Seltsame Zustände müssen an Deiner alten Schule herrschen. Fehler können passieren; aber gleich drei Änderungsmeldungen wegen Deiner MAU-Stunden? Da muss jemand kräftig gepfuscht haben. Hat die Sekretärin etwa MAU-Stunden in den Weihnachtsferien abgerechnet? (MAU = Mehrarbeitsunterricht; baden-württembergische Terminologie.)
In Baden-Württemberg füllt die Lehrkraft den MAU-Vergütungsantrag aus und unterschreibt ihn. Die Schulleitung (nicht die Sekretärin!) prüft den Antrag auf Stimmigkeit durch Vergleich mit den Klassentagebüchern. Der tatsächlich gehaltene Unterricht ist im Klassentagebuch dokumentiert; der persönliche Stundenplan der Lehrkraft ist irrelevant. Der geprüfte Antrag wird vom Schulleiter als "sachlich richtig" unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen. Die Lehrkraft erhält eine Durchschrift des Antrags; eine Kopie wird zu den Akten genommen.
Die Schule hat den Schriftwechsel mit dem LBV garantiert archiviert. Auch die Personalhilfsakte (dort ist die Kopie des MAU-Antrags) darf frühestens ein Jahr nach dem Ausscheiden der Lehrkraft aus der Schule vernichtet werden. Da Klassenbücher mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen, sollte der gesamte Vorgang lückenlos nachvollziehbar sein.
Mein Rat: Lass die Boxhandschuhe im Schrank, ruf den Schulleiter an und vereinbare mit ihm einen Termin zur Klärung des Sachverhalts.
Falls die Daten beim LBV stimmen und die Rückforderung der zuviel ausbezahlten MAU-Vergütung zurecht besteht, hast Du allerdings keine Chance, das Geld behalten zu dürfen. Eventuell kannst Du mit dem LBV vereinbaren, dass der rückzahlbare Betrag in sieben Teilbeträgen à 100 € von Deinen Bezügen einbehalten wird.