Beiträge von DFU

    Ich war schon um 18 Uhr, 18.30 Uhr, 19 Uhr, 19.30 Uhr und 20 Uhr auf Elternabenden.

    20 Uhr vor allem dann, wenn es an einem Tag zwei Zeitschienen gibt. Das kann dann auch mal bis 22 Uhr gehen.

    Elternsprechtage mit 5-10 Minutenterminen kenne ich nur nachmittags von 16 -19 Uhr (oder früher samstags).

    Spontantermine sind dabei an keiner mir bekannten Schule erwünscht. Und die Kollegen müssen auch nicht über die Zeit der vereinbarten Termine hinaus bleiben.

    Wichtig für Lehrer: Pausenplanung bei drei- oder vierstündigen Sprechtagen nicht vergessen.

    Dass ich vorher schon die Zulassung klären kann und mich dann bewerben könnte, wäre mir neu. Aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.

    Ich weiß nicht, ob das geht oder nicht. Wie gesagt, ist das überhaupt nicht mein Thema.

    Ich wollte nur zu bedenken geben, dass die Enttäuschung bei Nichtzulassung möglicherweise größer ist, wenn man schon vorher für alle möglichen nicht zulassungsrelevanten Nachweise einen großen Aufwand betrieben hat.

    Andererseits schadet es natürlich nicht, sich weiterzubilden. Und vielleicht würdest du es später auch bereuen, wenn du dich in dem halben Jahr bis dahin bezüglich zusätzlicher Nachweise weniger reinhängst und dann am Ende keine Schule findest.

    Trotzdem bleibe ich bei dem Hinweis, über die ganzen zusätzlichen Dinge, die notwendigen Schritte für die Zulassung nicht aus den Augen zu verlieren.

    Super! Sehr hilfreich eure Informationen.

    Den Schwimmschein Rettungsfähigkeit könnte ich ja noch in der Zeit machen! […]

    Wenn du aufgrund deiner Qualifikation für das OBAS zugelassen werden kannst, sind das sicher alles Punkte, die dich für eine Schule interessant machen können. Bevor du dich aber da hineinstürzt und noch alle möglichen Scheine machst, solltest du erst einmal abklären, ob deine Studienleistungen als Voraussetzung für eine Zulassung für OBAS wirklich ausreichen.

    Ich kenne mich damit nicht aus, insbesondere auch nicht an der Grundschule, aber ich habe dich nicht so verstanden, dass du die Zulassung schon abgeklärt (und schriftlich vorliegen) hast und tatsächlich nur noch eine Schule suchst.

    [...] gut lesen kann. Im oberen Bereich allerdings gar nicht, aber da liest man ja auch normalerweise nicht.

    Ich weiß einen Anwendungsbereich, für den diese Gleitsichtbrillen nicht geeignet sind:

    Wenn man auf der Leiter steht und oberhalb der Kopfhörer eine Deckenlampe verkabeln oder die Zimmerdecke streichen muss oder ähnliches.

    Keine Ahnung, ob das jeder Handwerker mit entsprechender Fehlsichtigkeit bestätigt, aber ich kenne solche Fälle

    wir haben eine einzige Fachkonferenz mit Elternvertretung und Einladung und Tagesordnung undso, bei der die Vorsitzenden gewählt werden. sonst nur Dienstbesprechungen.

    Bei den Fächerverbünden halten wir das ähnlich, damit nicht für alle Kollegen, die das Fach noch nie unterrichtet haben und vermutlich nie unterrichten werden, trotzdem immer Anwesenheitspflicht besteht. Einmal im Jahr kommen alle zur Fachkonferenz zusammen, dann treffen sich unter anderem Namen nur noch diejenigen, die das Fach auch tatsächlich unterrichten oder unterrichten wollen. Nur wenn im Laufe des Schuljahres noch einmal etwas beschlossen werden müsste, würde eine zweite Konferenz einberufen.

    (Da in BW bei Fachkonferenzen keine Eltern beteiligt sind, ist das aus der Sicht kein Problem.)

    Vor kurzem hat jemand hier geschrieben, dass in seiner Schule für alle außerunterrichtliche Aufgaben ein Zeitumfang aus Erfahrung festgelegt/geschätzt wird, und dann jeder etwas davon entsprechend seinem Deputat übernimmt. Wenn ich mich richtig erinnere, waren es 10 (oder 20?) Zeitdtunden pro Jahr, wenn man 10 Deputatsstunden/Woche unterrichtet.

    Die unverzichtbaren Dinge von der Aufgabenliste oder die arbeitsaufwändigsten kann man dann über die Entlastungsstunden entlasten, und die übrigen priorisien und verteilen. Wenn es zu viele Aufgaben gibt, muss man die unwichtigsten weglassen.

    Wäre vielleicht eine Idee, wenn man das ganz neu

    Vielleicht genügt es, das Ende des Referendariats nachzuweisen, um plausibel zu machen, dass du dann kein beurlaubter Beamte bist?

    Wie Möbius halte auch ich es für schwierig bzw. unmöglich einen Nachweis vom KM zu erhalten. Sie sind dann für dich doch auch nicht mehr zuständig, wenn du entlassen bist.

    Ich hätte eher erwartet, dass sich im BVA in Köln die Abteilung, die für die Auslandsschulen zuständig ist, auskennt. Für ADLK und BPLK sind sie zuständig. Keine Ahnung ob sie auf Wunsch auch Ortslehrkräfte beraten.

    Kann man die Klassenkonferenz evtl in einer großen Pause machen statt Nachmittags?

    So war es an meiner alten Schule.

    Hier ist wohl die Konferenzkultur anders - O-Ton, als ich das im persönlichen Gespräch erzählt habe: "Das ist doch dann so gehetzt. In der Pause will ich Pause haben".

    Ja und ich will lieber auch mal einen Nachmittag frei...

    Das hängt aber auch vom Thema ab.

    Wenn eine Entscheidung über einen LRS-Nachteilsausgleich getroffen werden muss, kann der vorher besprochene Vorschlag durchaus in einer Pause abgestimmt werden. Das kommt bei uns auch vor.

    Wenn aber ein Thema offen diskutiert werden soll, dann ist mehr Zeit nötig. Das sollte dann aber keine pädagogische Klassenkonferenz in Klassen ohne Gesprächsbedarf sein. Wenn eine Klassenkonferenz in BW zu Punkt 1 oder 2 zusammengerufen wird, sollte schon die konkrete zu besprechende Problematik vorher bekannt sein. Klassenkonferenzen gibt es bei uns aber zum Glück nicht anlasslos.

    Das geht bei uns (BW) nur, wenn die Klassenfahrt/der Ausflug dort angekündigt offiziell endet, oder für den Schüler eine Einverständniserklärung vorliegt, dass er dort entlassen werden kann.

    Manchmal fahren Kollegen aber die letzten 30 min alleine mit einer Klasse Bahn, damit die zweite Begleitperson schon wenige Stationen früher aussteigen kann. Umsteigen muss dann aber niemand mehr, und es wird abgesprochen. Es hängt ja auch von der Klasse ab.

    [...]Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist, [..]

    Für mich liest sich die Argumentation so, dass das Land den Studenten einstellt, und ihn wohlwissend, dass sein Unterricht wegen der fehlenden Qualifikation in der vorgegebenen Zeit in der Regel nur geringe Qualität haben wird, entsprechend der geringeren Qualifikation auch niedriger einstuft und bezahlt. Die Arbeit muss dann wie bei jedem Kollegen so gut ausgeführt werden, wie es in der vereinbarten Zeit möglich ist.

    Absichtlich schlecht oder weniger als vereinbart darf kein Kollege arbeiten. Kontrolliert wird es aber momentan nicht.

    [...] Aber auf der anderen Seite hat sie keinen Anspruch auf Einsatz an drei Tagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

    Bei 50%-Teilzeit kann aber nicht 100% Bereitschaft (und damit Zugriff auf ca. ca. 41h Arbeitszeit) pro Woche verlangt werden.


    Wenn ich wegen Kinderbetreuung reduzieren würde, würde ich an einer Schule ohne festem Konferenztag daher im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit auch tatsächlich Arbeitszeiten beantragen und nicht nur Unterrichtszeiten. Ich bin mir sicher, dass es einer Schule zuzumuten ist, gerade bei vielen Teilzeitkräften, für Konferenzen und Besprechungen einen festen Termin zu bestimmen. Für Zusatztermine, die auch für Vollzeitkräfte Zusatztermine sind, kann man im Teilzeitkonzept festhalten, wie Teilzeitkräfte dabei entsprechend ihrer Teilzeit entlastet werden können.

    [...] Die Schule muss so planen, dass die Lehrkraft mit 50% mit 20/21 h Arbeitszeit pro Woche hinkommen. Also inklusive der häuslichen Arbeitszeit. Dazu gehört allerdings auch, dass man bestimmte Termine wie Konferenzen oder Fortbildungen nicht fest terminieren kann. Das gehört zum Job. Ist beim Schichtarbeiter auch nicht anders.

    Genau, die Lehrkraft muss dann, wenn sie Kinder hat, für diese 20 / 21 h eine Kinderbetreuung buchen.

    Aber wenn die Schule jede Woche an einem anderen Nachmittag einen Termin festlegt, klappt das eben nicht. Die Schule verfügt dann über wesentlich mehr als 21h Arbeitszeit, was bei entsprechender Teilzeitquote nicht okay ist. Zumal Lehrer keine Schichtarbeit leisten müssen.

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