Beiträge von step

    Hallo migk,


    nach den neuen Regeln kann sich auf eine Ausschreibung Mathe als 1. Fach nur bewerben, wer im Studium Mathe als "Hauptfach" hatte. Da bleiben tatsächlich nur Mathematiker bzw. Wirtschaftsmathematiker u.ä. Ingenieure, die viel Mathe im Studium haben (müssen) ... dürfen das z.B. nicht mehr, selbst wenn sie die fachlichen SWS Mathe eines Lehramtsstudenten des entspr. Lehramtsstudiengangs haben - eigene Erfahrung!


    Ingenieure per Seiteneinstieg Physik ... da musst du 2 Fälle unterscheiden. Die Frage ist, was genau die Ingenieure studiert haben, die du meinst und wonach die eingestiegen sind ... OVB-P oder OBAS.


    Nach den alten Anerkennungsregeln bekamen die problemlos Physik anerkannt ... Sek I ... und konnten sich damit dann bewerben (2. Fach reichte damals völlig, selbst wenn es eine Erstfachausschreibung Physik war).


    Heute ... oh je ... aus eigener Erfahrung: Inhaltlich ist mein Studiengang Elektrotechnik näher an Physik (sowohl Lehramtsstudium als auch Schullehrpläne) als an Technik dran, trotzdem sagt die BR: Technik lassen wir durchgehen (Begründung: "Steht ja da drin!") , aber Physik ... na ja, wenn überhaupt ... bei ca. 70 SWS "Physik" ... Sek I können wir uns ja noch vorstellen, aber Sek II ... machen sie mal wenn sie das meinen und wenn wir dann anderer Meinung sind stampfen wir das halt wieder ein.


    Das ist die Auskunft, die ich bekommen habe ... hat vielleicht ein anderer Ingenieur eine andere bekommen - wäre interessant, das dann mal hier zu schreiben. Die BR sollen da ja durchaus unterschiedlich urteilen ...


    Gruß,
    step.

    Hallo gatto,


    1. du hast recht


    2. es gibt keinen Unterschied in der Ausbildung bzgl. 1. und 2. Fach


    3. es gibt später keinen Unterschied bzgl. der Lehrbefähigung


    4. es nützt dir aber gar nichts, das 1.-3. so ist ... wenn nur dein zweites Fach ausgeschrieben ist guckst du - und die Schule - in die Röhre.


    Warum das so ist ... darauf wissen selbst die OBAS-Experten in der BR keine Antwort bzw. begründen das auf Nachfrage so lange, bis sie sich einmal im Kreis gedreht haben und wenn sie dann merken, dass das sachlich überhaupt keinen Sinn macht, dann kommt die eigentliche Erklärung ... Weil das so ist!!!


    Nicht weiter drüber nachdenken - lohnt nicht ... und ist schon mal eine gute Übung für die 2 OBAS-Jahre ;)


    Gruß,
    step.

    Hallo migk,


    dass die Schule "nichts dagegen" hat bzw. "sogar recht froh" ist nützt dir aber herzlich wenig ... und der Schule auch nicht! Denn am Ende hat nicht die Schule das Sagen, sondern die BR ... und die sagt in so einem Fall dann einfach NEIN!


    Wenn die Schule Mathe/Physik bzw. Mathe/beliebig ausschreibt, aber auch Seiteneinsteiger interessieren möchte, die Physik studiert haben, dann hat sie schlichtweg falsch ausgeschrieben.


    Was nicht heißt, dass sie sich dessen überhaupt bewußt ist ...


    Gruß,
    step.

    Hallo Lasse,


    keine Panik! Dafür gibt es kein festgelegtes Verfahren in NRW ... sprich jede Schule macht das so wie sie will. Mal gibt es eine schriftliche Eingangsbestätigung, mal einen Anruf bzgl. eines Vorabkontaktes, mal gar nichts.


    Mit den Einladungen zu den Auswahlgesprächen ist es übrigens genau so. Mal gibt es einen Brief, mal eine email, mal einen Anruf.


    Und selbst wenn du nicht direkt Anfang - Mitte Juni etwas hörst kann es immer noch sein, dass diese Schule zunächst nur die regulären Lehrer einläd, die sich beworben haben ... und dann eine zweite Auswahlrunde später mit Seiteneinsteigern macht, wenn kein Lehrer die Stelle am Ende auch haben wollte.


    Gruß,
    step.

    Hallo garetjax,


    also das kann ich mir schon vorstellen, dass man ein Einstellungsangebot ablehnt, auch wenn man sich vorher aktiv beworben hat. Kommt natürlich auf die Umstände an ... also z.B. die Fächer ... bei "Mangelfächern" kann man sich das schon eher mal erlauben.


    Warum ... nun, ich habe selbst zwei Stellen abgelehnt ... eine quasi bereits während des Auswahlgesprächs ... eine zweite sicher auch deshalb, weil ich eine dritte angenommen habe (das das dann doch noch schief ging konnte ich vorher nicht wissen) ... aber ich hätte diese Stelle mit 95%iger Sicherheit auch so abgelehnt ... weil es einfach nicht gepasst hätte - aus meiner Sicht. Ich wäre an dieser Schule nicht "glücklich" geworden ... und mein Eindruck nach dem Auswahlgespräch wurde durch "Recherchen danach" bestätigt. Und das kann man vorher nicht wissen, egal wie gut man sich vorher über die Schule informiert, wie gut oder nicht das "menschlich" paßt.


    Aber es kommt auf die persönliche Situation an ... wenn ich unbedingt eine Stelle bräuchte und dann auch noch Fächer hätte, die eher weniger gesucht sind ... dann könnte ich mir auch vorstellen, dass die "Bauchschmerzen" in bezug auf die Schule geringer wären als die "Bauchschmerzen", wenn ich die Stelle nicht annähme ... und es dann doch tun würde.


    Gruß,
    step.

    Hallo garetjax,


    deine Situationsanalyse ist im Großen und Ganzen richtig.


    Jede Schule händelt das aber ein wenig anders. Die einen laden zunächst nur die Lehrer ein ... andere direkt Seiteneinsteiger mit ... daher kann man da schlecht vorhersehen, ob man denn nun eine Chance hat oder nicht. Je mehr Lehrer sich beworben haben desto größer ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Schule zunächst eine reine Lehrerrunde macht.


    Von nur einem Lehrer, der vor dir als Seiteneinsteiger liegt und die Stelle annimmt ... bis hin zu mehreren Lehrern (und ggf. Seiteneinsteigern) die vor dir liegen, aber alle ablehnen, ist alles möglich.


    Gruß,
    step.

    Hallo garetjax,


    ein Beispiel: Diejenigen, die sich im letzten November beworben haben und zum Halbjahr angefangen haben, haben den Vertrag meistens am ersten Arbeitstag in der Schule vorgelegt bekommen (alles andere ... Personalbogen etc. wurde natürlich vorher erledigt ... innerhalb weniger Wochen und sogar über Weihnachten/Neujahr). Bei denjenigen, die sich zur gleichen Zeit beworben haben, aber erst im August anfangen, dauert der Papierkram viel viel länger ... und die haben zum Teil heute ihre Verträge noch nicht.


    Merke: Jede Arbeit dauert genau so lange, wie Zeit zu ihrer Erledigung zur Verfügung steht.


    Übrigens ... solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, darfst du nicht vor die Klasse. Hat schon Fälle gegeben, da haben die neuen Lehrer am ersten Arbeitstag rumgesessen, weil die Verträge nicht rechtzeitig in der Schule eingetroffen waren.


    Gruß,
    step.

    Hallo Edda,


    also da würde ich dann gerne einmal hospitieren kommen ... wenn du zu Texten von Rilke bei Licht mit Hilfe von Kartoffeln den Einstein erklärst.


    Gruß,
    step.

    Hallo zusammen,


    wie Zauberwürfel schon sagte, laufen zurzeit die Prüfungen der Referendare, die dann zum August ihre ersten Stellen antreten könnten.


    Das wird wohl auch in den nächsten Jahren so sein. Früher gab es in NRW nur den Einstieg ins Referendariat im Februar ... dadurch wurden diese dann immer 2 Jahre später so fertig, dass sie frühestens zum Halbjahr eine Stelle antreten konnten. Seit einigen Jahren kann auch im August mit dem Referendariat begonnen werden. Das wird dann auch jedes Jahr ... wie vor kurzem ... groß angekündigt. Dieser Termin ist zahlenmäßig aber kleiner, als der zum Halbjahr.


    Dadurch will man die Leerlaufzeiten für die fertigen Studenten verringern (früher wurden die bewußt eingebaut, um das Fertigwerden hinauszuzögern - kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen) ... und natürlich, dass diese dann früher in den Schuldienst gehen können.


    Den Mangel behebt das allerdings noch lange nicht. Insgesamt kann man sagen, dass wenn die Zahlen in der Studie so einigermaßen stimmen, die Chancen für Seiteneinsteiger in nächster Zeit vor allem in der Sek I und mit den "richtigen Fächern" nur noch besser werden können, als sie es schon sind.


    Gruß,
    step.

    Hallo Juliette732,


    dass sie evtl. großzügiger sind, weil in Mathe so viele Lehrer fehlen ... die Hoffnung stirbt zwar bekanntlich zuletzt ... aber ich habe auch Mathe im Angebot, komme sogar auf die fachwissenschaftlichen SWS eines Sek I Mathelehramtsstudiums ... und trotzdem darf ich mich mit Mathe bei OBAS nicht bewerben ... auch Sek I nicht ... weil es "nur" mein Zweitfach ist.


    Gruß,
    step.

    Hallo garetjax,


    dass noch so eine Menge an Stellen kommt ... unwahrscheinlich ... die Anzahl entspriocht in der Größenordnung dem, was zu erwarten war ... aber ich kann Juliette732 zustimmen, im letzten Jahr waren auch bis in die Sommerferien hinein immer mal wieder neue Stellen da - und wenn es nur ein paar waren.
    Aber das beschränkt sich nicht unbedingt nur auf den Mittwoch ... diese Woche sind auch schon am Freitag und Samstag noch einige wenige ergänzt worden.


    Gruß,
    step.

    Hallo Juliette732, hallo callum,


    also wenn ich das nochmal so im Ganzen lese ... ich sag mal typisch ... könnte glatt beides möglich sein. Auch wenn ich einen Fall kenne, wo es nicht ging ...


    Und wenn es ginge, gäbe es ja einen Widerspruch: Es geht mit 1. Staatsexamen ... aber lt. OBAS § 2 1.1 nicht mit einem Studium, das zum Vorbereitungsdienst berechtigt. Aber berechtigt nicht gerade das Lehramtsstudium, dessen Abschluß das 1. Staatsexamen ist, zum Vorbereitungsdienst? Und schon haben wir uns im Kreis gedreht ...


    Es sei denn, mit 1. Staatsexamen sind andere 1. Staatsexamen als die des Abschlusses des Lehramtsstudiums gemeint. Da fällt mir aber nur Jura ein.


    Hoffe, Juliette732, du bekommst nicht so eine tolle Auskunft wie ich: "Machen sie mal so wie sie meinen und wenn die Schule und das Seminar das auch so sehen dann landet das bei uns. Und wenn wir dann anderer Meinung sind stampfen wir das Ganze eben wieder ein. Haben wir auch schon gemacht!".


    Gruß,
    step.

    Richtig, Juliette732,


    nur ist unter "anerkannte Erste Staatsprüfung" in diesem Sinne nicht eine 1. Staatsprüfung aus einem anderen Bundesland, die in NRW anerkannt wurde, gemeint, sondern ein lehramtsfremdes Studium, für das das 1. Stattsexamen anerkannt wurde.


    Darüber hinaus ist diese Broschüre nicht mehr aktuell ... Stand 2008 ist veraltet - ausgelaufen ... es gibt in NRW seit 2009 keine Anerkennung von ersten Staatsprüfungen mehr - gemeint wie oben: Man bekommt unter best. Voraussetzungen für ein anderes Studium die 1. Staatsprüfung für ein Lehramt "geschenkt" und geht dann in die berufsbegleitende Ausbildung (OBAS). Es gibt nur noch die Anerkennung von Lehramtsausbildungen aus anderen Bundesländern.


    Und es gibt sie nicht mehr weil man sie für die OBAS nicht braucht ... früher brauchte man diese ... für den Vorgänger (OVB-P). Da kam man aber übrigens auch mit einer regulären 1. Staatsprüfung für ein Lehramt nicht in die berufsbegleitende Ausbildung hinein.


    Grund wie bereits gesagt ... insbesondere die ganzen Frauen/Männer in "Beziehung mit Kinderwunsch" wären doch sonst ziemlich blöd, wenn sie das normale Ref. machen würden. Die würden ... vorausgesetzt es paßt gerade im Leben ... ihr Lehramtsstudium beenden, dann ein Kind bekommen ... und dann z.B. nach (mind.) 2 Jahren zuhause (Kinderbetreuung) voll bezahlt in die berufsbegleitende Ausbildung einsteigen, während alle anderen das 2 jährige normale Ref. machen müßten - zur bekanntermaßen schlechteren Bezahlungen. Und da sie im Gegensatz zu den wirklichen Seiteneinsteigern das Lehramt gelernt haben ... und die zusätzlichen Seminarstunden (Bildungswissenschaften) nicht bräuchten, da sie das ja schon im Studium hatten ... wäre das für sie bedeutend einfacher zu schultern als für die "Lehramtsfremden".


    Gruß,
    step.

    Hallo Fangorn,


    als Seiteneinsteiger nach OBAS benötigst du keine Anerkennung. Für das 2. Fach sind nur die SWS ausschlaggebend, die du während des Studiums gemacht hast.
    Du würdest als für dein 2. Fach Physik für die Sek I 13 und für die Sek II 22 SWS benötigen, die du in deinem Studium nachweisen musst. Das ist alles.


    Gruß,
    step.

    Hallo Juliette732,


    ich weiß nicht wo callum seine Info her hat ... ich habe eine andere.


    In der OBAS steht ... §2 1.1 ... dass an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen kann, wer einen Hochschulabschluß hat (mind. 8 Semester Regelstudienzeit) ... der KEINEN Zugang zu einem Vorbereitungsdienst eröffnet.


    Demnach gibt es KEINE Wahlmöglichkeit (mehr):
    Wer ein 1. Staatsexamen für ein Lehramt hat muss in das normale Ref. gehen.
    Wer keinen Zugang zum Ref. durch sein Studium erworben hat, dem bleibt nur die OBAS (bzw. päd. Einführung) - da konnte man früher zwischen Ref. und berufsbegleitend wählen.


    Wäre auch irgendwie unlogisch ... mit 1. Staatsexamen in eine berufsbegleitende Ausbildung ... denn sonst könnten Lehramtsstudenten nach Abschluß ihres Studiums das Ref. umgehen ... z.B. durch 2 Jahre Kinderbetreuung.


    Kenne auch einen Fall aus dem Freundeskreis ... vor 20 Jahren das 1. Staatsexamen gemacht ... jetzt - mit 47 - wollte sie doch noch an die Schule ... und musste in das normale Ref. gehen.


    Rufe doch einfach mal bei irgendeiner Bezirksregierung an ... zuständig wäre das Dezernat 46 ... findest du alles im Internet. Die sind auch für Anerkennungen ... andere Bundesländer etc. zuständig ... und frage nach.


    Gruß,
    step.

    Genau das kann der Knackpunkt werden. Am Rande der Infoveranstaltung Ende April hat mir eine Schulleiterin erzählt, dass sie bei den ihr zugegangenen Bewerbungen festgestellt hat, dass viele der OBAS-Bewerbungen gerade an der 1/3 Regelung für das Zweitfach scheitern ... und zwar sowohl an der Sek I Grenze (13 SWS) als auch an der Sek II Grenze (22 SWS).

    Hallo alias,


    dass i.E. bedeutet, dass die Schule noch im Aufbau ist, war schon immer so. Dieses Kürzel gab es schon lange vor der Reform zur Verkürzung der Schulzeit, hat also gar nichts damit zu tun ... und da es auch schon Schulen mit Sek I i.E. gab und gibt auch nichts mit dem Einführungsjahr der Oberstufe.


    Darüber hinaus hat mich erst im letzten November eine Schulleiterin im Auswahlgespräch gefragt, ob ich das i.E. hinter Sek II bemerkt hätte ... dieses bedeute ja, dass die Schule noch nicht alle Jahrgangsstufen in der Oberstufe habe ... also im Aufbau sei ... und wie ich mir eine solche Aufbauarbeit für die Jahrgangsstufe 12 im nächsten (und nach 1 Jahr dann auch für die 13) vorstelle ... dargestellt anhand meiner Fächer.


    Da brauche ich keinen Beweis mehr ... und auch keinen Kollegen aus der Sek II i.E. ... die wird das schon wissen ;)



    Wieso die "Reform der gymnasialen Oberstufe" mit Verkürzung auf 12 Jahre keine Reform sein soll?


    Ganz einfach ... du sprichst von Reform der Oberstufe ... die Oberstufe ist aber überhaupt nicht reformiert worden! Sie bestand bisher ... und besteht auch zukünftig ... aus 3 Jahren ... einem Einführungs- und zwei Qualifikationsjahren.


    Die Reform ... Verkürzung auf 12 Jahre ... betrifft die Verkürzung von 9 auf 8 Jahre zum Erreichen des Abiturs nach den 4 Jahren Grundschule ... aber nur am Gymnasium ... und diese wird durch die Reform/Verkürzung vor dem Eintritt in die Oberstufe erreicht. Die Oberstufe selbst hat damit also gar nichts zu tun.


    Was früher am Gymnasium in den Klassen 5-10 gemacht wurde, wird jetzt in den Klassen 5-9 gemacht (weitere Einzelheiten z. B. bzgl. der Stundentafel, dass da z.B. ca. 10 Stunden verloren gegangen sind etc. erspare ich uns jetzt hier). Deshalb haben die Kinder ja jetzt plötzlich in diesen Jahrgängen 5-9 so viele Unterrichtsstunden mehr als früher - worüber sich so viele Eltern beklagen - um das Pensum in 1 Jahr weniger als vorher zu schaffen (theoretisch).


    An der Oberstufe hat sich überhaupt nichts geändert ... früher nach Klasse 10 ... zukünftig nach Klasse 9 ... geht es in die dreijährige Oberstufe - am Gy.
    Das heißt wir haben zukünftig die Situation, dass die Oberstufe ... mit dem Abschluß (Zentral-) Abitur ... an der Gesamtschule die Klassen 11-13 umfaßt (wie bisher am Gymnasium auch) ... am Gymnasium ist die "gleiche" Oberstufe dann in den Jahrgängen 10-12 angesiedelt.


    Folglich ist an Haupt-, Real- und Gesamtschule die Sek I von Klasse 5-10 ... am Gymnasium von Klasse 5-9. Die Sek II an der Ge von 11-13, am Gy von 9-12.


    Die Schüler machen also an der Ge wie bisher überall nach 13 Jahren ihr Abi (nach 3 Jahren Oberstufe), am Gy zukünftig nach 12 Jahren (nach 3 Jahren Oberstufe).


    An der Ge verändert sich gar nichts ... da ist nichts reformiert worden ... und die sind daher auch nicht gefordert. Die 10. Klasse ist wie bisher Abschlussklasse für diejenigen, die die Qualifikation für die gymn. Oberstufe nicht schaffen (oder nicht wollen) ... wer sie erhält, kann dann in die Oberstufe an der Ge (oder am Gy) wechseln. Das Gy muss dagegen jetzt 6 Jahre Mittelstufe in 5 Jahre packen. Die 10. Klasse am Gy ist daher zukünftig in Doppelfunktion 1. Oberstufenjahr für die Abiturienten und gleichzeitig 10. Abschlußjahr für diejenigen, die nach der 10 abgehen.


    Was du dann bzgl. Realschulen und Gesamtschulen ... gilt auch für Hauptschulen ... sagst ... ist nicht logisch, weil für die ändert sich überhaupt gar nichts! Die machen ihre 6 Jahre Mittelstufe und vergeben ihre Abschlüsse und Qualifikationen (die Änderung der Stundentafel erspare ich uns auch hier) - wie bisher!


    Es gibt dann zukünftig nur folgenden "Sonderfall" ... denn was macht ein Schüler einer Haupt- oder Realschule mit einer Qualifikation für die Oberstufe ... in welche Klasse wechselt er?
    Richtig ... er kann entweder in die 11. Klasse der Gesamtschule gehen (1. Jahr Oberstufe) ... oder er geht in die 10. Klasse des Gymnasiums (ebenfalls 1. Jahr Oberstufe). Damit ergibt sich beim Wechsel ans Gymnasium (gilt übrigens auch für den Gesamtschüler mit Quali nach Klasse 10, der nicht in die Oberstufe der Ge geht, sondern ans Gy wechselt) der Sonderfall, dass der Schüler zweimal die Klasse 10 besucht ... einmal als "normale 10. Klasse" an seiner alten Haupt- oder Realschule, und einmal als "1. Oberstufenjahr" am Gymnasium.


    Und jetzt frag mich bitte nicht, ob ich das belegen kann. Ich weiß das entweder, weil ich es irgendwo gelesen habe in den endlosen Weiten der Infoflut des Schulministeriums ... oder weil es in Gesprächen mit mir persönlich bekannten Lehrern oder Schulleitern oder Schülern, die von diesen Änderungen betroffen sind, gefallen ist, wenn wir im privaten Kreis über Schule ... Schule ... Schule diskutiert haben.


    Gruß,
    step.

    Unsere Antworten oben ... i.E. bedeutet, dass die Schule noch im Aufbau ist ... waren und sind korrekt.


    Da die Oberstufenreform (ich nehme mal an, du meinst damit G8, was aber keine Oberstufenreform ist, sondern die Schulzeitverkürzung von G9 auf G8, wobei die Oberstufe mit 3 Jahren Dauer aber unangetastet bleibt) mit Realschule und Gesamtschule überhaupt gar nichts zu tun hat ... das war die Korrektur für dich, alias!


    ;)

    Wie wäre es mit "in Enstehung"?


    Was es genau heißt weiß ich auch nicht ... auch wenn ich mich schon einmal an einer solchen Schule beworben habe.


    Gemeint ist aber, dass die Schule noch nicht alle Jahrgangsstufen hat ... entweder in der Sek I oder in der Sek II.


    Erkennt man dann meistens auf der Schulhomepage ... spätestens am Gründungsdatum ... welche Jahrgangsstufen es schon gibt bzw. noch nicht gibt.


    Heißt dann z.B. auch für einen Seiteneinsteiger ggf. Aufbauarbeit für die noch fehlenden Jahrgangsstufen mit zu leisten.


    Viel Spaß,
    step.

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