Trantor, bist Du sicher, dass jeder Leser Deine Ironie versteht?
Beiträge von magister999
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Ich schließe mich Super-Lion an. Du willst doch einen guten ersten Eindruck machen - und Du weißt auch, wie wichtig der erste Eindruck ist.
In den letzten Jahren hat sich die dreiteilige Mappe als Standard durchgesetzt. Besonders gut kommt auch, wenn Du statt des üblichen reinweißen 80g/m²-Kopierpapiers eine bessere Papierqualität verwendest.
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Hallo Harvey,
Dein Beitrag ist für mich in mehrerer Hinsicht nicht stimmig.
Dein Profil sagt aus, dass Du Sekundarstufe 1 unterrichtest. Die "Kleine Fakultas", also die Lehrbefähigung für die Unter- und Mittelstufe am Gymnasium, ist schon ewig lange ausgelaufen. Die wenigen Kollegen, die es noch mit kleiner Fakultas gibt, sind alle kurz vor dem Ruhestand. Und vor allen Dingen unterrichten sie nicht in der Oberstufe. (Oberstufenunterricht war die Voraussetzung für den Bewährungsaufstieg, nebenbei bemerkt.)
Das muss ein komisches Gymnasium sein, wo die Kollegen "eher ungern in der Oberstufe" unterrichten. Ich habe im Laufe meines Berufslebens sechs Gymnasien in Baden-Württemberg kennen gelernt, aber an keinem habe ich eine Einstellung gefunden, die Deiner Aussage nahekommt.
Was meinst Du mit "Durchwechseln" der Klassenstufen?
Sollte in Deinem Beitrag alles echt und ernst gemeint sein, dann kannst Du eventuell von den neuesten rot-grünen Schulideen profitieren. In den demnächst entstehenden "Gemeinschaftsschulen" sollen Lehrer aller Schularten unterrichten. Nähere Auskünfte bekommst Du bestimmt beim Leiter der Stabsstelle Schulentwicklung im Kultusministerium.
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Vielleicht gibt es das beim Gymnasium auch?
Nein, gibt es nicht. Das liegt vielleicht auch daran, dass es im ganzen Land nur 9 Studienseminare für Gymnasiallehrer gibt.
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..., aber es ist auch klar, dass Schulen Leute nach Bedarf zugeteilt werden. Das sit bei Eisntellungen in der freien Wirtschaft ja nicht anders. Man stellt ein, was man braucht.Die Einstellungspraxis der freien Wirtschaft und die Ausbildung von Referendaren sind überhaupt nicht miteinander vergleichbar.
Wer das erste Staatsexamen bestanden hat, hat einen Rechtsanspruch auf das Referendariat. Erst mit dem zweiten Staatsexamen hat man eine abgeschlossene Berufsausbildung. In Baden-Württemberg sieht es so aus, dass jeder Bewerber in das Referendariat aufgenommen wird. Es gibt hier keine Wartezeit (wie in manchen anderen Bundesländern) und keinen numerus clausus. Mit der Zuweisung an die Schulen kommt das Seminar in erster Linie seiner Aufgabe nach, alle Referendare irgendwo unterzubringen. Es ist also nicht die Schule, die die Referendare einstellt. Ihr Bedarf ist ein nachrangiges Kriterium.
Im Übrigen haben die wenigsten Referendare die Chance, nach der Prüfung als Studienräte an ihrer Ausbildungsschule zu bleiben.
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Hallo Floria,
auch in Baden-Württemberg ist es wie in Bayern: Du kannst jedem Studienseminar zugewiesen werden. Es ist in der Vergangenheit oft vorgekommen, dass Nichtverheiratete dem Seminar Weingarten zugewiesen wurden, obwohl sie ganz andere Präferenzen angegeben hatten.
Ich empfehle Dir, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen: Erstens: Im Augenblick sind alle Studienseminare am Rande ihrer Kapazität; innerhalb kürzester Zeit hat sich der Bewerberandrang mehr als verdoppelt. Das macht es für die Leute, die die Referendare den Ausbildungsstellen zuweisen, noch schwieriger als früher, jedem individuellen Wunsch gerecht zu werden.
Zweitens: Die Gegend, die Du aus Deiner Sicht, die offenbar vom Großraum Stuttgart geprägt ist, "Pampa" nennst (und damit unbewusst oder bewusst ablehnst), bietet objektive Vorteile. (Ich lebe seit mehr als 35 Jahren in Oberschwaben und weiß deshalb, wovon ich rede.) Die Schulen auf dem Land bieten eine ebensogute Ausbildungsqualität wie Schulen in den Großstädten, doch der entscheidende Unterschied, der Dir als Anfängerin im Lehrerberuf das Leben, das Lernen und das Arbeiten entscheidend erleichtert, sind die Schülerinnen und Schüler, die hier unter ganz anderen Lebensbedingungen aufwachsen als die Kinder der Großstadt.
Drittens: Die günstigen Ausbildungsbedingungen im ländlichen Raum ermöglichen gute Noten im Referendariat. Für die Einstellung ins Lehramt ist die Leistungsziffer wichtig (wenngleich durch die Chance, durch die schulscharfen Stellenausschreibungen eine Stelle zu bekommen, nicht ausschließlich ausschlaggebend!). Bedenke, dass die Einstellungschancen in den kommenden Jahren nicht besser werden. In diesem Jahr haben ca. 70 Prozent der Absolventen des Referendariats eine Stelle bekommen. Nach dem Auslaufen von G9 gibt es auf einen Schlag einen Lehrerüberschuss von 10 Prozent, der sich sicherlich auf die Lehrereinstellung der nächsten paar Jahre auswirken wird.
Viertens: Niemand schickt Dich in die "Pampa", damit Du dort eine billige Chemielehrerin spielen darfst. Im ersten Jahr erteilst Du überhaupt keinen selbständigen Unterricht, und im letzten Ausbildungsabschnitt ist die Wochenstundenzahl an selbständigem Unterricht für alle Referendare in vergleichbarer Größenordnung und völlig unabhängig davon, wieviele Mitglieder die Fachschaft an der Schule hat.
Fünftens: Ein zweiter Hausstand ist zwar unbequem, lästig und teuer, aber heute in vielen akademischen Berufen unvermeidbar, wenigstens für überschaubare Zeiträume.
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... "die Bewertung "hat sich besonders bewert" ...
Bloßer Tippfehler oder subtiles Wortspiel? Das "bewert" evoziert bei mir die folgenden Assoziationen:
1. "hat sich besonders gewehrt"
2. "hat sich besonders beschwert"
3. "hat sich besonders bewertet"
4. "hat sich besonders gewertet"
5. "hat sich besonders bewährt"Zur Sache: Ich finde Mitarbeiterbeurteilungen sinnvoll und notwendig. In Baden-Württemberg gibt es allerdings keine Quotierung für die Noten; auch haben wir kein achtstufiges Notensystem wie Bayern.
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Zitat von »magister999«
Auch mit dieser Aussage zeigst Du, Silicium, dass Du sehr wenig Ahnung von der Wirklichkeit des Lehrerberufs hast. Als Schulleiter würde ich Dir die Hölle heiß machen, wenn Du an meiner Schule einen "lauen Job" machtest.
Achso stimmt, es ist also absolut unmöglich mit deutlich weniger Einsatz zu fahren. Der S-Typ von Schaarschmidt et al. ist nur ein Märchen und existiert nur in der Theorie.Auf Deinen Ironie-Versuch gehe ich nicht ein. Niemand hat hier von "absolut unmöglich" gesprochen. Die Schaarschmidt-Studie kenne ich. Dass Du an meiner Schule unter meiner Schulleitung mit einem "lauen Job" nicht glücklich geworden wärst, weiß ich absolut sicher, ohne dass ich hier weiter ins Detail gehen möchte.
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Ich meine ich könnte mir auch, weil das System es erlaubt, als Lehrer einen lauen Job machen nach der Verbeamtung. So ist das System und nur weil das System so ist, heißt das nicht, dass es gut ist.
Auch mit dieser Aussage zeigst Du, Silicium, dass Du sehr wenig Ahnung von der Wirklichkeit des Lehrerberufs hast. Als Schulleiter würde ich Dir die Hölle heiß machen, wenn Du an meiner Schule einen "lauen Job" machtest. Es kommt in der Praxis durchaus vor, dass jemand die Probezeit - auch nach der Verlängerung - nicht besteht und deshalb aus dem Beruf ausscheiden muss. Die Schulleiter und die Regierungspräsidien nehmen ihre Verantwortung für die künftige Lehrergeneration tatsächlich wahr.
Nebenbei bemerkt, mit Deinem Link auf Heidelberger Mathe-Skripten kannst Du nur Leute beeindrucken, die sich nicht auskennen. Mathematikstudenten, die in Karlsruhe scheitern, haben in der Regel in Heidelberg keine Probleme.
Hast Du vor Aufnahme des Studiums bereits in Gehaltstabellen nachgeschaut? Ich hatte direkt nach dem Abitur zugegebenermassen noch nicht so den Überblick darüber, was an Rahmenbedingungen auf einen zukommt. Vielleicht bist Du besonders "umsichts- und planungskompetent", aber ich glaube ein Großteil der Studenten ist noch nicht informiert. Selbst im Praxissemester haben viele, mit denen ich sprach, nicht einmal Ahnung was A13 überhaupt bedeutet.
Das bestätigt nur, dass bei vielen Deiner Mitstudenten die sogenannte intellektuelle Kapazität nicht mit der lebenspraktischen Kompetenz Schritt hält.
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Back to topic:
Heute geht es auch in spiegel-online um das Thema Orthographie:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,788393,00.html
Mir scheint, dass sich die Zunft der Rechtschreib-Didaktiker nur darin einig ist, dass es die "ideale" Methode nie geben wird, weil jedes Kind anders lernt und jeweils andere Lernvoraussetzungen mitbringt.
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Ich denke, es wird Zeit, dass in der Pädagogik endlich mal wieder der gesunde Menschenverstand einkehrt und Schüler wieder was Vernünftiges lernen !

100% Zustimmung.
Warum stellen Lehrer nicht einmal die kritische Frage, ob es sich bei der "Kompetenzorientierung" nicht einfach um ein fremdbestimmtes und technokratisches Hirngespinst handeln könnte ?
Die Frage stellen sich viele. Die Antwort ist auch schon bei Jochen Krautz, Ware Bildung, nachzulesen. Teile der universitären Pädagogik beziehen ebenso eindeutig Stellung.
Weiteres dazu bei: http://www.bildung-wissen.eu
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Eine ausführliche wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Sommer-Stumpenhorst und dem Konzept "Lesen durch Schreiben" findet sich hier:
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Zu der Frage, wie sich die PKV im Alter entwickelt, kann ich meine Erfahrung beisteuern:
Als ich zum 01.08. dieses Jahres pensioniert wurde, stieg mein Beihilfesatz von 50% auf 70%. Das heißt, ich konnte meinen PKV-Satz auf 30% reduzieren. Dadurch sind meine monatlichen PKV-Kosten (für mich und meine Frau - die beim Renteneitritt bewusst in die PKV gewechselt hat) auf ca. 400 € gesunken. Anlässlich des Tarifwechsels hat mich meine Versicherung über verschiedene Möglichkeiten der Prämieneinsparung informiert (Basistarif, Grundtarif, Tarife mit Selbstbeteiligung usw. - was mich aber alles nicht interessiert hat)
Einer meiner Freunde (ebenfalls Beamter, ebenfalls mittlerweile pensioniert) war immer freiwilliges Mitglied in der GKV. Er bezahlt auch jetzt als Pensionär immer den Spitzensatz; das sind mehr als 600 € pro Monat!
Zur Ausgangsfrage, welches die Vor-/bzw.Nachteile des Beamtenstatus sind: Das muss jeder für sich entscheiden. Für mich war rückblickend der Beamtenstatus die bessere Option. Zweimal während meiner 37-jährigen Dienstzeit war ich krankheitshalber monatelang dienstunfähig. Als Beamter lief die Besoldung problemlos weiter, auch in den monatelangen Rekonvaleszenzphasen mit reduzierter Arbeitszeit, meine Familie und ich mussten uns nie Sorgen um Krankengeld oder sonstige Verdienstausfälle machen.
Noch ein Argument für Beamtenstatus und PKV: Meine zwei Kinder brauchten aufwendige kieferorthopädische Behandlungen. Dank richtig gewähltem PKV-Tarif plus Beihilfe hatten wir keinen Selbstbehalt! Als Angestellter mit der GKV hätten diese Behandlungen kräftig ins Konto eingeschlagen.
Mein Rat: Ich würde keine Sekunde zögern, eine sichere Lebenszeitanstellung als Beamter anzutreten.
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(Ob das dann gleichzeitig einen Beihilfeanspruch bedeutet, habe ich auf die Schnelle nicht ergooglen können.)
Während des angesparten Sabbatjahrs hat man Anspruch auf Bezüge und damit auch Anspruch auf Beihilfe.
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Auf die von Vaila und jotto... angeführten Gedanken möchte ich nicht eingehen. Hier muss jeder seine eigene Entscheidung treffen.
Was die bayerischen Regelungen betrifft, kenne ich mich nicht aus; in Baden-Württemberg wäre eine Beurlaubung möglich. Sie ist allerdings eine "Kann-Bestimmung": "...falls dienstliche Gründe nicht entgegenstehen."
Was Du auf jeden Fall beachten musst: Bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge entfällt auch der Beihilfeanspruch. Das bedeutet, dass Du Dich zu 100% privat versichern musst. Details (Tarife mit Selbstbehalt oder Tarife mit begrenzter Leistung usw.) musst Du mit Deiner PKV abklären. Die günstigen Auslandsreisen-Versicherungspolicen gelten immer nur für begrenzte Zeiträume und kommen meines Erachtens für eine Weltreise nicht in Betracht.
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Für alle, die sich mit dem neuen Landesbeamtengesetz vertraut machen wollen:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal…hl=0#focuspoint
In § 20 steht alles zum Thema Beförderung und Fristen.
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Alles anzeigen
Hallo ich bin Lehramtstudent und habe in einem anderen Forum folgende Frage gesehen, jedoch ohne dass dort jemand geantwortet hat. Die Antwort würde mich jedoch auch sehr interessieren, da mir das Vorgehen der Beförderungsverfahren auch nicht ganz klar ist.
""Es geht um das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg, die
Beförderung ist im Landesbeamtengesetzt § 34 geregelt (mehr siehe Link)http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/baden_wuerttem…etz_paragraf_34
TheBeatle
Irgendwie finde ich es drollig, dass Du Dich als Lehramtsstudent bereits mit Funktionsstellen beschäftigt. Sollte es für Dich nicht wichtiger sein, gute Leistungen im 1. und danach im 2. Staatsexamen zu produzieren, da davon schließlich die Einstellungschancen entscheidend abhängen? Was danach kommt, kann man heute nur schlecht voraussagen: Wird es dann noch das Beamtenverhältnis für Lehrer geben? Wird es überhaupt noch Gymnasiallehrer im höheren Dienst geben? Lies mal das Kapitel "Bildung" im Koalitionsvertrag, dann siehst Du mehr Fragen als Gewissheiten.
Der Fragesteller, den Du zitierst, hat sich denkbar schlecht auf seine Frage vorbereitet, denn sein Link führt auf das LBG vom 1.9.1962, und das ist längst überholt!
Die Dienstrechtsreform, die am 1.1.2011 in Kraft trat, hat in vielen Punkten Änderungen gebracht. Da es bisher aber nur das Gesetz, aber noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, ist voch vieles unklar.
Vorgesehen ist, dass Wartezeiten für Beförderungsämter entfallen sollen, ebenso sollen Sprungbeförderungen möglich sein.
ABER: Wieviele Beförderungsstellen es gibt, wird immer politisch entschieden. Ob der Stellenkegel 35:65 in A13 und A14 ausgeschöpft wird oder nicht, hängt vom gerade herrschenden politischen Willen ab.
Seit einigen Jahren gibt es keine Regelbeförderung mehr. Ob eine Schule aber eine Beförderungsstelle zugewiesen bekommt oder nicht, wird vom Regierungspräsidium anhand des Stellenkegels an jeder individuellen Schule ermittelt. Die Schulen legen die Ausschreibungstexte zu den Stellen fest (Zusatzaufgaben) und stellen sie ins Internet. Ausschreibungsfristen findest Du auf der Homepage des Kultusministeriums. Dann kann man sich bewerben und eventuell die Stelle bekommen, wenn man nach den klassischen Beurteilungskriterien "Eignung, Leistung und Befähigung" das Rennen macht. Weitere Funktionsstellen wie Abteilungsleiter, Fachberater, Stellvertretender Schulleiter und Schulleiter werden ebenso ausgeschrieben. Über das - sehr aufwendige - Besetzungsverfahren dieser Stellen findest Du ausführliche Hinweise auf der Homepage der Regierungspräsidien. Auf Deine konkrete Frage: Auch aus A13 kann man sich auf solche Funktionsstellen bewerben, und ich kenne einige Leute, die das erfolgreich geschafft haben.
Eine baden-württembergische Besonderheit liegt noch darin, dass der Hauptpersonalrat alljährlich mit dem Ministerium darum kämpft, dass ein gewisser Anteil von A14-Stellen ohne Zusatzaufgaben für altgediente, langjährig im Dienst bewährte Studienräte bereitgestellt wird. Für die nächste Beförderungsrunde im Oktober kommen dafür Lehrer infrage, die in den Jahren 1998, 1999 und 2000 Studienrat wurden und eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit der Note 1,0 oder 1,5 haben.
Anders gesagt: Es gibt Kollegen, die bei entsprechender Leistung mit 33 - 35 Jahren Oberstudienrat werden, und es gibt auch solche, die es mit 55 noch nicht sind.
Der alte Spruch "Kommt Zeit, kommt Rat; kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat" gilt schon lange nicht mehr.
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Lasst Euch nicht verwirren:
Es gibt das Vollverb "to need" : "He needs more information." - "We don't need no education" (Pink Floyd, The Wall). Wie alle Vollverben hat es einen Infinitiv, das -s in der 3. Person Singular Präsens, kann in allen Tempora verwendet werden und wird bei Fragen und Verneinung mit "to do" umschrieben.
Etwas völlig anderes ist das modal auxiliary "needn't". Es hat wie alle Hilfsverben (must, can, could) keinen Infinitiv und nur diese einzige Form: "You needn't ask him. He hasn't got the slightest idea."
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Falls die Frage noch interessant ist: Es gibt in Baden-Württemberg in seltenen Fällen das "Selbsteintrittsrecht" des Schulleiters. Dass ein Schulleiter eine Note ändern kann, ist also kein Mythos.
Hier ein Zitat (aus einem längeren Aufstaz eines leitenden Ministerialbeamten) aus der Zeitschrift "Schulverwaltung Baden-Württemberg", Heft 4, 1999:
Korrektur einer fehlerhaften Note
Hat ein Lehrer unter Verstoß gegen die geltenden Regelungen und Grundsätze eine Note erteilt (Einzelnote oder Zeugnisnote), muss er sie korrigieren. Wurde bereits in der Klassenkonferenz über das Zeugnis beziehungsweise die Halbjahresinformation beschlossen, muss er sich an den Schulleiter wenden, damit neu beschlossen wird. Der Regelfall ist jedoch, dass die Note aufgrund einer Beschwerde des Schülers oder seiner Eltern durch den Schulleiter oder die Schulaufsicht überprüft wird. Wenn sie einen Verstoß feststellen und der Lehrer ihn bei seiner Anhörung nicht beseitigt, haben sie ihn anzuweisen, die Note unter Vermeidung des Verstoßes neu zu bilden. Bei einer Einzelnote wird dies in der Regel bedeuten, dass sie nicht berücksichtigt wird. Weigert sich der Lehrer, dem nachzukommen, oder bildet er die Note wiederum fehlerhaft, können der Schulleiter oder die Schulaufsicht die Note selbst feststellen (Selbsteintrittsrecht). Der Schüler hat einen Anspruch darauf, sobald als möglich eine korrekte Note zu erhalten. Dieser Selbsteintritt ist eine innerdienstliche Maßnahme und kein Eingriff in die pädagogische Verantwortung des Lehrers (§ 38 Abs. 2 SchG); der Lehrer hat dagegen keine Klagemöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten.
edit: Tippfehler
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Lass Dir keine Angst machen Velandra, mit entsprechender Vorbereitung wirst Du das fachlich schon schaffen. Ich habe zwar kein Latein als Fach, aber es wird nicht anders sein als bei anderen Fächern.
Die meisten Fächer bedürfen keines langen Studiums um den Schulstoff zu überblicken.
Es ist zwar richtig, dass ein zwölfsemestriges Lateinstudium deutlich mehr Wissen verschafft, aber wer benötigt das schon an der Schule, in der es nur um basalste basics geht?
Wenn es Dir Spaß macht und Du Dir Vorteile aus dem fachfremden Unterrichten in Latein erhoffst, go for it
Silicium, verzeih mir die direkte Ansprache: Die Kühnheit Deines Ratschlags ist umgekehrt proportional zu Deiner Sachkenntnis. Wenn die Leser von lehrerforen.de richtig informiert sind, hast Du als Physik- und Chemiestudent gerade eben das Praxissemester absolviert. Damit fühlst Du Dich schon hinreichend qualifiziert, die Anforderungen anderer Fächer zu beurteilen. Ich finde dies anmaßend. Wenn die Schulform Gymnasium auch zukünftig fortbestehen soll, dürfen wir keine Abstriche an der fachlichen Qualifikation zulassen.
Ich möchte Dir den Rat geben, etwas mehr Zurückhaltung zu üben, bis Du etwas mehr Ahnung vom Thema Unterricht am Gymnasium hast.
Wenn ich an meiner Schule (in ganz wenigen Fällen) fachfremden Unterricht anordnen musste, war die regelmäßige, enge fachliche Kooperation mit einem Fachlehrer zwingende Voraussetzung.
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