Beiträge von magister999
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Ein Blick in die Bayerische Beihilfeverordnung genügt:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/…ihilferecht.pdf
Bei B.2 steht, dass Ehepartner nur dann dann berücksichtigungsfähig sind, wenn der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte ZWEI JAHRE vor dem Beihilfeantrag geringer war als 18000 Euro!
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...... erinnert mich an die ZJ
Exakt diesen Gedanken hatte ich von Anfang an. Und zugleich kam die Erinnerung an einige fruchtlose Gespräche mit einem Schülervater, der mir (im schwäbisch-alemannischen Kulturkreis!) beweisen wollte, dass die Fasnet (oder Fastnacht, Fasching, Karneval) eine Erfindung des Teufels sei.
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Deine Annahmen sind alle drei richtig.
Zur PKV: Wenn Du Dich einer stabilen Gesundheit erfreust und im Beurlaubungsjahr keine großen Operationen bzw. Zahnprothetik geplant hast, wäre zu überlegen, ob Du in den Basistarif (Leistungen im GKV-Niveau) oder in einen Tarif mit einem höheren Selbstbehalt wechselst.
Du musst auch bedenken, dass Du beim Zurückgehen auf den Beihilfe-Ergänzungs-Tarif zum dann aktuellen Eintrittsalter eingestuft wirst.
Hinzu kommt, dass Zeiten der Beurlaubung auch nicht pensionswirksam sind. Das heißt, Deine Pension fällt um ca. 1,8% niedriger aus
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..., weil Du Dich mit einer Verbeamtung - falls es darum geht - in einen feudalstaatlichen Käfig einschließt, aus dem so schnell kein Weg mehr hinausführt.
Mit Verlaub, das ist Quatsch. Jeder Beamte hat das Recht, jederzeit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen. Man verliert zwar alle beamtenrechtlichen Ansprüche, wird aber vom Dienstherrn bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.
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Für Baden-Württemberg findest Du alles im Internet. Beispielsweise hier: http://www.seminare-bw.de/servlet/PB/sho…_Seminfo_HD.pdf
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Es geht auch deutlich billiger (aber mit Batterie statt Induktionsaufladung):
Gib in Deinen Browser "John O. Butler GUM " ein, und Du siehst sofort eine Reihe von online-Anbietern. Du kannst aber auch in einer Apotheke nach der GUM-Schallzahnbürste fragen.
Die Preisspanne liegt zwischen 11 und 15 Euro.
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....Tipp's!

Wirklich?
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Seltsame Zustände müssen an Deiner alten Schule herrschen. Fehler können passieren; aber gleich drei Änderungsmeldungen wegen Deiner MAU-Stunden? Da muss jemand kräftig gepfuscht haben. Hat die Sekretärin etwa MAU-Stunden in den Weihnachtsferien abgerechnet? (MAU = Mehrarbeitsunterricht; baden-württembergische Terminologie.)
In Baden-Württemberg füllt die Lehrkraft den MAU-Vergütungsantrag aus und unterschreibt ihn. Die Schulleitung (nicht die Sekretärin!) prüft den Antrag auf Stimmigkeit durch Vergleich mit den Klassentagebüchern. Der tatsächlich gehaltene Unterricht ist im Klassentagebuch dokumentiert; der persönliche Stundenplan der Lehrkraft ist irrelevant. Der geprüfte Antrag wird vom Schulleiter als "sachlich richtig" unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen. Die Lehrkraft erhält eine Durchschrift des Antrags; eine Kopie wird zu den Akten genommen.
Die Schule hat den Schriftwechsel mit dem LBV garantiert archiviert. Auch die Personalhilfsakte (dort ist die Kopie des MAU-Antrags) darf frühestens ein Jahr nach dem Ausscheiden der Lehrkraft aus der Schule vernichtet werden. Da Klassenbücher mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen, sollte der gesamte Vorgang lückenlos nachvollziehbar sein.
Mein Rat: Lass die Boxhandschuhe im Schrank, ruf den Schulleiter an und vereinbare mit ihm einen Termin zur Klärung des Sachverhalts.
Falls die Daten beim LBV stimmen und die Rückforderung der zuviel ausbezahlten MAU-Vergütung zurecht besteht, hast Du allerdings keine Chance, das Geld behalten zu dürfen. Eventuell kannst Du mit dem LBV vereinbaren, dass der rückzahlbare Betrag in sieben Teilbeträgen à 100 € von Deinen Bezügen einbehalten wird.
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Es geht um den folgenden Artukel in der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politi…n-11926940.html
Ich kann mir vorstellen, dass Grundschullehrerinnen und -lehrer über den Artikel anders urteilen als Lehrerinnen und Lehrer am Gymnasium.
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Zitat von »Maria Leticia«
Was heißt das eigentlich für die Lehrkräfte im Dienst? Betreuen Sie neben den Referendaren jetzt auch noch Praktikanten? Gibt es dafür Entlastung?Viele Grüße
Zur ersten Frage: Ja. Zur zweiten: Nein. (Oben wurde ja schon angedeutet, dass es sich um ein Sparmodell handelt.)
Im Runderlass, der im Eingangsposting verlinkt ist, heißt es unter 4.12:(12) Für die Aufgaben, die Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten beide Einrichtungen für jede Praxissemesterstudierende und jeden Praxissemesterstudierenden jeweils zwei Anrechnungsstunden für das jeweilige Schulhalbjahr.
In 4.13 werden die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen der Entlastung dargestellt.
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Warum nutzt Du nicht die Informationsquellen des Kultusministeriums? Beispielsweise die hier verlinkte Seite zum Seiteneinstieg:
https://www.lehrer-online-bw.de/servlet/PB/men…ml?ROOT=1111879
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Ich denke, dass man Dir in Tübingen am besten helfen kann. Ich habe Dir aus der Homepage des Regierungspräsidiums den passenden Ausschnitt herauskopiert:
Anerkennung ausländischer Lehramtsprüfungen (incl. EU-EWR-Verfahren)
zentral für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg
Grund-, Werkreal- und Hauptschulen / Realschulen / Sonderschulen / Gymnasien
Ansprechpartner:
Herr Jürgen Beck, Tel. 07071757-2088
[Blockierte Grafik: http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/sho…symbol-mail.gif] juergen.beck@rpt.bwl.de
Frau Heike Enke, Tel. 07071 757-2143
[Blockierte Grafik: http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/sho…symbol-mail.gif] Heike.Enke@rpt.bwl.de
Herr Roland Unden, Tel. 07071 757-2060
[Blockierte Grafik: http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/sho…symbol-mail.gif] Roland.Unden@rpt.bwl.de
Berufliche Schulen
Ansprechpartner:
Frau Lieselotte Haid-Rahn, Tel. 07071 757-2037
[Blockierte Grafik: http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/sho…symbol-mail.gif] lieselotte.haid-rahn@rpt.bwl.de
Herr Fritz Thalhofer, Tel. 07071 757-2021
[Blockierte Grafik: http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/sho…symbol-mail.gif] fritz.thalhofer@rpt.bwl.de
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Es gibt noch weitere Verschlechterungen bei TVöD, TV-L und TV-H gegenüber dem früheren BAT: Bei Neuverträgen gibt es keine familienbezogenen Zuschläge mehr.
Vgl. wikipedia:
"Familienbezogene Entgeltbestandteile, wie der Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld, sind im TVöD (mit Ausnahme von Überleitungsregelungen) ganz weggefallen. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld wird als reduzierte Jahressonderzahlung ausgezahlt."
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Der FAZ-Artikel (17.08.2012) von Heike Schmoll ist lesenswert:
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Fazit: Zeugnisnote wird verändert, Schüler bekommt sein ABI.Kohlhaas hat vergessen anzufügen, wieviel Geld der Schulleiter vom Vater des Abiturienten erhalten hat.
Im Ernst: Die Geschichte mit der vom Schulleiter eigenmächtig abgeänderten Note im Fach Geschichte halte ich für derart haarsträubend, dass sich sachliche Kommentare erübrigen.
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Das Thema ist vorerst einmal vom Tisch.
Man vergleiche hier: http://www.phv-bw.de/Veroeffentlich…12/pm_10-12.pdf
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___________ (Titel)
September
im Nebel
grüßt Mörike herüber
Rilke winkt uns allen -
bald von Konstantin Wecker gelesen
oder von Grönemeyer geknödelt?
Wecker ist wahr!
Reich-Ranicki staunt
herbstmilde. -
___________ (Titel)
September

im Nebel
grüßt Mörike herüber
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Die Frage war vor ein paar Tagen schon einmal aktuell. Hier der Link:
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