Hallo Kapri84,
mit niedersächsischen Regelungen kenne ich mich nicht aus, aber ich kann Dir einiges aus meiner baden-württembergischen Erfahrung sagen.
Du bist seit einem halben Jahr an Deiner Schule. Als Berufsanfängerin hast Du naturgemäß viele Unsicherheiten und dadurch bedingte unnötige Ängste. Bevor Du jetzt existentielle Ängste wegen der Lebenszeitverbeamtung entwickelst, solltest Du (Verzeih mir bitte den belehrenden Tonfall eines alten Schulleiters, den weniger als 90 Unterrichtstage von seinem gesetzlichen Ruhestand trennen) die Fragen rational angehen:
- Sprich mit dem örtlichen Personalrat. Frag ihn, ob der Schulleiter mit dem ÖPR eine Vereinbarung getroffen hat, wie er bei Probezeitbeurteilungen verfährt. - In meinem Bundesland steht es dem Schulleiter frei, ob er angekündigte oder unangekündigte Unterrichtsbesuche macht.
- Frage andere junge Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls noch in der Probezeit sind oder die sie vor nicht allzu langer Zeit beendet haben, nach ihren Erfahrungen.
- Frage den Schulleiter direkt nach den Dingen, auf die es ihm ankommt.
- Lass Dir das amtliche Formular für die dienstliche Beurteilung geben, damit Du Dich mit den dort angegebenen Beurteilungsmerkmalen vertraut machen kannst.
Aus meiner eigenen Praxis: Ich habe mit meinem Personalrat vereinbart, dass ich bei dienstlichen Beurteilungen bei allen Kolleginnen und Kollegen in gleicher Weise verfahre (nichts ist nämlich schlimmer als ungleiche Behandlung):
Die Besuchstermine vereinbare ich mit den Kollegen. Wünsche des Lehrers werden wenn möglich berücksichtigt. In den Wochen vor dem Unterrichtsbesuch führe ich ein ausführliches Mitarbeitergespräch - ohne Protokoll oder Zielvereinbarung - mit dem Kollegen. Erstens erfahre ich von dem Lehrer, wie er seine Arbeit selbst sieht, und zweitens schafft ein derartiges Gespräch Vertrauen. Außerdem erläutere ich dabei, worauf es mir beim Unterrichtsbesuch ankommt. Ich weiß schließlich, dass der normale Lehrer mit 25-Stunden-Deputat nicht jede Stunde so vorbereiten kann, wie er dies bei seinen Prüfungslehrproben gemacht hat. Und der Lehrer erfährt von mir, dass ich nicht zu denen gehöre, die die gerade vom Zeitgeist angesagte Unterrichtsmethode absolut setzen. - Nach dem Besuch wird ein ausführliches Beratungs- und Beurteilungsgespräch angesetzt.
Anders ist es bei Beschwerdefällen. Da kommt es durchaus auch vor, dass ich unangemeldete Besuche mache. Hier steht aber zunächst der Beratungsaspekt im Vordergrund.
Noch ein Wort zu Deinen Ängsten: Warum meinst Du, Dein Schulleiter könnte voreingenommen sein gegen Dich? Der erste Unterrichtsbesuch entscheidet noch nichts; weitere Besuche werden folgen (bei uns in B-W spätestens drei Monate vor Ende der Probezeit).
Die Sache mit dem "Tafelsilber stehlen" kann ich so allerdings nicht bestätigen. Es kam auch bei mir schon vor, dass sich jemand auch bei verlängerter Probezeit nicht bewährt hat und den Dienst quittieren musste. In einem solchen Fall muss aber wirklich viel zusammenkommen. Aber kein Schulleiter macht sich eine solche Entscheidung einfach: Auf der einen Seite steht ein Mensch mit zerstörten Hoffnungen, auf der anderen Seite die Verantwortung für die Unterrichtsqualität für die nächsten 30 Schülerjahrgänge.
Zu Teslas Mangelfach-Statement: Das Kriterium "Mangelfach" spielte bei der Einstellung eine Rolle, bei der Anstellung auf Lebenszeit ist dies völlig irrelevant.