Ich bin mir ziemlich sicher, dass ähnliche Fälle hier schon öfter besprochen wurden und es nicht zulässig ist, eine Stunde im Stundenplan auf diese Weise regelmäßig freihalten zu müssen, weil angeordnete Mehrarbeit. Weiß aber nicht mehr, wo das geregelt ist.
Ich gehe davon aus, dass diese Bereitschaftsstunden oft (oder sogar immer) in Absprache mit dem Kollegium (z.B. durch GLK-Beschluss oder die Personalvertretung) zu Stande gekommen sind, gerade damit keine unerwarteten Vertretungen verlangt werden in Stunden, die man selbst bereits anderweitig (beruflich oder manchmal auch privat durch Arzttermine) verplant hat.
Daher sollten Bereitschaftsstunden oder Präsenzstunden, die nicht im Deputat enthalten sind, spontan verlangte Vertretung oder Präsenz ausschließen.
Auf was wartet ihr da im Lehrerzimmer? Kommt dann jemand 10 Min vorher rein und sagt, dass ihr in XY vertretet?
Bei uns darf man trotz Präsenzpflicht einige Zeit nach Stundenbeginn dann trotzdem in den Bereitschaftsstunden gehen, wenn sie die eigene letzte Stunde ist und noch nichts bekannt ist. Allerdings könne auch am Gymnasium Lehrer spontan ausfallen: Kreislaufprobleme/ Herzinfarkt, erkranktes oder verunfalltes Kind muss abgeholt, spontanes Schülergespräch,… Es ist aber selten und es gibt ja immer mehrere Kollegen, die gleichzeitig Bereitschaft haben, und meist liegen diese nicht nach Unterrichtsende, sondern in Hohlstunden.
Bei spontanen Lehrerausfällen in der ersten Stunde wird bei uns nicht erwartet, dass jemand spontan Unterricht aus den Ärmel schüttelt. Sie werden daher nicht durch Vertretungen abgedeckt, sondern durch Aufsichten. Kollegen, die diese Aufsichten übernehmen, haben dafür entsprechend keine oder weniger anderen Aufsichten.
8 Std. am Stück arbeiten ist okay. Ich schätze ihr habt auch große Pausen. Die gelten formal als Erholungspause für dich.
Wie lang muss die Pause denn am Stück sein? Unsere großen Pausen sind keine 30 Minuten lang.