Man hat sich in BW bereits nach einem nachgewiesenem positivem Schnelltest in Absonderung begeben. Das muss also genügen.
LG DFU
Man hat sich in BW bereits nach einem nachgewiesenem positivem Schnelltest in Absonderung begeben. Das muss also genügen.
LG DFU
Eine Friedenstaube als weniger "politisches" Symbol als Alternative?
Das kenne ich von einer 3. Klasse aus dem Kunstunterricht bei der Klassenlehrerin. Sie haben blau-gelbe Friedenstauben, die dann geölt und ans Fenster gehängt wurden, gemacht.
Bei uns muss man am Ende des Schuljahres einen Lehrplanbericht für jede Klasse und jedes Fach ausfüllen.
Dort trägt man ein, welche Themen des Lehrplans man behandelt hat, welche man nur knapp behandelt hat und welche man nicht geschafft hat. Natürlich mit Begründung (z.B. Pandemie, Lehrer drei Monate krank, aber auch weniger Unterricht als sonst wegen Doppelstunden am Do und Fr). Außerdem trägt man ein, welche Themen man zusätzlich behandelt hat oder fächerübergreifend.
Dort kann der Kollege des Folgejahres alles nachlesen.
LG DFU
In der Regel, wird bei uns der Bildungsplan erfüllt. Die begründeten Fälle, in denen er es nicht wird, sind sehr selten.
Hallo Sonero,
was man aktuell als BPLK verdient, kann ich nicht beziffern. Da müsste ich jetzt selbst nachlesen. Und du hast die passende Internetseite ja schon gefunden. Einige Anteile sind auch landesabhängig.
Allgemein kenne ich es so, dass es an den Schulen verschiedene Gehaltsklassen gibt.
ADLKs werden nur in Euro von Deutschland aus bezahlt.
BPLKs erhalten weniger Euros als ADLKs von Deutschland aus und zusätzlich von der Schule einen Gehaltsteil in der Landeswährung.
Dann gibt es frei angeworbene Lehrer (meist deutsche oder mit deutschen Staatsexamen), die von der Schule in Euro und der Ländeswährung bezahlt werden.
Zuletzt gibt es die Ortslehrkräfte, die eine landestypische Bezahlung in Landeswährung erhalten, die oft deutlich niedriger liegt als in Deutschland üblich. Letztere können an einer deutschen Schule vielleicht noch einen Zuschlag erhalten, wenn sie beispielsweise Deutsch unterrichten können. Hier sind auch die aus dem Land kommenden Lehrer eingeordnet.
Ich verstehe die Aussage der genannten Ausschreibungen so, dass mit Ortsgehalt für die BPLK der zusätzliche Gehaltsteil in der Landeswährung gemeint ist.
Das Bewerbungsanschreiben für die Aufnahme in die Datenbank des ZfA wird allgemeiner ausfallen, als das für eine spezielle Schule. Wenn es Gründe gibt, die für den Einsatz in einer Wunschregion oder einem Wunschland spricht (z.B. mongolische Sprachkenntnisse o. ä.), dann sollten sie angegeben werden. Prinzipiell ist gewünscht, dass man für mindestens fünf der sieben Großräume zur Verfügung steht.
Und bevor man als BPLK an einzelne Schulen vermittelt wird, muss man im Normalfall zunächst das übliche Verfahren bis zur Aufnahme in die Datenbank durchlaufen.
Als Ortslehrkraft oder frei angeworbene Lehrkraft kann man sich auch direkt bei den Schulen bewerben, bekommt aber natürlich weniger Geld und eventuell eine kleinere bzw. keine Umzugspauschale.
LG DFU
Bei uns muss man am Ende des Schuljahres einen Lehrplanbericht für jede Klasse und jedes Fach ausfüllen.
Dort trägt man ein, welche Themen des Lehrplans man behandelt hat, welche man nur knapp behandelt hat und welche man nicht geschafft hat. Natürlich mit Begründung (z.B. Pandemie, Lehrer drei Monate krank, aber auch weniger Unterricht als sonst wegen Doppelstunden am Do und Fr). Außerdem trägt man ein, welche Themen man zusätzlich behandelt hat oder fächerübergreifend.
Dort kann der Kollege des Folgejahres alles nachlesen.
LG DFU
Vor lauter Pandemieverwaltung komme ich in manchen meiner Klassen kaum noch zum Unterrichten. Es kotzt mich wirklich an!
Meine Schule testet jetzt alle nicht immunisierten täglich und bietet es den immunisierten Schülern und Lehrern an. Dafür kann der Religions- und Ethikunterricht auch, wenn Teilgruppen in Kohorte wären, wie gewohnt stattfinden. Ist mit dem RP abgesprochen und die Tests finanziert der Schulträger.
Das ist eine große Erleichterung für die Religions- und Ethikkollegen. Ob Sport dadurch auch normaler unterrichtet werden kann, weiß ich gerade nicht.
LG DFU
In der Schule geht es afaik los mit natürlichen Zahlen, dann gebrochenen Zahlen (also Q+) und negative Zahlen in Klassenstufe 5/6 und in der 7/8 dann die Erweiterung zu den rationalen Zahlen sowie den reellen Zahlen.
Das ist unterschiedlich, man kann auch erst die natürlichen, dann die ganzen und dann die rationalen Zahlen behandeln. Die positiven Brüche werden nicht immer zuerst behandelt.
Das es um die Addition und Subtraktion negativer Zahlen geht, hätte ich aus dem ersten Thread daher auch nicht geschlossen. Aber nachdem Tobikall die Antworten von dir, MarPhy, und O. Meier hilfreich fand, muss das gemeint sein.
Die Intuition hilft nicht immer. Z. B. unterschlägt sie, dass die Symbole „+“ und „-“ in zwei Rollen auftauchen. Nämlich einmal als (unäres) Vorzeichen und einmal als (binäre) Rechenoperation. Wenn das nicht weiß, bekommt man ein Problem. Z. B. wenn „4-3 = -3 + 4“ schreibt. Dabei beruft man sich auf die Kommutativität der Addition. Für die Subtraktion gilt ja diese nicht. Aber warum darf mann denn nun bei Minus tauschen? Weil's da unäre Minus ist, dass „zur 3 gehört“ und da auch bleibt. In Wirklichkeit steht da nämlich — formal sauber und vielleicht nicht intuitiv — „4 + (-3)“, also eine Summe, keine Differenz
Ergänzung zu O. Meier: Zeigen kann man diesen Unterschied, wenn man mal im (Lehrer)Taschenrechner, der hoffentlich Vorzeichen und Rechenzeichen unterscheidet, -4 - 3 eintippen lässt.
Mal ne Frage an alle, die sagen wir mal über 40 Lenze auf dem Buckel haben. Könnt Ihr Euch erinnern, dass die Schule in Eurer Schulzeit im ganzen Land wegen eines Sturms ausgefallen ist?
Nein, an so etwas kann ich mich nicht erinnern.
1999 ist dann Sturm Lothar durch BW gezogen, aber ob da schulfrei war, weiß ich gar nicht. Ich glaube aber nicht.
Ich sehe das größere Problem eher darin, dass die Schüler ja auch wissen, wenn das Land Unterrichtsausfall ankündigt. Wenn dann in jeder Klasse nur einer fehlt, muss ich den Stundeninhalt zweimal vermitteln, weil ja offiziell kein Unterricht stattfinden sollte.
Habt ihr das Problem nicht?
Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht.
Q.E.D. sage ich nur. Wieder jemand aus BW, der das bislang nicht wusste, weil einem im Ref niemand mit der Nase draufstößt.
Gutachten.
Woher soll man das auch wissen?
Die Schulleiterbeurteilung nach dem ersten Ausbildungsabschnitt hat der Schulleiter sogar mit einem besprochen (Man soll ja daraus lernen.) und man hat sofort ein eigenes Exemplar erhalten. Bei der zweiten Beurteilung hieß es dann aber, dass die nicht besprochen und nicht ausgegeben wird, weil sie Teil des Prüfungsergebnisses ist.
LG DFU
@platty: Wo wollt ihr denn hin? Da steht was von Fähre ab Barcelona
Das ist Plan B, bei dem die anspruchsvollen Nachreiser und Wohnmobilfahrer keine Chance auf Extrawürste haben. ![]()
Eine kurze Frage:
Gibt es bei Euch denn schon irgendwelche Vorgaben, wie nun das Vorgehen nach positivem Selbsttest ist?
Das noch gültige KMS sagt ja aus, dass das positive Ergebnis mit einem PCR-Test zu überprüfen ist, eine Rückkehr in die Schule also nur mit negativem PCR-Ergebnis oder nach 7 Tagen Isolation möglich ist. Nun bekommt man aber mit positivem Selbsttest gar keinen PCR-Test mehr. Und nun? Darf das Kind dann entgegen dem KMS auch dann zurück in den Unterricht, wenn der Schnelltest im Testzentrum negativ ist?
Du nennst die Alternative zum PCR-Test doch schon selbst: nach 7 Tagen Isolation, ist es auch ohne negatives PCR-Ergebnis kein Problem mehr. Dauert halt.
Davon abgesehen: Das Kind ist doch sicher nicht das erste Kind an eurer Schule, dass einen positiven Selbsttest und einen negativen offiziellen Schnelltest hatte. Weiß die Schule nicht, wo andere Kinder in einem solchen Fall einen PCR-Test bekommen haben? Unsere Sekretärinnen können die Eltern da inzwischen kompetent beraten.
LG DFU
Nein, ich meine so etwas wie Hormonbehandlung. Und ich glaube, manche Behandliungsmethoden waren zu neu, um auch in den Katalog der GKV aufgenommen zu sein.
Das ist aber ein echter Sonderfall. Normalerweise bezahlt die GKV gerade bei Kindern ja wirklich alles medizinisch notwendige.
LG DFU
Ich kann aber nicht (kostenfrei) in die Familienversicherung meines Mannes. Das habe ich an mehreren Stellen im Internet gesehen.
Ein Beamter kann selbst nicht familienversichert sein, etwa über die Mitgliedschaft des Ehepartners, auch wenn sein Einkommen geringer ist und unterhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, da er per Gesetz versicherungsfrei ist. Er kann nur freiwilliges Mitglied werden.
Das geht bei zwei angestellten Ehepartnern auch nicht, dass einer über den anderen familienversichert ist. Dazu darf man selbst kein Einkommen haben, so wie die Kinder eben auch herausfallen, wenn sie zu viel nebenher verdienen.
Aber du hättest dich bei deiner Verbeamtung dafür entscheiden können, in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, wenn du vorher schon darin warst.
LG DFU
Die einzige, die was von der privaten Versicherei hat, ist die Praxis.
Das ist so auch nicht richtig.
Bei der Tochter von Freunden hat sich schon in der Kleinkinderzeit eine seltene und nicht sehr erforschte Stoffwechselkrankheit (fragt mich nicht, was genau) gezeigt. Da der Vater Versicherungsmakler ist, haben die Eltern für sie bei Geburt eine RundUmSorglos-Krankenversicherung abgeschlossen und sind sehr dankbar dafür. Sie kennen andere Betroffene, die von der GKV kaum etwas bezahlt bekommen und sich neuere Behandlungsmethoden teilweise schlicht nicht leisten können.
Es ist aber natürlich ein Glücksspiel. Ob man eine teure umfangreiche Krankenversicherung am Ende benötigt oder nicht, weiß man vorher nicht. In den meisten Fällen wird ein Versicherungsumfang ähnlich dem der GKV ausreichen.
LG DFU
Das kann ich nicht genau sagen. Da wird beide Beamte sind (dann), muss jeder eine GKV abschließen. Familienversicherung für den Partner, wenn beide verbeamtet sind, geht meines Wissens nicht. Ob der Wegfall der PKV-Beiträge der Kinder das wett macht, weiß ich nicht - glaube ich aber nicht.
Natürlich geht auch die Kombination ein Partner PKV, der besserverdienende Partner GKV und die Kinder in der GKV familienversichert. Es müssen nicht beide in die GKV.
Und wahrscheinlich kann deine Partnerin überhaupt nicht mehr in die GKV wechseln, wenn sie als Beamtin bereits in der PKV ist.
LG DFU
Antwort auf #51
Wenn du das schon weißt, und nach rein finanziellen Gründen gehen willst, dann hast du dir die Frage selbst beantwortet, und wenn es darum geht, dass wegen irgendwelcher Vorerkrankungen eine besonders umfangreiche (private) Krankenversicherung haben möchtest, dann auch.
LG DFU
Erhöhte Beihilfe: habe ich e8n paar Antworten zuvor was geschrieben. Wenn ich mit 340 Euro starte und 3% p.a. erhöht wird, so würde ich mit 97 Jahren (fiktiv angenommenes Alter) nach Abzug von 70% Beihilfe noch immer 1.600 zahlen müssen. Rechnung vgl. vorangegangene Antworten
Wenn die Erhöhungen so bleiben. Bei Neuverträgen müssten ja niedrige Zinsen eigentlich bereits von der Versicherung einberechnet sein. Und genau diese wurden haben ja auch zu den großen Erhöhungen bei den Versicherungen geführt.
LG DFU
Die Verbeamtung aus finanziellen Gründen abzulehnen, halte ich aus finanzieller Sicht auch nicht für sinnvoll. (Andere Gründe mögen dafür sprechen, wie wir gerade in einem anderen Thread gesehen haben.)
Die Frage nach der Krankenversicherung muss jeder selbst beurteilen. Was sagt denn deine Partnerin dazu? Die PKV der Kinder müsstest du ja nicht alleine tragen.
LG DFU
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