Beiträge von magister999

    Vieles spricht dafür, dass das gegliederte Schulwesen in Baden-Württemberg bewährt und leistungsfähig ist:

    - Baden-Württemberg ist ein wirtschaftlich starkes Bundesland
    - die Jugendarbeitslosigkeit ist extrem niedrig
    - Die Nichtversetztenquote am Gymnasium beträgt im Landesschnitt weniger als 2,5 %
    - Mittlerweile wollen annähernd 70 % der Realschulabsolventen auf ein berufliches Gymnasium wechseln, um dort das Abitur zu machen.
    - Mehr als 40 % der Hochschulzugangsberechtigungen stammen nicht aus dem traditionellen Gymnasium. Dies zeigt, dass das Gerede, dass die Grundschulempfehlung Lebenschancen vergeben würde, nicht haltbar ist. Das Gymnasium ist beileibe nicht der einzige Weg zum Abitur. Aber sollen deswegen die Begabten und Geeigneten ausgebremst werden von den Langsameren oder Spätstartern? Das Modell "kein Abschluss ohne Anschluss" funktioniert ziemlich gut.

    Machen wir uns bitte nichts vor: Auch die Aussagen von der "sozialen Selektivität" des gegliederten Schulwesens hält der Wirklichkeit nicht stand. (Wenn hier mit sogenannten Studien argumentiert wird, muss man sich immer fragen, WER die Studie MIT WELCHEM ZIEL in Auftrag gegeben hat.) Ich habe an meinem Gymnasium das komplette soziale Spektrum versammelt.

    Beispiel gefällig: In den letzten 10 Jahren haben es 6 meiner ehemaligen Schüler auf Lehrstühle an deutschen Universitäten geschafft. Ganze zwei von ihnen waren Akademikerkinder, die anderen waren Kinder von Landwirten und Facharbeitern.

    Ich kenne auch einige Hauptschulrektoren, die stolz darauf sind, dass sie jedes Jahr 100 % ihrer Absolventen in Ausbildungsverhältnisse vermittelt haben!

    Und die zur Zeit sehr beliebte Formel vom "längeren gemeinsamen Lernen" (Verschleierung des negativ besetzten Begriffs "Gesamtschule") ist nichts anderes als neuaufgelegte Sozialromantik. Auch in Nordrhein-Westfalen ist bekannt, dass die Abiturienten der dortigen Gesamtschulen schlechtere Leistungen erbringen als die der Gymnasien.

    Dass Grün-Rot dieses bewährte Schulsystem aufgeben will, wird von vielen Menschen im Land als Skandal angesehen.

    Zitat

    Original von Mexx

    Wahrscheinlich hat Lehramt da ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis. Mit entsprechender Arbeit kommen auch die guten Noten und man hat am Ende auf jeden Fall was in der Hand. Bei Jura steht am Ende das Staatsexamen, das über das weitere Leben entscheidet.

    Ob Du da "was in der Hand" hast, ist überhaupt nicht gesagt. Im Augenblick stehen an Baden-Württembergs Gymnasien 1750 Neubewerbern und cirka 500 Altbewerbern ungefähr 850 Einstellungsmöglichkeiten gegenüber. Und für die nächsten Jahre weiß man jetzt schon, dass sich die Einstellungschancen weiter verschlechtern werden. Es wird in jedem Fall eine Bestenauslese geben. - Ich glaube nicht, dass es in anderen Bundesländern besser aussieht.

    Diejenigen, die nicht ins Lehramt eingestellt werden, haben auf dem Arbeitsmarkt sehr ungewisse Chancen.

    Da sieht es bei Juristen (der weitaus größte Teil der Absolventen hat eben kein sogenanntes Prädikatsexamen!) immer noch günstiger aus, obwohl der Anwaltsberuf stark überbesetzt ist. Die "tollen" Jobs stehen aber aller Erfahrung nach nur Leuten mit Prädikatsexamen offen.

    Wenn Du wirklich so gut, so fleißig, so wissbegierig bist, wie Du hier tust, würde ich Dir eher ein Fach aus den Ingenieurwissenschaften empfehlen.

    Aber, um Jorges Beitrag zu ergänzen:

    "Erfahrungsstufe" heißt nach dem Dienstreformgesetz, dass JEDER Berufsanfänger in der ersten Stufe seiner Besoldungsgruppe, die mit einem Betrag belegt ist, anfängt.

    Wird also ein Quereinsteiger mit 38 Jahren erstmals Beamter, fängt er ebenfalls in Stufe 5 (das ist in Baden-Württemberg die erste Stufe, die einen Betrag ausweist) an. Das heißt weiterhin, dass dieser Querseinsteiger die Endstufe seiner Laufbahn eventuell nie erreicht!

    Die bayerische Beamtenbesoldungstabelle findest Du hier:

    http://www.besoldung-bayern.de/bayern_besoldungstabellen_2010

    Aus Deinen Angaben kann Dir aber niemand dein Brutto und Dein Netto ausrechnen, weil man dazu noch eine Reihe von individuellen Daten braucht:

    - Ehepartner im öffentlichen Dienst oder nicht? (Höhe des Familienzuschlags)
    - Steuerklasse 3 oder 4?
    - Studienrat (A 13) oder Oberstudienrat (A 14)?
    - Dienstaltersstufe ?

    Als Beamter bekommst Du keinen Zuschuss zur PKV, allerdings hast Du für Dich, Deine Kinder und Deine Ehefrau (sofern sie weniger als 18000 € jährlich brutto verdient) Anspruch auf Beihilfe, sodass Du also nur 50/20/30 % der Krankheitskosten privat absichern musst.

    Da Du Deine PKV aus Deinem Netto bezahlst, ist das Vergleichen nicht ganz so einfach; aber jeder, der den Wechsel vom Arbeitnehmer- zum Beamtenverhältnis schon selbst hinter sich gebracht hat, sagt, dass er nach dem Statuswechsel mehr Netto zur Verfügung hat.

    moanakea:

    Ich kann Dir leider nicht zustimmen. Deine Ansicht hat für Deine Klientel in der Primarstufe sicherlich ihre Richtigkeit, aber von Oberstufenschülern und Abiturienten erwartet man mehr.

    Gesetzt den Fall, Lilly27 würde sich nach dem Abitur in einer Bewerbung für einen Ausbildungsplatz derart präsentieren wie in ihrem Eingangsposting, wäre sie absolut chancenlos.

    Ich räume ein, dass in Internetforen - dies gilt übrigens auch für dieses Forum - häufig die üblichen Regeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung als weniger wichtig angesehen werden. Dennoch: wer mit Abitur (oder kurz davor) noch derart elementare Fehler macht, disqualifiziert sich selbst.

    Zitat

    Original von pipoca
    das kann dauern bis du jetzt info bekommst. im laufe der nächsten drei wochen werden die braunen umschläge mit den absagen wieder zu hauf zu den bewerbern geschickt.

    Das kann ich so nicht bestätigen. In meinem Regierungspräsidium gingen die Zusagen bei den Bewerbern bereits am Montag und Dienstag ein (das heißt, dass man im Amt trotz Fastnacht durchgearbeitet hat!).

    Im Moment schreibe ich die Absagebriefe an die Bewerber, die ich nicht auf die Rankingliste gesetzt habe. Die Post geht heute noch raus.

    Warum diese Ungeduld? Ich stelle mir vor, dass am Ende eines Bewerbungsgesprächs Fragen zum weiteren Ablauf des Verfahrens beantwortet werden. Wenigstens läuft es so bei mir.

    Die Schulleitungen mussten spätestens bis am Samstag, 5. März ihr Ranking erstellt haben. Außerdem mussten sie die Bewerbungsunterlagen der Bewerber, die gemäß Ranking für ein Stellenangebot infrage kommen, an ihr jeweiliges RP schicken. Die Unterlagen der übrigen Bewerber, die nach dem Abschluss der Bewerbergespräche bzw. aufgrund der Vorauswahl nicht berücksichtigt wurden, müssen von der Schule mit einem Absagebrief an die Bewerber verschickt werden.

    So, und jetzt schau einfach auf den Kalender: Vor Dienstag können die Unterlagen der priorisierten Bewerber gar nicht bei den Persoanlreferenten in den RPs sein - die Postlaufwege in den Regierungspräsidien sind lang! -, und wie schnell die Schulleiter die Absagebriefe schreiben und die Briefe zur Post bringen oder bringen lassen, hängt auch davon ab, ob der Schulbetrieb in dieser Woche durch Fastnacht und/oder Fastnachtsferien beeinträchtigt ist.

    Du bekommst auf jeden Fall Nachricht; entweder vom RP oder von der Schule. Warte es einfach ab und habe ein wenig Verständnis, dass bei der Menge an Bewerbungen nicht alles im Handumdrehen erledigt werden kann - ich kenne eine Schule, die ca. 60 Bewerbungen abzuarbeiten hatte.

    Zitat

    Original von neleabels
    ... ich bin der festen Überzeugung, die ich mit den meisten langjährigen Englischlehrern und Englisch-Professoren, die ich kenne, teile, dass ein Sprachstudium ohne längeren Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache absoluter Murks ist.

    Nele

    Bin absolut derselben Meinung.

    Liebe Lilly,

    irgendwie wirkt Dein Beitrag unausgeschlafen und konfus. (Fastnachtsproblem?)

    Meine erste Empfehlung für Dich: Arbeite vordringlich an Deiner Deutsch-Kompetenz: Angewandte Kenntnisse in den Bereichen Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau und Umgang mit Computer-Tastatur (DIN 5008 ) tragen wesentlich dazu bei, dass man Anfragen und Anliegen ernst nimmt.

    Die zweite Empfehlung: Wenn Du nach dem Abitur (beispielsweise als au pair) oder während des Studiums (als assistant teacher) ins Ausland gehst, wirst Du ganz zwanglos die gewünschten Lernfortschritte erzielen können.

    Mit dem Aküfi (=Abkürzungsfimmel) habe ich meine Schwierigkeiten. Wer oder was ist "der OP"?

    Könnte das, als "Originalposter" aufgelöst, ein Synonym zu "TE" = Threadersteller sein?

    Wäre es so, müsste ich PeterKa rechtgeben.

    mia_81 hat immer noch das Recht, von der Schule, an der sie sich beworben hat, Auskunft zu verlangen.

    also, mia, gib dir einen Ruck und ruf an.

    Ich verwende Dienstbezeichnungen ausschließlich im innerdienstlichen Schriftverkehr mit der vorgesetzten Dienstbehörde auf Formularen, auf denen die Angabe des Dienstgrads vorgesehen ist, z. B. bei dienstlichen Beurteilungen, bei Reisekostenanträgen, bei Anmeldungen zu Veranstaltungen der zentralen Lehrerfortbildung usw.

    Für die Öffentlichkeit (z.B. Sprechstundenliste auf der Schulhomepage) spielt es keine Rolle, wer StR, OStR, StD, OStD oder L.i.A. (das ist bei uns die Dienstbezeichnung der Kollegen, die keine Beamten sind) ist. Auch bei den Lehrerlisten bei Elternsprechtagen gibt es an meiner Schule keine Dienstgrade. Ich verwende allenfalls unter Briefen an Unbekannte den Zusatz "Schulleiter".

    Wenn Kollegen Briefe an Eltern schreiben, steht ihr Name unter dem Briefkopf der Schule, eventuell mit dem Zusatz "Klassenlehrer 10c", und sie unterschreiben nur mit ihrem Namen.

    Ich erinnere mich noch an die 70er Jahre, als das Oberschulamt seine Briefe mit "Sehr geehrter Herr Studienrat!" einleitete und mit "Hochachtungsvoll" endete. Auch das Amt ist davon schon seit langem abgerückt, verwendet bürgerliche Anrede- und Schlussformeln und lässt Dienstbezeichnungen prinzipiell weg.

    Wenn bei großer Bewerberzahl eine Vorauswahl getroffen wird, müssen zunächst die Bewerber berücksichtigt werden, die die Ausschreibungsbedingungen genau erfüllen.

    Die Begründungen, die die Schulleitungen für das Ranking erstellen müssen, müssen "gerichtsverwertbar" sein. (Wenn ein Bewerber eingestellt wird, der die Bevorzugungskriterien nicht erfüllt, können alle unterlegenen Bewerber mit der geforderten Fächerverbindung klagen.)

    Zu mayflowers Frage mit den 100 Bewerbern: Es ist zeitlich überhaupt nicht zu leisten, für eine einzige Stelle 100 Bewerbergespräche zu führen. An meiner Schule dauert ein Gespräch 45 Minuten. Beteiligt sind SL, Vize, ÖPR, BfC und ein Fachschaftsvertreter. Ich habe aktuell eine Stelle ausgeschrieben, zwei Nachmittage haben wir für die Gespräche angesetzt, das sind 2 x 4 x 5 Mannstunden, das heißt 40 Stunden Aufwand für eine Stelle!

    Ad-personam-Ausschreibungen kommen tatsächlich gelegentlich vor; im gymnasialen Bereich aber wohl eher bei A-14-Auschreibungen, weniger bei Neueinstellungen.

    Eine Nachfrage bei der Schule ist weder dreist noch frech, sondern m. E. das einzig Richtige.

    Warum?

    Ich zitiere die entsprechenden Abschnitte aus den aktuellen Handreichungen zum diesjährigen Verfahren:

    "... Liegt ein großes Bewerberfeld vor, kann auch bei Neubewerbern/-innen ohne Zweite Lehramtsprüfungsnote eine Vorauswahl auf der Grundlage der Noten der Ersten Lehramtsprüfung vorgenommen werden.
    Hat die Schule die Vorauswahlgrenzen einmal festgelegt, kann sie keine schlechter platzierten oder qualifizierten Bewerber/-innen in die Auswahl mehr einbeziehen.
    ...
    Die über die Vorauswahl abgelehnten Bewerber/-innen sind in geeigneter Weise zu informieren. Mit allen übrigen Bewerber/-innen, die das Anforderungsprofil bzw. die in der Ausschreibung genannten Bevorzugungskriterien erfüllen, sind Bewerbergespräche zu führen."

    Es kann also einerseits sein, dass du wegen einer eventuell großen Bewerberzahl aufgrund deiner Note vom Verfahren ausgeschlossen wirst - aber dann hätte man dir die Ablehnung mitteilen müssen.
    Es kann aber auch sein, dass du im Verfahren bist und dich die Schulleitung bisher nicht erreicht hat - dann wirst du die morgige Post nach abwarten können.

    Auf jeden Fall MUSS dich die Schule benachrichtigen. Ein paar Tage Zeit bleibt noch; das Verfahren muss bis 05.03. abgeschlossen sein.

    Fazit: Ruf an und frag, wann du mit der Benachrichtigung rechnen kannst.

    In Baden-Württemberg wurde 2010 die Amtsbezeichnung "Studienassesssor" (=Gymnasiallehrer im Beamtenverhältnis auf Probe) abgeschafft. In anderen Bundesländern gab es den "Studienrat z. A." schon länger als Äquivalent zum Studienassessor.

    Die Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit heißt "Anstellung". Diese ist verbunden mit der Einweisung in eine Planstelle und dem Titel "Studienrat"

    Der Titel "Assessor des Lehramts" sagt nur aus, dass man die staatliche Prüfung für das höhere Lehramt am Ende des Referendariats bestanden hat.

    Meines Erachtens hast Du Anspruch auf Reisekostenerstattung und Versicherungsschutz.

    Fortbildungsstunden sind keine Unterrichtsstunden und demzufolge keine abrechenbare Mehrarbeit.

    Lehrer zu sein ist eben kein Job, der in Stunden gerechnet wird. Dies wird für manche eine ständige Quelle des Unmuts und Ärgers sein.

    Saloppe Antwort: warte auf deine nächste Gehaltsmitteilung oder wirf einen Blick in das relevante Gesetz; du kennst den Juristenspruch: ein Blick ins Gesetz gibt Klarheit.

    Genaue Antwort: wenn Dein BDA auf 01.02.2005 festgelegt wurde, kommst du 2007 in Stufe 2, 2009 in Stufe 3, 2011 in Stufe 4, 2013 in Stufe 5. Danach geht es im 3-Jahresrhythmus weiter, später im 4-Jahres-Rhythmus.

    Alles klar?

Werbung