Hallo ich bin Lehramtstudent und habe in einem anderen Forum folgende Frage gesehen, jedoch ohne dass dort jemand geantwortet hat. Die Antwort würde mich jedoch auch sehr interessieren, da mir das Vorgehen der Beförderungsverfahren auch nicht ganz klar ist.
""Es geht um das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg, die
Beförderung ist im Landesbeamtengesetzt § 34 geregelt (mehr siehe Link)
http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/baden_wuerttem…etz_paragraf_34
TheBeatle
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Irgendwie finde ich es drollig, dass Du Dich als Lehramtsstudent bereits mit Funktionsstellen beschäftigt. Sollte es für Dich nicht wichtiger sein, gute Leistungen im 1. und danach im 2. Staatsexamen zu produzieren, da davon schließlich die Einstellungschancen entscheidend abhängen? Was danach kommt, kann man heute nur schlecht voraussagen: Wird es dann noch das Beamtenverhältnis für Lehrer geben? Wird es überhaupt noch Gymnasiallehrer im höheren Dienst geben? Lies mal das Kapitel "Bildung" im Koalitionsvertrag, dann siehst Du mehr Fragen als Gewissheiten.
Der Fragesteller, den Du zitierst, hat sich denkbar schlecht auf seine Frage vorbereitet, denn sein Link führt auf das LBG vom 1.9.1962, und das ist längst überholt!
Die Dienstrechtsreform, die am 1.1.2011 in Kraft trat, hat in vielen Punkten Änderungen gebracht. Da es bisher aber nur das Gesetz, aber noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, ist voch vieles unklar.
Vorgesehen ist, dass Wartezeiten für Beförderungsämter entfallen sollen, ebenso sollen Sprungbeförderungen möglich sein.
ABER: Wieviele Beförderungsstellen es gibt, wird immer politisch entschieden. Ob der Stellenkegel 35:65 in A13 und A14 ausgeschöpft wird oder nicht, hängt vom gerade herrschenden politischen Willen ab.
Seit einigen Jahren gibt es keine Regelbeförderung mehr. Ob eine Schule aber eine Beförderungsstelle zugewiesen bekommt oder nicht, wird vom Regierungspräsidium anhand des Stellenkegels an jeder individuellen Schule ermittelt. Die Schulen legen die Ausschreibungstexte zu den Stellen fest (Zusatzaufgaben) und stellen sie ins Internet. Ausschreibungsfristen findest Du auf der Homepage des Kultusministeriums. Dann kann man sich bewerben und eventuell die Stelle bekommen, wenn man nach den klassischen Beurteilungskriterien "Eignung, Leistung und Befähigung" das Rennen macht. Weitere Funktionsstellen wie Abteilungsleiter, Fachberater, Stellvertretender Schulleiter und Schulleiter werden ebenso ausgeschrieben. Über das - sehr aufwendige - Besetzungsverfahren dieser Stellen findest Du ausführliche Hinweise auf der Homepage der Regierungspräsidien. Auf Deine konkrete Frage: Auch aus A13 kann man sich auf solche Funktionsstellen bewerben, und ich kenne einige Leute, die das erfolgreich geschafft haben.
Eine baden-württembergische Besonderheit liegt noch darin, dass der Hauptpersonalrat alljährlich mit dem Ministerium darum kämpft, dass ein gewisser Anteil von A14-Stellen ohne Zusatzaufgaben für altgediente, langjährig im Dienst bewährte Studienräte bereitgestellt wird. Für die nächste Beförderungsrunde im Oktober kommen dafür Lehrer infrage, die in den Jahren 1998, 1999 und 2000 Studienrat wurden und eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit der Note 1,0 oder 1,5 haben.
Anders gesagt: Es gibt Kollegen, die bei entsprechender Leistung mit 33 - 35 Jahren Oberstudienrat werden, und es gibt auch solche, die es mit 55 noch nicht sind.
Der alte Spruch "Kommt Zeit, kommt Rat; kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat" gilt schon lange nicht mehr.