Beiträge von magister999

    Hallo Mexx,

    nach dem Motto "Es ist schon alles gesagt, bloß noch nicht von jedem" melde ich mich auch noch.

    Mit 36 Berufsjahren - und wenigen Monaten vor dem gesetzlichen Ruhestand - habe ich wohl die längste Erfahrung von allen Beiträgern in diesem Thread.

    Meine wichtigste Botschaft: Du musst begeistert sein a) für Deine Fächer und b) für die Aufgabe, junge Menschen in ihrer spannendsten Lebensphase - zwischen Kindheit und jungen Erwachsenen - zu begleiten und Hilfestellung auf ihrem Entwicklungsweg zu geben.

    Wenn es Dir gelingt, diese Begeisterung zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, dann hast Du alle Chancen, ein befriedigendes und sinnhaltiges Berufsleben zu erleben.

    Ja, stressig und belastend ist der Beruf oft. Ein Job ist er nicht; es ist richtig, den manchmal altmodisch wirkenden Begriff Berufung zu bemühen. Aber Stress und Belastung gibt es in allen akademischen Berufen mit Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortung.

    Spannend ist der Beruf immer. Ich habe seit 1975 sechs Kultusminister, fünf neue Bildungspläne (jeder wurde als "Jahrhundertwerk" auf die Schulen losgelassen), und sechs verschiedene Schulen erlebt - und ständig neue Lehrwerke und Unterrichtsmaterialien. (Im Augenblick will ich meine häusliche Bibliothek verkleinern: Im Flohmarktbereich des Forums habe ich den "Deutschunterricht" von 1975 bis 1996 angeboten - aber ich fürchte, dass sich heute kaum jemand mehr für alte Fachzeitschriften interessiert.)

    20 Jahre lang - bis ich Schulleiter wurde und andere Schwerpunkte setzte - habe ich Grund-und Leistungskurse in Deutsch und Englisch unterrichtet, mich ständig mit neuen Schwerpunktthemen auseinandergesetzt und fortgebildet, als Erst-, Zweit- und Drittkorrektor gearbeitet. Es war immer viel Arbeit -- von wegen viele Ferien! Von der Korrekturbelastung steht genug in den weiteren Postings. Und trotzdem würde ich meine Fächer wieder studieren.

    Ich will Matula zustimmen: Absehbar ist der Beruf nie; dazu gibt es zu viele Möglichkeiten, wenn man sich weiterentwickeln will.

    Beispiele gefällig?

    Engagement in Verbänden und Gewerkschaften (zwei Beispiele von Karrieren: Der DBB-Vorsitzende Peter Heesen war Lehrer, der Beamtenbundsvorsitzende in Baden-Württemberg ebenfalls)
    Personalratsarbeit
    Beratungslehrer
    Mentor in der Referendarausbildung
    Fachberater in der Schulaufsicht und Lehrerfortbildung
    Referent in der Schulverwaltung
    Referent im Ministerium
    Abteilungsleiter in der Schule
    Stellvertretender Schulleiter
    Schulleiter
    Universitätsprofessor (ich kenne einige, die zuvor Gymnasiallehrer waren)

    Jede dieser Funktionen ist mit neuen Aufgaben und Herausforderungen verbunden - ein Job, den man ohne innere Beteiligung herunterreißt, ist es nie.

    Ich kann Dir nur empfehlen, Praktika zu machen und mit vielen Lehrern zu sprechen - mit jungen und mit alten.

    Alles Gute für Dich!

    Wer hat Interesse an der Zeitschrift "Der Deutschunterricht", (begründet von Robert Ulshöfer, zuerst: Klett-Verlag, später: Friedrich-Verlag)

    Die Jahrgänge 1975 bis einschließlich 1996 (6 Hefte pro Jahrgang) sind komplett vorhanden.

    Ich würde diese 22 Jahrgänge gerne geschlossen abgeben.

    Außerdem sind folgende Einzelhefte zu haben:

    Heft 1 (November 1947) - Das allerste Heft!

    Jahrgang 1952: Hefte 2, 4, 6
    Jahrgang 1953: Hefte 3, 4
    Jahrgang 1954: Hefte 2, 4, 6
    Jahrgang 1955: Hefte 1, 2, 4, 5


    Bei Interesse Nachricht bitte per PN


    edit: Angebot aktualisiert

    Zitat

    Original von Kapri84
    .... als würde ich nicht ganz plötzlich und unbemerkt auf der Straße stehen können

    So ist es. Eine sofortige Entfernung aus dem Dienst gibt es nur, wenn vorher in einem ordentlichen Gerichtsverfahren gegen Dich auf Freiheitsstrafe erkannt worden wäre.

    Zitat


    Ich möchte jetzt nicht zu pessimistisch wirken, aber steht vor dem endgültigen "Rausschmiss" immer eine Verlängerung ?

    Eindeutig: ja

    Aber es wurde bereits gesagt: Es sind nicht allein die Unterrichtsbesuche, die über die Bewährung im Dienst entscheiden. Wenn Du Deine Arbeit ordentlich machst, wenn Du Dich in der Schule normal engagierst, wenn es keine fundierten Klagen und Beschwerden gegen Deine Arbeit gibt, dann sollte Deiner Verbeamtung auf Lebenszeit nichts im Wege stehen.

    Alles Gute für Dich!

    Hallo Kapri84,

    mit niedersächsischen Regelungen kenne ich mich nicht aus, aber ich kann Dir einiges aus meiner baden-württembergischen Erfahrung sagen.

    Du bist seit einem halben Jahr an Deiner Schule. Als Berufsanfängerin hast Du naturgemäß viele Unsicherheiten und dadurch bedingte unnötige Ängste. Bevor Du jetzt existentielle Ängste wegen der Lebenszeitverbeamtung entwickelst, solltest Du (Verzeih mir bitte den belehrenden Tonfall eines alten Schulleiters, den weniger als 90 Unterrichtstage von seinem gesetzlichen Ruhestand trennen) die Fragen rational angehen:

    - Sprich mit dem örtlichen Personalrat. Frag ihn, ob der Schulleiter mit dem ÖPR eine Vereinbarung getroffen hat, wie er bei Probezeitbeurteilungen verfährt. - In meinem Bundesland steht es dem Schulleiter frei, ob er angekündigte oder unangekündigte Unterrichtsbesuche macht.

    - Frage andere junge Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls noch in der Probezeit sind oder die sie vor nicht allzu langer Zeit beendet haben, nach ihren Erfahrungen.

    - Frage den Schulleiter direkt nach den Dingen, auf die es ihm ankommt.

    - Lass Dir das amtliche Formular für die dienstliche Beurteilung geben, damit Du Dich mit den dort angegebenen Beurteilungsmerkmalen vertraut machen kannst.

    Aus meiner eigenen Praxis: Ich habe mit meinem Personalrat vereinbart, dass ich bei dienstlichen Beurteilungen bei allen Kolleginnen und Kollegen in gleicher Weise verfahre (nichts ist nämlich schlimmer als ungleiche Behandlung):

    Die Besuchstermine vereinbare ich mit den Kollegen. Wünsche des Lehrers werden wenn möglich berücksichtigt. In den Wochen vor dem Unterrichtsbesuch führe ich ein ausführliches Mitarbeitergespräch - ohne Protokoll oder Zielvereinbarung - mit dem Kollegen. Erstens erfahre ich von dem Lehrer, wie er seine Arbeit selbst sieht, und zweitens schafft ein derartiges Gespräch Vertrauen. Außerdem erläutere ich dabei, worauf es mir beim Unterrichtsbesuch ankommt. Ich weiß schließlich, dass der normale Lehrer mit 25-Stunden-Deputat nicht jede Stunde so vorbereiten kann, wie er dies bei seinen Prüfungslehrproben gemacht hat. Und der Lehrer erfährt von mir, dass ich nicht zu denen gehöre, die die gerade vom Zeitgeist angesagte Unterrichtsmethode absolut setzen. - Nach dem Besuch wird ein ausführliches Beratungs- und Beurteilungsgespräch angesetzt.

    Anders ist es bei Beschwerdefällen. Da kommt es durchaus auch vor, dass ich unangemeldete Besuche mache. Hier steht aber zunächst der Beratungsaspekt im Vordergrund.

    Noch ein Wort zu Deinen Ängsten: Warum meinst Du, Dein Schulleiter könnte voreingenommen sein gegen Dich? Der erste Unterrichtsbesuch entscheidet noch nichts; weitere Besuche werden folgen (bei uns in B-W spätestens drei Monate vor Ende der Probezeit).

    Die Sache mit dem "Tafelsilber stehlen" kann ich so allerdings nicht bestätigen. Es kam auch bei mir schon vor, dass sich jemand auch bei verlängerter Probezeit nicht bewährt hat und den Dienst quittieren musste. In einem solchen Fall muss aber wirklich viel zusammenkommen. Aber kein Schulleiter macht sich eine solche Entscheidung einfach: Auf der einen Seite steht ein Mensch mit zerstörten Hoffnungen, auf der anderen Seite die Verantwortung für die Unterrichtsqualität für die nächsten 30 Schülerjahrgänge.

    Zu Teslas Mangelfach-Statement: Das Kriterium "Mangelfach" spielte bei der Einstellung eine Rolle, bei der Anstellung auf Lebenszeit ist dies völlig irrelevant.

    Zitat

    Original von Angestellte

    ....

    Es würde mich nur noch interessieren, wie der Streik bei euch in BW so gelaufen ist. Bei uns in S-H war die Beteiligung ziemlich mau.
    ...

    Nach Angaben der GEW haben sich heute etwa 500 Beschäftigte an den Streikmaßnahmen beteiligt.

    In Baden-Württemberg gibt es circa 10000 Lehrerinnen und Lehrer im Arbeitnehmerverhältnis.

    Es gibt in Besoldungsdingen keinen Grund, verzweifelt zu sein. Wenn man gar nicht mehr weiterweiß, kann man schließlich die jeweils gültige Fassung des Besoldungsgesetzes nachlesen. Wir sind ja keine Bananenrepublik.

    Oder einfacher, man fragt im Forum.

    In Deinem Fall heißt dies: Dein Besoldungsdienstalter 01.06.2000 ist der frühestmögliche Termin, nämlich der Erste des Monats, in dem Du 21 Jahre alt wurdest.

    Was bei dieser Festsetzung alles angerechnet wurde, liest Du in dem Dir zugegangenen Festsetzungsbescheid. Jede anrechenbare Zeit ist dort exakt nach der Zahl von Tagen, Monaten und Jahren aufgelistet.

    Da für Dich aber das frühestmögliche Datum festgesetzt wurde, ist die Frage, was alles angerechnet wurde, absolut uninteressant: NOCH FRÜHER GEHT ES NICHT.

    Du bekommst jetzt Gehalt nach A 13, Stufe 5.

    Wie es weitergeht?
    Alles folgt ganz einfach aus der BDA-Festsetzung. Stufe 1-5 heißt Zweijahresrhythmus, Stufe 5-9 heißt Dreijahresrhythmus, danach Vierjahresrhythmus. Konkret:

    Juni 2011 Stufe 6
    Juni 2014 Stufe 7
    Juni 2017 Stufe 8
    Juni 2020 Stufe 9
    Juni 2024 Stufe 10, usw.

    Alles klar?

    Zum bisher vorgebrachten Hick-Hack noch meine unmaßgebliche Meinung:

    Dass die Tarifparteien vor einigen Jahren ihre Zustimmung zur Abschaffung des guten alten BAT und zur Einführung des TV-L gegeben haben, finde ich immer noch absolut unverständlich (diplomatisch ausgedrückt). Der TV-L ist nichts anderes als die Einführung des Billiglohnsektors in den öffentlichen Dienst. Diese Behauptung lässt sich an allen Einzelheiten des Tarifwerks belegen.

    Zurück zu mikaels Ausgangsfragen; eventuell durchschimmernde Ironie ist zwangsläufig unvermeidbar:

    Wie läuft es in Baden-Württemberg? - An meiner Schule kam heute Morgen auf dem Verwaltungsrechner des Schulleiters eine Rundmail - an alle Schulleitungen - des Bezirksgeschäftsführers derjenigen Lehrergewerkschaft an, die die Tarifbeschäftigten zum Streik für morgen aufrufen will. Dieser Funktionär stellt den Schulleitern tatsächlich anheim, den Streikaufruf von der Homepage der Gewerkschaft herunterzuladen und im Kollegium bekanntzugeben. - Das ist die perfekte Strategie für einen erfolgreichen Massenstreik! Unabhängig davon schenke ich Mails, die mit derart vielen sprachlichen Fehlern gespickt sind, wie diese es war, nur ein recht geringes Maß an Beachtung.

    Beamte als Steikbrecher? Igitt, igitt, das ist doch nur eine Frage der Sprachregelung. Den Spagat zwischen Streikrecht der Tarifbeschäftigten und dem staatlichen Bildungs- (und Betreuungs)auftrag zu lösen, gehört für die Schulleitungen zu den kleineren Aufgaben.

    Wissen die Schulleitungen von dem einschlägigen Gerichtsurteil? - Die Musterländle-Eigenwerbung spricht es klar aus: Wir können alles - außer Hochdeutsch. Und die Schulleiter wissen alles - und im Zweifelsfall alles besser. Dafür bekommen sie schließlich ihre gigantischen Gehälter.

    Ehrlich: eine Dienstanweisung an Schulleiter ist heute nicht ergangen, obwohl der leitende Jurist meines RPs die Rundmail auch erhalten hat.

    Die Tarifbeschäftigten an meiner Schule beteiligen sich nicht am Streik; sie sind als Gymnasiallehrer auch keine Mitglieder bzw. Sympathisanten dieser Gewerkschaft, die mit der permanenten Propagierung der Gemeinschaftsschulidee letztlich auf die Abschaffung des Gymnasiums zielt.

    Wer sägt sich schon freiwillig den Ast ab, auf dem er sich mit Überzeugung niedergelassen hat?

    Für Baden-Württemberg:

    Ein Zeugnis ist ein Verwaltungsakt. (Deshalb ist es mit Dienstsiegel und der Schulleiterunterschrift versehen.) Bei allen Verwaltungsakten beträgt die gesetzliche Widerspruchsfrist ein Jahr, wenn sie nicht durch eine Rechtsbehelfsbelehrung verkürzt wird - wie z. B. Bei Bußgeld- oder Steuerbescheiden.

    Da man die Zeugnisse (wohl aus pädagogischen Gründen) eben nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ausstatten will, haben Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler eine einjährige Einspruchsfrist. Sollte es zum Streit vor dem Verwaltungsgericht kommen, ist die Schule gut beraten, wenn sie sich auf entsprechende Unterlagen stützen kann. Dabei gilt: Das Gericht prüft lediglich, ob die Notengebung rechtsfehlerhaft ist oder nicht. Der pädagogische Ermessensspielraum des Lehrers wird nicht infrage gestellt.

    Da Notenlisten die Grundlage für Zeugnisnoten sind, empfiehlt es sich, diese genau 12 Monate aufzuheben.

    Kein Problem; ich hoffe, ich kann Dir die Fragen beantworten.

    Nach meinem Verständnis brauchst Du die Freigabeerklärung. Du stehst ja in einem Dienstverhältnis als Beamter und kannst deshalb nicht ohne Zustimmung des Dienstherrn in ein anderes Land gehen. Ob darauf verzichtet werden kann, wenn eine Schule in Baden-Württemberg Dich anfordert, weiß ich nicht. Dies kann Dir der Personalreferent in Karlsruhe sicherlich beantworten.

    Dienstherr ist die personalverwaltende Dienststelle. Bei uns im Land sind dies die vier Regierungspräsidien, in Südhessen ist meines Wissens Darmstadt zuständig. Das Schulamt spielt für Gymnasien keine Rolle; der Schulleiter muss zu Versetzungsanträgen zwar Stellung nehmen, aber er trifft nicht die letzte Entscheidung.

    Bei speziellen Fragen können wir gerne auch per PN kommunizieren.

    Verlässliche Auskünfte bekommst Du am ehesten bei einem persönlichen Gespräch mit dem Personalreferenten im RP Karlsruhe. Erfahrungen aus der Vergangenheit sind wenig hilfreich, weil man im KM die Bedingungen jeweils nach Marktlage ändert. Einmal heißt es: Versetzungen haben Vorrang vor Neueinstellungen. Und beim nächsten Mal ist es wieder genau umgekehrt.

    Was aber immer wieder im Leitfaden steht, den die Schulleitungen zu jedem Online-Verfahren erhalten: Bewerber aus anderen Bundesländern benötigen zwingend die Freistellungserklärung ihres bisherigen Dienstherrn.

    Zu dem, was Deine Kollegin meinte, kann ich auch etwas beisteuern. Eine Lehrerin meiner Schule wollte aus persönlichen Gründen in die Nähe ihres Partners versetzt werden. Sie bewarb sich auf eine schulscharfe Ausschreibungsstelle (in einem anderen Regierungsbezirk unseres Landes). Sie bekam nicht nur die Stelle, sondern erhielt auch noch volle Umzugskostenvergütung - weil, nachdem sie von der Schule angefordert wurde, der Umzug plötzlich keine privaten, sondern dienstliche Gründe hatte!

    Zu Deiner Frage wegen Privatschulen kann ich nichts Konkretes sagen.

    Antworten auf Deine Fragen findest Du hier:

    http://www.lehrer-online-bw.de

    Hat das Ganze nicht Zeit bis nach der Probezeit? Die Regierungspräsidien sind sehr zurückhaltend, wenn man in der Probezeit versetzt werden möchte. Bis Deine künftigen Kinder in die Schule kommen, vergehen wohl noch ein paar Jahre.

    Einen Lehrauftrag am Studienseminar Heidelberg wirst Du meines Erachtens erst bekommen können, wenn Du Beamter in Baden-Württemberg bist.

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