Beiträge von magister999

    ... Gutsherren-Methoden ...l erpresserische und menschenverachtende Bedingungen .....Arschkriecher.... Ich alleine habe wohl nicht genug Macht, um da was bewirken zu können.

    Deine Sichtweise auf Schulleitung und Kollegium gefällt mir nicht.

    Bei allem Verständnis für Deine Situation: Es ist nicht die zentrale Aufgabe von Schule, sich allein um Deine individuellen Bedürfnisse und Interessen zu drehen. Du hast dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Kollegen Deiner Schule. Dass Du mit einem 19 Monate alten Kleinkind arbeitest, ist Deine persönliche Entscheidung. Nirgendwo wird die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit so gut unterstützt wie im öffentlichen Dienst. Dies fordert aber auch von Dir Gesprächs- und Kompromissbereitschaft. Gibt es nicht auch einen Kindsvater, den Du mit in die Verantwortung nehmen kannst?

    Sicherlich spricht man auch in Nordrhein-Westfalen von teilbaren und unteilbaren Aufgaben des Lehrerberufs. Ich kann Dir nur raten: Suche das offene Gespräch mit Deiner Schulleitung, schildere Deine persönliche Situation und verzichte auf das oben zitierte Krawall-Vokabular. Mit dem wirst Du garantiert keine Lösung erzielen.

    Da sich meine Erfahrungen nur auf das öffentliche Schulwesen in Baden-Württemberg stützen, kann ich Dir nur begrenzt Ratschläge geben:

    An unseren Gymnasien gibt es drei Arten von A-15-Stellen: Stellvertretender Schulleiter, Abteilungsleiter, Fachberater in der Schulaufsicht. Die ersten beiden sind Stellen der Schule. Werden sie (durch Pensionierung, Versetzung oder Tod) frei, werden sie im Amtsblatt landesweit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die kommissarische Übernahme von Aufgaben, die mit der freigewordenen Stelle verbunden waren, führen nicht zu einer automatischen Beförderung (die es sowieso nicht gibt). Im Bewerbungsverfahren mag die Erfahrung, die man mit diesen Tätigkeitem hat, eine gewisse Rolle spielen, aber nach den Spielregeln des Beamtengesetzes geht es nach "Eignung, Befähigung und (fachlicher) Leistung", wer von den Bewerbern das Rennen macht.

    Warum hat Deine zuständige Stelle (bischöfliches Schulamt? Trägerverein?) die Stelle nicht neu ausgeschrieben? Ist Deine Schule eventuell kleiner geworden, sodass eventuell eine Abteilungsleiterstelle eingespart werden musste?

    Bei freiwerdenden Fachberaterstellen sieht es anders aus. Diese sind dem RP, nicht aber der Schule zugeordnet. Wird eine freigewordene Stelle wiederbesetzt, kann der neue Stelleninhaber eine ganz andere Stammschule haben als sein Vorgänger.

    Ob Deine Wiederverheiratung ein Ausschlussgrund sein kann, wirst Du vermutlich gerichtlich prüfen lassen müssen. Aus einem rein profanen Blickwinkel sollte das kein Grund sein, aber was ein Tendenzbetrieb wie die Kirche dazu sagt, weiß vielleicht nur der liebe Gott, zumal im Erzbistum Köln ja manche Würdenträger päpstlicher als der Papst sein mögen.

    Was Jorge über die Regelungen an seiner Schulart (Fachschule, die zur Fachhochschulreife führt; Zugangsvoraussetzung mittlerer Bildungsabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung) ausführt, hat mit der Abiturkorrektur in Baden-Württemberg nichts zu tun.

    Unser (zugegeben: sehr personal- und zeitaufwendiges) Korrekturverfahren sollte m. E. auch für die Bundesländer, die jetzt ebenfalls das Zentralabitur eingeführt haben, das Vorbild sein, weil es größtmögliche Objektivität und Vergleichbarkeit gewährleistet.

    Die Erstkorrektur wird grundsätzlich vom Fachlehrer des Kurses geleistet. Er hat sich wie alle Korrektoren an die vorgegebenen Korrekturrichtlinien zu halten. Die Zweitkorrektur wird von einem Fachlehrer einer anderen Schule erledigt. Dies geschieht völlig anonym. Jede Arbeit ist mit einer (jährlich wechselnden) Chiffre der Schule und der Chiffre des Schülers versehen, sodass dem Korrektor keinerlei Rückschlüsse möglich sind. Der Drittkorrektor - wieder an einer anderen Schule - bekommt ALLE Arbeiten eines Kurses zu sehen, dazu erhält er die Korrekturlisten; im Fach Deutsch die Gutachten zu jeder einzelnen Arbeit. Zunächst prüft der Drittkorrektor stichprobenhaft, ob die Korrekturen insgesamt angemessen erfolgt sind, danach setzt er endgültig die Note fest. Stimmen Erst- und Zweitkorrektur überein, bestätigt er ohne weiteren Prüfungsaufwand die Note, weichen die beiden Korrekturen um einen Notenpunkt voneinander ab, gibt er die höhere Punktzahl; bei einem Abstand von zwei Notenpunkten setzt er die Mitte der beiden Punktzahlen als Note fest. Bei einer Abweichung von drei und mehr Notenpunkten MUSS er selbst korrigieren; sein Urteil ist unabhängig von den Noten des Erst- und Zweitkorrektors.

    Wenn der Drittkorrektor gravierende Verstöße des Erstkorrektors oder auch des Zweitkorrektors feststellt, informiert er die Schulaufsicht (bei uns das jeweilige Regierungspräsidium), die sich dann mit dem entsprechenden Kollegen dienstlich auseinandersetzt.

    Was Vanderbilt hier schildert, wäre in Baden-Württemberg völlig unmöglich.

    Hallo Friesin,

    Du magst mich ein bisschen auf die Schippe nehmen, oder? ;)
    Eine mehr als 40 Stunden Woche für das Gehalt wird doch wohl niemand freiwillig leisten?! Da wird man doch automatisch sein Engagement zurückschrauben. Das ist ja das Traurige, mir dämpft das total meine während des Praxissemsters entfachte Motivation ;(

    Niemand will Dich auf die Schippe nehmen. Wenn Du engagiert und motiviert - und vor allem: Schüler motivierend - bleiben willst, kommst Du NIEMALS mit einer 40-Stunden-Woche hin. Die baden-württembergische 42-stündige Wochenarbeitszeit der Beamten entspricht, wenn Du die Ferien als arbeitsfrei ansehen willst - einer 52-Stunden-Woche während der Schulwochen.

    Ein Hinweis zum Materiellen: A 13 ist in Baden-Württemberg das Einstiegsgehalt im höheren Dienst. 70% der Stellen sind aber in A 14 ausgebracht, und wer gut, motiviert, leistungswillig und verantwortungsbereit ist, kann auch in A 15 oder A 16 aufsteigen. (Einer meiner ehemaligen Schüler wurde mit 35 Jahren Fachberater (A15) und arbeitet engagiert in der Lehrerfortbildung.) - Und in diesen Gehaltsstufen kann man nun wirklich nicht von "neuer Armut" reden.

    Im Vergleich zur konjunkturabhängigen Lage in der Wirtschaft gilt bei uns Beamten immer noch: Das Gehalt kommt mäßig, aber regelmäßig.

    Einen solchen Fall hatte ich bisher an meiner Schule nicht, aber ich kann Dir sagen, was ich an Deiner Stelle tun würde.

    Man darf ja von Schulleitern erwarten, dass ihre Entscheidungen juristisch korrekt sind, obwohl es wohl kaum einen Schulleiter gibt, der eine angemessene juristische Ausbildung hat.

    Was das Auskunftsrecht betrifft, würde ich als erstes mit meinem Schuljuristen im RP telefonieren. Zunächst würde ich Auskünfte an die Mutter verweigern, es sei denn, sie kommt gemeinsam mit dem Kindsvater zu mir.

    Der Ausschluss von der Klassenfahrt kann eine Maßnahme nach § 90 SchG sein, wenn damit vorausgegangenes Fehlverhalten sanktioniert wird. Ein rein präventiver Ausschluss ist mit § 90 sehr schwierig. Schulen können hier sehr viel falsch machen, wenn nicht alle Formalien eingehalten werden. Die Maßnahme ist ein Verwaltungsakt:
    - Dokumentation von bisherigen Aggressionshandlungen des Schülers
    - Ermittlung des Sachverhalts, Zeugenaussagen - alles dokumentieren!
    - Anhörung des Schülers durch den Schulleiter, bei minderjährigen Schülern Einladung des Erziehungsberechtigten
    - Anhörung der Klassenkonferenz
    - Schriftlicher Bescheid mit Darlegung des Sachverhalts, Begründung, Ermessensentscheidung . Wenn Sofortvollzug angeordnet wird, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

    Der Ausschluss von der Klassenfahrt kann - sehr viel einfacher - als Maßnahme nach § 23 Abs. 2 SchG angeordnet werden. Hier ist wegen § 41 SchG allein der Schulleiter zuständig. In diesem fall ist der Ausschluss eine präventive Maßnahme.

    Dazu aus der Rechtsprechung:

    "Geben Schüler wegen vorhergegangener erheblicher Störung zu der Sorge Anlass, dass sie den Erfolg der außerunterrichtlichen Veranstaltung gefährden, können sie nach § 23 Abs. 2 SchG ausgeschlossen und für diese Zeit einer Parallelklasse zugewiesen werden." (VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.1992 - 8 K 345/92)

    Ein zeitweiliger Ausschluss KANN dem Jugendamt mitgeteilt werden; bei der gegebenen Fall- und Familienkonstellation würde ich es sofort tun.

    Weil diese Fragen recht diffizil sind, veranstaltet mein RP regelmäßig SL-Fortbildungsveranstaltungen mit Richtern vom Verwaltungsgericht.

    Hallo Schnurps, ich habe Dir bisher nichts unterstellt und werde dies auch fernerhin nicht tun.

    Hätte es Dich weniger gestört, wenn ich Deine Beiträge als "sehr interessant" anstatt als "sehr aufschlussreich" bezeichnet hätte?


    wenn man Deinen letzten Post mit Deinem ersten in diesem Thread vergleicht, kann man einige gegensätzliche Aussagen feststellen.

    Der Vergleich der beiden Beiträge ist für den psychologisch geschulten Leser sehr aufschlussreich. Alles Weitere gehört dann nicht mehr in ein öffentliches Forum.

    Der Volksmund sagt, dass geteiltes Leid halbes Leid sei. Du musst Dir aber im klaren sein, dass in Deiner augenblicklichen Lage weder Selbstmitleid noch Mitleid von Foristen zielführend sein kann.

    Analysiere Deine Lage realistisch: Du hast Verantwortung für Dich selbst und Dein Kind. Das Referendariat, so schlimm es von manchen auch dargestellt wird, ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung. Sie fordert von Dir aber volle Einsatzbereitschaft, damit Du mit dem zweiten Examen nicht nur einen richtigen Berufsabschluss hast, sondern auch die Voraussetzung für eine Einstellung in den regulären Schuldienst. Du weißt, wie voll das Studienseminar ist, Du weißt, dass um die geringer werdenden Einstellungsmöglichkeiten immer mehr Absolventen kämpfen, und Du weißt auch, dass Leute mit einer Leistungsziffer von schlechter als 120 in Baden-Württemberg kaum eine Chance haben.

    Was mir an Deinem Beitrag nicht gefällt, ist, dass Du den Lehrerberuf immer als "Job" bezeichnest. Es ist klar, dass man fast alles, was man zu diesem Beruf braucht, lernen kann und auch lernen muss, aber ein bisschen Berufung sollte man schon mitbringen - im Lehrerberuf heißt das wenigstens die Fähigkeit, sich auf andere einzulassen bzw. sich einzustellen; kommunikative und soziale Kompetenzen im weitesten Sinne. Menschen mit autistischen Zügen sind in unserem Beruf zum Scheitern verurteilt. Begeisterung für die Sache (= Deine Fächer) sollte selbstverständlich sein.

    Ich meine, dass Du dringend einen Coach brauchst, der Dich quasi an die Hand nimmt, der Dich aufbaut, der Dich in dem, was Du tust, bestätigt und Dir Hilfestellung zur Weiterentwicklung gibt. (Ein einführender Lehrer, der Dich nur auf dem Weg zwischen Lehrerzimmer und KLassenzimmer sieht/berät/kritisiert, kann diese Aufgae nicht leisten). Mach Dir klar: Du hast (trotz des von Dir angedeuteten krummen Lebenslaufs) das erste Staatsexamen geschafft, und wer strukturiert arbeiten kann und nicht in Depression versinkt, schafft das zweite ebenfalls.

    Hast Du einen guten Freund / eine gute Freundin, die sich um Dich kümmern kann? Sprich mit ihm/ihr ausführlich über alle angefallenen Probleme, konzentriere Dich, ähnlich wie Katta sagt, auf eine gutvorbereitete Stunde pro Tag, und versuche trübe Gedanken, so gut es geht, zu vermeiden.

    Wenn das alles nicht geht, müsstest Du Dich irgendwann mit einer Alternative beschäftigen. Es kommt gelegentlich tatsächlich vor, dass man im Referendariat erkennt, dass man für den Beruf nicht geeignet ist.

    Schneidery, bist Du wirklich Lehrer? Verzeih mein Misstrauen, aber Deine Fragestellung lässt mich vermuten, dass Du ein Schüler bist, der mit der Bewertung seiner letzten Biologie-Klausur nicht einverstanden ist und nun mithilfe dieses Forums nach Einspruchsmöglichkeiten sucht.

    Als Lehrer weiß man, wie die einschlägigen Bildungspläne, Schulgesetze und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften heißen bzw. wo sie zu finden sind.

    Was zieht man in einer Schule bei einem Bewerbungsgespräch an? Normal wie in der Wirtschaft...Anzug & Krawatte oder wie ist es in der Schule üblich?

    Es gibt an Schulen keinen verbindlichen Dresscode. Selbst wenn der Schulleiter sich konventionell in Anzug oder Kombination und Krawatte kleidet, weiß er, dass er dies von seinen Lehrern kaum erwarten, geschweige denn verlangen kann. Das gilt auch für Bewerber.

    Konkret: bei keinem der vielen Bewerbergespräche, die in den letzten Jahren an meiner Schule stattfanden, war ein Bewerber im Anzug dabei. Dunkle Hose, klassische Schuhe, einfarbiges Hemd und Sacco oder Blazer, keine Krawatte ("smart casual") sind ok; verwaschene Jeans mit modischen Zerstörungsspuren, Turnschuhe und Motiv-T-shirts würden wir jedoch für deplatziert halten.

    SOL = Selbstorganisiertes Lernen (an meiner Schule haben die Schüler ihre eigene Definition gefunden: Schule ohne Lehrer)

    EVA = Eigenverantwortliches Arbeiten

    (Aküfi = Abkürzungsfimmel)

    Ich würde jetzt einfach einmal davon ausgehen, dass Deine Schulleiterin den MAU-Antrag innerhalb weniger Tage unterschrieben und weitergeleitet hat. Ich weiß aus meinem Bereich (Gymnasium), dass die Anträge vom RP genehmigt werden müssen, bevor das LBV die Auszahlung veranlasst. Ich nehme an, dass im GHS-Bereich dafür das SSA zuständig ist. Danach gehen die Anträge ans LBV. Wenn sie vor dem 18. des Monats dort sind, kommen sie noch in den Rechenlauf für die laufende Abrechnung zum Monatsende, andernfalls dauert es einen Monat länger.

    Ich sehe im Augenblick noch keinen Grund zur Beunruhigung. Du kannst ja sicherheitshalber Deine Schulleiterin morgen fragen, ob sie Deinen Antrag noch im März weitergeleitet hat.- Keine Angst, kein Schulleiter kann sich erlauben, einen MAU-Antrag zu verschlampen.

    Oder, mit - am letzten Tag der Osterferien - Sinn für Ironie: Wir arbeiten langsam und gediegen, und was nicht fertig ist, bleibt liegen.

    Vielleicht kann ich mit meiner Erfahrung als Empfänger von Bewerbungsanschreiben, sprich Schulleiter, weiterhelfen:

    Ich hatte in diesem Jahr zwei Stellen ausgeschrieben und darauf insgesamt mehr als 20 Bewerbungen erhalten. Vielleicht ist in der Wirtschaft das Anschreiben wichtiger als an der Schule, denn es bringt meines Erachtens wenig, das Anschreiben spitzfindig zu analysieren. Ich habe jedes Anschreiben genau einmal gelesen. Bei einem Seiteneisteiger wie Dir würde ich schon eine plausible Begründung für den Wechsel in den Lehrerberuf erwarten. Für selbstverständlich halte ich, dass der Bewerber kurz auf die Besonderheit der Schule oder der Stelle eingeht und darlegt, dass er die Bereitschaft mitbringt, sich aktiv einzubringen.

    Ich habe noch keinem einzigen Bewerber eine Absage nur aufgrund seines Anschreibens geschickt.

    Viel wichtiger sind für mich der Lebenslauf und die Zeugnisse (Abitur, Staatsexamina oder Diplomprüfungen, Praktika, bei Fremdsprachlehrern auch Auslandsstudien und -aufenthalte, Arbeitszeugnisse, dienstliche Beurteilungen bei Versetzungsbewerbern) sowie besondere Kenntnisse und Interessen.

    Alle Daten trage ich dann in eine tabellenartige Übersicht ein. Nur diese Übersichten gebe ich den Mitgliedern meines Einstellungsteams weiter (stellvertretender Schulleiter, Personalratsvorsitzender, Beauftragte für Chancengleichheit, Fachschaftsvorsitzender). Sie haben zwar die Möglichkeit, die Bewerbungsmappen einzusehen, doch in aller Regel verzichten sie aus Zeitgründen darauf.

    Du siehst, das Bewerbungsanschreiben spielt - wenigstens an meiner Schule - eine etwas untergeordnete Rolle. Sollte es aber sichtbar schlampig gestaltet sein und Fehler enthalten, dann beeinflusst dies natürlich meinen ersten Eindruck beim Bewerbergespräch.

    Dieses Gespräch ist aber der wichtigste Teil des Verfahrens, und da kommen selbstverständlich auch detaillierte Fragen zu Ausbildung und Berufstätigkeit.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute!

    Nein, mir geht es wirklich nicht um Bashing für Forumsneulinge.

    Ich verlange aber von einem Deutschlehrer - und auch von einem Referendar dieses Fachs - nach wie vor, dass er korrektes Deutsch schreiben kann. Dass Tac davon weit entfernt ist, ist für mich eine Tatsache, die in jedem seiner vier Beiträge festzustellen ist.

    Deshalb fürchte ich, dass es sich bei Tac um einen Troll handelt.

    Schließlich beobachte ich gelegentlich, dass sich in diesem Forum hin und wieder Trolls tummeln, die sich einen Spaß daraus machen, vernünftige oder verständnisvolle Antworten auf ihre konstruierten oder obskuren Beiträge zu sammeln.

    Wenn Tac aber tatsächlich Referendar sein sollte, dann frage ich mich, welche Rolle korrektes Deutsch bei seinem ersten Staatsexamen, in den vorzulegenden Unterrichtsentwürfen zu seinen Lehrproben, in seiner zweiten Staatsarbeit, in seinem Unterricht und bei seinen Korrekturen spielt.

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