW darf man, wie Wolfgang Autenrieth geschrieben hat, fehlenden Schülern für (nicht vorhandene) Leistungen während ihrer Fehlzeit keine Note geben. Auch bei unentschuldigten Fehlzeiten nicht.

    Was man aber in BW darf, ist Schüler gezielt dann abzufragen, wenn sie denn endlich mal da sind. Das macht man natürlich nicht, wenn ein Schüler normalerweise immer anwesend ist, aber drei Wochen mit Grippe im Bett lag und ganz sicher nicht in kürzester Zeit alles nachlernen konnte. Das darf man aber durchaus dann machen, wenn man bei Schülern, die 60% der Zeit abwesend sind, sonst nicht benoten kann, weil sie fast jeden Freitag fehlen. Oder so.

    Den Ordner kann man bewerten, wenn man es vorher ankündigt. An der Vollständigkeit sieht man dann ja auch, ob durch Fehlzeiten verpasste Aufgaben nachgearbeitet wurden. Oder zumindest, ob sie einmal abgeschrieben wurden. Ich mache es in der Regel höchstens bei jüngeren Schülern oder im Anfangsunterricht.

    Firelilly hat recht, es ist vollkommen egal, ob man erst die Klassenarbeit erstellt und dann einen passenden Notenschlüssel festlegt, oder ob man einen vorgegebenen Notenschlüssel hat und passende Aufgaben wählt. Man kann in beiden Fällen jedes gewünschte Ergebnis bekommen, wenn man es darauf anlegt.

    Aber selbst, wenn die Parallelklassen die gleichen Arbeiten mit dem gleichen Notenschlüssel schreiben, kann das ungerecht sein, weil der Unterricht abhängig von Lehrer und Klasse sicherlich unterschiedlich abgelaufen ist.

    Man kann denn Schülern auch mal sagen, dass etwas 100% so richtig ist, aber man die Begründung noch einmal nachschlagen muss.

    Wenn der ukrainische Schüler plötzlich fragt, warum man erst „Das langsame Auto“ sagt, aber dann in der Überschrift „Langsames Auto“ plötzlich ein -s am Ende auftaucht, dann musste ich das beim ersten Mal auch auch erst nachlesen.

    Ich rufe immer wieder auch Schüler auf, die sich nicht selbst melden. Gerade bei Hausaufgaben besprechen ich mit der Klasse auch gerne fehlerhafte oder unvollständige Lösungen, da gibt es in der Regel mehr Wissenszuwachs als wenn nur die korrekten Ergebnisse vorgelesen werden.

    Trotzdem kommen meist diejenigen dran, die sich melden, weil diese sonst auch alle Motivation sich zu melden verlieren.

    Unseren Sekretärinnen wäre es egal, ob ich Handys bringe oder die Schüler selbst. Der Aufwand ist der gleiche.

    Da sie sie im Schulsafe aufheben können und ich nicht, kommen eingesammelt Handys dort hin, wenn man sie den Schülern wegen Verstößen gegen die Schulordnung bis zum Unterrichtsende abnehmen muss.

    Sollen die Handys nur bei Klassenarbeiten oder in manchen Klassen im normalen Unterricht prophylaktisch fern der Schülerarbeitsplätze sein, legen die Schüler selbst sie auf dem Lehrertisch oder die Handygarage oder wohin auch immer es vorgesehen ist.

    Wie gesagt, legen auch die Referendare in BW am Gymnasium lange vorher fest, welche Unterrichtsstunden sie in den drei Wochen, in denen die Prüfung mit kurzfristiger Ankündigung stattfindet, halten wollen. Sie selbst planen das Schuljahr entsprechend. Sie kennen nur nicht die exakte Unterrichtsstunde, haben sich aber natürlich schon Gedanken über die ganzen Reihe, Lernziele und Umsetzung, machen können.

    Wie es in BW an den beruflichen Schulen ist, weiß ich nicht.

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